Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Kachelmann darf die Chemtrailer „verrückt“ nennen

Dem Hamburger Abendblatt zufolge hat das Landgericht Berlin Herrn Kachelmann die einstweilige Verfügung eines „Chemtrailers“ aufgehoben, der sich und seine Mit-Chemtrailer nicht als „Neonazis und Verrückte“ diffamiert sehen wollte.

Via Steigerlegal.

« Lieber Rüdiger Sagel, – seltsamer Flyer der Content-Mafia »

Keine Kommentare

No comments yet.

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.