30. März 2014
Nunmehr gewann der amerikanische Zauberkünster Teller einen Plagiatsprozess gegen einen belgischen Kollegen, der sich von Tellers von Teller hatte „Shadows“ inspirieren lassen, sich bei seiner Hommage jedoch dabei „dem Original mit großem Respekt genähert“ hatte, wie man so sagt. (more…)
27. März 2014
Heute ist ein großer Tag für die Zunft der Medienrechtler: Was Uschi von der Leyen nicht schaffte, dürfen künftig Richter Buske & Co.: Netzsperren verfügen.
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19. März 2014
Zwei Wochen vor Weihnachten hatte ein junger Adonis auf seinem Motorrad in der Innenstadt von Münster blank gezogen. Damals hatte ich darauf hingeweisen, dass man den lediglich behelmten Nackedei auch biometrisch identifizieren könnte.
Nunmehr ist ein Verkehrsteilnehmer in Verdacht geraten, jene Ordnungswidrigkeiten begangen zu haben. Wie der Kollege Burhoff kommentiert können die Untersuchungen auf §§ 81a ff. StPO i.V.m. § 46 OWiG gestützt werden. Mit welchen konkreten Ermittlungsmethoden der Freiköperkulturelle ermittelt werden konnte, will die Polizei derzeit nicht verraten.
Da das Video auch von professionellen Verwertern verbreitet wurde, etwa von TV und Boulevardzeitungen, könnte der Mann beträchtliche Lizenzkosten beanspruchen, mit denen sich etwaige Bußgelder kompensieren ließen … ;-)
13. März 2014
Herr H. ist heute vom Landgericht M. zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Bei Berichten wäre anzuraten, auf die bislang noch fehlende Rechtskraft hinzuweisen. So kann Herr H. immer noch Revision einlegen. Solange dies noch möglich ist, beurteilten Gerichte die Berichterstattung ohne eine solche Angabe als Persönlichkeitsrechtsverletzung.
Der Hintergrund ist der, dass ein Mensch aufgrund der Unschuldsvermutung so lange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiges Urteil gesprochen ist. Ohne Angabe zur Rechtskraft wird – mitunter zwingend – der Eindruck erweckt, als sei die Verurteilung endgültig. Und wer lässt sich schon gerne nachsagen, er sei ein Straftäter?
Update: Herr H. hat auch konkret Spaß an Presserecht und schätzt es nicht, wenn man seine Steuerschulden höher schätzt, als er sie einräumt.
admin •
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13. Februar 2014
Und nochmal zu Edathy:
Zum aktuellen Informationsstand, dass es sich wohl um sogenannte „Posing Pictures“ handeln soll, sowie zum Verhalten seiner „Parteifreunde“ hatte ich vorhin auf Telepolis geschrieben.
Die – nennen wir es mal – Pointe des Falles liegt eigentlich darin, dass Edathy bis 2009 Vorsitzender des Innenausschusses war und dann (als Nichtjurist) im Rechtsausschuss wirkte. 2008 war er dabei, als § 184b StGB überarbeitet wurde. Er hat also an dem Gummiparagraf mitgewirkt, der ihm jetzt verdachtsweise zur Last geworden ist.
Damals fügte man den bis dahin straflosen „Besitz“ von kinderpornografischem Material ein, sowie die Strafbarkeit sogenannter „Jugendpornografie“ und hantierte mit Begriffen wie „wirklichkeitsnahes Geschehen“. (Update: Offenbar war Besitz kinderpornographischer Schriften bereits seit 1993 strafbar, nicht nur das Verbreiten.) Der Besitz von Posing Pictures kann dann strafbar sein, wenn Kinder abgebildet werden, die ihre unbedeckten Genitalien oder ihr unbedecktes Gesäß „aufreizend zur Schau stellen”. Wann dies der Fall ist, wird in Evidenzfällen nachvollziehbar sein, dürfte aber noch einige Strafrechtler beschäftigen. Vermutlich kann so manch harmloses Foto von Kleinkindern im Planschbecken bei entsprechender Neigung Reize auslösen.
Apropos Gummiparagraf: 2011 hatte Edathy einmal die Vorratsdatenspeicherung(!) mit dem Argument(!) gefordert, ihm habe jemand unverlangt eine Plastik-Vagina zugesandt(!). Nun ist er ja selbst über alte Daten gestolpert, die ein Kreditkartenunternehmen quasi auf Vorrat gespeichert hatte …
Ein anderes Körperteil nahm Rechtsausschuss-Mitglied Edathy quasi in den Mund, als er einem Fotografen das kreuzweise Züngeln hieran empfahl – nachdem Edathy dessen Urheberrecht auf Facebook missachtet hatte. Pharisäertum ist Edathy also nicht unbedingt fremd. Im Bundestag allerdings werde ich ihn jedenfalls nicht vermissen.
