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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


29. Juli 2013

Kompa ./. Klehr – Oberlandesrichter Buske will es oberlandesrichten

 

Vor fast genau einem Jahr hatte ich darüber berichtet, dass das Hanseatische Oberlandesgericht der Freien und Hansestadt Hamburg und an der Berufung seinen legendären Vorsitzenden Herrn Richter am Oberlandesgericht Buske mitwirken lassen will. Mein Anwalt Thomas Stadler und meine Unmaßgeblichkeit fanden das ein bisschen anrüchig, denn Herr Buske war damals in seiner Eigenschaft als Vorsitzender Richter der „Pressekammer“ des Landgerichts Hamburg an einer einstweiligen Verfügung gegen mich beteiligt, die der hier zu beurteilenden Klage voranging.

Normalerweise kann ein Richter, der in der Ausgangsinstanz an einem Fall beteiligt war, nicht in der Berufungsinstanz ein zweites Mal über denselben Fall richten. In Hamburg ist man der Auffassung, dass eine einstweilige Verfügung ja etwas völlig anderes sei. Und so ließen uns die Hanseaten nunmehr freundlich wissen, dass Herr Buske nichts dabei findet, wenn er abermals über mich zu Gericht sitzen wird.

Die Sache hat insoweit einen Haken, als dass die Zivilkammer 24 nie einen Hehl daraus gemacht hat, dass sie einmal getroffene Entscheidungen aus Prinzip grundsätzlich bestätigt. Die sind anscheinend sogar stolz auf den Ruf. Wenn aber Wertungen aus einstweiligen Verfügungen auch in der Hauptsache nur alle Jubeljahre revidiert werden, dann würde ich mich schon wohler fühlen, wenn Herr Buske das jemand anders machen lassen würde, denn wie man es dreht und wendet, er richtet über seine eigene Entscheidung.

Beruhigend ist es jedenfalls, dass man in Hamburg auch keine anderen Gründe sieht, etwa Befangenheit gegenüber meiner Person, weil ich mich ja schon das ein oder andere mal unbotmäßig über seine Urteile geäußert hatte. Na, was kann ja noch schief gehen …?

28. Juli 2013

Lieber Herr Friedrich, heute dürfen Sie uns ausnahmsweise mal abhören

https://www.youtube.com/watch?feature=player_detailpage&v=2mQB9ec3xXA

 

Markus Kompas Rede in Frankfurt:

 

Udo Vetters Rede in Bochum:

 

Marina Weisbands Rede in Münster:

 

Patrick Schiffers Rede in Aachen:

https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=z_ZRYLUGT6A

 

München:

 

Berlin:

 

Hamburg:

 

Bei Frau Merkels Wahlkreisbüro in Stralsund

Wenn der Hahn zweimal kräht

Gestern hatte (qua Losentscheid) der amtierende hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) die erste Rede auf der Frankfurter StopWatchingUs-Demo gehalten bzw. dies versucht. Hahn war bei den meisten Demonstranten alles andere als willkommen, denn Hahn hat zu verantworten, was hier vor wenigen Wochen der Occupy-Bewegung widerfuhr. Auch scheint Hahn vergessen zu haben, dass die FDP Koalitionspartner der Bundesregierung ist. Würde in den USA eine ausländische Spionageeinrichtung bekannt, hätte ihr die US-Regierung längst den Strom abgedreht.

Dass Hahn seine Rede zu Ende hielt, obwohl diese von Trillerpfeifen und Buhrufen übertönt wurde, war sportlich – aber bewies auch die Medienkompetenz seiner Berater. Denn Hahn nutzte seine PR-Chance effizienter, man es erwartet hätte: Nach seiner Rede gab er den Kameras, die u.a. wohl wegen seiner Prominenz gekommen waren, abseits der Bühne ein Interview. Dieses Statement, das Tausendmal mehr Leute als auf dem Platz erreichte, wurde nicht gestört, da gerade ein anderer Redner dran war, dem die Leute aufmerksam zuhörten. Da sich die Presse auf die Hahn-Gaudi konzentrierte, waren die meisten Kameras auf Hahn fixiert und kümmerten sich nicht um den Piraten-Redner, der praktisch nur zu den Demonstranten predigte, die ohnehin seine Meinung teilten.

Auf diese Weise schaffte es Hahn in die Tagesschau, während die Piraten nicht einmal erwähnt oder nach ihrer Meinung gefragt wurden. Während die Leute mit den Trillerpfeifen auf dem Platz ihren Spaß hatten, hat publizistisch gesehen Hahn gewonnen, der das Spektakel nutzte, um die FDP als Datenschutzpartei zu profilieren. Der Piratenredner, dem Hahn die Show medial dann doch gestohlen hatte, war übrigens ich … Wie auch immer, ich hatte gestern im heißen Frankfurt sehr viel Spaß mit tollen Menschen, die Rückgrat haben. Respekt!

