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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


11. Februar 2015

Germanische Neue Mediziner vor Gericht

 

Vor ein paar Jahren betreute ich einen Fall gegen einen Vertreter der mir bis dahin unbekannten „Germanischen Neuen Medizin“. Das sind rechts-esoterische Impfgegner, deren Auffassung zur Schulmedizin jedenfalls nicht evidenzbasiert sind. Diese Leute versuchten damals, ihre „fachlichen“ Diskussionen auf einer Mailingliste unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu führen, hatten sich allerdings V-Leute eingefangen.

-> Die Mailing-Liste der Schrumpfgermanen

Unsere Rechtsauffassung, dass die Veröffentlichung entsprechender Kommunikation rechtmäßig war, wurde uns schließlich vom BGH bestätigt. Wie ich später erfuhr, wurde unser Kontrahent vermögenslos, weil er auf irgendeine Glücksspielsache reingefallen sein soll. Solange sich jeder mit seiner Dummheit nur selbst schädigt und für andere kein ernst zu nehmendes Beispiel gibt, soll sich halt jeder blamieren, so gut er kann. Aber er muss Kritik daran nun einmal hinnehmen.

Nunmehr steht ein im rechten Millieu orientiertes Paar vor Gericht, weil sie ihr Diebetes-krankes Kind statt mit Insulin lieber mit Rohkost therapieren wollten. Bereits 2007 hatten Ärzte das Jugendamt über ihren Verdacht bestätigt, dass die Eltern ihrer Sorgepflicht nicht ausreichend nachkämen. 2009 starb es.

10. Februar 2015

Frankreich macht die Grenzen dicht

 

2009 wurden vom Bundestag die Netzsperren beschlossen. Auf einmal fehlten Wahlstimmen.

2010 haben die Länder das Kindernet beschlossen. Auf einmal fehlten Wahlstimmen.

Beide Gesetze sind heute in der Tonne.

Frankreich hat nun nach dem Reichstagsbrand Charlie Hebdo-Anschlag ein ähnlich abgeschottetes Internet wie Russland. Wir haben unser Netz noch, auch wenn wir es mit NSA & Co. teilen müssen. Weil wir Rückgrat gezeigt und ein kompromissloses Signal nach Berlin geschickt hatten.

Je suis Metronaut

 

Neue olympische Sportart: Extrem-Abmahnen.

Berliner Senat mahnt Metronaut ab.

 

8. Februar 2015

Die heute-Show langte daneben …

In der Satiresendung heute-Show wurde ein Interview, in dem eine Frau eine fremde Meinung referierte, so geschnitten, dass durch die Reduktion des Ausschnitts der Eindruck erweckt wurde, als teile die Frau diese Aussage. Konkret ging es um Überlegungen von Wählern mit Präferenz für NPD und AfD, während die Interviewpartnerin im Gegenteil Parteigängerin der Linkspartei ist.

Die wehrte sich gestern in ihrem Blog. Das ZDF twitterte Krisen-PR. heute-Show-Moderator Welcke facebookte inzwischen eine umfassende Entschuldigung und erklärte den Faux Pas mit einem Missverständnis bei der Recherche. Wollen wir es der Redaktion mal glauben, denn da hätte man schon skeptisch werden können. Es wäre durchaus denkbar (siehe unten), dass die Manipulation aus satirischem Kalkül inkauf genommen wurde, nach dem Motto: „Lieber einen guten Freund verlieren, als einen guten Gag nicht machen!“ ;)

In dem Fall wäre die Rechtslage nämlich sehr verzwickt.

Mit Satire tun sich die Gerichte schwer. Das gilt erst recht für solche Satire, die nicht oder nur schwer als solche zu erkennen ist. Legendär etwa wurde der Rechtsstreit um eine Fotomontage mit dem auf einem bröckelnden „T“ sitzenden Telekomchef Ron Sommer, bei welcher Sommers Kopf um eine Kleinigkeit vergrößert wurde. Der – natürlich – am Landgericht Hamburg begonnene Rechtsstreit ging rauf bis zu BGH und Verfassungsgericht und wieder zurück, wobei jedes Gericht etwas anderes beizutragen hatte.

