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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


15. Oktober 2010

Linkhaftung: BGH hebt linkfeindliches Urteil gegen Heise auf

Das Herz der IT-Community schlägt bei Heise.de. 2oo5 war dem Verlag verboten worden, im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über Kopierschutzsoftware einen Link auf die Webpräsenz des Unternehmens Slysoft zu setzen. Land- und Oberlandesgericht München hatten „Landgericht Hamburg“ gespielt und so getan, als verstünden sie nicht, wie das Internet funktioniert.

In Karlsruhe allerdings, wo Hamburg bekanntlich aufhört, findet auch der Hamburger Vorort München seine Grenzen. So hatte denn der BGH ein Einsehen und hob das linkfeindliche Urteil auf. Glückwunsch, Heise! Und gut, dass ihr es durchgezogen habt.

12. Oktober 2010

Der Schweinchen-Prozess (Promi-Anwälte ./. Schälike)


Richter-Schreck und Anwalts-Nemesis Rolf Schälike hatte es sich vor ein paar Jahren mit einem Berliner Promi-Anwalt verscherzt, der wegen der Berichterstattung insbesondere über von diesem verlorene Prozesse alles andere als erbaut war. Also startete der Berliner Anwalt eine Serie von Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen usw., die den renitenten Blogger von seiner Mission abbringen sollten. Was der schlaue Anwalt offenbar nicht wusste, war die Tatsache, dass Schälike seinerzeit Bergsteiger war und die erste Nordpol-Expedition der DDR vorbereitet hatte: Dünne Luft ist für den Mann Alltag, Aufgeben keine Option.

Es entwickelte -sich ein jahrelanger, mit harten Bandagen ausgetragener Kleinkrieg s wissenschaftliches Experiment, der auch über Vasallen geführt wurde. So hatte sich ein beim Promi-Anwalt beschäftigter Anwalt selbstständig gemacht und war ebenfalls in die Schusslinie des Pressebloggers geraten. Also beauftragten sich die beiden Berliner Anwälte jeweils gegenseitig, was für den Gegner gewisse Kosteneffekte hatte. Von seinen Gefechten mit Presse-Anwälten zählt Schälike inzwischen 63 als gewonnen.

Dieser andere Berliner Anwalt hatte das Unglück, dass er bei Berichterstattung über seine Arbeiten stets Karikaturen von Schweinchen auf der Homepage sah, was er auf sich bezog und offenbar für eine Sauerei hielt. Der kultverdächtige Schweinchen-Prozess wurde letzten Freitag vom Berliner Kammergericht in einer aufschlussreichen Verhandlung beendet.

Die beißende Ironie an der ganzen Sache ist, dass es den Anwälten um die Vermeidung peinlicher Prozessberichterstattung auf der Website ging. Doch das genaue Gegenteil haben sie erreicht!

11. Oktober 2010

Neues Buch von Petra Reski

Die Journalistin Petra Reski gehört noch zu den Autorinnen, die etwas mehr drauf haben, also zu googeln. Ihr Thema ist die Mafia, deren Präsenz hierzulande medial nur wahrgenommen wird, wenn es knallt. „Soziale Unsichtbarkeit“, wie das in der Kriminologie-Vorlesung hieß.

Auf der Buchmesse hat Reski ihr neues Buch vorgestellt. An einem ihrer früheren Werke habe irgendwelche ehrenwerten Herrschaften Stellen gefunden, die der Ehre hätten abträglich sein können, was ehrenwerte Juristen zu verhindern wussten.

Bei einem Vortrag machte sie auf die harmonische Beziehung zwischen der Mafia und einer anderen straffen Organisation aufmerksam, die sich historisch mit Zensur besser auskennen als jeder andere.

10. Oktober 2010

Beckham klagt in Köln

David Beckham war eine Callgirl-Geschichte angelastet worden, auch von Fachorganen für Gesellschaftsreportage des Bauer-Verlags. Nun ist Herr Beckham sauer und hat den Kollegen Prinz mandatiert, der ca. 18 Millionen Euro locker machen soll – melden sinnigerweise die Finanznachrichten.

Interessant ist, dass der Hamburger Prinz eine entsprechende einstweilige Unterlassungsverfügung in Köln beantragt hat, wo es für solche Fälle doch das Landgericht Hamburg gibt. Denkbar, dass der Antrag ursprünglich schon erfolglos bei anderen Gerichten gestellt wurde, was im einstweiligen Rechtsschutz in Kombination mit dem fliegenden Gerichtsstand zulässig ist.

