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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


26. April 2012

ZEIT für Piraten – ZEIT gegen Piraten

DIE ZEIT macht heute mit einem bemerkenswerten Feature über die Piratenpartei auf, das insbesondere mit gelungenen Pac-Man-Graphiken Laune macht. Besonderen Spaß macht mir natürlich Meta-Diskussion über die journalistische Herausforderung, mit den interaktiven Piraten klar zu kommen.

Doch auf S. 5 gelingt es einer Autorin Susanne Gaschke mühelos, den guten Eindruck von reflektiertem Journalismus wieder einzureißen. So schreibt sie unter der Überschrift „Totalitäre Transparenz“ allen Ernstes:

„Die Nonchalance, mit der führende Piraten über das Urheberrecht und die moralische Unangreifbarkeit reden, kann nur jemand an den Tag legen, der keine Vorstellung davon hat, wie viel Mühe es macht, ein Buch zu schreiben oder einen Film zu drehen, für die Menschen tatsächlich Geld bezahlen würden.“

Wo soll man bei so viel Naivität eigentlich mit der Kritik anfangen? Anscheinend gehört die Journalistin zu jenen genasführten Menschen aus der analogen Welt, die auf das unsinnige Gleichnis mit dem Ladendiebstahl hereingefallen sind, wo man tatsächlich einem anderen eine Sache wegnimmt, während es in der digitalen Welt allenfalls um Reduktion von Verwertungschancen geht.

Zu den Mühen der Autoren sollte man bei solchen Vergleichen wissen, dass nur ein geringer Prozentsatz aller Bücher, die den Verlagen angeboten wird, auch wirklich gedruckt wird – im Regelfall sind es solche Werke, an denen der Verlag Geld verdient. Die meisten Mühen enden also bereits in diesem Stadium, waren also für die Katz. Es geht zudem bei der Urheberrechtsdebatte nicht um die Finanzierung von Kunstwerken, sondern um die Verwertung bereits geschaffener Werke.

Die Journalistin scheint fest davon überzeugt zu sein, dass der Download eine erhebliche Reduktion der Vermarktungschancen bedeutet und die Urheber wirtschaftlich schädigt. Diese These ist jedoch unbewiesen. Die wenigsten Werke, welche rechtswidrig heruntergeladen werden, wären von diesen Leuten legal erworben worden. Obwohl es seit über einem Jahrzehnt Filesharing gibt, geht es Hollywood blendend. Produktionskosten von über 200 Millionen Euro sind bei Actionfilme mit Blockbuster-Prognose inzwischen der Standard. Die 237 Millionen Euro, welche die Filmindustrie in „Avatar“ investierte, haben sich mehr als verzehnfacht – trotz der angeblich so schrecklichen „geistigen Diebstähle“. Und auch die TV-Auswertung von Kinofilmen unterscheidet sich technisch nicht wesentlich vom Streaming. Muss die Journalistin ein schlechtes Gewissen haben, wenn sie im Privat-TV einen Kinofilm konsumiert, aber nicht die Werbespots ansieht?Etliche Filme werden nach der Kino- und TV-Auswertung verramscht, etwa auf DVDs in Zeitschriften als kostenloses Geschenk beigelegt. Genug dazu, die Argumente waren alle schon da …

Weiter schreibt sie zum „Pochen auf Anonymität“ und den Schitstorms

„Zu diesen Ausfällen kommt es nur, weil sie anonym stattfinden. Und eine reife Gesellschaft müsste dagegen eine neue Kultur der Namhaftigkeit setzen.“

Ob die behauptete Bestandsaufnahme von empirischen Befunden getragen wird, wage ich zu bezweifeln. Jedenfalls in Piratenkreisen werden Shitstorms meiner Beobachtung nach überwiegend mit offenem Visier ausgetragen. Umgekehrt kann ich in Systemen, in denen die Wahl zwischen Pseudonymen und Klarnamen angeboten wird, nur zu ersterem raten. Und welche Gefahren es mit sich bringt, wenn man sich unter Klarnamen sachlich zu Unternehmen und vermögenden Scharlatanen im Internet äußert, erlebe ich ständig in der Hamburger Pressekammer.