Ich selbst hatte mit der heute-show auch mal eine skurrile Erfahrung gemacht. So hatten sie Bildmaterial benutzt, bei dem einer Piratin frontal ins Dekolleté gefilmt wurde. Für ein Standbild machten sie sich die Mühe, einen dieses verdeckenden Hinterkopf rauszuretouchieren und fotoshopten, wie sie sich die Brust der Piratin vorstellten. Eine klare Persönlichkeitsverletzung, aber Piraten gehen mit der Pressefreiheit nun einmal souverän um. Für den Fall eines Rechtsstreits hätte ich einen guten Zeugen aufbieten können: Der gelöschte Kopf war meiner … ;)

4. Februar 2015

Die Antwort auf Terror sollte besser eine Frage sein

 

Bundesjustizminister Maas zeigt dem Wahlvolk, was für ein harter Hund er ist und bringt uns die 240.(?) Verschärfung der Sicherheitsgesetze dieser Republik. Wir sind inzwischen wieder sehr nahe beim Verdachtsstrafrecht. Sofern Terroristen uns die Freiheit nehmen wollten, scheinen sie zu gewinnen.

Eine nüchterne Bilanz allerdings besagt, dass der bushig-obamige „War on Terror“ absolut kontraproduktiv war. Statt den provozierten Terror zu vervielfachen, wäre es die politisch ungleich größere Leistung, bei der Ursache anzusetzen.

Dass derartige Gesetze kommen, ist auch ein gutes Stück weit Medienversagen. Die tatsächliche Bedrohung durch Terror steht in keinem Verhältnis zur medialen Darstellung. Deutlich dringender wären Gesetze gegen Lobbyismus und Politikerkorruption. DAS wäre mal ein Sicherheitsgesetz …

3. Februar 2015

Kein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen Fotograf und Rechtsanwalt – Dirk Vorderstraße scheitert schon wieder mit sofortiger Beschwerde

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Foto: Abmahnung, Urheber: Dirk Vorderstraße, Lizenz: CC BY 3.0

Nachdem der Lichtbildner Herr Dirk Vorderstraße wegen meiner kritischen Texte inzwischen Gerichte in Köln, Münster und Berlin bemühte, versuchte es sein dem fliegenden Gerichtsstand huldigender Rechtsanwalt, der sympathische Kollege Herr Arno Lampmann von der Kölner Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum diesmal nun in Frankfurt.

Konkret wehrte sich gescholtene Lizenzkünstler gegen meinen Bericht Das Ende der CC-Abzockerei über einen am Landgericht Berlin gescheiterten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Dieser enthielt nicht den Hinweis, dass Herrn Vorderstraße noch die Gelegenheit offen stand, dem schlechten Geld gutes hinterher zu werfen, etwa durch Einlegen einer aussichtslosen sofortigen Beschwerde. Durch meinen insofern lückenhaften Bericht werde der falsche Eindruck erweckt, als sei der Rechtsstreit in Berlin endgültig entschieden worden. Tatsächlich nämlich war Herr Vorderstraße so optimistisch, sich in Berlin sofortig zu beschweren.

Herr Vorderstraße versuchte daher, den Bericht verbieten zu lassen. Der Kollege Herr Lampmann war trotz zwei zuvor in einer Klage ergangenen Hinweisbeschlüssen des Landgerichts Köln nicht von seiner faszinierenden Rechtsansicht abzubringen, Rechtsanwälte und Fotografen stünden in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis, so dass UWG bemüht werden könne. Auch glaubte Herr Lampmann, Herr Vorderstraße werde rechtswidrig in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt.

Auch dem Landgericht Frankfurt gelang es nicht, den Glauben der Herren Vorderstraße und Lampmann an ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Fotograf zu erschüttern. Ehrensache, dass Herr Vorderstraße sich auch in Frankfurt sofortig beschwerte.

Inzwischen allerdings hatte das Berliner Kammergericht Herrn Vorderstraßens Beschwerde längst zurückgewiesen. Die unterstellte Andeutung, Herr Vorderstraße sei in Berlin endgültig mit seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gescheitert, entsprach daher inzwischen der Wahrheit. Unterlassungsanträge sind nun einmal nur in die Zukunft gerichtetet, so dass die nunmehr wahre Berichterstattung schon allein deshalb nicht mehr untersagt werden konnte.