22. Juli 2013

„Die Waffen der Terrorfahnder „

Die Ausgabe „Die Waffen der Terrorfahnder“ von Quarks& Co. von 2008, die ich ganz dringend jedem Politiker, Geheimdienstler und politischen Journalisten empfehle, ist gleichzeitig auch ein Plädoyer für unabhängig produzierten Rundfunk.

17. Juli 2013

Trailer zum WikiLeaks-Spielfilm

 

2009 lernte ich im Keller des Chaos Computer Clubs Berlin einen „Herrn Schmidt“ kennen, Sprecher einer bis dahin dem Mainstream noch weitläufig unbekannten Whistleblower-Website. Auf dem Hackerkongress 26C3 wurde ich Zeuge jenes elektrisierenden Auftritts von „Herrn Schmidt“ und einem Charismatiker, mit dessen Nachnamen ich lange Probleme hatte …

Aktuell befindet sich der Dokumentarfilm „We steal Secrets“ eines Oscar-premierten Regisseurs in den Kinos, für den ich bislang leider noch keine Zeit hatte. Im Oktober folgt dann der Spielfilm „The Fifth Estate“, der teilweise an den Originalschauplätzen gedreht wurde, etwa im Berliner Congress Centrum. Über den Spielfilm wird in der Szene kontrovers diskutiert. Manche sehen ihn gar als Anti-WikiLeaks-Propaganda-Film, tatsächlich haben sich die Autoren wohl einige Freiheiten genommen. Warten wir es einmal ab.

Die Idee von WikiLeaks ist nach wie vor großartig, scheiterte aber jedenfalls in dieser Form an zwei Problemen: Zu viel Ego und zu wenig Manpower. (Ein Problem, das auch so manche Partei haben soll …) Edward Snowden hat aus den Fehlern gelernt. Er hat sein Material nicht ungefiltert in Massen geleaked und damit publizistisch „verbrannt“, sondern dosiert seine Informationen und sorgte selbst für eine angemessene journalistische Begleitung, die auch Laien erschließt, worum es geht. Anders als Manning hat sich Snowden dem Zugriff der USA entzogen. Beiden verdanken wir viel. Allein aus dem Umgang der Staaten mit beiden können wir über deren tatsächliches Wesen eine Menge lernen.

 

Supergrundrecht? Wieder was gelernt!

 

Wir wurden in einem Land geboren, in dem man uns glaubend machte, jegliches Recht basiere auf einem fundamentalen Gesetzeswerk namens „Grundgesetz“. Man erzählte uns, dass „alle Macht vom Volk ausgeht“, dass in das Brief- und Fernmeldegeheimnis nur unter ganz spezifischen Umständen eingegriffen werden dürfe, dass die Geheimdienste krontrolliert würden, dass wir ein Rechtsstaat seien …

Wer das bezweifelte, war ein Verschwörungstheoretiker. Jüngst maßte sich eine „Journalistin“ an, diesen verächtlich machenden Kampfbegriff im Zusammenhang mit den Piraten zu rülpsen.

Nun gesteht der Innenminister ein, es gäbe ein bislang verschwiegenes „Supergrundrecht“, das über dem Grundgesetz stehe. Die Regierung räumt ein, dass es historische geheime Abkommen mit den Siegermächten gibt, die zu thematisieren ein Tabu war – an das sich CDU, SPD, FDP und GRÜNE gehalten haben: Abkommen, die USA und Großbritannien die Überwachung von Deutschen erlauben sowie deren hier auffälligen Agenten freies Geleit garantieren. Immer deutlicher wird eingeräumt, dass eine parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste nicht ansatzweise funktioniert. Nachdem die Bundesregierung zunächst eine Kenntnis von Prism abzustreiten versuchte, wird nunmehr klar, dass BND und sogar die Bundeswehr selbst auf Prism zurückgriffen.

Die Überwachungstechnologie, die unisono mit dem 11.09. begründet wird, wurde im Prinzip vor dem 11.09. eingesetzt. Echten Terrorismus kann sie nicht verhindern, denn professionelle Terroristen kommunizieren verdeckt, Alleintäter wie Anders Breivigk insoweit gar nicht. Die Terrorgefahr wird in einem Ausmaß übertrieben, das jedem Vergleich spottet. Die Gefahr, an einem terroristischen Anschlag zu sterben, ist im Vergleich zum tödlichen Infektionsrisiko in Krankenhäusern kaum messbar. Jährlich sterben etliche Menschen in Deutschland an verschluckten Kugelschreibern, an islamistischem Terrorismus endete bislang noch kein einziger. (Gegen den NSU-Terrorismus hat der NSA-Terrorismus nichts genutzt.)