Auf den Unsinn zur suggerierten Forderungen einer Transparenz in Richtung Privatsphäre möchte ich lieber nicht eingehen. Der Beitrag gipfelt dann in der Aufforderung, die Piraten „als das zu behandeln“, was sie seien:

„ein Machtfaktor unter anderen Machfaktoren im deutschen Parteiensystem.“

Ob Frau Gaschke schon einmal an eine Karriere beim CICERO gedacht hat? Da Frau Gaschke nicht von Anonymität Gebrauch gemacht hat und ich mich nach den Beweggründen dieses schwach recherchierten Beitrags gefragt habe, habe ich jetzt auch mal nachgesehen, ob es Hinweise auf Interessenkonflikte gibt. Und wurde pompt fündig. Etwas mehr Transparenz hätte nicht geschadet.

133-Millionen-Euro-Klage in der Hamburger Pressekammer

Während letzten Freitag sich die Kamera-Teams für die  – an sich belanglose – Verkündung des Yuotube-Urteils in Stellung brachten, verpassten sie den eigentlichen Wirtschaftskrimi, der sich in Raum B 335 ereignete, wo die Hamburger Pressekammer zu tagen pflegt. Während es bei GEMA ./. Youtube um jährliche Beträge von etwa 2009 unter 10 Millionen Euro geht, möchte eine Firma das ZDF gegenwärtig um bis zu 133 Millionen Euro erleichtern.

Das ZDF hatte über die Amitelo AG berichtet, deren tatsächliche Firmensubstanz dem ZDF spanisch vorkam. Nach dem ZDF-Bericht ging die Firma „den Bach runter“, wie sich deren Anwalt ausdrückte. Die stolze Klage wird vom Kollegen Waldenberger vertreten.

Da ich am Freitag in Hamburg ohnehin zu tun hatte, sah ich mir das bizarre Schauspiel an. Das ZDF ließ sich nicht lumpen und schickte u.a. Prof. Gernot Lehr ins Rennen, ein Mitbeklagter bot Prof. Hegemann auf. Insgesamt saßen den Richtern 8 Robenträger gegenüber, sowie ein Vertreter der klagenden Firma, der allerdings mit seiner Bolotie nicht sonderlich seriös wirkte.

Um die haftungsauslösende und die haftungsausfüllende Kausalität des ZDF-Berichts für die Schäden zu beweisen, hatte Amitelo kiloweise Papier angekarrt. Möglicherweise ist dieses Verfahren auch der Grund, warum man mir einen Gerichtstermin aus organisatorischen Gründen verlegte, denn die Hamburger Presserichter sind derzeit wohl mit diesem Verfahren gut beschäftigt. In der Sache allerdings stehen für Amitelo die Chancen wohl schlecht. Zu Recht bezeichnete Waldenberger die Klage als „Musterprozess“, und auch das ZDF gibt sich selbstbewußt. Viel passierte in diesem sogenannten „frühen ersten Termin“ noch nicht.

Sofern der Amitelo-Anwalt nach RVG abrechnet, stehen ihm  272.224,40 Euro Honorar zu. Hoffentlich hat er Vorkasse genommen …

Die Youtube-Verkündung habe mich mir nach der 133 Millionen Euro-Show dann aber auch angesehen und bei TELEPOLIS zwei Beiträge zum Thema eingestellt:

 

 

25. April 2012

Klehr ./. Kompa – persönlichkeitsrechtliche Haftung von Bloggern für embedded content via Youtube

Freitag in einer Woche wird das Landgericht Hamburg sein Urteil darüber verkünden, ob ein Blogger bei Einbettung von Youtube-Videos für jegliche dort enthaltene (angebliche) Persönlichkeitsrechtsverletzung haftet. Kläger ist der sympathische Hautarzt Herr Dr. Klehr, der viel Geld mit der Behandlung Krebskranker verdient, über deren Wirksamkeit man geteilter Auffassung sein kann. Letztes Jahr hatte ich einen kritischen Beitrag von WISO (ZDF) eingebettet, was mir die Hamburger Pressekammer einstweilen verbieten ließ. Der Vorsitzende Richter Herr Buske, der schon ein oder zweimal durch seine wunderlichen Ansichten aufgefallen ist, vertritt offenbar die Meinung, ein Blogger müsse für ihm nicht erkennbare (angebliche) Persönlichkeitsrechtsverletzungen einer professionell recherchierten Reportage handeln. Gegen das ZDF hatte die Pressekammer eine einstweilige Verfügung erlassen, wobei es sich wohl wieder um einen dieser Fälle handelt, die nur an einem einzigen Gericht im Universum Aussicht auf Erfolg haben: am Landgericht Hamburg. Dort ist man allen Ernstes der Auffassung, der Empfangstresen im Flur einer Arztpraxis sei ein grundsätzlich ein für verdeckte Filmaufnahmen verbotener Ort usw., obwohl die Aufnahmen belanglos und nur illustrierend waren.

