Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


18. Juli 2013

Die Wikipedia-Abmahnungen des Wikipedia-Bild-Abmahners

Lieber Betreiber von jurablogs.com,

ich bitte Sie (erneut), bestimmte Texte von mir sowie Ausschnitte daraus, die den Namen eines abmahnwütigen Wikipedia-Fotografen enthalten, nicht mehr zu verbreiten. Es handelt sich um meine folgenden Werke auf dem Gebiet der Dichtkunst:

•    Die Wikipedia-Abmahnungen des <Wikipedia-Bild-Abmahner> (2.August 2011)
•    <Wikipedia-Bild-Abmahner>s Anwalt mahnt mich ab … Oder so ähnlich. (16. August 2011
•    Richtigstellung: Anwalt von Herrn <Wikipedia-Bild-Abmahner> wurde missverstanden! (10. September 2011)
•    Der Rechtsanwalt von Herrn <Wikipedia-Bild-Abmahner> will es wissen! (16. November 2011)
•    Der Anwalt von Wikipedia-Abmahner <Wikipedia-Bild-Abmahner> lernt es nicht (21. November 2011)

(more…)

17. Juli 2013

Supergrundrecht? Wieder was gelernt!

 

Wir wurden in einem Land geboren, in dem man uns glaubend machte, jegliches Recht basiere auf einem fundamentalen Gesetzeswerk namens „Grundgesetz“. Man erzählte uns, dass „alle Macht vom Volk ausgeht“, dass in das Brief- und Fernmeldegeheimnis nur unter ganz spezifischen Umständen eingegriffen werden dürfe, dass die Geheimdienste krontrolliert würden, dass wir ein Rechtsstaat seien …

Wer das bezweifelte, war ein Verschwörungstheoretiker. Jüngst maßte sich eine „Journalistin“ an, diesen verächtlich machenden Kampfbegriff im Zusammenhang mit den Piraten zu rülpsen.

Nun gesteht der Innenminister ein, es gäbe ein bislang verschwiegenes „Supergrundrecht“, das über dem Grundgesetz stehe. Die Regierung räumt ein, dass es historische geheime Abkommen mit den Siegermächten gibt, die zu thematisieren ein Tabu war – an das sich CDU, SPD, FDP und GRÜNE gehalten haben: Abkommen, die USA und Großbritannien die Überwachung von Deutschen erlauben sowie deren hier auffälligen Agenten freies Geleit garantieren. Immer deutlicher wird eingeräumt, dass eine parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste nicht ansatzweise funktioniert. Nachdem die Bundesregierung zunächst eine Kenntnis von Prism abzustreiten versuchte, wird nunmehr klar, dass BND und sogar die Bundeswehr selbst auf Prism zurückgriffen.

Die Überwachungstechnologie, die unisono mit dem 11.09. begründet wird, wurde im Prinzip vor dem 11.09. eingesetzt. Echten Terrorismus kann sie nicht verhindern, denn professionelle Terroristen kommunizieren verdeckt, Alleintäter wie Anders Breivigk insoweit gar nicht. Die Terrorgefahr wird in einem Ausmaß übertrieben, das jedem Vergleich spottet. Die Gefahr, an einem terroristischen Anschlag zu sterben, ist im Vergleich zum tödlichen Infektionsrisiko in Krankenhäusern kaum messbar. Jährlich sterben etliche Menschen in Deutschland an verschluckten Kugelschreibern, an islamistischem Terrorismus endete bislang noch kein einziger. (Gegen den NSU-Terrorismus hat der NSA-Terrorismus nichts genutzt.)

Die Ursache für islamistischen Terrorismus, sofern er denn authentisch ist, liegt in allen mir bekannten Fällen darin, dass mächtige Länder schwächere Länder militärisch angreifen oder dort in Konspiration mit den Monarchen zu deren Machtsicherung Militärbasen betreiben (z.B. Saudi-Arabien). Aufrüstung kann als Mittel gegen Terrorismus nur dann funktionieren, wenn man einen totalitären Staat errichtet. Wie das aussieht, erleben wir gerade in den USA, wo Mitarbeitern in Behörden der Zugriff auf die Snowden-Dokumente abgeklemmt und damit psychologisch auch eine Selbstzensur installiert wird.