Die von Beckham aufgerufenen 18 Millionen dürften ein wenig hoch gegriffen sein. Aber bescheiden ist der Mann ja ohnehin nicht.

5. Oktober 2010

Kontextgerechtes Foto eines Begleiters

Findige Pressejuristen versuchen immer wieder, die Zensurbegehrlichkeiten ihrer Mandantschaft zu bedienen, in dem sie das Abweichen eines Textes von einem bei einem anderen Anlass aufgenommenen Foto ins Feld führen. Wird etwa eine Nachricht mit Archivmaterial illustriert, so ist man nur mit einem „kontextneutralen“ Foto auf der sicheren Seite, das die betreffende Person also ohne einen sonstigen Hintergrund zeigt, der das Geschehen verfälscht. Aber auch insoweit muss ein Interesse der Öffentlichkeit begründet werden.

Am Landgericht Berlin war ein Schauspieler zunächst erfolgreich gewesen, der als Begleiter und Partner einer anderen Schauspielerin abgebildet war. In dem Bericht ging es nämlich über die Probleme der Tochter der Schauspielerin, mit der Vergangenheit ihrer Eltern umzugehen. Der leibliche Vater, ebenfalls ein bekannter Schauspieler, bekannte sich dazu, in seiner Jugend angeschafft zu haben. Auch die Vergangenheit des Klägers, der nicht ganz so bekannt ist, darf als „bewegt“ gelten.

Der Kläger hatte die prominente Schauspielerin beim Bundesfilmball begleitet, wo das Paar gemeinsam abgelichtet worden war. Eine spätere Verwendung dieses Fotos im Zusammenhang mit der Sexbeichte des Ex-Freundes seiner Partnerin fand der Kläger nicht prickelnd. Die Berliner Pressekammer gab der Klage statt und argumentierte, der Kläger sei keine „absolute Person der Zeitgeschichte“ – eine Formulierung, die heute nur noch selten verwendet wird, weil es diese „Absolutheit“ wie früher nicht mehr gibt, vielmehr stets eine Interessenabwägung zwischen Interesse der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsrecht zu erfolgen hat.

Das Kammergericht wollte dem nicht folgen:

Nach der jüngsten Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, kann eine Bildberichterstattung auch dann zulässig sein, wenn einzelne Aussagen der Wortberichterstattung unzulässig sind, das streitgegenständliche Foto aber zumindest auch ein zeitgeschichtliches Ereignis bebildert (Urteil vom 13. April 2010 – VI ZR 125/08). Der Bundesgerichtshof differenziert dabei danach, ob sich die Berichterstattung auf eine zu untersagende Darstellung beschränkt, oder Gegenstand der Bildberichterstattung vielmehr auch ein zeitgeschichtliches Ereignis ist.

Und das war er in den Augen des Kammergerichts:

Mit dem Hinweis, dass es für die Tochter von Frau … nicht das erste Mal sei, dass sie mit „pikanten Details aus dem Liebesleben ihrer prominenten Eltern“ konfrontiert wird, wird eine Parallele zum Kläger und dessen „bewegter Vergangenheit“ hergestellt.

Die Ironie an der Sache ist, dass es der Zeitung beinahe zum Verhängnis geworden wäre, dass sie sich mit der Kolportage über den Kläger sogar noch zurückgehalten hatte. Denn hätte sie geschrieben, was sie nur andeutete, dann hätte man erst recht nicht bezweifeln können, dass der Kläger Interesse der Öffentlichkeit auf sich zieht – denn auch der Kläger war einmal jung und brauchte das Geld …

Könnte man diesen Beitrag süffisanter illustrieren als mit diesem Clip? ;-)

10 U 149/09 Kammergericht
27 O 523/09 Landgericht Berlin

EGMR zur Verdachtsberichterstattung

Der Kollege Lehofer aus Österreich weist auf eine interessante Entscheidung des EGMR hin, bei der es um den reklamierten Schutz des Privatlebens vor Verdachtsberichterstattung wegen einer behaupteten Schwarzgeldsache ging.

Der Artikel in El Mundo betraf eine Angelegenheit des öffentlichen Interesses und nach Ansicht der Mehrheit des Gerichts wurde auch die erforderliche journalistische Sorgfalt eingehalten: auch das Dementi des betroffenen Unternehmens wurde wiedergegeben und die anonym zugespielten Daten waren durch ein Gespräch mit dem (allerdings entlassenen) Buchhalter des Unternehmens gegengeprüft worden. Damit hatte der Journalist nach Ansicht des EGMR alle effektiven Möglichkeiten ausgeschöpft, die Information zu verifizieren.