Weil mir zum Fall die professionelle Distanz fehlt, habe ich mit der Wahrnehmung meiner Interessen einen Kollegen beauftragt, und zwar in Sachen Linkhaftung den wohl besten, den man kriegen kann. Und so musste sich der Kollege Thomas Stadler von Freising aus auf den Weg zum von Klehr (ebenfalls von Bayern aus) angeflogenen Gerichtsstand nach Hamburg machen, wo über einen nicht ganz unwichtigen Aspekt der Freiheit im Internet gerungen wurde. Die Vorsitzende Richterin bezeichnete mich als „intellektuellen Verbreiter“. Sehen wir das mal als ein Kompliment … ;)

Heute nun weist der Kollege Thomas Stadler auf eine – allerdings urheberrechtliche – Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln in Sachen Framing hin, die darauf abstellt, ob ein Dritter einen Fremdinhalt als solchen identifizieren kann. Dies wäre bei einem Youtibe-Video selbstredend der Fall.

21. April 2012

Eine verstörende Jugenderinnerung

Aufgrund des parteiinternen Streits mit problematischen Piraten und der durchsichtigen Instrumentalisierung durch politische Mitbewerber habe ich in den letzten Tagen viel nachgedacht. Dabei ist mir eine bizarre Episode aus meiner Schulzeit in Erinnerung gekommen, die ich kurz schildern möchte.

Ende der 80er Jahre glühte mein Herz für unsere Schülerzeitung am Albert-Schweitzer-Gymnasium in Kaiserslautern. (Ein Redaktionskollege war damals übrigens der spätere Journalist Arno Frank.) In diese Zeit fiel eine Affäre, die auf das Klima unseres Gymnasiums eine nachhaltige Auswirkung haben sollte. Damals wirkte dort ein sehr ambitionierter Deutsch- und Religionslehrer, den ich im katholischen Religionsunterricht hatte. Der Pädagoge war sehr bemüht, uns auch die anderen Weltreligionen zu vermitteln. Noch heute denke ich gerne an das mir zugefallene Referat über Gandhi zurück, meine erste Recherche überhaupt. Doch das mit dem Ahimsa oder dem Hinhalten der anderen Wange blieb auch bei diesem Lehrer letztlich Theorie, wie wir bald erfahren sollten.

Das große Thema des Religionslehrers war das Judentum, das ihn auf vielerlei Weise faszinierte. Sein Einsatz für die Aussöhnung sowie seine private Forschung wurde von vielen hoch respektiert, auch wenn der Mann selber manchmal einen eher weltfremden Eindruck machte und uns Schülern dadurch natürlich Angriffsflächen bot. Selbst aus dem Lehrerkollegium hörte man Stimmen, dass es der Lehrer mit seinem Enthusiasmus für das Judentum ein bisschen übertrieb und das Interesse seiner Schüler auf die Dauer strapazierte.

