Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


26. August 2012

Gatekeeping: Geheimstrategie der Piratenpartei geleaked

Dieser Tage wundern sich viele über den rasanten Anstieg der Gate-Produktion und die Possen, wer was im Namen oder im Anschein der Piratenpartei zu äußern oder zu unterlassen oder dieses zu verbieten oder das Verbieten zu unterlassen hat. Schon machen sich einige Kommentatoren Gedanken, ob die Pubertätsausbrüche der jungen Partei diese unter 5% drücken könnten oder die fähigen Leute vergraulen könnten. Wie nun aus einem mir zugespielten hochgeheimen Strategiepapier folgt, ist die aktuelle Häufung an Gates kein Zufall, sondern in Wirklichkeit Teil eines ausgebufften Masterplans:

Während des Wahlkampfs an der Saar, in Niedersachsen und in NRW war die Partei in einer empfindlichen Phase durch den Brandbrief der JuPis öffentlich in den Ruch einer Toleranz für rechtslastige Positionen geraten. Die Medien bissen sich an diesem Thema fest, statt sich mit den eigentlichen Inhalten der Piraten zur befassen (-> kein-programm.de). Derzeit haben die Piraten eine Wahl-Atempause, die strategisch geschickt genutzt wird, um es überall, wo möglich, knallen zu lassen und aufgestaute Energien abzubauen. Neben dem reinigenden Effekt und dem hiermit verbundenen Erkenntnisgewinn wird außerdem aktuell die Leidensfähigkeit und Shitstormresistenz aktiver Piraten getestet. Wer sich in ein solch schmutziges Geschäft wie die Politik begibt, der benötigt ein dickes Fell und muss damit umgehen, dass die eigentliche Arbeit selten Anerkennung findet. Nur die Harten kommen in den Garten!

22. August 2012

Im Euroweb bleiben nunmehr unter 10% der Euros kleben

Die Firma Euroweb Internet GmbH flutet seit Jahren die Düsseldorfer Gerichte mit über eineinhalbtausend Klagen wegen geplatzter „Internet-System-Verträge“. Es geht praktisch immer um selbständige Gewerbetreibende, die nach telefonischer Ankündigung von einem Klinkenputzer von Euroweb aufgesucht werden, dort einen Vertrag unterschreiben und kurz danach den Vertrag anfechten, kündigen usw. Übereinstimmend sagen Hunderte der Kunden aus, sie seien als „Referenzkunden“ angesprochen worden. Gegen einmalige Zahlung von z.B. 170,- € sei ihnen eine ansonsten kostenfreie Webpräsenz versprochen worden, im Vertrag selbst jedoch stehe, sie hätten sich zu einer monatlichen Zahlung dieses Betrags auf z.B. vier Jahre verpflichtet.


(Von den Behauptungen der Interviewpartner im Video distanziere ich mich. Diese Leute lügen vielleicht und tun Euroweb furchtbares Unrecht. Grüße an dieser Stelle an die Vorsitzende Richterin Frau Käfer nach Hamburg.)

Für das Vorliegen eines Anfechtungsgrunds wie z.B. eine arglistige Täuschung ist der Kunde beweisbelastet, sodass bei Aussage gegen Aussage von einem wirksamen Vertragsschluss ausgegangen wird. Dem Kollegen Thorsten Wachs ist es kürzlich am Landgericht Düsseldorf gelungen, einen ehemaligen Abschlussvertreter der Euroweb zum Auspacken zu bewegen. Der Zeuge bestätigte in seinem Fall den von hunderten Beklagten behaupteten Sachverhalt und präsentierte außerdem einen Leitfaden, wie sich die Werber von Euroweb zu verhalten hätten. In dem Urteil führten die Richter aus, es erfülle bereits den Tatbestand einer arglistigen Täuschung, wenn der Kunde durch ein teureres Alternativangebot beeinflusst und damit ein unzutreffender Vergleichsmaßstab suggeriert werde. (Trotz Nachfragen hat mir Euroweb noch nie bewiesen, dass tatsächlich andere Verträge als „Referenzkunden“ geschlossen wurden.) Im bezogenen Fall fiel Euroweb daher komplett auf die Schnauze. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Der Beharrlichkeit des Kollegen Wachs ist es auch zu verdanken, dass der BGH in zwei Entscheidungen feststellte, dass der verwirrend kombinierte Vertrag von Euroweb als Werkvertrag aufzufassen ist, was sich auf Kündigungsrechte sowie die Rückabwicklung auswirkt. In einem von mir vertretenen Fall hatte Euroweb zunächst behauptet, nahezu alle Leistungen (Design, Hosting, Service usw.) in-house zu erledigen, so dass durch die Kündigung meiner Mandantin keine Kosten erspart hätte. Mein Einwand, sie kaufe bei Drittfirmen, sei „absoluter Unsinn.“ Nachdem der BGH jedoch den Fahrplan für die Rückabwicklung geändert hatte, trug Euroweb nunmehr genau diesen „absoluten Unsinn“ vor.

