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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


20. Juni 2010

Frau Wagenknechts innere Tatsachen

Die telegene Politikerin Sarah Wagenknecht hatte den bedruckten Papierhaufen Super-ILLU auf Unterlassung in Anspruch genommen, weil darin kritisch über ihren Mann und den für eine Kommunistin als widersprüchlich empfundenen Lebensstil der Hummer schätzenden Politikern berichtet wurde. Auch von alten Geschichten über die Geschäfte ihres Mannes wurde berichtet (die Zeitung hatte irrtümlicherweise insoweit auch etwas verwechselt). Der Mann residiert nämlich nicht in einem Osterberliner Plattenbau oder einer Datscha, sondern in einem schicken Reetdachhaus in Irland, wo man sich im Garten über die Nöte der deutschen Arbeiterklasse sorgt. U.a. die sinngemäße Äußerung, ihr Mann sei ihr peinlich, wollte Frau Wagenknecht verboten wissen.

Auch innere Vorgänge wie Gefühle usw. können Tatsachen sein, obwohl wenn man sie nur indirekt beweisen kann, sogenannte „innere Tatsachen“. Die Äußerung über eine fremde Meinung ist eine Tatsachenbehauptung, ggf. auch die Meinung über eine fremde Meinung (kompliziert, das …). Da im Äußerungsrecht grundsätzliche der Äußernde die Beweislast trägt, gerät dieser bei inneren Tatsachen naturgemäß in Beweisnöte.

Das Landgericht Hamburg hatte in erster Instanz Plastikstühle als Indiz dafür gewertet, dass es unter Frau Wagenknechts Hintern so feudal gar nicht zugehe und bestätigte die einstweilige Verfügung insgesamt.

Doch die Plastikstühle nutzten dann doch nichts. In der Berufung beim OLG Hamburg kam es zu einem für Wagenknecht überwiegend nachteiligen Vergleich. Dem Protokoll des inoffiziellen Gerichtsschreibers zufolge sah das Hanseatische OLG die Schlussfolgerung, ihr Mann sei der Politikerin „peinlich“, als zulässige Meinungsäußerung an. Vom Verbot blieb offenbar gerade einmal die Nennung des Ortsnamens übrig.

Auch mit dieser Verhandlung zeichnet sich ein Trend ab, dem zufolge das OLG Hamburg – ebenso wie das LG Berlin – die in letzter Zeit aus Karlsruhe erfolgten Klatschen offenbar ernst nimmt und die exzessiven Eingriffe in die Meinungs- und Pressefreiheit der Hamburger Pressekammer nicht mehr weiter mittragen möchte. Wurde auch langsam Zeit.

19. Juni 2010

Vroomfondel und Majikthise fordern Verlegerschutzrecht

Im Science Fiction-Klassiker „Per Anhalter durch die Galaxis“ gibt es eine (nicht in der Kinofassung von 2005) enthaltene Szene, die mich ein bisschen an die gegenwärtige Forderung der Verleger für ein eigenes Leistungsschutzrecht zur Bekämpfung der Informationsfreiheit im Internet erinnert.

In der Szene geht es darum, dass der sagenhafte Computer „Deep Thought“ gestartet werden soll, der die Frage nach dem Leben, dem Universum und dem ganzen Rest beantworten soll. Dies versuchen zwei Abgesandte der Gewerkschaft der Philosophen zu verhindern, da sie befürchten, durch die Konkurrenz der Maschine der Effizienz ihres Geschäftsmodells beraubt zu werden. Das Problem wurde jedoch nicht politisch gelöst, sondern pragmatisch: Da die Berechnung der Antwort siebeneinhalb Milliarden Jahre dauerte, konnten die Philosophen Bücher verkaufen, in denen sie über die Antwort spekulierten und hatten damit ausgesorgt.

