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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


4. Januar 2011

BVerfG: fünfjähriges allgemeines Publikationsverbot für die „Verbreitung rechtsextremistischen oder nationalsozialistischen Gedankenguts“ rechtswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hob ein vom OLG München ausgesprochenes fünfjähriges Publikationsverbot auf, mit welchem dem Beschwerdeführer „Verbreitung rechtsextremistischen oder nationalsozialistischen Gedankenguts“ untersagt worden war.

Die Verfassungshüter hoben dieses Verbot nun auf, weil es zu allgemein gefasst sei und damit „unverhältnismäßig“ in die Meinungsfreiheit des Neonazis eingreife. Die Einstufung einer Position als „rechtsextremistisch“ sei eine „Frage des politischen Meinungskampfes“ und unterliege damit sich wandelnden politischen und gesellschaftlichen Einschätzungen, begründete das Gericht seine Entscheidung.

schreibt SPON.

Der erstmals wegen entsprechenden Veröffentlichungen (wohl aber offenbar wegen Volksverhetzung) belangte Beschwerdeführer sah seinen Anspruch auf Resozialisierung verletzt, wozu offenbar auch die Äußerungsfreiheit zu entsprechenden Themen gehört.

Lieber lese ich solche Urteile mit Bauchschmerzen, als dass ich Zensur ertragen wollte. Ich verweise an die jüdischen Rechtsanwälte der ACLU, die Neonazis vertreten, weil ihnen die Meinungsfreiheit ein wichtigeres Gut ist als Befindlichkeiten.

UPDATE: Pressemitteilung des BVerfG.

28. Dezember 2010

Temperamentvolles Interview mit Eisenberg

Der Kollege Eisenberg hat dem FREITAG ein Interview zur Berichterstattung über Sexaffären von Politikern gegeben. Was der Kollege da im vorletzten Abschnitt über unsere schnuckelige Familienministerin äußert, das würden sich die wenigsten Medienanwälte trauen. Ich zitiere es vorsichtshalber mal nicht … ;-)

20. Dezember 2010

„WikiLeaks – Rebellen im Netz“ auf deutsch

Assange im Auenland

Man kann von Assange sagen, was man will, die Medienstrategie ist beeindruckend.

Nach dem Martyrium im viktorianischen Knast, bei dem er fotografiert durch die rotgetönten Fenster des Papamobils Transportfahrzeugs zu einem traurigen Alien verklärte, präsentiert uns der Wiederauferstandene zu Weihnachten Bilder vom idyllischen Landsitz. Seine Interviews gibt des Australier nicht etwa von drinnen im Herrenhaus, sondern empfängt die Reporter draußen vor winterlicher Naturkulisse, wo er dramatisch in der Kälte die Fragen beantwortet. Mit dieser optischen Konkurrenz zur „Heiligen Familie“ wird er emotional Punkte machen.

Ein Reporter von ABC fand es plötzlich interessant, Assange nach einem ansonsten sachlichen Interview nach Details zu seinen Abenteuern mit den Schwedinnen zu befragen, was Assange mit der einzig angemessenen Reaktion beantwortete, in dem er das unziemliche Verhör beendete. Cooler wäre es allerdings gewesen, zu sagen:

„Tell Mrs. Clinton: I did not have any sex with that Monica Lewinsky!“

Ich habe ja noch immer nicht die Hoffnung aufgegeben, dass Charlotte Roach dem Whistleblower ein Angebot macht, das die Schwedinnen schützt und ihn bei Laune hält … ;)

Inzwischen wagen sich Verschwörungs-„Experten“ aus den Löchern und gehen mit der These hausieren, Assange stünde auf der Payroll der CIA. Nun gibt es zwar in der Geschichte etwa des KGB tatsächlich Operationen, bei denen man die Preisgabe von Staatsgeheimnissen in großem Ausmaß inkauf genommen hat, etwa zum Schutz vor sensiblen Quellen, die durch Abwehrmaßnahmen verraten worden wären. Auch hatte das KGB etwa bei der Operation Gold (Berliner Spionagetunnel) den Zugriff auf die Telefonleitungen geduldet, wobei es zu den Motiven des KGB unterschiedliche Theorien gibt. Aber dass die CIA in diesem Ausmaß ihre Diplomatenkorrespondenz opfern und ihre Kontakte zum „befreundeten“ Ausland strapazieren würde, da bräuchte man schon ein verdammt gutes Motiv.

Das einzige, was noch dämlicher als diese krude Verschwörungsthese ist, war seinerzeit der Kommentar eines US-Militärs, der sich über Guantanamohäftlinge beschwerte, die Suizid verübten, weil sie hierdurch die USA in Misskredit brächten. Gemein, aber auch.