Die Ursache für islamistischen Terrorismus, sofern er denn authentisch ist, liegt in allen mir bekannten Fällen darin, dass mächtige Länder schwächere Länder militärisch angreifen oder dort in Konspiration mit den Monarchen zu deren Machtsicherung Militärbasen betreiben (z.B. Saudi-Arabien). Aufrüstung kann als Mittel gegen Terrorismus nur dann funktionieren, wenn man einen totalitären Staat errichtet. Wie das aussieht, erleben wir gerade in den USA, wo Mitarbeitern in Behörden der Zugriff auf die Snowden-Dokumente abgeklemmt und damit psychologisch auch eine Selbstzensur installiert wird.

Man stelle sich einmal vor, das vor vier Jahren beschlossene und dank der Piraten verworfene Zensurgesetz wäre Realität geworden …

 

14. Juli 2013

Friedrich spricht sich das Vertrauen aus

 

12. Juni 2013

Drossel gedrosselt

Nachdem wir letzte Woche eine erste Mahnwache auf dem Telekom-Campus in Bonn gehalten hatten und dabei ins Gespräch mit Telekom-Vertretern über die Bedeutung Netzneutralität und die Auswirkungen von deren Nichtachtung kamen, hat man nun die geplante Drossel zumindest gedrosselt: Statt auf 384 KBit/s soll nun nur noch auf 2 MBit/s herunter gedrosselt werden.

Ein versöhnliches Zeichen. :)

Reicht uns aber nicht. :(

Denn wenn man erst einmal eine solche Stellschraube einführt, dann wird da auch dran gedreht. Mit der Netzneutralität ist es wie mit „ein bisschen schwanger“ – entweder netzneutral, oder halt nicht. Da die Drossel ohnehin erst in ein paar Jahren eingeführt werden soll, müssten sich halbe Zugeständnisse auch am zu erwartenden Nutzerverhalten orientieren. Genauso wenig jedoch, wie heute die Angebote und damit die Nutzeransprüche auf dem technischen Niveau von 2003 angelegt sind, wird man in wenigen Jahren mit dem Mindeststandard von heute zufrieden sein.

Sofern eine Bevorzugung von Datenpaketen nicht technisch begründet ist, etwa bei Live-Kommunikation, gehen die Telkos die Inhalte und deren Ausmaß nichts an.

Als Christiane Krajewski auf den Hund kam

Als ich im Zusammenhang mit Peer Steinbrücks Kompetenzteam den Namen Christiane Krajewski hörte, musste ich schmunzeln. Während meines Studiums in Saarbrücken in den 1990er Jahren hatte sich Ministerpräsident Lafontaines damalige Wirtschaftsministerin Krajewski mit einem politischen Kabarettisten in die Wolle bekommen, mit dem ich befreundet war, und dadurch ähnlich schlechte Presse produziert, wie sie gerade Peer „Peerblog“ Steinbrück genießt.

„Dr. K. Odie“ nannte sich jener Satiriker, der als Wahlkampfmanager posierte und seine beiden Hunde als Spitzenkandidaten für die Landtags- und Bundestagswahlen antreten ließ. Der Künstlername beinhaltete eine Anspielung an den von Garfield unterdrückten Hund „Odie“ und „Chaot“. Einmal die Woche erschien der Mann auf dem St. Johanner Markt, deckte mit einer Holzplatte den dort befindlichen Brunnen ab und hielt für seine darauf prominent drapierten Hunde Wahlkampfreden. Der Urheber des Brunnens war damit ausdrücklich einverstanden. Das Programm des „Forums Dicker Hund – FDH“ hatte „Dr. K. Odie“ einem berühmten Lafontaine-Zitat nachempfunden: „Fressen, Saufen, Sex“.

Eines Tages war dem Hundeliebhaber in einer saarländischen Verordnung über Kampfhunde aufgefallen, dass die Autoren offenbar über keine allzu ausgeprägte Sachkenntnis verfügen konnten. Stutzig wurde er, als er heraus fand, dass die Verordnung von einer entsprechend promovierten Mitarbeiterin stammte und begann zu recherchieren. Dabei fiel ihm auf, dass die Kandidatin ein für ihr Thema absolut wesentliches Werk nicht in ihrem Literaturverzeichnis aufgeführt hatte, einige Informationen aber aus dem Werk zu stammen schienen. Dr. K. Odie machte seine Entdeckung öffentlich und empfahl der mäßig kompetenten Kraft, sich doch besser im emotionalen Tierschutz zu engagieren.

