Münster ist ein schlechtes Pflaster für Arschlöcher. Als sich im Januar Pegidioten ankündigten, füllte sich der Prinzipialmarkt mit 10.000 Gegendemonstranten. Selbst auf dem Land erzielt eine gewisse Partei gerade einmal 0,2% Wählerstimmen.
Gestern gab es hier wir in vielen anderen Städten einen Flashmob, zu dem die wirklich großartige #AktionArschloch aufgerufen hatte. Die GEMA-Kosten für die Aktion bezahlt übrigens Antenne Münster.
Hier in Münster werden u.a. ehemalige Kasernen der britischen Rhein-Armee für Flüchtlinge genutzt.
Die NPD hatte im Thüringer Landtagswahlkampf versucht, mit Musik populärer Künstler junge Wähler zu begeistern. Das hatten sich diverse Musiker nicht bieten lassen und erwirkten einstweilige Unterlassungsverfügungen, etwa die Höhner und Wir sind Helden, beide bekannt für ihr Engagement gegen Rechts.
Eine Ehrenrunde benötigte die sich unpolitisch gebende Entertainerin Helene Fischer, deren einstweilige Verfügung zunächst aufgehoben wurde. Zuständig für den Erwerb von Rechten zur öffentlichen Nutzung von Werken der Tonkunst sind GEMA bzw. GVL, die nach § 11 WahrnehmungsG gegenüber jedermann zum einräumen von Lizenzen verpflichtet sind.
Nicht zuständig ist die GEMA allerdings für die Nutzung von Musik zu Werbezwecken, wie der BGH 2009 herausfand. Während das bloße Abspielen von Musik bei öffentlichen Werbe-Veranstaltungen durchaus ein GEMA-Fall sein kann, ist eine Grenze da erreicht, wo ein Musikstück etwa als Hymne Wiedererkennungswert hat. Dies war vorliegend bestritten. Allerdings sahen die Richter am Thüringischen Oberlandesgericht zu Jena eine Persönlichkeitsrechtsverletzung, weil die Künstlerin durch das häufige Abspielen vereinnahmt wurde.
Entscheidend war für die Richter, ob sich ein Durchschnittsbeobachter einer musikbegleiteten Wahlkampfveranstaltung frage, ob die Künstlerin denn etwas mit der NPD zu tun habe. Auf die politische Haltung kam es daher nicht an, auch nicht auf einen Nachweis eines tatsächlichen Schadens, sondern darauf, dass nicht auszuschließen sei, dass dadurch der Ruf der Sängerin beschädigt werden könne.
Auf YouTube hatte ich zufällig die mir bis dahin unbekannte a-capella-Gruppe Pentatonix entdeckt und das entsprechende Stück begeistert auch bei iTunes gekauft. Vielleicht gebe ich mir sogar im Mai das Konzert in Hamburg. Ohne YouTube wären wir vermutlich nie zusammen gekommen. Und auch unter meinen Bloglesern wird es sicherlich einigen nun ähnlich gehen.
Nun aber will eine der kulturfeindlichsten Organisationen auf dem Paneten Erde auch die Blogosphäre talibanisieren: Die GEMA will YouTube-Einbettungen „besteuern“ und damit Bloggen etc. verteuern. Die vorgeschobene Begründung ist die, dass man ja nicht sehen könne, ob der Websitebetreiber die Inhalte erkennbar als fremde oder als scheinbar eigene präsentiert. Ich für meinen Teil glaube, dass eine Zuordnung in 99,99 % aller Fälle jedem Betrachter mit IQ über Zimmertemperatur auf den ersten Blick klar sein muss und binnen Sekunden recherchiert werden kann.
Sollte diese GEMA-Talibanei tatsächlich kommen, würde man aus Tausenden Blogpostings Videos entfernen müssen. Damit würde der Teil der YouTube-Videos, der uns trotz des unendlichen YouTube-GEMA-Streits noch geblieben ist, noch weniger zirkulieren. Ob die Künstler, für deren Interessen ja die GEMA zu streiten vorgibt, von dem Verlust der Blogosphäre als Werbeträger wirklich so begeistert sein werden? Vermutlich ja, denn gegenüber der GEMA haben sich die Musiker bislang nie wirklich sonderlich intelligent verhalten.
Aktuell kloppen sich mal wieder GEMA und Youtube, diesmal am Bundespatentgericht.
Letztes Jahr korrespondierte ich wegen eines Artikels mit dem Video-Künstler Cristóbal Vila, der seine Studien kostenfrei ins Internet stellt und bei Verwendung durch kommerzielle Anbieter wie TV-Sender von diesen vergütet wird. Vila war erstaunt, dass sein großartiges Werk „Nature by Numbers“ im deutschen Youtube wegen der Musikverwendung nicht zu sehen war, denn der Komponist Wim Mertens war mit der Verwendung sehr glücklich und hatte seine ausdrückliche Einwilligung erteilt; es kam sogar zu einer gemeinsamen Arbeit.
In Deutschland müssen GEMA-Mitglieder aufgrund des einheitlichen Vertrags ihre Kompetenzen zur Einwilligung an diese abgeben. Die GEMA wiederum ist dann zwar Interessenten gegenüber grundsätzlich kontrahierungspflichtig, will aber stets Geld sehen. Ein weiteres Problem ist, dass die GEMA selbst zahlungswilligen Konsumenten, die ihre Videos mit GEMA-pflichtiger Musik unterlegen wollen, keine Möglichkeit hierzu. Auch aus anderen Gründen bin ich schon lange zu dem Schluss gekommen, dass die GEMA nicht reformierbar ist.