Zutreffend ist allerdings, dass ein öffentlicher „Briefkasten“ wie WikiLeaks perfekt wäre, um Desinformation unterzubringen. Bis heute ist WikiLeaks allerdings noch kein Ei gelegt worden. Konkrete Verdachtsfälle sind mir nicht bekannt.

Hören wir daher, was der kompetenteste WikiLeaks-Reporter zu sagen hat: Robert Foster!

15. Dezember 2010

Recht am eigenen Bild: Einwilligungserklärung widerruflich?

Wer fotografiert oder gefilmt wird, der muss vor Veröffentlichung um seine Einwilligungserklärung ersucht werden, § 22 KunstUrhG.

Zwar kann es wie bei sonstigen Willenserklärungen sein, dass diese aufgrund fehlender Geschäftsfähigkeit, Irrtums oder arglistiger Täuschung etc. unwirksam bzw. anfechtbar sind, oder Sittenwidrigkeit etc. vorliegt. Aber grundsätzlich kann man sich auf eine einmal gegebene Einwilligungserklärung verlassen. Eine Widerruf oder ein „Rücktritt“ sind nicht vorgesehen. Pacta sunt servanda. Andernfalls könnten Verlage und Medien einpacken, da bei jedem Bild eine willkürlich angestrengte Unterlassungsklage zu erwarten wäre.

Im Schrifttum wird zwar in Analogie zum im Urheberrecht bekannten Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung diskutiert, ob man nicht auch etwas ähnliches beim Recht am eigenen Bild ermöglichen sollte. Klassisches Beispiel sind nachträglich als Jugendsünde empfundene Aktaufnahmen oder Mitwirkungen an Filmkunst zur Erwachsenenbildung. Urteile diesbezüglich sind bislang nicht bekannt geworden. In der Praxis streitet man sich jedoch häufig über den Umfang der Einwilligung.

Nun hat das Landgericht Köln einem Mann einen Unterlassungsanspruch zuerkannt, der ein Interview über seine bei der Loveparade 2010 verstorbene Enkelin gegeben hatte, nachträglich jedoch seine Meinung hierzu änderte. Er hatte das Interview ursprünglich als Trauerarbeit bewertet, nachträglich jedoch wollte er nicht mehr auf Kosten der Verstorbenen Publicity.

Grundsätzlich sind Motive, warum jemand zu etwas einwilligt, irrelevant. Sofern kein Irrtum oder eine Täuschung etc. vorliegen, muss man sich bei § 22 KunstUrhG an seiner Erklärung festhalten lassen.

Eine Begründung für dieses neue Urteil ist noch nicht bekannt. Das Anliegen des Opas kann man menschlich nachvollziehen, eine juristische Begründung aber dürfte jedoch anspruchsvoll ausfallen. Sollte tatsächlich die Analogie zu § 42 UrhG gewählt worden sein, dann müsste konsequenterweise auch dessen Abs. 3 herangezogen werden, der demjenigen, der auf die Einwilligung vertraut hatte, einen Anspruch auf angemessene Entschädigung bietet. Das könnte teuer werden. Wahrscheinlicher ist, dass man auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht rekurrierte. Warten wir mal ab, wie die Vorsitzende Richterin das Problem gelöst hat.

Schlagwörter:
13. Dezember 2010

Persönlichkeitsrecht ./. WikiLeaks

Der frühere malaysische Vize-Premierminister Anwar Ibrahim hat die Pappe auf, weil in den von WikiLeaks veröffentlichten Dokumenten behauptet wird, der Mann sei dem eigenen Geschlecht zugetan. In Malaysia stehen auf entsprechende Handlungen bis zu 20 Jahre Gefängnis (Frauenknast?). Derartiges ist allerdings nicht neu, denn der Politiker war bereits einschlägig vorbestraft. Angeblich soll er in eine Honigfalle getappt sein.

Nun will Ibrahim den nationalen Zeitungen die Berichterstattung untersagen lassen.

Deutlich erstaunlicher ist ein Cable, über das ausgerechnet die zensuranfällige deutschsprachige Wikipedia berichtet, das anscheinend von den konventionellen deutschen Medien ausgelassen wurde: Da haben sich nämlich Herschaften in Afghansitan zu einer „bacha bazi“-Party getroffen, bei der man kleine Jungs in bisweilen knapper Damenbekleidung tanzen lässt. Finanziert hatte den Spaß die DynCorp aus Texas. Der afghanische Präsident hatte freundlich gebeten, nicht darüber zu berichten.