Der einzig abweichende Richter berief sich auf die Caroline-Entscheidung des EGMR. Damals hatten zwei Herschaften, die auf Kosten von Generationen von Menschen (Untertanen) unverdient zu exorbitantem Reichtum und Status gelangt sind, sich das Recht erstritten, nicht nur in ihren Privatschlössern und Ländereien ihre Privatsphäre ungestört ausleben zu dürfen (was Sie und ich heute nicht einmal mehr am heimischen Computer dürfen), sondern auch in der Öffentlichkeit bei öffentlichen Veranstaltungen etc. unsichtbar zu werden. Wenn die Frau C. ein Reittournier ihres hochwohlgeborenen Töchterleins besucht, darf Mami nicht abgebildet werden, weil das ja etwas sehr schreckliches wäre, wozu Durchlaucht den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bemühen geruhen.

Sachliches zum Missbrauch

Die Psychologin Julia van Weiler von der (CDU-nahen!) Initiative Innocence in Danger sprach vor dem EU-Parlament über einen bislang selten thematisierten Aspekt über die Entstehung von Kinderpornographie. Dabei weist sie darauf hin, dass die Täter Videos auch zu dem Zweck machen, um ihre Opfer damit später einzuschüchtern, da sie scheinbar eine „Einwilligung beweisen“ können. So bitter für die Betroffenen die Vorstellung sein mag, dass diese für sie harten Momente in die Öffentlichkeit gelangen, so wenig stelle jedoch das Entfernen der Bilder aus dem Video eine wirkliche Lösung dar, weil diese erneut ins Internet eingespeist werden könnten.

Das eigentliche Problem sei, dass nach Aktenlage jeden Tag im Durchschnitt 32 Kinder missbraucht würde, die Dunkelziffer erheblich höher liege. Dem sei durch Aufmerksamkeit und Misstrauen der Eltern gegenüber dem häufig aus dem sozialen Nahfeld stammenden Tätern zu begegnen.

Verglichen mit den plumpen Wahlkampfauftritten der ehemaligen Familienministerin, die ihre greise Wählerschaft mit dem Hochhalten entsprechender Horrorbildern psychologisch unter Druck setzte und dabei die Kinder für Belange der Content-Industrie ein weiteres Mal missbrauchte, kann man solche sachlichen Beiträge wie den von Frau van Weiler nicht genug empfehlen. Wirklich sinnvolle Maßnahmen gegen Kinderschänder, etwa Informationsprogramme und Anlaufstellen für Eltern und Kinder usw., sind allerdings kein Wahlkampfthema.

Wer sich mit dem Thema auch nur ein bisschen beschäftigt hat, dürfte vom kürzlich vorgestellten Ergebnis der EU-geförderten Studie der „European Financial Coalition“ wenig überrascht sein: einen „Massenmarkt“ für Kinderpornographie im Internet gibt es so, wie es uns die CDU-Politiker und deren rückgratlosen Kollegen von Rot-Grün einreden wollen, offenbar nicht.

Was es gibt, ist die Content-Industrie. Wie verlogen die Internetsperrkampagne ist, wird hier deutlich:

3. Oktober 2010

200.000 Straftaten gegen die Ehre – Zensur?

Der Kollege Andreas Fischer weist in seinem Blog darauf hin, dass 2009

„laut Statistik des Bundeskriminalamts die statistisch wichtige Zahl 200.000 der wegen angeblicher “Straftaten gegen die Ehre” in Deutschland strafrechtlich verfolgten Personen klar überschritten“

wurde. Er stellt infrage, dass das Korrektiv “Wahrnehmung berechtigter Interessen” (§ 193 StGB) wirkungsvoll sei. In einem anderen Posting hält er die Beleidigungsgesetze für Zensur.

Ich bin mir nicht sicher, ob es wirklich die Gesetze sind, oder ob die Probleme nicht eher auf der Ebene der Rechtsanwendung liegen. Ich mache allerdings ganz überwiegend nur Zivilrecht, auch bei Beleidigungen, so dass ich seine Sicht auf den strafrechtlichen Ehrenschutz nicht beurteilen kann. Mein Eindruck ist der, dass bei strafrechtlichen Beleidigungen die Messlatte bedeutend höher liegt, so dass ich eher die Privatrechtsstreite (und die hiermit generierte Selbstzensur) als Zensur ansehe. Immerhin kann man ja Staatsanwälte, die nur ihren Job tun, ungestraft als „durchgeknallt“ bezeichnen.

