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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


18. Oktober 2011

100.000,- Euro Prozess- und Anwaltskosten gegen kritische Blogger

Seit ca. zwei Jahren prozessiert ein inzwischen ehemaliger Leiter einer therapeutischen Einrichtung Drogenkranker gegen kritische Blogbeiträge seiner ehemaligen Klienten und deren Unterstützer. Diese berichteten übereinstimmend Missstände, was dem Manne missfiel. Endlich schien er den richtigen Anwalt gefunden zu haben, der mit aller Härte und Unverhältnismäßigkeit gegen die Blogger – allesamt Hartz 4-Empfänger – vorging, etwa Rentenbezüge pfändete usw.. Der Therapeut hatte es abgelehnt, sich mit den Kritikern inhaltlich auseinanderzusetzen und verprasste stattdessen das Geld seines Arbeitgebers, der sich unter anderem durch Leistungsträger und Spendenvereine wie die „Aktion Mensch“ finanziert.

Der gute Mann hatte sich aber mit den falschen angelegt. Insbesondere meinem hauptsächlichen Mandanten ist die Meinungsfreiheit ein zu wertvolles Gut, als dass dieses kampflos aufgegeben werden könnte. Das hatte er schon den Zeugen Jehovas und der Scientology-Church demonstriert, und auch der wunderliche Therapeut, der übrigens allen Ernstes auch die Energiefeldtechnik propagiert und der Anthroposophie zugetan ist, wird meinen Mandanten nicht beirren. In der Presse stand nun zu lesen, dass unsere Gegenwehr die Kosten auf etwa 100.000,- Euro hochgetrieben hat. Schön, wenn man hört, dass die Arbeit gewürdigt wird! ;) Als Ertrag für seine Investition bekam der klagewütige Therapeut im wesentlichen nur den Streisand-Effekt.

Wie ein Therapeut seine Ex-Klienten, die ja drogengefährdet sind, dermaßen unter Druck setzen kann, will mir nicht in den Kopf. Seine kostspielige Prozessfreudigkeit wird demnächst vor dem Arbeitsgericht eine Rolle spielen, denn die neue Leitung seiner Einrichtung hat sich von der Spitzenkraft getrennt. Auch den Anwalt hat der der Energiefeld-Meister gewechselt und lässt sich nun dort bedienen, wo man auch das Persönlichkeitsrecht von Dr. Nikolaus Klehr und Ulrich Marseille pflegt. Ob es hilft?

17. Oktober 2011

50 Jahre Massaker von Paris

Während sich am Wochenende die Occupy-Demonstranten darüber ärgerten, dass die Polizei sie aus der Berliner Bannmeile vertrieben, hatten genau vor 50 Jahren freiheitsliebende Demonstranten in Paris ein ungleich existenzielleres Problem: Menschen, welche die Folter und Morde im französischen Algerienkrieg, der Mitte der 50er Jahre eskaliert war, für kritikwürdig befanden, hatten am 17. Oktober 1961 in Paris demonstriert. Polizeichef Maurice Papon, der schon zu Vichy-Zeiten mit den Nazis kolaborierte und etliche Juden nach Auschwitz geschickt hatte, ließ in die Menge feuern. Leichen kippte man einfach in die Seine. Die genaue Zahl der Todesopfer der Demo ist bis heute unbekannt. Manche schätzen sie auf um die 200.

Trotz dieser Opfer ist das „Massaker von Paris“ erstaunlich un bekannt, in Frankreich sogar ein Tabu-Thema. Schade, wenn von der Pressefreiheit so wenig Gebrauch gemacht wird. Wenigstens bekam Papon eines Tages noch seinen verdienten Prozess wegen der Kolaboration.

Mit dem Algerienkrieg hate ich mich neulich beschäftigt, weil ein deutscher Geheimagent darin eine nicht unbedeutende Rolle spielte.

12. Oktober 2011

Amerell: ungenaue Eigenberichtserstattung des DFB bleibt untersagt

Das Landgericht München I hat Herrn Amerell gegen den DFB Recht gegeben, derzufolge dieser sich seiner Siege nicht so brüsten darf, wie er es tat. Die Erfolge des DFB bezogen sich wohl auf Zivilverfahren, während es ja durchaus noch die Sportgerichte gibt. Ein Zivilverfahren ist demnach ja wohl zugunsten von Amerell ausgegangen.