Die bayrischen Bündnis-Grünen haben die GEMA-Lobbyistin Agnes Krumwiede wieder für den Bundestag aufgestellt, diesmal nur Platz 11 statt 9. In ihrer Rede profiliert sich Agnes mit der Situation von Asylsuchenden, was ja als solches zu begrüßen ist. Der eigentliche Job von Agnes ist aber „kulturpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion“, wo sie selbst ihren grünen Parteifreunden für ihre Naivität in Sachen Netzpolitik peinlich ist. Dass sich die Grüne auf den CSU-Spezi und Opern-Lobbyist August Everding vermag ich nicht zu kommentieren. Vielleicht findet Agnes im neuen Bundestag ja eine Aufgabe, die ihr mehr liegt.
Positiv möchte ich ihr zugute halten, dass sie gestern beim Beschneidungsgesetz für den alternativen Entwurf gestimmt hat, der einen Einwilligungsvorbehalt des Beschneidungsfreudigen ab dem 14. Lebensjahr vorsieht. Doch die Mehrheit im Bundestag hält wie Krumwiedes Parteifreund und „Rechtsexperte“ Volker Beck das Reinschnibbeln in Kinderpenisse für angemessene Religionsausübung.
(Vor ein paar Wochen war ich in Agnes Revier Ingolstadt künstlerisch unterwegs, und daher ein Tipp von Künstler zu Künstlerin: Mit Gesten sparsamer umgehen! Wenn ein Argument stark ist, sollte man eine Dopplung durch kräftige Gesten ganz vermeiden. Und wenn man in Bayern eine starke Geste macht, dann nicht in der Luft, sondern mit der Faust auf einen geeigneten Tisch. Bei funktionierenden Mikrofonen nicht reinschreien oder wenigstens langsames Crescendo aufbauen, nicht schon am Anfang.)
Der Bundesbeauftragte der Piratenpartei für Urheberrecht, Bruno Kramm, ist ein Insider im Musik-Business und kennt seine Pappenheimer von der GEMA. Gestern brachte er den Unfug bei der Demo in München auf den Punkt. Allein schon die GEMA-Vermutung, die eine im Gesetz nicht vorgesehene Beweislastumkehr, derzufolge Verwender beweisen müssen, dass sie keine GEMA-Musik spielten, ist nicht nachvollziehbar. Ein privater Verein, der merkwürdig geführt wird und allerdings durch Verwaltung 15% der Einnahmen verschlingt, hat quasi Behördenstatus. Un-fass-bar.
Am Samstag dokumentierte ich den Schlagabtausch zwischen der stellvertretenden GEMA-Aufsichtsrätin Julia Neigel (formally known as Schlagersängerin Jule Neigel) und dem Beauftragten der Piratenpartei für Urheberrecht Bruno Gerd Kramm.
Gestern Nacht sandte mir die Diva eine Mail, die ich nur ungekürzt und unverändert veröffentlichen dürfe. Das tue ich doch gerne …
(Entgegen des von Frau Neigel erweckten Eindrucks habe ich nie für ein politisches Amt in der Piratenpartei kandidiert.)
Ich wollte heute bei der GEMA einen Tarif in Erfahrung bringen. Nach einigen Telefonaten quer durch die Republik habe ich beschlossen, zu warten, bis die Piratenpartei die GEMA abgeschafft hat.
Ach ja: Statt mir weiter zu helfen, wollten die mich ausspionieren. m(
Ein Mitveranstalter eines Münsteraner Straßenfestes wollte es nicht wahrhaben, dass die mächtige GEMA für die Beschallung von einer Bühne mal eben die Fläche der gesamten Straße ansetzt:
„Es kann nicht sein, dass für eine einstündige Musikaufführung auf einer einzigen Bühne genauso viele Gebühren anfallen, als wenn sich auf dem einen Kilometer langen Hammer-Straßen-Fest eine Bühne neben der nächsten befindet“,
zitieren die Westfälischen Nachrichten den sturen Westfalen, der in Karlsruhe nun unterlag:
Für Freiluftveranstaltungen wie die hier in Rede stehenden Straßenfeste oder Weihnachtsmärkte ist es – so der BGH – typisch, dass das Publikum vor der Bühne ständig wechselt und damit insgesamt wesentlich mehr Zuhörer die Musik wahrnehmen, als auf der beschallten Fläche Platz fänden. Es kommt hinzu, dass die Musik von der Bühne regelmäßig die gesamte Veranstaltung prägt. Der GEMA wäre es – so der BGH weiter – auch nicht zumutbar, bei jeder der zahlreichen und verschiedenartigen Veranstaltungen im gesamten Bundesgebiet jeweils die Fläche zu ermitteln, die von der Bühne mit Musik beschallt wird und die Flächen festzustellen, auf denen sich keine Besucher aufhalten können oder dürfen oder auf die andere Musik einwirkt. Die Berechnung nach der Gesamtveranstaltungsfläche ist daher auch aus Gründen der Praktikabilität geboten.
Die GEMA-Praxis für Open Air hat indes auch etwas gutes: Sie erspart etlichen Passanten die nervige Beschallung mit Weihnachtsmusik.