LG Berlin: Enercon vs. Atomlobby

Der Windernergie-Kraftwerk-Hersteller Enercon fand es nicht witzig, dass sich die Atomlobby mit seinen Windrädern gemein machte. Auf einer Fotomontage waren die mit grünem Fuß markenrechtlich geschützten Windräder und ein Atommeiler mit der Behauptung „Klimaschützer unter sich – Kernkraftwerk Unterweser und Windenergie: CO2-Ausstoß = Null“ zu sehen. „Rufausbeutung“ befand das Landgericht Berlin und erließ eine einstweilige Verfügung gegen die Atomlobby.

12. Dezember 2010

David Schraven macht den Assange

Pöbel-„Journalist“ David Schraven ist mir ja schon mehrfach dumm aufgefallen. Zuletzt, als er den ehemaligen deutschen Sprecher von WikiLeaks in Sippenhaft nahm, weil dessen Ehefrau für einen Konzern arbeitet, dessen Software Schraven vermutlich überfordert. WikiLeaks müsse mit dem Softwarekonzern irgendwie zusammenhängen, verschwörungstheorisierte der Ex-Ruhrbaron, der inzwischen für DER WESTEN Zeilen schindet.

Doch nun, ausgerechnet am Tag vor dem Going Public des WikiLeaks-Forks OpenLeaks, kommt der Enthüllungsjournalist ohne nennenswerte Enthüllungen nun mit einem eigenen Whistleblower-Portal um die Ecke.

Grundsätzlich begrüße ich es ja, dass der Leak-Gedanke angekommen ist. Es sollte so viele unabhängige Leak-Plattformen wie nur möglich geben. Und wenn es dem Schraven etwas gibt, „den ersten anonymen Datenupload einer Zeitung im deutschen Internet eingerichtet“ zu haben – von mir aus. Allerdings sollte man sich als Whistleblower schon ansehen, wer die IT-Sicherheitstechnik so beherrscht, dass nichts anbrennen kann. Ich verweise auf den Experten.

8. Dezember 2010

Zensur-Rebell Schälike zieht positive Jahresbilanz

Richter- und Answaltsschreck Rolf Schälike („Buskeismus.de“) zieht in seinem Pressejustiz-kritischen Blog eine positive Jahresbilanz. Rein persönlich hat er allen Grund dazu, denn er zählt nunmehr 75 abgewehrte juristische Angriffe auf seine Website. Nachdem er anfänglich an gegnerische Anwälte viel Lehrgeld hatte zahlen müssen, drehte er den Spieß um und konnte den Saldo an festgesetzten Anwaltskosten dieses Jahr ausgleichen. Hier nun seine Bilanz:

2010 – ein gutes Jahr für die Äußerungsfreiheit

Rechtsgeschichte soll 2009 geschrieben werden,“ hatte ich Ende 2008 in einer Weihnachtskarte an Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz geschrieben und bekam Recht. Die Weihnachtskarte wurde Gegenstand eines bis heute nicht beendeten Rechtsstreites. Auch Rechtsgeschichte wurde geschrieben.

Trotzdem habe ich nur teilweise Recht behalten. 2009 dürfte zwar seit Beginn der Aufzeichnung von Wetterdaten das Jahr gewesen sein, in dem die meisten einstweiligen Verfügungen auf mich niederprasselten, wirklich Rechtsgeschichte wurde dann aber erst 2010 geschrieben, obwohl Ende 2009 die Wende zu erkennen war. Mit dem BGH, Urteil vom 22.09.2009 – VI ZR 19/08 obsiegte der Daimler-Aktionär Jürgen Grässlin gegen Daimler AG und deren ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Jürgen Schrempp.

Das Bundesverfassungsgericht ist in einer Reihe von Entscheidungen den ausufernden Verboten wegen einer angeblichen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes 2010 relativ konsequent entgegengetreten. Es hat den BVerfG-Beschluss Gen-Milch 1 BvR 1890/08 vom 09.09.10 gegeben, der zumindest die Anwendung der Stolpe Entscheidung auf Ausnahmefälle reduzierte. Der BGH hat in seinen „Archiv Entscheidungen“ – VI ZR 243/08  v. 08.02.10 das Internet von der Verpflichtung befreit, alte Artikel immer wieder neu überprüften zu müssen und damit auch Geschäftsmodellen von Anwälten, die an der Vertretung verurteilter Mörder verdienten, den Boden entzogen. Der BGH hat in der Fraport Entscheidung VI ZR 36/07  v. 03.02.10  den Bereich der geschützten Meinungsäußerung ausgedehnt. Sumpf an Lügen, Täuschung, Vertuschung, Vetternwirtschaft, Polit-Kumpanei und Korruption dürfen als Meinung geäußert werden. Insgesamt werden Verbotsanträge häufiger zurückgewiesen. Auch Promis mussten Federn lassen.