Die eigene Wahrnehmung von juristischen Erfolgen geht immer mal wieder schief. Derzeit habe ich mit einem Quacksalber zu tun, der meinem Mandanten Gerichtsberichterstattung über ihn beim Landgericht Hamburg untersagte und dann selber bloggte:

„Wir haben rechtliche Schritte gegen die Autoren des Cyber-Stalkings eingeleitet und alle Verfahren vor den entsprechenden Instanzen eindeutig gewonnen. Die Gerichte haben unsere Rechtsposition und die Rechtmäßigkeit unseres Handelns eindeutig und klar bestätigt.“

Hatten die aber nicht. Im Gegenteil hatte sich der Wind gedreht. Daraufhin hat mein Mandant plötzlich ganz schnell sein eigenes Persönlichkeitsrecht entdeckt und das Landgericht Hamburg bemüht …

Diözese Regensburg darf Springer nicht zensieren

Wie mir unser Mann in Hamburg gerade berichtet, sind seine Eminenz Bischof Müller der Diözese Regensburg gestern gegen die Axel Springer AG mit ihrem Zensurbegehren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg gescheitert. Seine Scheinheiligkeit wollten die Vorwürfe „Vertuschung“ und „Schweigegeld“ vertuschen und beschweigen zu lassen. Beim Landgericht des protestantisch geprägten Hamburg hatte der sensible Kirchenfürst noch entsprechenden Seegen bekommen.

Kommenden Dienstag stehen beim OLG Hamburg die Berufungen

Diözese Regensburg ./. DER SPIEGEL und

Diözese Regensburg ./. Stefan Aigner (Regensburg Digital)

auf dem Programm.

UPDATE: Prozessbericht

11. Oktober 2011

Störerhaftung des Nüburgring-Forums am OLG Köln

Der Betreiber des Nürburgring-Forums war vom Landgericht Köln wegen der Wiedergabe eines Presseartikels („Zur Not frisst ein ,Deubel‘ auch Fliegen“) vom Betroffenen auf Unterlassung in Anspruch genommen worden, siehe hier. Das Landgericht Köln hatte seine einstweilige Unterlassungsverfügung bestätigt. Die Pressekammer führte aus:

Der Verfügungsbeklagte kann sich nicht auf das sog. Laienprivileg berufen. Unter das Laienprivileg fallen Behauptungen einzelner, die sich zu nicht transparenten Bereichen von Politik und Wirtschaft oder zu sonstigen Vorgängen von öffentlichem Interesse äußern (vgl. Burkhardt in Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Kap. 12 Rn. 136). Nach der Rechtsprechung sollen Privatpersonen, die Presseberichte anderer in gutem Glauben aufgreifen, zur Unterlassung oder zum Widerruf nur in Anspruch genommen werden dürfen, wenn die Berichterstattung erkennbar überholt war oder widerrufen worden ist (BVerfG NJW 1992, 1439 – Bayer Beschluss; NJW-RR 2000, 1209, 1211). Diese Grundsätze können nach einem Teil der Rechtsprechung grundsätzlich auch bei Übernahme einer ehrverletzende Pressemitteilung auf eine private Webseite Anwendung finden (LG Berlin MMR 2009, 62; bestätigt KG Berlin MMR 2009, 482).

Der Betreiber machte sein Forum sicherheitshalber mal dicht, denn solche Prozesse kosten eine Kleinigkeit und er fürchtete nach eigenem Bekunden Ordnungsgelder. (Letzteres ist allerdings zu relativieren, denn Ordnungsgelder können nur bei nachweislich schuldhaftem Verstoß verhängt werden. Dennoch bergen natürlich auch solche Verfahren Risiken und machen Stress.)

Der Forenbetreiber Michael Frison störte sich also am Tenor, dass er nicht nur für eigene Verstoße haften solle, sondern auch für solche durch Dritte in seinem Forum (user generated content). Dem Oberlandesgericht Köln ging das nun auch zu weit, zudem reduzierte es den Gegenstandswert von 40.000,- Euro auf 30.000,- Euro und brummte der Antragstellerin 1/3 der Kosten auf. Laut Frison habe ihm das OLG Köln in der mündlichen Verhandlung zudem das Laienprivileg zuerkannt.