Aufgeweckte Journalisten und Verleger sollten daher schnell damit anfangen, Bücher gegen den technologischen Fortschritt zu schreiben und des Ende des qualifizierten Journalismus prophezeien … ;)

18. Juni 2010

Censordyne

Es wäre doch schade, wenn nur wir durchgeknallte Politiker wie Zensursula hätten. Am weitestentfernten Ort, nämlich Australien, gibt es ähnliche Labertaschen – aber auch coolen Widerstand. Hier noch ein Video:

Vor 50 Jahren: Als Grzimek der Filmzensurstelle Wiesbaden einheizte

Die Rheinische Post bzw. RP Online erinnern an das vor allem durch Bernhard Grzimeks Film „Die Serengeti darf nicht sterben“ (1960) geprägte Afrika-Bild der Deutschen. Der Film hatte vor 50 Jahren (minus eine Woche) seine Deutschlandpremiere.

Dieser Oscar-prämierte Fil enthielt auch eine politische Botschaft, welche die deutsche Filmbewertungsstelle Wiesbaden für das Prädikat „wertvoll“ oder „besonders wertvoll“ (wichtig zur damaligen Vermeidung von Vergnügungssteuer) zensieren wollte:

„Löwen töten ihre eigenen Artgenossen nicht, daher wäre es um Mensch besser gestellt wenn sie sich wie Löwen benähmen“

sowie

„Diese letzten Reste des afrikanischen Tierlebens sind ein kultureller Gemeinbesitz der ganzen Menschheit, genau wie unsere Kathedralen, wie die antiken Bauten wie die Akropolis, der Petersdom und der Louvre in Paris. Vor einigen Jahrhunderten hat man noch die römischen Tempel abgebrochen, um aus den Quadern Bürgerhäuser zu bauen. Würde heute eine Regierung, gleich welchen Systems, es wagen, die Akropolis in Athen abzureißen, um Wohnungen zu bauen, dann würde ein Aufschrei der Empörung durch die ganze zivilisierte Menschheit gehen. Genau so wenig dürfen schwarze oder weiße Menschen diese letzten lebenden Kulturschätze Afrikas antasten. Gott machte seine Erde den Menschen untertan, aber nicht, damit er sein Werk völlig vernichte.“

Auch mit der Nackheit schwarzer Badender hatte die badische Behörde so ihre Probleme.

Grzimek hingegen weigerte sich, sein Recht auf Meinungsfreiheit kastrieren zu lassen und sprach von „Zensur“, der sich der Filmemacher fortan verweigere. Entsprechend seiner öffentlichen Ankündigung machte der Biologe keinen Film mehr, den er der Wiesbadener Behörde hätte vorlegen müssen.

Die Filmbewertungsstelle, die zwar dann doch wenigstens „wertvoll“ vergab, wurde durch den standhaften Grzimek derart in Bedrängnis gebracht, dass seit den 60ern keine Umschnitte mehr verlangt wurden. Gute Arbeit!

UPDATE: Die Premiere war ein Jahr früher am 25.06.1959 … Aber eine Fristverlängerung kriegt ein guter Anwalt ja immer hin … ;-)

17. Juni 2010

Rot-grüne Minderheitsregierung in NRW – Münster goes NRW

Nachdem die Piratenpartei Ende 2009 in das Stadtparlament von Münster eingezogen war, hatten sich dort die Mehrheitsverhältnisse derart geändert, dass die beiden Blöcke Schwarz-Geld und Rot-Grün keine Mehrheitsregierung bilden konnten. Statt arroganten Feudalismus zu praktizieren muss man nun miteinander reden.

Das gleiche scheint gerade in NRW zu passieren, wo man nicht mit dem neuen Player Linkspartei spielen mag und die FDP ohnehin keiner mehr ernst nimmt. Die Piratenpartei hatte es zwar nicht über die 5%-Hürde geschafft, aber geklaut hatte sie Rot-Grün die absolute Mehrheit. Mal sehen, was die konventionellen Parteien künftig in ihr medienpolitisches Programm schreiben … ;-)

11. Juni 2010

Andrew Jennings WM-Buch und WM-Faxen

Vor vier Jahren war der Blatter-Sepp mächtig sauer auf den Kritiker Andrew Jennings, weil der ein unbequemes Buch geschrieben hatte. Doch seine Pläne, den Verlag juristisch anzugehen, verwarf der umstrittene Sportsmann schließlich.