Und damit verlor Herr Vorderstraße natürlich auch seinen Eil-Antrag am OLG Frankfurt. Die Abweisung der beantragten Eilverfügung in Berlin erfolgte übrigens 10 Tage, bevor Herr Vorderstraße in Frankfurt Beschwerde einlegte. Herr Vorderstraße hat nun sowohl in Berlin als auch in Frankfurt die Möglichkeit, seinem gewähnten Recht jeweils im Wege der Hauptsacheklage Geltung zu verschaffen. Da der Streitwert jedesmal bei 10.000,- € liegt, lässt sich an der Klagefreudigkeit langfristig ganz gut verdienen. ;)

19. Januar 2015

Demonstrationsfreiheit in Gefahr?

 

Im letzten Jahrhundert haben wir in Deutschland eine Auswahl an totalitären Systemen durchgemacht, in denen Meinungs- und Demonstratinsfreiheit keinen allzu hohen Stellenwert genoss. Der Wert der Demonstrationsfreiheit ist kaum zu überschätzen, waren es doch friedliche Demonstrationen, die 1989 sogar den Kalten Krieg beendeten.

Ich halte es daher für sehr wichtig, dass der Staat das Demonstrationsrecht aus Artikel 8 Grundgesetz garantiert. Meinungsfreiheit ist allerdings nur dann gewährleistet, wenn ich Meinungskundgaben toleriere, die ich eigentlich nicht hören will. Daher sollte sich der Staat auch gegenüber unpopulären Meinungen so neutral wie möglich verhalten. Gerade unsympathischen Zeitgenossen sollte man ruhig ein Podium lassen, auf dem sie sich blamieren.

Während ich es gut finde, wenn Privatleute und Unternehmen in der Ablehnung von widerwärtigen Meinungen ein Zeichen setzen, indem sie etwa die Außenbeleuchtung abschalten, habe ich Bauchschmerzen, wenn öffentliche oder von der öffentlichen Hand kontrollierte Einrichtungen darüber befinden, welche Demonstration im Licht stattfinden dürfen und welche in den Schatten gestellt werden.

2009 etwa war es unpopulär und vom Staat unerwünscht, für die Internetfreiheit zu demonstrieren. Wer sich gegen das Zugangserschwerungsgesetz aussprach, wurde von der Regierungspropaganda als Befürworter von Kinderpornographie denunziert. Wer gegen den Überwachungsstaat eintritt, wird vermutlich bald zum „Terroristenversteher“ ausgerufen. Soll der Staat jetzt darüber bestimmen, wer erwünschter Demonstrant ist und wer stört?

Nunmehr wurde eine (verständlicherweise) unerwünschte Demonstration wegen einer Anschlagsdrohung verhindert. Anders als bei Licht- und Schattenspielereien geht es hier um eine Gefahrprävention für die Allgemeinheit, von der nicht nur die Provozierer, sondern auch Passanten, provozierte Gegendemonstranten und dienstverpflichtet Polizeibeamte betroffen sind. Ob die Gefahr wirklich konkret ist, wissen nur die Beteiligten. Ich würde auf ein bellende Hunde wetten, die bekanntlich nicht beißen.

Ab sofort also kann man Demonstrationen mit einer angeblichen Bedrohung abschalten. In Zeiten des Linksterrorismus wollte sich die „wehrafte Demokratie“ nicht von Terroristen erpressen und kalkulierbar machen lassen. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese harte Linie der Politik in der Schleyer-Entscheidung ausdrücklich gebilligt. Die Terrorhysterie vor Islamisten hingegen scheint nicht ungelegen zu kommen.

Der Abbau von Bürgerrechten geschieht schleichend, aber effizient. In Spanien etwa müssen Demonstranten mit Bußgeldern von bis zu 600.000,- € und hierzu eingeschleusten Agents Provocateurs rechnen.

17. Januar 2015

LG Köln: BILD darf Flughafen-Video mit Grönemeyers Ausraster nicht mehr zeigen

Das Landgericht Köln hat dem Axel Springer Verlag per einstweiliger Verfügung untersagt, das Video mit der Attacke gegen einen Paparazzo weiterhin online zu stellen. Grönemeyer will sich gegen aufdringliches Fotografieren verbal und wohl auch mit einer temperamentvollen Gestik seiner Tasche gewehrt haben.

Filmaufnahmen im öffentlichen Raum muss man grundsätzlich hinnehmen, während das öffentlich-zur-Schau-stellen und Verbreiten der Aufnahmen gegen den Willen des Abgebildeten nur bei einem hinreichen anerkennenswertem Berichtsinteresse der Öffentlichkeit zulässig ist. Die private Anwensenheit auf einem Flughafen alleine ist kein insoweit erforderliches zeitgeschichtliches Ereignis.