In einer fatalen Religionsstunde erklärte er den historischen Ursprung der aus dem 13. Jahrhundert stammenden Hetzparole „Judensau“. Einige Tage später fand man auf einen Tisch geschmiert den Namen des Lehrers, gefolgt von den Worten „du Judensau“. Diese Schmähung traf den Lehrer tief – sehr tief. Sein Umgang mit dieser Provokation entwickelte eine Eigendynamik. In einer – wenn man so will – „Rasterfahndung“ wurden die Schüler eingegrenzt, die in der fraglichen Zeit an dem Tisch Platz genommen hatten und Verhöre durchgeführt. Besonders rigoros tat sich der Vizedirektor hervor, der bei der Befragung sogar „Stasi-Methoden“ angewandt haben soll wie etwa die Behauptung, man wisse schon alles durch Zeugen, man wolle es nur noch mal von ihm hören. Der schließlich ermittelte Täter erwies sich als Schüler mit Migrationshintergrund, der um seine Versetzung gefürchtet hatte. In einem Moment von Frust und Langeweile hatte er etwas Saudummes auf den Tisch gekritzelt, wie es nun einmal etliche Pennäler – leider – tun. Er selbst machte eher einen politisch desinteressierten Eindruck, der Religionslehrer war ihm mit seinem Thema schlichtweg auf die Nerven gegangen und er wollte nur den Lehrer persönlich treffen.

Der Schüler wurde aus dem Unterricht entfernt und musste auch langfristig die Schule verlassen. Der Fall belastete das Klima an der Schule nachhaltig. Darüber, ob das Ausmaß der Fahndungsaktion und die Strafe für den Schüler in einem Verhältnis zum Anlass standen, kann man geteilter Meinung sein. Die Aktion gab jedoch über die Mentalität unserer Lehrer Aufschluss, die sich zu Polizisten aufspielten und offensichtlich bereit zur Anwendung unappetitlicher Methoden waren. Definitiv hatte sich der Lehrer mit der Eskalation der Ereignisse keinen Gefallen getan. Zum Ritual beim Religionsunterricht gehörte es etwa seither, scheinheilig zu fragen, wo denn der fragliche Schüler sei.

Natürlich diskutierten wir den Fall auch in der Redaktion unserer Schülerzeitung. Zu der Hysterie schrieb auch ein Mitschüler, der die Beteiligten gut kannte und wusste, dass der betreffende Schüler apolitisch war. Der Artikel trug natürlich kaum zur Entspannung der Situation bei, vielmehr kam es später zu einem Streit zwischen dem rebellischen Autor, der den Lehrer schließlich in anderer Sache einer Unterstellung zieh und rhetorisch fragte, ob man den Lehrer „Lügner“ nennen dürfe, was den wiederum zur Weißglut brachte. (Ähnlich erging es mir gestern auf Twitter mit Volker Beck, der mich der Lüge zieh …)

Die Atmosphäre war vergiftet und blieb es. Dies hatte man geschafft, obwohl weder tatsächliche Juden oder Nazis beteiligt waren. Nicht einmal Provokateure wie Broder & Co. waren nötig gewesen, um die Akademiker aufzustacheln, zudem ging es ja nicht um originären Antisemitismus, vielmehr hatte der Schüler spöttisch einen Unterrichtsinhalt aufgegriffen. Alles in allem hatte der Umgang der Betroffenen mit dem Problem für wirklich alle Beteiligten (und sogar Nichtbeteiligten) den Ärger maximiert, das pädagogische Ziel jedoch vermutlich nicht erreicht. Respekt und Liebe hatte er sich durch die repressive Aktion nicht erworben. Augenmaß wäre vermutlich die bessere Lektion gewesen.

Ich zog es im Folgejahr vor, vom Religionsunterricht zum Fach Ethik zu wechseln – das allerdings ebenfalls der betreffende Lehrer unterrichtete. In der mündlichen Abi-Prüfung trafen wir nochmals aufeinander. Mein Thema war Sokrates, jener ungeliebte Kritiker, dem man den Schierlingsbecher reichte.

19. April 2012

Berufspolitiker Volker Beck startet einen schmutzigen NRW-Wahlkampf

Der GRÜNEN-„Rechtsexperte“ (kein Jurist) und Berufspolitiker Volker Beck behauptete gestern im ZDF, das Programm der NRW-Piraten sei noch nicht im Internet gewesen. Erstaunlicherweise hatte er es aber bereits gelesen. Nun ja, es war ja im Internet, übrigens genauso wir zuvor die Anträge. Der Parteitag wurde gestreamt. UPDATE: Hier wurden laufend die Antragsnummern eingepflegt.

Beck wirft den Piraten vor, bei etlichen Demonstrationen keine Piratenflagge gesehen zu haben und nennt namentlich die Demos für Schwule. Die Piraten waren jedoch beim CSD sehr präsent, ebenso bei Anti-Nazi-Demos.