Man stelle sich einmal vor, das vor vier Jahren beschlossene und dank der Piraten verworfene Zensurgesetz wäre Realität geworden …

 

12. Juli 2013

Technoviking – Persönlichkeitsrecht des öffentlichen Tänzers

Einem als „Technoviking“ unfreiwillig webbekannt gewordenen Straßentänzer fiel es ein Jahrzehnt später ein, dass er privat öffentlich tanzte und klagte gegen einen Filmemacher erfolgreich vor dem Landgericht Berlin auf Unterlassung und Schadensertsatz. Mit einer weitere Forderung nach „Schmerzensgeld“ drang er nicht durch.

Der Filmemacher will über den eigenartigen Fall jetzt einen Dokumentarfilm drehen.

3. Juli 2013

Bundestagskandidat der PIRATEN fordert Rücktritt von Verfassungsschutz-Präsident

Bundestagskandidat der PIRATEN fordert Rücktritt von Verfassungsschutz-Präsident

Markus Kompa, Listenkandidat der Piratenpartei Deutschland aus Nordrhein-Westfalen, fordert den Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen zum Rücktritt auf. Maaßen hatte am Mittwoch bestritten, von PRISM gewusst zu haben [1]. Kompa, der seit Jahren kritisch zu Geheimdiensten publiziert, nimmt zu seiner Forderung wie folgt Stellung:

»Was Maaßen da an Naivität bietet, ist unglaublich. Jedem, der auf Hacker-Kongressen nur ein bisschen zuhört oder die Fachliteratur verfolgt, musste klar sein, was die NSA im Großen und Ganzen macht. Es wäre genau die Aufgabe des deutschen Inlandsgeheimdiensts und seiner 2.700 Spionagefachleute, Informationen über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten in Deutschland zu sammeln und bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen mitzuwirken [2].

Seit einem Vierteljahrhundert kann man sogar in der Presse nachlesen, was die NSA im Prinzip ist und dass sie auch gegen Deutschland operiert [3]. Niemand weiß, welche Informationen die NSA etwa über deutsche Spitzenpolitiker besitzt und ggf. einsetzt.

Statt sich um diese wirklich wichtigen Dinge zu kümmern, verbringt der Verfassungsschutz seine Zeit lieber mit dem Bespitzeln von Bundestagsabgeordneten oder dem Schreddern von Akten über NSU-Terroristen. Als Institution hat er versagt.

Die Beteuerungen von Maaßen, jetzt bei einer Reise in die USA für Aufklärung zu sorgen, ist reine Desinformation. Bis heute hat noch jede Bundesregierung verschwiegen, dass etwa der Verfassungsschutz aufgrund einer bis vor Kurzem geheimen und wohl immer noch gültigen Verwaltungsvereinbarung von 1968 [4] sogar gezwungen ist, selbst im Auftrag der amerikanischen und britischen Geheimdienste die deutsche Bevölkerung abzuhören. Ernsthafte Aufklärung ist von solchen Leuten nicht zu erwarten.«

Quellen:

[1] SPIEGEL ONLINE: US-Spähprogramm: Verfassungsschutz will von Prism nichts gewusst haben

[2] Bundesverfassungsschutzgesetz

[3] DER SPIEGEL (1989) NSA: Amerikas großes Ohr – Die National Security Agency, der aggressivste US-Nachrichtendienst, hört Freund und Feind ab

[4] TELEPOLIS: Abhören im Adenauer-Deutschland und in Neuland – Geheimverträge mit den westlichen Siegermächten zur Überwachung sind bis heute in Kraft

 

12. Juni 2013

Als Christiane Krajewski auf den Hund kam

Als ich im Zusammenhang mit Peer Steinbrücks Kompetenzteam den Namen Christiane Krajewski hörte, musste ich schmunzeln. Während meines Studiums in Saarbrücken in den 1990er Jahren hatte sich Ministerpräsident Lafontaines damalige Wirtschaftsministerin Krajewski mit einem politischen Kabarettisten in die Wolle bekommen, mit dem ich befreundet war, und dadurch ähnlich schlechte Presse produziert, wie sie gerade Peer „Peerblog“ Steinbrück genießt.

„Dr. K. Odie“ nannte sich jener Satiriker, der als Wahlkampfmanager posierte und seine beiden Hunde als Spitzenkandidaten für die Landtags- und Bundestagswahlen antreten ließ. Der Künstlername beinhaltete eine Anspielung an den von Garfield unterdrückten Hund „Odie“ und „Chaot“. Einmal die Woche erschien der Mann auf dem St. Johanner Markt, deckte mit einer Holzplatte den dort befindlichen Brunnen ab und hielt für seine darauf prominent drapierten Hunde Wahlkampfreden. Der Urheber des Brunnens war damit ausdrücklich einverstanden. Das Programm des „Forums Dicker Hund – FDH“ hatte „Dr. K. Odie“ einem berühmten Lafontaine-Zitat nachempfunden: „Fressen, Saufen, Sex“.