Forenbetreiber konnte sich seinen Rechtsstreit nur leisten, weil von dieser Zensur empörte Menschen über 11.000,- Euro spendeten. Manchmal gebe ich die Hoffnung nicht auf, dass Zivilcourage und Solidarität nicht völlig aus der Mode gekommen ist. Glückwunsch nach Köln!

Niedersächsische Behörden zensieren Trojaner-kritisches Podcast

In Folge 19 des CCC-nahen Podcasts „Alternativlos“ besprachen Berliner Hacker den Bundestrojaner. Wie nun gemeldet wird, können Leute in niedersächsischen Behörden den Podcast anscheinend nicht hören, weil dieser als „Hate Speech“ gelabelt werde. Erinnert an die Zensur von WikiLeaks bei US-Behörden.

Ab Minute 18 wird es witzig!

9. Oktober 2011

Bundestrojaner

Am Samstag veröffentlichte der Chaos Computer Club eine Analyse des Bundestrojaners, bei der einem die Spucke wegbleibt. Alles, was in dem Film „Das Netz“ (1995) gezeigt wurde, ist anscheinend wahr geworden. Aufs Bundesverfassungsgericht scheinen unsere Schnüffel-Behörden offensichtlich zu s*******.

Sonntags-FAZ

Tagesschau

Telepolis

20 Jahre Drewermann-Zensur

Gestern vor 20 Jahren wurde dem Münsteraner Theologen Prof. Eugen Drewermann die Lehrerlaubnis entzogen, weil er etwa die Jungfrauengeburt oder die Himmelfahrt eher bildlich interpretierte denn als Tatsachenschilderung. Wie man heute weiß, war der Paderborner Bischof schon länger von Ratze, damals Chef der Glaubenskongregation (formally known as Heilige Inquisition) gegen den sturen Westfalen unter Druck gesetzt worden. Drewermann verglich den Bischof mit dem König im „Kleinen Prinz“, der nur die eine Seite seines Planeten kennt und glaubt, er lasse jeden Tag die Sonne aufgehen. Aus rechtlichen Gründen konnte Drewermann 1991 nicht mehr verbrannt werden, wie man es seinerzeit Giordano Bruno praktizierte, der an der Hölle zweifelte.

Die Drewermann-Farce präsentierte sich als eine Art gigantischer Streisand-Effekt. Hatte die Vatikan-Bande schon in Sachen Luther in Deutschland an Autorität eingebüßt, werden Ratze & Co. hierzulande seither nur noch von Unverbesserlichen ernst genommen.

3. Oktober 2011

Das Persönlichkeitsrecht des Walter Ulbricht

„Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten“

ist ein geflügeltes Wort, das man heute verlogenen Politikern (Redundanz?) entgegen schleudert.

Würde Walter Ulbricht heute noch leben, so wäre er längst zum Landgericht Hamburg gelaufen, denn mit dem Zitat wird Ulbricht mindestens andeutungshalber vorgeworfen, die Öffentlichkeit über seine Absichten belogen zu haben. Einen Prozessgegner würde die Beweislast für das Zutreffen einer Lüge Ulbrichts treffen.

Die Beweisaussichten für einen Prozessgegner wären jedoch schwach, denn es spricht vieles dafür, dass Ulbricht damals tatsächlich gemeint hatte, was er sagte.

Die Äußerung fiel am 15.06.1961 im Rahmen einer Pressekonferenz in Wien zum Kennedy-Chruschtschow-Gipfel, als die FR-Journalistin Annamarie Doherr fragte:

„Bedeutet die Bildung der freien Stadt Ihrer Meinung nach, dass die Staatsgrenze am Brandenburger Tor errichtet wird? Und sind Sie entschlossen, dieser Tatsache mit allen Konsequenzen Rechnung zu tragen?“

Ulbricht:

„Ich verstehe Ihre Frage so, dass es in Westdeutschland Menschen gibt, die wünschen, dass wir die Bauarbeiter der Hauptstadt der DDR dazu mobilisieren, eine Mauer aufzurichten. Mir ist nicht bekannt, dass eine solche Absicht besteht. Die Bauarbeiter beschäftigen sich hauptsächlich mit Wohnungsbau, und ihre Arbeitskraft wird dafür voll eingesetzt. Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten!“

Ostdeutsche Historiker und Zeitzeugen bestreiten, dass Ulbricht damals etwas anderes im Sinn hatte, wenngleich er auch von Moskau Maßnahmen forderte, um die damaligen Wirtschaftsflüchtlinge aufzuhalten. Das erstmalige Verwenden des Wortes „Mauer“, noch dazu ohne Not, wäre für den Taktierer auch mehr als ungeschickt gewesen, hätte er bereits derartiges konkret im Sinn gehabt.