Beck behauptet, das Bundesschiedsgericht der Piraten hätte gesagt, alles sei durch Meinungsfreiheit gedeckt. Hat es nicht.

Beck behauptet, es sei eine der leichtesten Übungen, ein Parteimitglied aus der Partei zu werfen. Das ist den GRÜNEN aber oft genug nicht gelungen. Übrigens: Wer hatte denn den Jamal Karsli in den Düsseldorfer Landtag gebracht? Richtig: Die NRW-GRÜNEN.

Ich hatte vorgestern Beck auf Twitter die Sache erklärt. Aber Beck ist sich nicht zu schade, einen Schwätzer von 25.000 Mitgliedern als repräsentativ hinzustellen und gegen die Piraten zu instrumentalisieren.

Beck steht genau für die politische Kultur des Parteiensystems und der Berufspolitiker, welche die Piraten und ihre Wähler satt haben. Agitiert lieber, als den Leuten zuzuhören. Streitet euch doch über politische inhalte, statt mit Schmutz zu werfen!

Lieber Volker Beck, ich hoffe, dass die Piraten dir nicht den Gefallen tun, in gleicher Münze zurück zu zahlen. Aber ich für meinen Teil werde mir erlauben, deine Hinterlassenschaften, die in den kommenden drei Wochen folgen werden, hier in meinem Blog transparent zu machen.

Siehe auch Michael Hanfeld (FAZ).

UPDATE: Video von Ankündigung gegen Mitschnitt ausgetauscht.

UPDATE: Auf Twitter sagt Beck heute:

Sorry CSD/LGBT sagte Lauer glaube ich, ich sprach von Westsahara, russ. Botschaft, waren Menschenrechtsdemos

Doch, du hast von Schwulen- und Lesben-Demos gesprochen und uns nur bei ACTA und Internet gesehen.

UPDATE: Beck räumt Versehen ein und will seine Äußerung nur auf Demos bezogen wissen, an denen er zugegen war. Sie jedoch auch hier.

UPDATE: Beck wulfft weiter rum und will jetzt anscheinend den CSD nicht als Schwulen- und Lesben-Demo werten. m( Außerdem hat er den Blödsinn von sich gegeben:

.@KompaLaw Du lügst ohne die Unwahrheit zu sagen. Ist das die neue politische Kultur, die die Piraten einfordern?

Und da das noch nicht genug gepöbelt war, kam dann noch

@KompaLaw EOD hat offensichtlich keinen Sinn #rightorwrongmyparty

Wenn das der Netzexperte und rechtspolitische Sprecher der GRÜNEN ist, dann sind deren Personalprobleme offenbar größer, als angenommen.

17. April 2012

Auch Piraten haben kein Scherbengericht – ein Scheißfall

Nach nunmehr fast drei Jahren ist ein lähmendes Parteiausschlussverfahren zu ende.

Der Fall

Ein Pirat, Gründungsmitglied eines Landesverbands, hatte sich 2008 (also zwei Jahre nach Parteigründung von 2006) zu denkbar sensiblen historischen Themen in unqualifizierter Weise geäußert und sich dabei auf einen der Fälschung überführten Geschichtsrevisionisten bezogen. Hierfür wurde vom Bundesvorstand 2008 eine Verwarnung ausgesprochen, die der Pirat akzeptierte. Diese wurde also rechtskräftig.

2009 wurde der Pirat trotz seines Fehltritts zum Ersatzrichter des Bundesschiedsgerichts der Piraten gewählt. Als daraufhin seine unqualifizierten Äußerungen Medienaufmerksamkeit erfuhren und das öffentliche Ansehen der Piraten belasteten, forderte der Bundesvorstand eine deutliche Distanzierung, welcher der Pirat auf seine Weise nach kam. Nachdem sein Landesverband den Piraten 2009 für die Landesliste zur Bundestagswahl aufstellte, nahm der Bundesvorstand eine Neubewertung vor, enthob den Piraten einstimmig seiner Funktion, erkannte ihm für ein Jahr das passive Wahlrecht ab und beantragte am Landesschiedsgericht den Parteiausschluss wegen vorsätzlich parteischädigenden und satzungswidrigen Verhaltens.