Wir dürfen gespannt sein, inwieweit die auch von Jennings kritisieren Blatter-Pläne funktionieren, kritische Berichterstatter von der heute beginnenden Fußball-WM zu behindern.

Am Montag war ich mit einem Kumpel von der Titanic saufen. Bekanntlich hatten wir denen die WM im letzten Jahr zu verdanken. Doch Undank ist der Welten Lohn:

8. Juni 2010

IM „Wilfried“ – Persönlichkeitsrechtsexzesse auf dem Rückmarsch?

Bereits der unermüdliche Gerichtsblogger Rolf Schälike teilte mir vor einiger Zeit seine Beobachtung mit, dass auch die Pressekammer Berlin so langsam von dem ausufernden Missbrauch des Persönlichkeitsrechts durch findige Anwälte genug hat und ihren fragwürdigen Widerstand gegen die Vorgaben aus Karlsruhe zurückfährt.

In diese Richtung geht ein weiteres Urteil, mal wieder zur leidigen Problematik, ob man ehemalige Verpflichtete der StaSi entsprechend benennen darf, oder ob diese Episode vom Allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschützt und damit dem Interesse der Öffentlichkeit entzogen ist.

Heute wurde bekannt, dass Iris Berbens Lebenspartner am Berliner Kammergericht mit dem Verbot gescheitert ist, seine Benennung als „IM“ zu verbieten. Zuvor hatte das die Berliner Pressekammer dem rbb und etlichen Printmedien verboten.

Der Berliner Tagesspiegel schreibt:

Wurden von den Gerichten zunächst die Persönlichkeitsinteressen der früheren IM in der Regel über das Aufarbeitungsinteresse der Öffentlichkeit gestellt, zeichnet sich nach den jüngsten Urteilen nun ein gegenteiliger Trend ab.

(…) Das Aufarbeitungsinteresse hatte auf der ganzen Linie gegen den Schutz der Persönlichkeitsrechte gesiegt.

Künftig also werden Historiker weniger vom diffusen Persönlichkeitsrecht behindert werden, das zwar grundsätzliche Berechtigung, aber eben auch gewisse Grenzen hat.

Da der rbb im Gegensatz zu den anderen Medien klein bei gegeben hatte, darf er als einziger nun nicht mehr über „IM Wilfried“ berichten.

StaSi-Fälle beobachtet Schälike besonders gerne. Er hatte etliche Monate in StaSi-Gefängnissen zugebracht, weil er auch in der DDR seinen Drang nach Meinungsäußerung auszuüben pflegte.

Siehe auch:

UPDATE: Der Kläger wurde von einem Anwalt vertreten, der früher zur Kanzlei des rbb-Anwalts gehörte. Diese beiden Anwälte vertreten sich häufig gegenseitig, etwa wenn der eine für den anderen Herrn Schälike verklagt. Seltsam …

7. Juni 2010

Wikileaks dunkles Geheimnis und die Schatten der Medien

Welchen Nimbus auch immer Geheimdienste um sich herum inszenieren, so beruhen die größten nachrichtendienstlichen Erfolge des Kalten auf Überläufern bzw. Verrätern, die sich selbst angedient haben. So ist denn auch die wesentliche Quelle des „Geheimdienstes der Menschheit“ Wikileaks der geöffnete Briefkasten für digitale „große braune Umschläge“.

Der Ursprung scheint aber nicht ganz so unschuldig gewesen zu sein. So hat man offenbar in der Tor-Suppe Material abgefangen – das wäre dann klassisches Spionagehandwerk.

Nun wurde auch bekannt, dass angeblich ein Informant enttarnt wurde.