Bei der Rückabwicklung von Eurowebverträgen ist allerdings Stand der Kunst, dass mit einem Anspruch aus § 649 S. 3 BGB in Höhe von 5% der (angeblich) vereinbarten Summe gerechnet werden muss. Und um an wenigstens diesen zu gelangen, geht Euroweb einen langen Rechtsweg. In dem von mir betreuten aktuellen Fall machten sie es zunächst am örtlich zuständigen Amtsgericht der Mandantin im Urkundenprozess anhängig, was natürlich unschlüssig war, dann ging es zum Amtsgericht Düsseldorf, wo es im Mai 2011 zur ersten Verhandlung kam, mit deren Verlauf Euroweb wohl nicht recht glücklich war. Überraschend besann sich Euroweb im Herbst, dass man mehr als 5.000,- € fordere, was eine neue Zuständigkeit, nämlich die des Landgerichts begründete. Das Landgericht Düsseldorf terminierte im November 2011 auf August 2012.

Während die vom Kollegen Wachs erstrittenen Urteile bei einem Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf laut einem aktuellen Hinweisbeschluss auf Wohlwollen stoßen, so beurteilt ein anderer Senat in Düsseldorf die Sach- und Rechtslage eher im Sinne von Euroweb. Daher haben die Eurowebkunden eine Art Glücksspiel, zu welchem Berufungssenat sie kommen. Selbst, wenn Euroweb im Ergebnis „nur“ mindestens 5% bekommt, werden die Prozesskosten und der Aufwand hierfür unwirtschaftlich. Daher haben wir im vorliegenden Fall einen Vergleich geschlossen. Es ist mir allerdings gelungen, Euroweb unter 10% der ursprünglich geforderten Summe zu drücken. Soweit mir bekannt ist, hat sich Euroweb noch nie so niedrig verglichen. Wenigstens etwas.

Dennoch ist der Ausgang der Sache unbefriedigend. Unterstellt, die Hunderte Euroweb-Kunden und der ehemalige Abschlussvertreter sagen die Wahrheit, dann wäre es unter der gegenwärtigen Rechtslage nicht möglich, solche tatsächlich so nicht geschlossenen Verträge durch Anfechtung oder Widerruf zu vernichten, wie es Verbrauchern zugebilligt wird. Denn Gewerbetreibende und Kaufleute gelten nun einmal nicht als Verbraucher. Anwälte können privat Verbraucher sein, während es Handwerkern und Händlern bei der Berufsausübung zugemutet wird, vertragsrechtliche Fallen zu erkennen. Vielleicht wäre es ja mal Zeit, dass der Gesetzgeber hier im Bereich der Klinkenputzer einen neuen Widerrufstatbestand schafft.

