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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


4. April 2013

Demos gegen Bestandsdatenauskunft

In Münster demonstrieren wir am Samstag, den 13.04., wie auch im gesamten Bundesgebiet gegen die Bestandsdatenauskunft.

Das Thema ist ernst. Wer einmal durch aberwitzige Ermittlungswut in irgendwelche Polizei- oder Geheimdienstdatenbanken gelangt ist, bleibt da drin und bekommt unsichtbare Probleme. In den 1980er Jahren reichte dafür aus, wenn man Halter eines Autos war, dessen Kennzeichen der Verfassungsschutz bei Anti-AKW-Demos vorsorglich notierte. Etliche Lehrerkarrieren endeten mit dem Zweiten Staatsexamen, weil man zu Uni-Zeiten in den Verdacht kommunistischer Umtriebigkeit geriet, was dem Beamtenverhältnis im Wege stand. Inzwischen reicht es aus, jemanden zu kennen, der jemanden kennt, für den sich die Behörden wegen einer möglichen Ordnungswidrigkeit interessieren. Unser Staat behandelt uns präventiv wie Terroristen und Verbrecher.

Wir jedoch sind der Meinung, dass sich souveräne Bürger nicht bespitzeln lassen müssen. Wenn auch Sie nicht Ihre privaten E-Mails, Ihre (sicherlich nur versehentlichen) Besuche auf Sex-Seiten oder die Daten Ihrer Familie und Freunde mit Behörden teilen möchten, die mitunter durch Datenlecks und -Missbrauch aufgefallen sind, dann laden wir Sie herzlich, gegen diese aktuell beim Bundesrat liegenden Schnüffelgesetze zu demonstrieren.

Wir treffen uns am Samstag, den 13.04., um 14.00 Uhr am Servatiiplatz zur Auftaktkundgebung, dann geht es durch die Fußgängerzone zum Kreisel zu einer kurzen Zwischenkundgebung, dann weiter durch die Fußgängerzone zum Schlossplatz zur Abschlusskundgebung und einer anschließenden Pressekonferenz.

Wir haben die anderen Parteien in Münster und einige Organisationen um Mitwirkung angefragt und suchen derzeit Redner. Zugesagt hat insoweit bereits Marina Weisband, vormalige politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Deutschland. Weitere Details folgen!

26. März 2013

Rainer Stickelberger (SPD) will die Vorratsdatenspeicherung

Irgendwer hat offenbar gefehlt, als wir das mit der Vorratsdatenspeicherung durchgenommen hatten. Dieser Mensch konnte nunmehr als „Rainer Stickelberger“ (SPD) identifiziert werden.

25. März 2013

Prägnantes Video zum Leistungsschutzrecht

Siehe auch Heldenstadt.de.

 

23. März 2013

Vorsicht beim Spiegeln von SPIEGEL

„Die Redaktion von SPIEGEL ONLINE “ lässt uns seit gestern wissen, wie sie zum Leistungsschutzrecht steht:

Wir erlauben weiterhin die Verlinkung von Artikeln durch Übernahme von Überschrift und Anrisstext. Sie brauchen dafür keine vorherige Genehmigung, und wir werden Ihnen dafür keine Rechnung schicken. Das gilt auch dann, wenn Sie auf Ihren Seiten über Werbung Geld verdienen.

Natürlich können Sie auch weiterhin aus unseren Artikeln zitieren. Wir freuen uns darüber! Was wir allerdings wie bisher nicht erlauben, sind Kopien kompletter Artikel, erheblicher Textpassagen oder Bilder ohne Rücksprache.

Danke, aber das Verlinken von Artikeln ist auch ohne gnädige Erlaubnis zulässig. Wer URLs in das www einstellt, will nun einmal verlinkt werden. Da gibt es nichts zu verhandeln.

Dass man Werke mit deren Titel bezeichnen darf, ist ebenfalls eine Selbstverständlichkeit. Im Gegenteil darf ein Werk ohne Einwilligung des Urhebers nicht einmal anders bezeichnet werden, vgl. § 13 UrhG (im politischen Diskurs hierüber ggf. aber schon).

Was die komplette Übernahme von Artikeln betrifft, stellt SPON zutreffend fest, dass die wie bisher auch nicht ohne Erlaubnis zulässig ist. Das LSR bringt also insoweit nichts Neues.

Und jetzt „schenkt“ uns SPON auch noch das Zitieren – ebenfalls eine an sich im Urheberrechtsgesetz längst geregelte Sache. Das Problem beim Zitieren aber ist, was unter „erhebliche Textpassagen“ verstanden werden soll. Wenn ich zu knapp zitiere, kann ich Dinge aus dem Zusammenhang reißen, den Autor in Misskredit bringen, ggf. sein Werk sogar entstellen. Ich muss also, wenn ich den Gedanken korrekt wiedergeben will, schon das Wesentliche zitieren. Was genau bitte unterscheidet das „Wesentliche“ vom „Erheblichen“?

Mit meinem obigen Zitat habe ich möglicherweise bereits gegen die Konzeption des LSR verstoßen, sehe mich aber außerstande, den SPON-Artikel kürzer wiederzugeben, ohne den Sinn zu entstellen. Da ich mich also vielleicht schon jetzt gegen das Konzept des LSR versündigt habe, macht es dann sicherlich auch nichts mehr, wenn ich weiter zitiere:

Übrigens: Wir bieten Ihnen Überschriften, Anrisse und Links auf unsere Artikel auch als RSS-Feed an. SPIEGEL ONLINE nutzt dieses offene Datenformat, um Überschriften und Snippets im Web zu verbreiten.