Eines Tages war dem Hundeliebhaber in einer saarländischen Verordnung über Kampfhunde aufgefallen, dass die Autoren offenbar über keine allzu ausgeprägte Sachkenntnis verfügen konnten. Stutzig wurde er, als er heraus fand, dass die Verordnung von einer entsprechend promovierten Mitarbeiterin stammte und begann zu recherchieren. Dabei fiel ihm auf, dass die Kandidatin ein für ihr Thema absolut wesentliches Werk nicht in ihrem Literaturverzeichnis aufgeführt hatte, einige Informationen aber aus dem Werk zu stammen schienen. Dr. K. Odie machte seine Entdeckung öffentlich und empfahl der mäßig kompetenten Kraft, sich doch besser im emotionalen Tierschutz zu engagieren.

Kurz darauf erhielt der „Dr.“ K. Odie einen Strafbefehl – wegen Missbrauchs eines Titels. Der „Dr.“ ließ es auf eine Klage ankommen und verteidigte sich im wesentlichen selbst. Wie der Angeklagte hatte wohl auch kaum ein Prozessbeobachter Zweifel daran, dass dem plötzlichen Interesse der Staatsanwaltschaft eine Reaktion der von Dr. K. Odie nachhaltig angegriffenen Ministerin Krajweski zugrunde lag. Der Terminsvertreter der Staatsanwaltschaft explodierte während der Verhandlung über den Vorwurf, die Staatsanwaltschaft würde sich zum Erfüllungsgehilfen der Politik machen. In der Hauptsacheverhandlung, die ich mir natürlich ansah, nutzte der Kabarettist sein Recht auf das letzte Wort und hielt ein mindestens einstündiges Schlussplädoyer, das wohl längste „letzte Wort“, von dem man im Saarland je gehört hatte. Die Amtsrichterin – laut K. Odie soll sie SPD-Mitglied gewesen sein – verurteilte den falschen Doktor der Wahlkampfkünste.

Der Fall wurde in der Presse genüsslich verfolgt und erboste neben anderen den prominenten Strafverteidiger Prof. Dr. Egon Müller , der Odie prompt in der Berufung vertrat. Warum der Kollege Müller zu den bundesweit 10 besten Strafverteidigern gezählt wurde, war mir schon nach wenigen Minuten Verhandlung klar. Die Präsentation des Sachverhalts machte bereits das Tatbestandsmerkmal „Führen eines akademischen Grads“ mehr als zweifelhaft. Der Staatsanwalt beschränkte sich nach Müllers Rede darauf, einen Freispruch zu beantragen. Dem folgten die Richter vermutlich schon deshalb, um ein weiteres letztes Wort von Dr. K. Odie zu vermeiden. Nachzulesen ist die Geschichte in NJW 1996, 2665.

Während der Kabarettist aus dieser Affäre gestärkt hervorging, hinterließ Wirtschaftsministerin Krajewski keinen allzu souveränen Eindruck. Der grantelnde „Doktor“ eckte bei der Inanspruchnahme seines Rechts auf freie Meinungsäußerungen auch in den Folgejahren an, was ihn seine Anstellung kostete – zu Unrecht übrigens, wie das Saarländische Oberlandesgericht urteilte.

4. Juni 2013

Ist Beate Merk noch im Amt?

Demokratie bedeutet Macht auf Zeit. Wenn etwa in Bayern eine Partei den Staat als Erbkönigreich von Amigos betrachtet, wird es Zeit, mal gründlich durchzulüften. Mit den Parteien verhält es sich wie mit dem Rundfunksender, der die hier verlinkte Doku über Mollath produzierte: Nur bei echter Unabhängigkeit können unverfälschte Ergebnisse erzielt werden.

Die Piraten lehnen aus Prinzip Spenden von Personen und Unternehmen über einen Betrag von 20.000,- € ab. Es ist zwar quasi ohne Geld nicht ganz so lustig, aber so etwas wie den Fall Mollath – oder nennen wir es ruhig den Fall „Beate Merk“ – wird es mit Piratenpolitikern nicht geben. Den Bayern kann geholfen werden.

Auch auf Bundesebene möchten wir zugunsten von Bürgerrechten einiges bewegen.