Ein solches sehen Springers Juristen offenbar in der Tatsache, dass Grönemeyer ausgeflippt ist und sich nicht sozialadäquat benommen habe. Grönemeyers Anwalt hält dagegen und spricht von einer Notwehrsituation. Die Grenze zwischen Notwehr und Selbstjustiz verläuft allerdings fließend.

Richtig ist, dass man die Privatsphäre im Internetzeitalter effizient nur durch Datenvermeidung schützen kann, wozu Einschüchtern, Verprügeln oder Exekutieren des Fotografen einen nachvollziehbaren Beitrag darstellen können. Grundsätzlich sieht die Rechtsordnung bei §§ 22ff KunstUrhG jedoch ein geordnetes Zivilverfahren vor. Auch hätte Grönemeyer etwa das Flughafenpersonal bitten können, das Hausrecht wahrzunehmen, wenn er sich belästigt fühlt. Dem Flughafenbetreiber billigen Gerichte sogar die Rechte an Fotomaterial zu, das auf dessen Grundstück aufgenommen wurde.

Springer hat angekündigt, den Rechtsweg auszuschöpfen.

Die in London und Berlin ansässigen Parteien kabbeln sich am Landgericht Köln. Die Anwendung des „fliegenden Gerichtsstands“ nach § 32 ZPO ist vorliegend schon deshalb sachgerecht, weil sich der Vorfall am Flughafen Köln ereignete. Plakativer kann man den fliegenden Gerichtsstand kaum veranschaulichen … ;)

7. Januar 2015

Anmerkung zum Anschlag auf Charlie Hebdo

Ich möchte heute dem norwegischen Ministerpräsidenten Jens Stoltenberg und seinem Justizminister Knut Storberget nochmals meine Hochachtung für ihren souveränen Umgang mit dem grausamen Anschlag von 2011 aussprechen.

„Ihr werdet unsere Demokratie und unser Engagement für eine bessere Welt nicht zerstören. [Niemand kann Norwegen] zum Schweigen schießen“

„Noch sind wir geschockt, aber wir werden unsere Werte nicht aufgeben. Unsere Antwort lautet: mehr Demokratie, mehr Offenheit, mehr Menschlichkeit.“

Politiker aus Ländern mit weitaus weniger Kultur hätten damals die bestialischen Morde zum Anlass für martialische Reden und militärische Aktionen genommen und damit die Gewaltspirale weiter gedreht, religiöse Menschen auseinander dividiert und dem Überwachungsstaat Vorschub geleistet.

Auch heute, an einem für die Presse- und Meinungsfreiheit denkbar dunklen Tag nicht nur in Paris, sondern in der gesamten zivilisierten Welt, kann die Antwort nicht Hass und Wut lauten. Gefragt sind weitsichtige Politiker wie die von Norwegen. Hoffen wir, dass die Grande Nation souverän genug ist, aus dem furchtbaren Anschlag auf die Satiriker von Charlie Hebdo nicht die falschen Schlüsse zu ziehen.

Anschläge wie der heutige sind in einer offenen Gesellschaft nicht zu verhindern, auch nicnt mit totaler Überwachung. Man muss den Mördern zeigen, dass sie nichts erreichen und vor Augen führen, dass sie das eigene Lager diskreditieren. Als Charlie Hebdo wegen der islamkritischen Karrikaturen erstmals das Opfer von Anschlägen wurde, zeigten etliche Zeitungen eine großartige Reaktion: Sie druckten die Karriakturen auf der Titelseite ab.

Ideas are bulletproof.

2. Januar 2015

Frag den Staat!

Auf dem diesjährigen Treffen des Chaos Computer Clubs, das jeweils zwischen den Jahren stattfindet, wurde in den verschiedenen Panels immer wieder nach Juristen gerufen, die sich um digitale Bürgerrechte verdient machen möchten.

Ein interessantes Betätigungsfeld bieten etwa die Aktivisten von fragdenstaat.de, die den Staat mit den viel zu wenig genutzten Informationsfreiheitsgesetzen transparent machen wollen. Das ist vor allem bei Interessenkollisionen aufschlussreich.

Der Vortrag lohnt sich schon deshalb, weil man dort sehen kann, dass auch einer im Medienrecht sehr renommierten Kanzlei bei urheberrechtlichen Abmahnungen grobe Fehler unterlaufen können.