Nichtsdestotrotz hätte auch für ihn die Unschuldsvermutung gelten müssen. Und wie der Kollege Vetter zu Recht anmerkt, ist es schon fragwürdig, wenn der Erwerb legaler Bilder ohne weiteres einen „Anfangsverdacht“ für illegale Bilder auslöst, auf den sich Hausdurchsuchungen stützen lassen. Ob die Staatsanwaltschaft wohl nichts Dringenders zu tun hat?
(Update: Selbstverständlich halte ich es für richtig, dass Kinderpornographie verboten ist.)
admin •
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11. Februar 2014
Die Zeitung DIE HARKE „rechtfertigt“ ihr Foto, das ihr Reporter von einer Balustrade aus durch das geschlossene Fenster von Edathys Wohnung gemacht hatte. Laut SPIEGEL ONLINE/Reuters will die Zeitung dennoch an Inhalt und Bebilderung des Artikels festhalten:
„Ja, wir bleiben bei unserer Darstellung“, sagte Autor Reckleben der Nachrichtenagentur Reuters – obwohl der frühere Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses mittlerweile juristische Schritte angekündigt hat. „Die Strafanzeige sehe ich gelassen, da hat er keine Chance“, sagte Reckleben weiter. Edathy sei „kein kleiner Bürgermeister“, sondern „eine veritable Person der Zeitgeschichte“.
Reckleben wird seine Rechtsmeinung wohl etwas relativieren müssen. Auch „Personen der Zeitgeschichte“ sind kein Freiwild, ebenso wenig deren private Räumlichkeiten.
Ein Berichtsinteresse der Öffentlichkeit wird sich für das fragliche Foto kaum begründen lassen, denn dort ist weder Edathy noch irgendetwas zu sehen, was mit den Vorwürfen zu tun haben könnte. Das Zimmer ist von der Privatsphäre geschützt, da es nicht ohne Hindernisse eingesehen werden konnte. Damit liegt mit einiger Sicherheit ein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Herrn Edathy vor.
Auch der Pressekodex dürfte verletzt sein:
Ziffer 8 – Schutz der Persönlichkeit
Die Presse achtet das Privatleben des Menschen und seine informationelle Selbstbestimmung. Ist aber sein Verhalten von öffentlichem Interesse, so kann es in der Presse erörtert werden.
Zutreffend ist allerdings die Einschätzung, was den strafrechtlichen Vorwurf betrifft. So wäre eine Fotografie von Edathys Wohnung nur dann nach § 201a StGB strafbar, wenn dort Personen abgelichtet werden, die zum Schutzkreis der Vorschrift gehören. Abgebildet wurden aber nur Staatsanwälte und deren Hilfspersonen, die gerade nicht die häusliche Abgeschiedenheit einer Wohnung wahrnehmen.
Auf den Aufnahmen sind allerdings künstlerische Bilder an der Wand zu sehen. Sofern der Künstler diese noch nicht offiziell veröffentlicht hat, wozu eine privates Aufhängen in der Wohnung nicht notwendig zählt, dann könnte ein Eingriff in § 12 Abs. 1 UrhG vorliegen.
admin •
20:10 •
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„Ich gehe davon aus, dass die Unschuldsvermutung auch für mich gilt. Ein strafbares Verhalten liegt nicht vor.“
Mit diesen Worten verteidigte sich Herr Edathy (SPD), der vor wenigen Tagen sein Bundestagsmandat so plötzlich aus angeblich gesundheitlichen Gründen niedergelegt hatte. Zu Recht beschwert er sich darüber, dass bei seiner Hausdurchsuchung die Presse dabei war, die etwa darüber berichten konnte, dass die dort präsente Staatsanwältin u.a. für Sexualstraftaten zuständig ist.
Das Thema Unschuldsvermutung interessierte Edathy allerdings nicht so sehr, als es um die Vorratsdatenspeicherung ging, die er so vehement verteidigte. Die aber bedeutet nichts anderes als die Aufgabe der Unschuldsvermutung an uns allen. Wenn man dieser Tage sieht, dass bereits Kontakte zu angeblichen „Terroristen“ und der Besitz eines gebrauchten Handys eines Verdächtigen dazu führen können, dass unsere amerikanischen Freunde ihren Drohnen den Abschussbefehl auf den georteten Besitzer geben, kann man schwerlich bestreiten, dass Metadaten tödlich sind.
Wer gefährlich ist, der soll gezielt verfolgt werden und ein faires Verfahren bekommen – so wie Herr Edathy es für sich einfordert.
Ein faires Verfahren darf übrigens auch nicht die – auf den ersten Blick paranoid erscheinende – Möglichkeit außer acht lassen, dass auf Rechnern kompromittierendes Material untergeschoben wird. Genau so etwas etwa kann und macht nämlich die NSA (auch wenn ich das im vorliegenden Fall für sehr unwahrscheinlich halte).