Wie segensreich Wikileaks ist, kann man an dem Memo sehen, indem die CIA rät, den Deutschen mehr afghanische Frauen zu zeigen, um damit ein positive Stimmung für staatlich befohlenes Töten zu erzeugen. Wie Fefe heute analysiert, wird das offenbar von den Medien tatsächlich brav umgesetzt.

UPDATE: Wikileaks dementiert, soweit sie das können, ohne sensible bzw. bewusst gar nicht erst gespeicherte Informationen preiszugeben. Sie schrieben, dass die Washington Post ein Jahr lang im Besitz des Videos gewesen sei, es jedoch der Öffentlichkeit vorenthalten habe.

UPDATE: Der SPIEGEL bringt weitere Hintergründe.

3. Juni 2010

„Lex Wikipedia“? Bitte?!?

Der Geschäftsführer des umstrittenen Spendensammlervereins Wikimedia Deutschland e.V. hat eigenartige Äußerungen über einen israelischen Gesetzesentwurf ventiliert. So

diskutiert die israelische Knesset gerade eine Änderung im nationalen Urheberrecht, das Regierungsdokumente für die Allgemeinheit frei verfügbar und nutzbar machen soll. Im ursprünglichen Entwurf gibt es leider noch einige für Wikimedia unbrauchbare Einschränkungen – dennoch läuft dieses Gesetz in der israelischen Presse als “Lex Wikipedia”. Ein Erfolg in Israel wird für andere Länder – auch Deutschland eine großartige Vorlage sei.

Ähm, wie meinen? Amtliche Werke werden hierzulande seit Ewigkeiten vom Urheberrecht ausgenommen, vgl. § 5 UrhG. Von einem Land, in dem es sogar eine offiziell so bezeichnete Zensurbehörde gibt, insoweit „großartige Vorlagen für Deutschland“ zu erwarten, spiegelt anscheinend das seltsame Verständnis des Wikimedia-Türstehers zur Medienfreiheit wieder. Der gute Mann hat seinem Verein zufolge

Politik, Geschichte und Öffentliches Recht in Freiburg und Ottawa studiert.

Mit welchem Erfolg oder Abschlüssen die Studien des WMD-Geschäftsführers verlaufen sind, wäre angesichts der oben genannten Äußerungen mal eine veranlasste Frage.

Toter Franz Joseph Strauß erstattet Strafanzeige gegen Autor Schlötterer

Eigentlich ist es der lebendige Strauß-Clan, der da grantelt gegen Wilhelm Schlötterer. Die werfen dem ehemaligen bayerischen Finanzbeamten laut Nürnberger Nachrichten Verleumdung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und Verletzung des Steuergeheimnisses vor. Schlötterer nennt  Strauß

einen »korrupten« Politiker; es sei in seinem Umfeld um die Gier nach Macht und Geld gegangen, um Begünstigung befreundeter millionenschwerer Unternehmer und um Eingriffe in amtliche Entscheidungen – kurz, um die Ausbeutung des Staates für Partei- und Privatinteressen.

(…) Schlötterer, Jahrgang 1939, hat FJS (wie berichtet) in seinem Buch bezichtigt, illegal ein Vermögen in dreistelliger Millionenhöhe angehäuft und nicht versteuert, Provisionen von Waffenhändlern bezogen und große Summen auf Schweizer Konten deponiert zu haben. Nach seinem Tod hätten auch die Strauß-Kinder das Erbe vor dem Fiskus verborgen.

Und er

thematisiert auch immer wieder die Nürnberger Diehl-Affäre und fordert die Rehabilitierung der Betriebsprüferin M. Sie hatte sich dagegen gewehrt, dass der Diehl-Konzern von einer Steuerschuld von 30 Millionen Euro befreit wurde – vergebens.

Bislang wurde zivilrechtlich noch nichts (erfolgreiches) unternommen. Die Sträuße werfen Schlötterer u.a. einerseits vor, keine Quellen zu benennen – andererseits Verletzung des Steuergeheimnisses. Tja …