Aha. SPON will also selbst bestimmen und kontrollieren, wie seine Werke in Kurzdarstellung kommuniziert werden. Ich persönlich möchte aber beim Hinweis auf Artikel und der Inhaltsangabe schon selbst beurteilen und mitteilen, was da wohl wirklich drin steht und was davon wichtig ist und lehne derartig bevormundende Handreichungen dankend ab.

Es ist also nach wie vor völlig unklar, was uns SPON denn nun wirklich gestattet.

Unerfindlich ist vor allem, wie bei nichtkommerzieller Übernahme „erheblicher Textanteile“ für SPON ein Schaden entstehen soll. Wenn solche erheblichen Textteile mit dem Original verlinkt sind, werden diese SPON Leser zuführen, sind also eine gute und kostenlose Werbung. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass irgendjemand für die Wiedergabe von SPON-Artikeln Geld bezahlen würde, wenn er sie genauso gut kostenlos verlinken kann. Da geht kein Geld verloren. Der Bundestag ist beim LSR einem Phantomschaden aufgesessen.

15. März 2013

Dr. Nikolaus Klehr „fördert“ Journalistenpreis

Während diesen Freitag wieder die weisen Häupter der Pressekammer des Landgerichts Hamburg über Persönlichkeitsrechte wichtiger Menschen befinden, tagt in der Charité Berlin das „Deutsche Netzwerk Evidenzbasierte Medizin“ auf einem Kongress. Bei dieser Gelegenheit ehren die Mediziner die BR-Journalistin Claudia Gürkov, die sich wie keine andere an die Fersen des berüchtigten Krebsbehandlers Herrn Dr. Nikolaus Klehr gehängt hat, mit einem Journalistenpreis.

Eine von den Hamburgern zunächst gegen den Bayerischen Rundfunk erlassene einstweilige Unterlassungsverfügung, die Herr Dr. Nikolaus Klehr und der tüchtige Kollege Herr Dr. Sven Krüger eines Beitrag von Frau Gürkov zunächst trickreich erstritten hatte, war dort zum Großteil wieder aufgehoben worden. Klehr&Krüger versuchten ihre Glück eine Hausnummer weiter beim Pressesenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts, dem inzwischen Herr Buske vorsitzt – erfolglos. Dem Kollegen Krüger war es nämlich zum Verhängnis geworden, dass er Fristverlängerung für Schriftsätze beantragt hatte. Bei Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz ist es aber ein bisschen ungeschickt, wenn man demonstriert, dass man es dann doch nicht so eilig hat …

12. März 2013

Welttag gegen Internetzensur

1. März 2013

Wo bleiben Solidaritätskonzerte für Bradley Manning?

Gestern hat Bradley Manning, der seit drei Jahren inhaftierte politische Gefangene der USA, seine Kooperation mit WikiLeaks eingeräumt. Er tat dies aus einer moralischen Entscheidung, die mir allerhöchsten Respekt abnötigt. Und ich würde es jetzt verdammt gerne sehen, wenn sich unsere Künstler für diesen Menschen in der Weise engagieren würden, wie man es 1988 beim Solidaritätskonzert für Nelson Mandela tat. Keine zwei Jahre später war Mandela draußen.

Dass es sich „unser engster Verbündeter“ USA leistet, Tausende Menschen per Hubschrauber und Drohnen abzuballern und die eigenen Leute für die Wahrheit unter folterähnlichen Bedingungen einkerkert, ist nicht hinzunehmen. Es wird Zeit, dass so laut wie irgendwie möglich zu sagen.

12. Februar 2013

INDECT ist nicht wichtig, oder? (2)

Vor drei Monaten hatte ich auf das Desinteresse der „Qualitätspresse“ am Thema INDECT hingewiesen, das in einem auffälligen Missverhältnis zum Interesse am Gaudium über Popcornpiraten steht. Inzwischen ist kaum mehr über INDECT berichtet worden. Auch ACTA hatte die Medien erst dann interessiert, als die Menschen das Thema auf die Straße brachten. Wir müssen also wieder mal selbst liefern. Machen wir!

Am 23.02.2013 ist internationaler Aktionstag für Deine Privatsphäre. Twitter-Hashtag: #idp13

7. Februar 2013

Watergate

Heute vor 40 Jahren begann ein Untersuchungsausschuss zu Watergate. Eine wichtige Rolle spielte dabei der Whistleblower Mark Felt, bis vor wenigen Jahren nur unter seinem Pseudonym „Deep Throat“ bekannt. Die Piratenpartei nahm den Jahrestag zum Anlass, um ihrer Forderung nach gesetzlichem Schutz von Whistleblowern Nachdruck zu verleihen.

1. Februar 2013

Vorbild NRW-Piraten: Politiker raus aus Rundfunkräten!

Als ich vor drei Jahren mit Nico Kern an unserem medienpolitischen Programm für die NRW-Wahl 2010 bastelte, war uns beiden eines klar: Wir werden nie einen parteipolitisch unabhängigen Rundfunk bekommen, solange die Parteien bei der Besetzung der Rundfunkräte mitzubestimmen haben und sogar mit eigenen Politikern dort Platz nehmen können. Das infame Manöver des damaligen hessischen Ministerpräsidenten Koch, der beim ZDF Klaus Brender rauskegelte, passt nicht zu unserem kulturelles Verständnis von Rundfunkfreiheit.

Inzwischen dürfen auch die NRW-Piraten zwei Rundfunkräte bestimmen, allerdings erst, wenn die bisherigen ausscheiden, was nun bei einem der Fall ist. Anders als die Mitbewerber werden die Piraten ihren Rundfunkrat nicht in Hinterzimmern auskungeln, sondern in einer öffentlichen Ausschreibung.