Tatsächlich besprach Ulbricht dann im Juli in einem inzwischen freigegebenen Geheimpapier mit Chruschtschow, dass man in Berlin sowie an den anderen Grenzen etliche Stellen mit Stacheldraht sichern wolle. Eine Mauer war tatsächlich nicht im Gespräch.

Am 01.08.1961 war es Chruschtschow, der in Moskau versammelten internationalen Genossen bei einer Rede Maßnahmen gegen den personalen Abfluss verkündete, bei der auch Ulbricht anwesend war. Ein entsprechender Aktenfund ist seit 2009 publik. Am 27.08.1961 soll Chruschtschow bei einem Besuch in Berlin den Mauerbau diktiert haben. Ulbricht, von dem unbedingte Loyalität und Disziplin erwartet wurde, hätte Chruschtschow schwerlich widersprechen können, schon gar nicht vor versammelter Mannschaft. Spätestens nach dem Quasi-Putsch Chruschtschows, der seinen Rivalen Berija erschießen ließ, hing die Macht des in der DDR angezählten Ulbricht von Chruschtschows Protektion ab. Was passiert wäre, hätte sich Ulbricht verweigert, probierte er Jahre später aus – und wurde von Mokaus neuem Mann Honecker ersetzt.

Die DDR war in militärischer Hinsicht bis zur Ära Gorbatschow nie ein souveräner Staat gewesen, dem man die Entscheidung zum Mauerbau überlassen hätte. Sowohl im Osten, als auch im Westen Deutschlands hatten die Supermächte intern klar gestellt, wer Koch und wer Kellner war. Galt etwa die „Kanzlerakte“ jahrzehntelang als Verschwörungstheorie, die vor allem von Neonazis gepflegt wurde, so lüftete Egon Bahr 2009 das vormalige Staatsgeheimnis, dass für die westlichen Siegermächte das Grundgesetz keine durchgehende Geltung entfaltete.

Während heute am Tag der Deutschen Einheit wieder Politiker um die Verdammnis der Mauer wetteifern und brav in jedem Beitrag das zweifelhafte Ulbricht-Zitat nachbeten, sind Zweifel angebracht, ob die Mentalität heutiger Volksvertreter tatsächlich eine andere ist: Vor nicht allzu langer Zeit  hatte die Regierungsmehrheit mit Billigung aller im Bundestag vertretenen Parteien (mit Ausnahme der FDP und Linkspartei) das Internetsperrgesetz beschlossen. Eine staatliche Sperre aus Beton und digitale Sperren an Landesgrenzen sind zwar nicht das gleiche, aber doch prinzipiell etwas sehr ähnliches.

25. September 2011

SZ-Portrait über Whistleblower-Netzwerker Guido Strack

Die Süddeutsche Zeitung portraitiert den Gründer des Whistleblower Netzwerks Guido Strack, einem einstigen EU-Beamten, der einen Missstand erkannte und daher unbequem wurde. Wie etliche Whistleblower vor ihm hatte er erlebt, was passiert, wenn man die Kreise etablierter Parasiten stört und wurde nach allen Regeln der Kunst gemobbt.

Ich habe so einige Whistlebloewer kennen gelernt, allerdings noch keinen glücklichen. Sie konnten zwar aufrechten Gangs in den Spiegel sehen und sich treu bleiben, doch derzeit belohnt unsere Gesellschaft – inklusive die Justiz – nicht die Mutigen, sondern die mit den besseren Kontakten. Lieber köpft man den Überbringer der schlechten Nachricht.

Guido Strack hat sich nicht in die Rolle des Verlierers drängen lassen, sondern sich mit anderen Betroffenen organisiert und dieses Jahr einen Gesetzesentwurf für ein Whistleblower-Schutzgesetz ausgearbeitet, der von der SPD aufgegriffenen wurde.

(Nicht nur das staatliche und wirtschaftliche Establishment arbeitet mit Mobbing, sondern auch ein von mir seit Jahren beobachtetes Netzwerk zur Pflege einer enzyklopädischen Website, das auf Kritik mit Klassenkeile und virtueller Gewalt reagiert. Davon demnächst mehr.)