vom Abschreiben bis zu fahrlässiger Unkenntnis des Forschungsstandes verwandt,
weiß Legal Tribune Online. Der Juraprofesor glaubte, der nicht gesetzlich definierte Begriff des Plagiats und die grundgesetzlich garantierte Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit könnten ihn schützten.
Doch der Kläger, der nicht nur selbst Honorarprofessor, sondern auch Bundesverfassungsrichter ist, mochte nicht des Plagiats geziehen werden. Womöglich hat er in der Karlsruher Kantine von den Auslegungskünsten der Hamburger Pressekammer gehört, wo er mit Rubrum „c/o Bundesverfassungsgericht“ klagte: Die Hamburger wollten dem „schillernden Plagiatsbegriff“ denn auch nicht folgen und legten die Äußerung selbst aus. Die Äußerung enthalte nun einmal einen „Tatsachenkern“, der zu beweisen sei. Auch, wenn es Karlsruhe noch und nöcher in die Urteile schreibt, wird der Kontext am Sievekingplatz häufig ignoriert. Und auf die gebotene Abwägung mit der Meinungsfreiheit wartet man in Hamburg vergeblich, wie man in Karlsruhe sehr genau weiß.
Mehr Glück in Hamburg hatte der beklagte Juraprofessor bei einem anderen Plagiator, nämlich bei einem Anwalt, der seinen Namen wegen Resozialisierungsinteresse nicht lesen wollte. Das machen so ohne weiteres auch die Hamburger nicht mehr mit, seit man diese Masche in Karlsruhe „geSTOPPt“ hat.
Die Firma Euroweb hat großes Pech mit ihren Kunden, die irgendwie nicht einsehen, warum sie dem Unternehmen, das kostenlose Angebote macht, Geld zahlen sollen. 1.400 Prozesse soll sie deswegen schon geführt haben. Morgen macht der BGH dem Spuk hoffentlich ein Ende. Die Firma hat inzwischen „Konkurrenz“ bekommen … ;-)
Das Projekt WikiLeaks scheiterte unter anderem daran, dass täglich ca. 30 Einsendungen kamen, die Betreiber jedoch in erster Linie Informatiker waren, und zwar offensichtlich nur sehr wenige. Daher bildete sich ein enormer Rückstau, der das Projekt bei der Überprüfung der Echtheit blockierte und zu redaktionellen Entscheidungen wie Priorisierung zwang.
Das neue Projekt OpenLeaks spezialisiert sich nur auf den Prozess der Eingabe von Informationen. Der Informant soll geschützt werden, die Information soll von Spuren beseitigt werden, damit sie möglichst nicht zurückverfolgt werden kann. Anders als „Deep Throat“ bei der Watergate-Affäre müssen sich geheime Informanten nicht mehr nachts in Tiefgaragen treffen. Nach einer aufwändigen Phase der Programmierung durch ehemalige Leute WikiLeaks beginnt heute nun die Testphase.
OpenLeaks wird selbst nichts leaken, sondern nach Wunsch des jeweiligen Einsenders die Information an bestimmte Redaktionen, Gewerkschaften, NGOs usw. zuleiten. Dort können jeweils kompetente Leute die Informationen auf Authentizität prüfen.
Der Kollege Nümann von der Kanzlei Nümann und Lang, welche sich um das Urheberrecht gegen die bösen Filesharer verdient macht, hatte sich in erster Instanz erfolgreich gegen einen Artikel gewehrt, in dem u.a. auch sein Namen erwähnt wurde. Dem Landgericht Köln hatte er auf die Nase gebunden, dass schändliche Überlegungen zu Massenabmahnern mit ihm verbunden würden. Das sah das OLG Köln anders. Nümann ist nicht der erste Massenabmahner, der an einer Einzelabmahnung gescheitert ist … ;-)
Niemand auf der Welt verfügt über mehr Erfahrung mit Zensur als die Katholische Kirche. Besonders in der Dösese Regensburg scheint man sich mehr um lästernde Worte als um lüsternde Prediger zu sorgen.
Nun hat das Landgericht Hamburg dem SPIEGEL erstinstanzlich verboten, von angeblichen „Schweigeverträgen“ zu schreiben: So ist dem Nachrichtenmagazin verboten,
die Berichterstattung in der bisherigen Form nicht weiter verbreiten. Der Grund hierfür liegt darin, dass nicht fest steht, ob die Vorwürfe tatsächlich zutreffen. Derjenige, der Behauptungen aufstellt, die geeignet sind, einen anderen in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, muss im Streitfall die Richtigkeit seiner Behauptung beweisen. Dieser Nachweis ist den Beklagten nicht gelungen.