§ 6 Abs. 2 der Piratensatzung (aktuelle Fassung):

Ein Pirat kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn er vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.

Das Landesschiedsgericht wies den Antrag nach der bemerkenswerten Dauer von zweieinhalb Jahren in einem erbärmlich laienhaft formulierten Urteil zurück. Das vom Bundesvorstand angerufene Bundesschiedsgericht bestätigte nun die Abweisung, allerdings mit anderer Begründung. Derzeit überbieten sich die Kommentatoren mit ihrer Entrüstung, einige suchen einen Schuldigen für dieses offensichtlich unpopuläre Ergebnis. Ist dem Bundesschiedsgericht ein Vorwurf zu machen?

Verfahrenes Verfahren …

Hätten die Piraten ein Scherbengericht, bei dem demokratisch darüber abgestimmt wird, ob ein nicht genehmes Mitglied in die Wüste geschickt werden soll, wäre vermutlich längst Rechtsfrieden eingekehrt. Ein solches Scherbengericht ist in der Satzung aber nicht vorgesehen. Es würde sich auch nicht mit dem Parteiengesetz in Einklang bringen lassen:

§ 10 Abs. 4 ParteienG

Ein Mitglied kann nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.

§ 10 Abs. 5 ParteienG

Über den Ausschluss entscheidet das nach der Schiedsgerichtsordnung zuständige Schiedsgericht. Die Berufung an ein Schiedsgericht höherer Stufe ist zu gewährleisten. Die Entscheidungen sind schriftlich zu begründen.

§ 14 Abs. 4 ParteienG

Für die Tätigkeit des Schiedsgerichts ist eine Schiedsgerichtsordnung zu erlassen, die den Beteiligten rechtliches Gehör, ein gerechtes Verfahren und die Ablehnung eines Mitglieds des Schiedsgerichts wegen Befangenheit gewährleistet.

Stattdessen verlangt die Satzung also vielmehr eine politische Entscheidung des Bundesvorstands, den Ausschluss zu beantragen, sowie eine juristische Prüfung durch das Schiedsgericht, ob die Ausschlussvoraussetzungen nach § 6 Abs. 2 der Satzung vorliegen.

Ob die Voraussetzungen eines parteischädigenden Verhaltens erfüllt sind, lassen wir mal dahin gestellt, denn vorliegend scheitert der Ausschluss bereits an einem verfahrensrechtlichen Hindernis. Die Anwendung von Vereins- bzw. Parteienstrafen ist nämlich ihrer Natur nach Strafrecht, sodass gewisse rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze zu beachten sind („gerechtes Verfahren“). Einer dieser Verfahrensgrundsätze, die rechtsstaatliche Verfahren von polizeistaatlicher Willkür unterscheiden, heißt unter Adligen „ne bis in idem“: Wenn über einen Sachverhalt geurteilt wurde und die Entscheidung rechtskräftig ist, ist das Verfahren nun einmal abgeschlossen. Andernfalls nämlich könnte man sich nie auf den Bestand von Entscheidungen verlassen. (Es hat also schon seinen Grund, warum an entsprechende Verfahren von vorne herein hohe Sorgfaltsanforderungen gestellt werden. Das Landesschiedsgericht hatte übrigens nicht einmal dieses Problem gesehen …)

Vorliegend wurde das Verhalten des Piraten 2008 durch die Verwarnung des Bundesvorstands sanktioniert. Der damalige Bundesvorstand hatte von einem Ausschlussverfahren abgesehen und sich mit einer Verwarnung begnügt. Der Umstand, dass der Vorstand diese Bewertung später änderte, weil er das Ausmaß des (damals potentiellen) Schadens falsch eingeschätzt hatte, beeinflusst nicht den Bestand der Entscheidung.

Das spätere Verhalten des Piraten, nämlich die Kandidatur für Parteiämter und Landesliste, obwohl sein Ruf lädiert war, mag zwar wegen der hierdurch verursachten Presseaufmerksamkeit faktisch die Partei in Verruf gebracht und ihr dadurch geschadet haben. Die Kandidatur als solche ist jedoch ein demokratisch verbrieftes Recht eines Parteimitglieds und daher schwerlich als Satzungsverstoß vorwerfbar. Zwar gab es später noch weitere Vorwürfe wegen anderen fragwürdigen Äußerungen des Hobby-Historikers, diese reichten jedoch nicht an die Entgleisungen von 2008 heran.