Kurz darauf erhielt der „Dr.“ K. Odie einen Strafbefehl – wegen Missbrauchs eines Titels. Der „Dr.“ ließ es auf eine Klage ankommen und verteidigte sich im wesentlichen selbst. Wie der Angeklagte hatte wohl auch kaum ein Prozessbeobachter Zweifel daran, dass dem plötzlichen Interesse der Staatsanwaltschaft eine Reaktion der von Dr. K. Odie nachhaltig angegriffenen Ministerin Krajweski zugrunde lag. Der Terminsvertreter der Staatsanwaltschaft explodierte während der Verhandlung über den Vorwurf, die Staatsanwaltschaft würde sich zum Erfüllungsgehilfen der Politik machen. In der Hauptsacheverhandlung, die ich mir natürlich ansah, nutzte der Kabarettist sein Recht auf das letzte Wort und hielt ein mindestens einstündiges Schlussplädoyer, das wohl längste „letzte Wort“, von dem man im Saarland je gehört hatte. Die Amtsrichterin – laut K. Odie soll sie SPD-Mitglied gewesen sein – verurteilte den falschen Doktor der Wahlkampfkünste.

Der Fall wurde in der Presse genüsslich verfolgt und erboste neben anderen den prominenten Strafverteidiger Prof. Dr. Egon Müller , der Odie prompt in der Berufung vertrat. Warum der Kollege Müller zu den bundesweit 10 besten Strafverteidigern gezählt wurde, war mir schon nach wenigen Minuten Verhandlung klar. Die Präsentation des Sachverhalts machte bereits das Tatbestandsmerkmal „Führen eines akademischen Grads“ mehr als zweifelhaft. Der Staatsanwalt beschränkte sich nach Müllers Rede darauf, einen Freispruch zu beantragen. Dem folgten die Richter vermutlich schon deshalb, um ein weiteres letztes Wort von Dr. K. Odie zu vermeiden. Nachzulesen ist die Geschichte in NJW 1996, 2665.

Während der Kabarettist aus dieser Affäre gestärkt hervorging, hinterließ Wirtschaftsministerin Krajewski keinen allzu souveränen Eindruck. Der grantelnde „Doktor“ eckte bei der Inanspruchnahme seines Rechts auf freie Meinungsäußerungen auch in den Folgejahren an, was ihn seine Anstellung kostete – zu Unrecht übrigens, wie das Saarländische Oberlandesgericht urteilte.

30. Mai 2013

Täuschten Polizisten Bomben-Attentate vor?

In Luxemburg stehen in einem inzwischen 39 Prozesstage währenden Verfahren zwei Polizisten auf der Anklagebank, denen das Vortäuschen der Bombenserie zwischen 1984 und 1986 zur Last gelegt wird. Schlagende Beweise für die Täterschaft gibt es nicht, jedoch zeichnet sich ein deutliches Bild, dass die Aktionen mit erheblichem Insiderwissen durchgeführt worden sein müssen und bei der Aufklärung massiv vertuscht wurde.

Eine derartig langfristige Täuschungskampagne zugunsten besserer Polizeiausstattung wäre jedoch ohne Beispiel. Die Anwälte der beiden angeklagten Polizisten sehen denn auch in den Attentaten eine militärische Handschrift. Inszenierte Attentate zur psychologischen Beeinflussung der öffentlichen Meinung gehören zum Standardrepertoire von Militär und Geheimdiensten. So fanden etwa der US-Verteidigungsminister Caspar Weinberger und sein schwedischer Kollege Anfang der 1980er Jahre nichts dabei, die Bevölkerung vor vermeintlich russischen U-Booten zu verängstigen, die in schwedischen Hoheitsgewässern herumschnorchelten. Tatsächlich waren es U-Boote der NATO.

Was mich an dem Fall am meisten fasziniert: Die deutschen Medien berichten so gut wie gar nicht darüber, obwohl die Angelegenheit politisches und historisches Gewicht hat. Lediglich dem skurrilen „Zeugen“ Andreas Kramer war für kurze Zeit Aufmerksamkeit vergönnt, jedoch diente er publizistisch in erster Linie dazu, die Untersuchung lächerlich zu machen. Wenn ich mir ansehe, mit welch dürftigen Storys politische Journalisten dieser Tage Zeilen verschwenden, kann ich nur darüber staunen, wie man sich die wirklich starken Themen entgehen lassen kann.