8. Februar 2014
Bei Verdachtsberichterstattung erliegen Journalisten häufig der Versuchung, sich für eine Partei zu entscheiden, wobei die Argumente nicht notwendig sachliche sind. Insbesondere in Fällen von Kindesmissbrauch will kein Autor Gefahr laufen, ein tatsächliches Opfer auch noch zum Lügner zu stempeln. Gerade in solchen Fällen aber, in denen ein möglicherweise zu Unrecht Verdächtigter seine Unschuld häufig nicht beweisen kann, wären professionelle Kommentatoren gut beraten, vorverurteilende Berichterstatung zu vermeiden. Auch der Deutsche Pessecodex verlangt das.
Derlei Handwerk scheint die taz-Autorin Christina Nord noch lernen zu müssen. Schon die Überschrift „Nichts sehen, nichts sagen“ und die Dachzeile, in der von einer „Verkommenheit Hollywoods“ die Rede ist, beziehen klar die dann doch etwas unkritische Position. Dabei gesteht die „Expertin“ selbst ein, dass Aussage gegen Aussage stehe, urteilt aber:
„Angesichts des Detailreichtums von Dylan Farrows Erinnerung scheint es wahrscheinlicher, dass er lügt.“
Ähm. Nein. Bei unbeteiligten Zeugen kann Detailreichtum tatsächlich ein Indiz für Glaubwürdigkeit sein. Zeugenaussagen bewertet man jedoch auch hinsichtlich einer sogenannten „Belastungstendenz“. Hier nämlich haben wir es nicht mit einer bloßen Zeugin zu tun, sondern mit einer angeblich Geschädigten, die ganz klar im Lager von Mia Farrow steht, die Allen seit über 20 Jahren hasst.
Bereits damals kam ein Gericht zum Schluss, dass an den Anschuldigungen wohl nichts dran sei. Allen wurde 1993 insbesondere durch die Nanny entlastet, die aussagte, an dem fraglichen Tag die Adoptivtochter keine fünf Minuten aus den Augen gelassen zu haben. Und dass Farrow sie anstiften wollte, Allen in Misskredit zu bringen. Insbesondere widersprach sie Details (!), die Farrow zu dem Zwischenfall behauptet hatte.
Jeder, der einmal gewisse Zeit in einem Gerichtssaal zugebracht hat, weiß, dass Zeugen häufig lügen. In vielen Fällen merkt man es sofort, manche Menschen allerdings können lügen wie gedruckt. Ein Indiz für solche Lügen ist übrigens Detailreichtum …
Die taz-Kommentatorin schließt:
Wenn man daraus überhaupt einen Schluss ziehen möchte, dann vielleicht den, die eigene Fähigkeit zur Empathie besser auszubilden.
Eine Alternative zur offenbar noch nicht hinreichend ausgebildeten Empathie wäre eine gründliche Recherche. Hilfreich dabei wäre etwa dieser sehr ausführliche Beitrag eines Woody Allen-Biographen.
Hier die aktuelle Darstellung von Woody Allen.
6. Februar 2014
Die Kollegin Frau Rechtsanwältin Isabell Werth erwirkte am Landgericht Münster eine einstweilige Verfügung gegen Herrn Diplomjurist Sönke Lauterbach aus der Pferdestadt Warendorf.
Die Kollegin Werth reitet gern, wurde aber 2009 zeitweise gesperrt, weil ihr Pferd verbotene Substanzen beinhaltete. 2012 gab es wieder Stress, weil ein Pferd namens El Santo nach internationalen Regeln verbotenes Zeugs beinhaltete, angeblich weil es das Medikament eines anderen Pferds mit dem schönen Namen „Warum nicht“ gesüffelt hatte. Erstinstanzlich unterlag die Kollegin und ist erst einmal turniermäßig gesperrt. Und zwar von der Disziplinarkommission der FN, weil sie davon ausging, dass der Fund der Substanz auf „eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung im Stall der Reiterin zurückzuführen sei.“
Herr Lauterbach ist der Generalsekretär der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). Die erzählen etwas vom Pferd, und zwar „aktuelles“. Am 30.01.2014 sagte er in einer Presseerklärung:
„Die Gutachten beschrieben lediglich die technischen Möglichkeiten, sie trafen aber keine Aussagen zur Wahrscheinlichkeit.“
Herr Lauterbach bezog sich auf von Frau Werth beigebrachte Gutachten, die beweisen sollten, dass eine ausgefallene Pumpe schuld daran gewesen sei, dass das Pferd gedopt hatte. (Wir erinnern uns an Dieter Baumann, der seinen positiven Dopingtest mit ihm durch Zahnpasta untergeschobenen Substanzen erklärte. Das wiederum erinnert an die Pläne der CIA, Patrice Lumumba auf diese Weise zu vergiften …) In einem der Gutachten soll ein Experte die Zusammenhänge als „unvermeidbar“ bezeichnet haben. Das wäre dann ja wohl eine Wahrscheinlichkeit von 100%.