19. August 2012

„Bankenfreundliche Landgerichtskammer“ darf so genannt werden

Als ich vor sechs Jahren in einen Guerillakrieg gegen die Finanzindustrie zog, war die resolute Wiesbadener (jetzt Mainzer) Bankenrechtsexpertin Heidrun Jakobs eine meiner wichtigsten Verbündeten. Später brachte ich sie auch zum Bloggen. Und genau ein temperamentvoller Blog-Beitrag störte rheinabwärts letztes Jahr den Kölner Landgerichtspräsidenten, der sie prompt bei der Anwaltskammer verpetzte. Doch getreu ihrem Motto „Keine Angst vor großen Hunden“ (sie legt sich regelmäßig mit großen Bankhäusern an) holzte sie zurück:

Soweit die Vorgänge der mündlichen Verhandlung in meinem Blog-Beitrag zusammengefasst wurden, berufe ich mich auf mein Grundrecht der freien Meinungsäußerung aus Artikel 5 Abs. 1 GG und die Pressefreiheit aus Artikel 5 Abs. 1 S. 2 GG und weise insbesondere auf die Privilegierung einer Gerichtsberichterstattung hin. Insofern verweise ich auch auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass ein Rechtsanwalt auch starke eindringliche Ausdrücke und Schlagworte benutzen und sogar ad personam argumentieren darf (BVerfG, 1 BvR 195/87, BverfGE 76,171).

So sah es denn auch die Anwaltskammer:

In den Äußerungen der Kollegin, die 26. Kammer sei “als bankenfreundlich bekannt” ist ein Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot nicht zu sehen.

Na also, geht doch … ;-)

Übrigens ist sie neulich in die Piratenpartei eingetreten.

15. August 2012

Käfer-Problem

Dr. Klehr hatte wegen der Kosten für seine Abmahnung wegen des Youtube-Videos letztes Jahr am Amtsgericht Hamburg Klage auf Zahlung von knapp 600,- € erhoben. Da es in der Sache aber gewisse Zweifel an der Rechtmäßigkeit gibt und diese in einem laufenden Hauptsacheverfahren überprüft wird, hatten wir wegen Vorgreiflichkeit ein Ruhen des Verfahrens angeregt. Aus heiterem Himmel hat das Amtsgericht Hamburg nun ohne mündliche Verhandlung entschieden, dass die Abmahnung rechtmäßig gewesen sei. Toll.

Zwischenzeitlich war das ZDF am Landgericht Hamburg gegen die ursprünglich von Richter Buske auch gegen das ZDF erlassene einstweilige Verfügung vorgegangen. Obwohl das ZDF einen der besten Medienanwälte überhaupt aufbot, blieb die Käfer-Kammer hart, denn das Verteidigen von erst einmal erlassenen einstweiligen Verfügungen wird von der Pressekammer als pädagogischer Auftrag gesehen. Die machen da übrigens nicht einmal einen Hehl aus ihrer „Tradition“, wie es dort Anwälte häufig ganz offen aussprechen, ohne von der Richterbank den Hauch eines Protestes zu hören. Obwohl kein mir bekannter Fachmann ernsthafte Zweifel hat, dass der ZDF-Beitrag rechtmäßig war und spätestens in Karlsruhe erlaubt werden wird, mutet die Käfer-Kammer dem ZDF, Youtube und meiner Wenigkeit diese hanebüchene Farce zu.

Was Frau Käfers Vorgänger Herrn Buske betrifft, so kann ich über ihn persönlich nichts Negatives sagen. Trotz meiner gelegentlich temperamentvollen Kritik an seinen nicht nachvollziehbaren Urteilen hatte er sich auf professioneller Ebene keine Blöße gegeben und mir jedenfalls nie eine Flanke für Befangenheitsgesuche geboten. Frau Käfer hingegen tut gegenwärtig Dinge, über die man einfach nur noch staunen kann. Ein andermal dazu mehr.

10. August 2012

Klehr ./. Kompa: Herr Buske will es richten

In Kulturnationen hat sich der Brauch etabliert, dass niemand in eigener Sache Richter sein darf, auch nicht bei sonstigen Interessenkonflikten wie Befangenheit. Nach § 41 Abs. 6 ZPO ist ein Richter sogar „ausgeschlossen“ bei der Überprüfung von

Sachen, in denen er in einem früheren Rechtszug oder im schiedsrichterlichen Verfahren bei dem Erlass der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt hat.