Erfolglos blieb die Klage, soweit sie sich gegen die in der Berichterstattung enthaltene Äußerung richtete, die Familie habe eine “Schweigevereinbarung” unterzeichnet. Bei dieser Formulierung handelt es sich um eine zulässige Bewertung der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung. Ein Bezug zwischen der Schweigeabrede und der Schmerzensgeldzahlung wird durch die verwendete Formulierung nicht hergestellt.
Ich war vorletztes Jahr Zaungast beim Prozess der investigativen Journalistin Gaby Weber gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) wegen der Eichmann-Akten. Die Schlapphüte wehrten sich nach allen Regeln der Kunst, gaben irreparable Nachteile für Deutschland bei Aktenfreigabe usw. zum Besten. Nachdem sie den langwierigen Prozess gegen Widerstände aus BND und Bundeskanzleramt gewonnen hatte, legte der BND dem Bundesarchiv ein Dokument über eine „Notvernichtungshandlung“ vor. Ein interessantes Wort für Zensur.
Im Bundestag gab es zu Eichmann diese Woche eine spontane aktuelle Stunde.
Obwohl Gysi an der gestern gesendeten Doku noch kurzfristig hatte schnippeln lassen, ist der Indizienring erdrückend. Die Anzahl an Ex-Mandanten, die ihn für einen Verräter hielten und halten, lässt sich schwer ignorieren. Gysis Standard-Einlassung, er sei abgehört worden oder man habe in seiner Kanzlei spioniert, ist schwer nachvollziehbar. Wenn Gysi Zeit für Unterhaltungssendungen hat, wieso nicht für ein Interview für eine NDR-Doku?
Während sich Familienministerin Schröder auf ihr erstes Bundesbaby freut, ziert sich der schwedische Hochadel und meidet sogar Scheinschwangerschaften. So hatte ein Fachorgan des Klambt-Verlags („Frau mit Herz“, „Welt der Fau“, „Frau mit Hirn“) von einer Schwangerschaft berichtet, von der die Glückliche nichts wusste, und damit offenbar viele Leserinnen von Klatschmagazinen glücklich gemacht. Und so etwas ist ja auch sehr, sehr schlimm, weshalb ein Prinz aus Hamburg 850.000,- Euro für die bedürftige Schwedin verlangte. Bekommen haben Hoheit nun 400.000,- Euro.
Vergleicht man den Schmerz, den eine vergewaltigte Frau hat, mit dem „Schmerz“, den eine Hochwohlgeborene hat, wenn dröge Hausfrauen eine Falschmeldung über eine Schwangerschaft lesen, und vergleicht man dann die Größenordnung des Schmerzensgeldes bzw. der Geldentschädigung, dann kann man eigentlich nur noch den Kopf schütteln.
Andererseits: Das schwedische Königshaus hat in letzter Zeit genug geliefert, um die Bedürfnisse der Boulevardpresse zu befriedigen … ;-)
Über den Streit von AWD-Chef Maschmeyer wurde hier häufig berichtet.
Nun hat es jemand am Landgericht Augsburg versucht, der Maschmeyer beim Betreten einer Gala „Ein Herz für Kinder“ begleitet hatte. Die Augsburger Allgemeine weiß:
Die 5. Zivilkammer unter Vorsitz von Landgerichtspräsident Herbert Veh lehnte am Donnerstag den Antrag ab. Das Landgericht sah den Begleiter Maschmeyers durch die Berichterstattung der ARD in seinem Recht am eigenen Bild und damit in seinem Persönlichkeitsrecht nicht verletzt. So stelle sich die beanstandete Berichterstattung nach Auffassung des Landgerichts als Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte dar. Konkret sei der Antragsteller als relative Person der Zeitgeschichte zu qualifizieren, weil er Maschmeyer bei der ZDF-Spendengala – einem Ereignis der Zeitgeschichte – begleitet hatte.
Lassen wir einmal dahingestellt, ob es den Begriff der „Relativen Person der Zeitgeschichte“ wirklich noch gibt – wenn sich der Mann in der ZDF-Show nicht geziert hat, dann sollte ihm die NDR-Zweitverwertung recht sein. Echte Freunde stehen doch zusammen, auch wenn es mal regnet! Gell, Maschi?