2. Oktober 2010

Wikimedia e.V. hat ein neues Problem (1)

Heute erschien ein Audio-Mitschnitt der Podiumsdiskussion über den Konflikt zwischen Wikipedianern und Akademikern, die letzten Samstag in Leipzig den Höhepunkt der Konferenz „Wikipedia – Ein kritischer Standpunkt“. So richtig spannend und prägnant ist es nicht geworden, bietet aber einen gewissen Einstieg in die Problematik. Bemerkenswert offen äußerte ein Wikipedianer seine Einstellung, dass er gar nicht den Anspruch hat, andere mitmachen zu lassen. Diese Leute betrachten die von ihnen eroberten Bereiche der Wikipedia schamlos als ihr „Revier“, was das Konzept des Wikis konterkariert.

Die Alltagsbedeutung der Wikipedia ist unverkennbar, die Sammlung von enzyklopädiertem Wissen, das im Prinzip von jedermann evaluiert und bereichert werden könnte, ist einer der Erfolgsgeschichten in der vernetzten Kommunikation. Das Problem ist, dass sich nicht etwa die Besten der Besten an dem Projekt beteiligen, sondern dass sich die „Community“ zu einem Closed Shop entwickelt hat, der neue Autoren durch Schnelllöschung und rauen Arbeitston wegeekelt und selbst darüber befindet, was denn „die Wahrheit“ oder überhaupt relevant ist.

Ich habe mir in den letzten Jahren diese Community und ihre Protagonisten genauer angesehen. Ich bin jedes Mal aufs Neue entsetzt, dass ein auf den ersten Blick so zivil und akademisch wirkendes Projekt von Leuten dominiert wird, deren Sozialverhalten und Niveau man nur schwer charakterisieren kann, ohne als beleidigend empfunden zu werden. Wer sich ein Bild über vordemokratischen Zustände dieser Leute machen möchte, muss nur mal die Vereins-Mailingliste der letzten Tage durchlesen, wo man gerade irgendwelche Formalitäten an den Haaren herbeizieht, um ein 10%-Quorum zu behindern, das eine außerordentliche Hauptversammlung herbeiführen könnte.

Es gehört zum guten journalistischen Stil, dass ein Journalist eigene Angelegenheiten nicht thematisiert. Bei mir gab es zwei Interessenkonflikte:

Interessenkonflikt 1: Autorenerfahrung

Zwischen 2005 und 2007 hatte ich in der Wikipedia editiert, bis ich mal überraschend gesperrt wurde, obwohl es keinen nachvollziehbaren Grund hierfür gab. Als ich dann heraus fand, dass meine Kontrahenten inklusive sperrende Admins allesamt Stammtischbrüder des Wikipedia-Stammtisches Hamburg waren, habe ich aus Protest eine Satire darüber verfasst und mich demonstrativ selbst sperren lassen.

Aus diversen Gründen bin ich dann doch wieder zum Projekt zurückgekehrt, wo es nicht das geringste Problem gab, bis ich Mitte 2009 einen Wikipedianer kritisiert hatte, dessen Verhalten mir hochneurotisch vorkam, und der mir durch seine Intriganz die Sperren von 2007 beschert hatte. Weil ich im Gegensatz zu meinen Kontrahenten keine Kraftausdrücke verwenden wollte (und in der Wikipedia bis heute nicht getan habe), hatte ich meinen neurotisch handelnden Gegner als „Neurotiker“ bezeichnet, was überwiegend sachlich gemeint war. Obwohl in der Wikipedia ein bemerkenswert rauer Arbeitston herrscht, wurde mir das als so schreckliche Beleidigung ausgelegt, dass ich „infinit gesperrt“ wurde. Diese Klüngelei fand ich so widerlich, dass ich den Kindergarten umgehend verließ. Ich verzichtete bewusst auf eine Sperrprüfung, beantragte Accountnamensänderung und dann die größtmögliche Stilllegung meines Accounts, weil ich mit der Wikipedia nichts mehr zu schaffen haben wollte.