Dieser Ausschluss gilt auch dann, wenn ein Richter eine einstweilige Verfügung erlassen hat, zwischenzeitlich in die Berufungsinstanz befördert wurde und das basierend auf seiner Verfügung in der Hauptsache ergangene Urteil überprüfen müsste – so jedenfalls die wohl überwiegende Ansicht. Anders in Hamburg, wo mein Lieblingsrichter Herr Buske sich derzeit anschickt, die Berufung über Frau Käfers Schandurteil in Sachen Klehr ./. Kompa zu leiten. Die ursprüngliche einstweilige Verfügung hatte Buske selbst erlassen, ohne meine Schutzschrift ernsthaft zu würdigen.

Der ehrenwerte Senatsvorsitzende, der die Zivilkammer 24 und seine aus ebendieser stammenden Senatsbeisitzer jahrelang eingenordet hat, wird seine innovative Youtube-Video-Haftung vermutlich eher nicht aufheben wollen. Darauf, dass er das herzliche Verhältnis zur Kammervorsitzenden Richterin Frau Käfer trüben würde, wird man wohl nicht wetten wollen. Denn diese hatten nicht nur seine eigene Rechtsprechung treu bestätigt, vielmehr verbindet beide die gemeinsame Produktion sehr eigenartiger Urteile wie (heute definitiv unzulässige) Haftung für User Generated Content, ohne dass ein Seitenbetreiber hiervon Kenntnis haben könnte usw..

Wie berichtet, geht Klehr wegen dem Video in gleicher Sache sowohl gegen das ZDF als auch gegen Youtube vor. Bei deren Prozessen allerdings hat Frau Käfer eine wichtige Zeugin geladen, was sie uns abgeschlagen hatte.

9. August 2012

ehrenwerte Gesellschaft usw.

Für diejenigen, die meine außerblogmäßige Tipperei nicht auf Twitter oder so verfolgen sollten, hier die aktuelle Informationslage:

8. August 2012

„Das Krokodil und seine symbolische Bedeutung“

Wenn man die Zeichenfolge „https://www.youtube.com/watch?v=E9JjFy3jmd4“ in das entsprechende Feld des Browsers eingibt, erscheint angeblich ein Youtube-Video mit einem possierlichen Krokodil, hat man mir gesagt. Das Krokodil im Sandkasten ist eine Hommage an eine Montessori-Enthusiastin namens Vera B., die eine Sandkastentherapie anbietet und Deutungen über Krokodile deutelt. Es scheint sich bei Vera um eine sehr ehrenwerte Trägerin von Persönlichkeitsrechten zu handeln, denn immerhin ist sie Mitglied des Ethikausschusses des „C. G. Jung-Instituts München e.V.“.

Die honorige Vera ist jedoch nicht so recht glücklich mit dem Youtube-Video. Denn dieses bringt Vera in Verbindung mit ihrer Familie, und die verdient nun einmal kräftig an einem anständigen deutschen Unternehmen, welches das Erfolgsprodukt „Leopard 2“ herstellt, das wir mit eifriger Unterstützung der geliebten Kanzlerin (die aus dem Pfarrhaus) in alle Welt exportieren, soweit wir sie mögen.

Vera hat einen Anwalt, der was kann halt. Den hat sie auch mit angeblich einstündiger Frist die Aufforderung untersagen lassen, Vera ins Gefängnis zu bringen. Von derartigem distanziere ich mich natürlich in aller Form, denn wir brauchen dringend Menschen wie Vera, die mit unseren Kindern im Sandkasten spielen. Ich gehe mal ganz stark davon aus, dass Vera Kriegsspielzeug im Sandkasten auch doof findet. Vielleicht gründet sie ja eine Initiative, um in der nahöstlichen Wüste ganz viele Sandkästen aufzustellen, damit man da schön Therapie machen kann.

Wer von Vera noch nicht genug hat, bitte hier entlang.

30. Juli 2012

GEMA-Funktionärin Jule/Julia Neigel mag die Piratenpartei irgendwie nicht

Am Samstag dokumentierte ich den Schlagabtausch zwischen der stellvertretenden GEMA-Aufsichtsrätin Julia Neigel (formally known as Schlagersängerin Jule Neigel) und dem Beauftragten der Piratenpartei für Urheberrecht Bruno Gerd Kramm.