Eine Partei, die für den Rechtsstaat eintritt, wird daran gemessen werden, ob sie die geforderten Standards für ein faires Verfahren auch an sich selbst anlegt. Hätte das Bundesschiedsgericht den fundamentalen Verfahrensgrundsatz des „ne bis in idem“ missachtet und nach Gutsherrenart geurteilt, hätte es sich nicht nur fachlich berechtigter Kritik der Willkür ausgesetzt, vielmehr hätte der betroffene Pirat auch vor einem konventionellen Gericht Klage erheben können, was in der Praxis durchaus vorkommt. Dann hätte das Verfahren noch eine Ehrenrunde gedreht.

Gewinner:

  • Der (aktuelle) Bundesvorstand: Auch, wenn das Parteiausschlussverfahren von Anfang an wegen der bereits rechtskräftigen Verwarnung eine Totgeburt war, konnte der Bundesvorstand durch Betreiben des Verfahrens Haltung zeigen und signalisieren, dass die Partei sich künftig solches Verhalten nicht bieten lassen wird.
  • Das Bundesschiedsgericht: Es hat demonstriert, dass es die rechtsstaatlichen Verfahrensgrundsätze achtet und diese nicht einer möglicherweise populäreren Entscheidung opfert. (Die Mitglieder des Schiedsgerichts müssen nun ggf. einen Shistorm aushalten.)
  • Die Piratenpartei: Sie hat eine Kinderkrankheit aus ihrer Frühzeit nun endlich hinter sich gebracht, wird sich künftig Bewerber für Parteiämter wohl genauer ansehen und eine Parteikultur etablieren, in der sich gewisse Personen nicht wohlfühlen.

Verlierer:

  • Das betreffende Landesschiedsgericht: Wie auch immer sich das Verfahren gestaltet haben mag, aber wenn man zweieinhalb Jahre lang nicht zu Potte kommt, dann ist das Ergebnis für alle Beteiligten ein klarer fail. Rechtsstaatlichkeit bedeutet auch, dass Verfahren effizient betrieben werden müssen. Die unbrauchbar laienhafte Fassung des „Urteils“ lässt vermuten, dass die Beteiligten mit ihrer Aufgabe überfordert waren. Die Schlagzeilen, mit denen wir jetzt leben müssen, hätten der Partei 2010 weniger geschadet, zumal ein Parteiausschlussverfahren als Dauerbrenner einfach nicht sonderlich prickelnd ist. UPDATE: Das LSG hatte im Laufe des Verfahrens das untätige Personal ausgewechselt.
  • Die Piratenpartei: U.a. dem GRÜNEN-Taktierer Volker Beck (selbst eigentlich Jurist, Rechtsexperte seiner Partei, der es besser wissen müsste) ist es gelungen, aus dem gescheiterten Parteiausschlussverfahren populistisch Kapital zu schlagen.
  • Der betroffene Pirat. Er weiß es vielleicht noch nicht.

Die politische Geschäftsführerin ließ ihrem Temperament freien Lauf:

„Ich kotze im Strahl!“

16. April 2012

Anwaltsname in Scripted Reality-TV

Ein TV-Sender hatte für ein kontroverses TV-Format über die Inkasso-Branche die angeblich fiktive Figur eines „Rechtsanwalts Heinemann“ kreiert. Die Kanzlei Heinemann & Partner ließ dies durch eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Essen untersagen. Der Kollege Hoesmann berichtet:

Die Verwendung des Charakters stellt nach Ansicht der Essener Richter einen Eingriff in den Gewerbebetrieb der Kanzlei Heinemann & Partner dar. Durch die Verwendung des Namens wird suggeriert, dass es einen Rechtsanwalt dieses Namens in Essen tatsächlich gibt. Dies ist für die bestehende Kanzlei Heinemann verunglimpfend und herabwürdigend, da dies dem Ansehen und in der Folge dem Gewerbe der Kanzlei schade (LG Essen, Beschlüsse vom 29.03.2012 – 4 O 93/12 – und vom 30.03.2012 – 4 O 94/12).