Da ich in der Wikipedia nicht mehr aktiv werden wollte und durch meine Erfahrungen eine gewisse Kompetenz zum Thema habe, empfand ich diese frühere Autorentätigkeit nicht als Interessenkonflikt, der mich an einer journalistischen Berichterstattung gehindert hätte. Das hat die Redaktion auch so gesehen. Ich darf mit einem gewissem Stolz bemerken, dass sich nur wenige andere deutsche Journalisten ähnlich häufig und fundiert mit der Wikipedia auseinander gesetzt haben:

Interessenkonflikt 2: juristische Auseinandersetzung mit Verleumdungen

In der kommenden Folge werde ich schildern, wie sich ein Konflikt mit Wikimedia e.V. entwickelt und hochgeschaukelt hat, der sehr wohl einen Interessenkonflikt auslöste. Aufgrund sehr befremdlicher Verleumdungen und einer soziologisch hochspannenden Kultur des Wikimedia e.V. und dem Gebaren seines unglücklich agierenden Geschäftsführers sah ich mich gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, was ich in den kommenden Folgen dieser Serie näher ausführen werde.

Zwar kann es eigentlich nicht richtig sein, dass ein ursprünglich unparteiischer Journalist durch Angriffe zur Verteidigung provoziert und auf diese Weise zur Partei gemacht wird. Aber im Ergebnis lässt es sich nicht abstreiten, dass ich aufgrund der wirklich unterirdischen Erfahrungen, die ich in den letzten 11 Monaten mit Wikimedia e.V. gemacht habe, meine Distanz zum Thema verloren habe. Trotz Bemühens um Neutralität KANN ein Journalist, der sich mit seinem Berichtsobjekt Gerichtsprozesse liefert, per Definition nicht den professionellen Abstand leisten, der guten Journalismus auszeichnet. „Einen guten Journalisten erkennt man daran,  dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache“ formulierte einst Hanns Joachim Friedrichs.

Mein jüngster Beitrag über die ominösen Umstände der hinter dem Rücken der Vereinsöffentlichkeit eingestielten „gemeinnützigen Wikimedia Fördergesellschaft mit beschränkter Haftung“, die offensichtlich den gut im Speck des neureichen Vereins sitzenden Pöstcheninhabern ihre Einkommen sichern helfen soll, war zumindest in dieser Wertung bewusst scharf und hat vielen die Augen geöffnet. Inhaltliche Schwächen sind mir bis jetzt nicht bekannt (außer, dass ich den Anteil der sinnvollen Investionen in die Technik noch bei weitem zu hoch angegeben hatte, da sich die Zahlen auf 2008 bezogen). Die mir inzwischen per Mail und öffentlich gestellte Frage, warum Telepolis diesen Beitrag „aus redaktionellen Gründen“ gelöscht hat, kann ich daher nicht beantworten. Im Gegenteil war der Beitrag sogar noch viel zu harmlos.

Ich schätze den Heise-Verlag und speziell Telepolis sehr. Es ist aufgrund meiner gewachsenen Rolle als Kritiker und Prozessgegner dem Verlag nicht zuzumuten, dass er in Mitleidenschaft meines schwelenden Konflikts mit Wikimedia e.V. gezogen wird. Ich werde daher die Berichterstattung in dieser Angelegenheit nicht mehr in anderen Medien persönlich fortsetzen, sondern mich als Privatmann hier in meinem Blog äußern und die bereits interessierten Medien mit Informationen versorgen. Was mir in den 11 Monaten alles über Wikimedia e.V. und dessen Vereinsgeschichte zugetragen wurde, könnte locker ein ganzes Buch füllen. Arbeitstitel wäre: „Geld verdirbt den Charakter“.

Da ich künftig gegenüber Wikimedia e.V. insoweit nicht mehr den Verlag repräsentiere und mir daher auch keine Interessenkonflikte mehr nachsagen lassen muss, kann ich mir hier im Blog nunmehr gewisse Freiheiten erlauben, die ich mir vorher verkniffen hatte. Außerdem kann ich anwaltliche Mandate gegen Wikimedia e.V. ohne journalistische Interessenkonflikte annehmen. Deutlicher möchte ich heute nicht werden, verweise aber auf die Überschrift des Blogposts.

Boies Preview auf den Film über Mark Zuckerberg

Wie ich neulich schon schrieb, warte ich auf den Filmstart von „500 Millionen Freunde“ („The Social Network“). Heute erschien ein interessanter Kommentar von Johannes Boie in der SZ-Schaltzentrale, der auf die zu den Deutschen bemerkenswert unterschiedliche Mentalität der Nordamerikaner zu Datenschutz eingeht. Außerdem weist Boie darauf hin, dass der Film gegen das Einverständnis der lebenden Personen gedreht wurde, was aufgrund des grundlegend anderen Verständnisses von Meinungsfreiheit in den USA möglich ist – auch gegen einen Milliardär.