Ich freue mich, dass auch mein wissenschaftliches Projekt dazu sein Schäflein beigetragen hat. Es steht fest

– dass meine Forschungsarbeiten und die damit zusammenhängende Berichterstattung kein Cyber-Stalking ist,

– die wahrheitsgemässe Berichterstattung über Rechtsanwälte mit deren Namensnennung regelmäßig nicht verboten werden kann,

– die Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen mit Namensnennung der Anwälte und Parteien in vielen Fällen als zulässig angesehen worden ist, was im Jahre 2009 noch verboten worden war,

– die Wiedergabe eines Antragschriftsatzes eines Rechtsanwaltes als Teil einer gerichtlichen Entscheidung verletzt weder das Urheber- noch das Persönlichkeitsrecht,

– Berliner Anwälte können keine Reisekosten zurückerstattet bekommen, wenn diese gegen mich als Hamburger in Köln klagen, das Instrument des fliegenden Gerichtsstandes missbrauchend,

– der bekannter XXXXanwalt und XXXX Dr. Christian Schertz fühlte sich bemüßigt, fünf mal die Pressekammer des Landgerichtes Berlin wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, weil diese ihre Rechtsprechung geändert hat.

Auch mein Rechtsanwalt Eberhard Reinecke schrieb Rechtsgeschichte und ließ den Kläger, Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz auf der Strecke: BVerfG 1 BvR 2477/08 vom 18.02.10.

Ich wünsche allen treuen Lesern und Zensoren meiner Seite ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr, in dem jetzt schon sieben Termine mit Zensurbegehren feststehen.

Die erste Verhandlung im neuen Jahr ist am 12.01.11 beim OLG Hamburg. Die Kanzlei Schertz hatte beim LG Hamburg verloren und hofft, in der Berufung das Verbot zu erhalten, den Lebenslauf ihres Chefs nicht im Frame aufrufen zu dürfen, um diesen zu kommentieren. Az. 5 U 89/09

Am nächsten Tag, Donnerstag, den 13.01.11 versucht Rechtsanwalt Dr. Schertz um 11:30 sein Glück bei Mauck vom LG Berlin in der Sache 27 549/09 und möchte u.a. 20.000,00 Schmerzensgeld für meine Weihnachtsgeschichte aus dem Jahre 2008.

Eine Woche später am 20.01.11 liegen gleich drei Verfahren an – 27 O 624/09, 27 O 787/09 und 27 O 665/09. Die Zensurverfahren beginnen um 11:00.

Na ja, dann gibt es noch eine Klage gegen meine Buskeismus-Zeitung, die Richter Schulz vom LG Hamburg an sich gerissen hat, um um 13:30  zu zensieren oder auch nicht – 325 O 217/10.

Mein ehemaliger Rechtsanwalt Helmuth Jipp, mit dem ich vor Jahren nur verloren habe, versucht es am 16.03.11 um 10:10 beim Landgericht Köln im s.g. Phychopathen-Prozess mir aufzuzeigen, wie der Rechtsstaat funktioniert. Az. 28 O 840/10.

Ich kann nur hoffen und beten, dass einige dieser Prozesse die Zahl der schönen Entscheidungen erhöhen. Nun glaube ich nicht an Gott, weil es diesen leider nicht gibt. Zu meinen Göttern gehören die Kläger, meine Anwälte, die Zensurrichter und der Zufall. Selbstverständlich gibt es noch ein paar andere, die Gott mit mir spielen.

Das Duo Schälike/Schertz wird uns also auch im neuen Jahr weiter erheitern!

6. Dezember 2010

Zeugeneinvernahme via Printmedien?

Der eigentlich mit Alice Schwarzer bereits mehr als genug bestrafte Jörg Kachelmann muss nun eine Schweizer Zeugin fürchten – die allerdings als Schweizerin nicht effektiv zur Aussage verpflichtet werden kann, und offenbar auch keinen Bock hat, im Focus der Öffentlichkeit zu Angelegenheiten ihres Unterleibs befragt zu werden. Im FOCUS hingegen ist ihre Aussage mehr oder weniger schon nachzulesen. Das ruft natürlich des Kachelmanns Anwälte auf den Plan:

Schwenn sagte der SZ, er halte es für „verantwortungslos“, über die angeblichen Aussagen einer Zeugin zu berichten, wenn man wisse, dass diese nicht vor Gericht erscheinen werde. Kachelmanns Anwalt in Medienangelegenheiten, Ralf Höcker, erklärte, die Verteidigung sei schon vor längerer Zeit mit der angeblichen Zeugin konfrontiert worden. Falls diese tatsächlich in dem von Focus berichteten Sinn aussagen sollte, „wird das problemlos zu widerlegen sein“.

Und nun: Das Wetter.