Gestern Nacht sandte mir die Diva eine Mail, die ich nur ungekürzt und unverändert veröffentlichen dürfe. Das tue ich doch gerne …

(Entgegen des von Frau Neigel erweckten Eindrucks habe ich nie für ein politisches Amt in der Piratenpartei kandidiert.)

25. Juli 2012

ZDF-Doku über die Deutsche Vermögensberatungs AG

Vor ein paar Jahren führte ich einen erbitterten Kleinkrieg gegen Teile der deutschen Finanzindustrie. Zum Thema Finanzvertriebe hatte ich die Website finanzparasiten.de gebaut, die mir 2006 meine erste persönliche Einladung zur Hamburger Zivilkammer 24 einbrachte. Mit meinem Münsteraner Kollegen Kai Behrens zog ich damals das Handelsvertreter-Blog auf, welches insbesondere das Schicksal der Menschen in Finanzstrukturvertrieben beleuchtet, in die man als mündige Person hinein gelangt, mit allerhand Psychologie in ein Monster verwandelt wird und die man dann häufig überschuldet verlässt.

Kai Behrens ist der Angstgegner der DVAG, dem größten Anbieter in diesem Bereich. Während letztes Jahr viel auf den AWD gekloppt wurde, scheint uns die DVAG der mächtigere und widerwärtigere Mitbewerber zu sein, eine Doku über die DVAG war mehr als überfällig. Facetten gibt es genug. Letzte Woche war es soweit, das ZDF brachte eine Sendung, die wegen der DVAG-Anwälte bis zum Tag ihrer Ausstrahlung nicht angekündigt wurde. Kai Behrens hatte einen Gastauftritt.

Ebenfalls in dem Beitrag erschien Herr Müssig, den ich vor ein paar Jahren bei einem Prozess in Frankfurt kennen gelernt hatte. Ich vertrat damals seinen Kompagnon, mit dem er etliche Vermögensberater angeworben, „verwertet“ und wieder an die Luft gesetzt hatte. Dann waren Müssig und seinem Partner von einer Ebene höher exakt das gleiche passiert. Die DVAG macht einen auf Familie, organisiert den Vertrieblern sogar den Urlaub, aber wenn es nicht mehr läuft, kann man sich ein zynischeres Unternehmen schwerlich vorstellen.

Mich hat damals fasziniert, wie naiv Menschen sein können. Bei meinen Gesprächen mit aktiven DVAGlern musste ich erkennen, dass diese so im Glauben an ihre Firma gefangen waren, dass sie dem Image ihrer Firma eine höhere Überzeugungskraft beimaßen als uns Anti-DVAG-Anwälten, die meterweise Prozessakten mit Verfahren gegen die Ex-DVAGler haben und etliche Winkelzüge kennen.

Gerne würde ich den Beitrag des ZDV verlinken, er ist auch auf Youtube zu finden. Aber damit habe ich ja schlechte Erfahrungen gemacht … Daher nur den Link als solchen:

>>>http://zoom.zdf.de/ZDF/zdfportal/programdata/befc0476-9f54-36cb-bcb9-43012ec8ac62/20021100?noDispatch=1<<<

PS: In den letzten Jahren hatte ich leider nicht die Zeit, die Seite zu pflegen. Vieles müsste aktualisiert werden, auch müssten die ganzen Videos eingebaut werden. Hätte jemand Lust?

24. Juli 2012

Klehranlage: Berufung begründet

In Sachen Klehr ./. Kompa haben wir gestern die Berufungsbegründung eingereicht.

Bekanntlich habe ich mit der Vertretung den Kollegen Rechtsanwalt Stadler beauftragt, weil ich zu der Sache naturgemäß keine Distanz habe und es in Sachen Haftung im Internet kaum eine bessere Wahl gibt. Klehrs Anwalt wird eine harte Nuss zu knacken haben, und es wird spannend zu beobachten, welche Figur der Senat des Hanseatischen Oberlandesgerichts machen wird.