Vor einem Jahrzehnt hatte ich mit dem inzwischen verstorbenen Münchner Bankenrechtler Dr. Alexander von Martius zu tun. Dem Kollegen wurde die Ehre zu Teil, das in der Serie „Kir Royal“ ein Anwalt „Dr. von Martius“ vorkam, wobei er selbst diese Folge leider nie gesehen hatte. Einen Anlass, gegen die Verwendung seines guten Namens vorzugehen, sah er ebenfalls nicht. :)

7. April 2012

Frankenberger ./. Herles „wildgewordener Jungfaschist“

Der Nichtraucher-Aktivist Sebastian Frankenberger, der den Bayern das Rauchen schwer macht, geht juristisch gegen den konservativen ZDF-Journalisten Wolfgang Herles vor, der ihn einen „wildgewordenen Jungfaschisten nannte. Rankenberger hatte Herles einen offenen Brief geschrieben. Herles hat in einem Brief an Frankenberger offenbar nachgelegt.

Frankenberger selbst ist Theologe, ehemaliges CSU-Mitglied und Bundesvorsitzender der bayrischen ÖDP. Er hält außerdem den Weltrekord im 44 Stunden Dauerdebattieren. Eine möglicherweise erforderliche mündliche Verhandlung könnte also anstrengend werden. Ich würde mich freuen, wenn das Landgericht Hamburg mit dem Fall befasst würde … ;)

29. März 2012

Kachelmann darf die Chemtrailer „verrückt“ nennen

Dem Hamburger Abendblatt zufolge hat das Landgericht Berlin Herrn Kachelmann die einstweilige Verfügung eines „Chemtrailers“ aufgehoben, der sich und seine Mit-Chemtrailer nicht als „Neonazis und Verrückte“ diffamiert sehen wollte.

Via Steigerlegal.

Lieber Rüdiger Sagel,

Lieber Rüdiger Sagel,

du hattest letzten Samstag vor dem Parteitag der NRW-Piraten demonstriert. Es ist dir gelungen, mit deiner (doch etwas naiven) Parole unter den ca. 500 Teilnehmern einen Hitzkopf zu provozieren. Nun behauptest du in der Öffentlichkeit, „die Piraten“ hätten dich am Demonstrieren hindern wollen und seien daher schlimmer als die CDU usw., die dich an gleicher Stelle in Ruhe gelassen (ignoriert?) hätten.

Dein Verhalten würde man in unserem Jargon „Trollen“ nennen, also das sich Aufdrängen in einer Diskussion, wobei nicht das eigentliche Thema verfolgt wird, sondern die Beteiligten in Auseinandersetzung um ihrer selbst Willen verwickelt werden. Trollerei ist destruktiv und genau das, was unsere Wähler nicht schätzen.

Lieber Rüdiger, wenn du 0,2% der Teilnehmer als „die Piraten“ hinstellst, dann sei bitte auch so fair und erwähne auch die Piraten, die dein Plakat repariert und euch Kaffee gebracht haben. Von einer von dir kolportierten „Forderung“ der Piraten, diese wollten über 40% Steuern, ist mir nichts bekannt. Auch die Falschmeldung, die Piraten seien für Diätenerhöhung, ist längst dementiert. Statt uns kostenlose PR zu liefern hättest du dir in der Halle ansehen können, dass wir niemanden an der Ausübung seiner Meinungsfreiheit hindern, sondern im Gegenteil jedem seine drei Minuten auf der Bühne geben.

Bei den Bewerbern waren übrigens ein Mitgründerin der WASG und andere Leute von deiner Partei am Start, die es bei euch offensichtlich nicht ausgehalten haben.  Bewerber mit deiner archaischen Kampfrhetorik schnitten schwach ab. Bewerber, die sich lediglich am politischen Gegner zu profilieren versuchten, fielen ausnahmslos durch. Derjenige, der dies am konsequentesten tat, landete nach dem vierten Wahlgang auf dem letzten Platz.

Lieber Rüdiger, wenn du am 12.Mai unbedingt die 5%-Hürde unterbieten und deine Wähler den Piraten zutreiben möchtest, mach bitte so weiter.