28. Mai 2013

1984

Wäre es nicht toll, wenn Öffentlichkeit und Politik realisieren würden, was da für eine Welt bereits Realität ist und was da noch auf uns zu rollt? (Via)

7. Mai 2013

Verfassungsbeschwerde für 0,58 €!

Nachdem es den Gesetzgebungsorganen mal wieder nicht gelungen ist, verfassungsgemäße Gesetze zu erlassen, diesmal bzgl. der Bestandsdatenauskunft, müssen wir es halt selber richten. Genauer: Richten lassen, nämlich vom Bundesverfassungsgericht.

Sie haben die Möglichkeit, sich für die Kosten einer Briefmarke an einer möglicherweise historischen Verfassungsbeschwerde zu beteiligen. Wem Freiheit und Kampf gegen den Überwachungswahn etwas bedeuten, bitte einmal hier entlang!

17. April 2013

Gesetzgeberischer Terror

Kurz nach den Anschlägen in Norwegen erklärten etliche „Experten“ zum Teil „mit Sicherheit“ Islamisten zu den Tätern. In Wirklichkeit war der Terrorist ein konservativ-katholischer Extremist. Das zivilisierte Norwegen hatte damals mit großer Besonnenheit reagiert und sich nicht psychologisch terrorisieren und in eine Überwachungsgesellschaft zwingen lassen. Ich verneige mich vor solchen Politikern.

Deutschland leidet ebenfalls unter einem konservativ-katholischen Extremist, nämlich unter dem Ex-Zeitsoldaten Hans-Peter Uhl. Nachdem die Rote Gefahr in den 1990er Jahren gebannt schien, betätigt sich der Mann bisweilen als Verschwörungstheoretiker und fordert immer neue Sicherheitsgesetze, mit denen Bürgerrechte eingeschränkt werden. Uhl, der nicht gerade durch IT-Kompetenz aufgefallenen war,  jedoch ausgerechnet die Leute vom CCC als „Pseudo-Computerexperten“ bezeichnet hatte, nannte seinerzeit „jede Rede von ‚Zensur‘ oder ‚Freiheitsbeschränkung‘ pervers.“ Leider ist dieser offenbar nicht ganz orientierte Mann nicht Vorsitzender eines oberbayerischen Stammtischs, sondern der Arbeitsgruppe Innenpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Wie sich nun in Italien herausstellt, wo man die Netzsperren tatsächlich eingeführt hat, bewahrheiteten sich die Horrorszenarien, vor denen die Bürgerrechtler gewarnt hatten: Die aufgebaute Netzinfrastruktur wird eingesetzt, um Urheberrechtsverstöße zu bekämpfen – und um politische Informationen zu zensieren, gestern etwa Indymedia. Es ist vor allem der Piratenpartei Deutschland zu verdanken, dass diese 2009 den konventionellen Parteien 2% ihres Machtanspruchs streitig machte, was zur parteiübergreifenden Rücknahme des im Übrigen wohl verfassungswidrigen Gesetzes führte.

Wie diese Übersicht verdeutlicht, hat die SPD jede Sauerei zum Abbau der Bürgerrechte mitgemacht, obwohl es hierzu keinen Anlass gab. Seit 20 Jahren gab es in Deutschland keine dem Linksterrorismus oder Islamisten zugeschriebenen Anschläge, solche hätten auch nicht durch Überwachungsgesetze verhindert werden können. Zur Aufklärung oder gar Verhinderung der NSU-Mordserie waren die Instrumente offensichtlich untauglich.

Nun also dürften die – nach wie vor nicht zugeordneten – Anschläge in Boston neuen Wind in die Segel der Terrorhysteriker blasen. Es wird daher schwierig sein, den Vertretern der beiden Volksparteien im Bundesrat ihre unsägliche Bestandsdatenauskunft auszureden. Wer sich noch nicht sein Hirn hat vergiften lassen, dem empfehle ich zur qualifizierten Meinungsbildung diese aktuellen Stellungnahmen:

13. April 2013

Bestandsdatenauskunft? Nein Danke.

An diesem Wochenende haben Aktivisten kurzfristig in 28 Städten Demonstrationen gegen die vom Bundestag beschlossene Bestandsdatenauskunft organisiert, weitere Demos werden folgen. In Münster hatten wir heute als Experten zu Gast:

  • Dirk Schatz, MdL, Polizeikommissar a.D., Rede
  • Udo Vetter, Strafverteidiger und Lawblogger, Rede
  • Marina Weisband, Psychologiestudentin, Rede
  • Markus Barenhoff, Informatiker, Rede