Was so ein richtiger Springreiter wie Lauterbach ist, der ist natürlich cool und ignorierte erst einmal die zugestellte einstweilige Verfügung. Warum auch nicht? Naja, Ordungsstrafen halt … Da Herr Lauterbach nur das erste juristische Staatsexamen hat, beherrscht er das Prozessrecht vermutlich nicht so gut wie die Kollegin Werth.
Der berühmteste presserechtliche Reiterfall, der sogenannte „Herrenreiter-Fall“, war ungleich lustiger. In den 1950er Jahren hatte die Herstellerin eines angeblichen Potenzmittelchen ihr Produkt mit dem Foto eines Bierbrauers beworben, der bei einem Springreiterturnier geknipst worden war. Mit dem Mittelchen käme man über jede Hürde …
admin •
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Die lieben Kollegen,
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2. Februar 2014
Gestern Abend nutzte ich noch eine der letzten Gelegenheiten, um mir im Kino den aktuellen Woody Allen-Film „Blue Jasmine“ anzusehen. Zu Recht ist der Streifen dreifach für den Oscar nominiert. Als ich vor einem Jahrzehnt mit dem Schreiben begann, war mein erstes großes Projekt eine eine spezielle Woody Allen-Biographie, für die ich das damalige Gesamtwerk des Filmemachers recherchierte, den ich wie keinen zweiten verehre.
Heute nun wurde erneut eine Anschuldigung wegen Missbrauchs seiner Adoptivkinder öffentlich. Während es früher Allens Ex-Freundin Mia Farrow war, die in einem Rosenkrieg entsprechende Vorwürfe erhob, welche Allens Beziehung zur volljährigen Adoptivtochter seiner Ex-Freundin und heutigen Ehefrau in ein gewisses Licht rückte, melden sich nun eine damals minderjährige Adoptivtochter und sie unterstützend deren Bruder zu Wort. Das kann nicht ganz so einfach ignoriert werden.
Der späte Gang an die Öffentlichkeit wäre für Missbrauchsopfer durchaus typisch. Ich vertrete gelegentlich Missbrauchsopfer, die sich erst im Erwachsenenalter trauten, ihre Peiniger zu benennen. In Deutschland ist das öffentlich allerdings medienrechtlich hochriskant, denn es kommt häufig nicht einmal darauf an, ob die Vorwürfe beweisbar sind: Sind die Straftaten etwa verjährt, haben die einstigen Täter einen Rechtsanspruch auf Resozialisierung. Für die Betroffenen ist diese Situation denkbar ungerecht.
Letztes Jahr reagierte der Bundestag endlich auf die Initiative etwa von „Netzwerk B“ und verlängerte die Verjährungsfristen für Missbrauch von drei auf dreißig Jahre. Vor vier Jahren sprach sich jemand sogar für die totale Aufhebung der Verjährung in solchen Fällen aus – der Mann ist heute Bundesjustizminister. Die geänderten Gesetze haben auch Auswirkung auf presserechtliche Unterlassungsansprüche, die früher nur sehr schwer abzuwehren waren.
Auch, wenn es mir zu glauben sehr schwer fällt, ein brillantes wie symapthisches Genie wie Woody Allen habe eine so dunkle Seite, so ist das nicht ausgeschlossen. Jahrzehntelang kamen etwa hierzulande Tausende auch gut beleumundete Priester und Pädagogen mit ihrer Masche durch, den Opfern hingegen wurde nicht geglaubt. Ein Mainzer Juraprofessor, gegen den in den 1990er Jahren ermittelt wurde, wählte den Freitod. Umgekehrt kann man sich allerdings gegen einen unwahren Vorwurf von Missbrauch allenfalls juristisch, in der Öffentlichkeit jedoch nicht wirklich wirksam verteidigen – irgendwas wird immer hängen bleiben.
In dem Film gestern Abend ging es übrigens auch um die schwierige Frage, ob man Fehltritte von Freunden wirklich wissen will bzw. kolportieren sollte, oder ob der ggf. unsouveräne Umgang mit verletzenden Informationen die Dinge ggf. noch schlimmer macht. „Blue Jasmine“ jedenfalls hatte kein Happy End.
Update: Details zur Beziehung zu Mia Farrow wurden korrigiert. Allen war nie mit Mia Farrow verheiratet und auch nicht der Stiefvater seiner heutigen Frau. Die „neueren“ Anschuldigungen sind mit äußerster Vorsicht zu genießen.