8. Oktober 2009
Im „Jetzt“-Magazin der Süddeutschen Zeitung findet sich ein interessanter Beitrag zur Gegenwart der deutschen Blogosphäre, die angeblich relativ unpolitisch sei. Auch scheinen deutsche Blogger etwas schüchtern zu sein, was wohl auch durchaus mit der Angst vor betuchten Mimosen zusammenhängen könnte, deren Anwälte zum Landgericht Hamburg pilgern. Vielleicht ist es insoweit sogar ein Fehler von mir, dass ich da regelmäßig darauf hinweise, denn letztlich führt ja erst das Bewusstsein von Gefahr zu Selbstzensur. Andererseits wäre es auch unmoralisch, seine Mitmenschen auflaufen zu lassen. Dilemma!

admin •

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6. Oktober 2009

Auch die Kinder des Nationalheiligen und Kaisers Franz Beckenbauer unterliegen irdisch-bürgerlichem Recht. So wollte Beckenbauer zugunsten seiner Kinder ein präventives Verbot für die Verbreitung von Fotos seiner minderjährigen Kinder durchsetzen. Tatsächlich folgte Richter Buskes Pressekammer beim Landgericht Hamburg dem so nicht im Gesetz vorgesehenen Ansinnen Beckenbauers und sprach ein bis zur Volljährigkeit der Kläger geltendes Unterlassungsgebot aus. Auch das hanseatische Oberlandesgericht sah hierin „keine unzulässige Einschränkung der Pressefreiheit“.
Wie der Bundesgerichtshof heute jedoch in einer Pressemitteilung bekannt gab, kann
Eine solche Interessenabwägung kann nicht in Bezug auf Bilder vorgenommen werden, die noch gar nicht bekannt sind und bei denen insbesondere offen bleibt, in welchem Kontext sie veröffentlicht werden. Etwas anderes gilt nicht deshalb, weil die Kläger noch minderjährig sind. Zwar müssen Kinder und Jugendliche gegen die Presseberichterstattung in stärkerem Umfang geschützt werden als Erwachsene. Doch ist für die Zulässigkeit einer Bildveröffentlichung auch bei Minderjährigen eine Abwägung zwischen deren Persönlichkeitsrecht und der Äußerungs- und Pressefreiheit erforderlich. Ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit ist auch bei Kindern und Jugendlichen bei vielfältigen, im Einzelnen nicht vorhersehbaren Lebenssachverhalten denkbar. Ein Generalverbot, welches insbesondere bei jüngeren Kindern bis zu deren Volljährigkeit viele Jahre gelten würde, wird dem nicht gerecht und stellt eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung der Äußerungs- und Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) dar.
Es bleibt also dabei: Man muss in jedem Einzelfall abwägen, ob das Berichtsinteresse überwiegt, oder eben nicht. Das wird bei Kindern von Prominenten, die vom Promi nicht in der Öffentlichkeit zur Schau gestellt werden, regelmäßig im Interesse des ungestörten Aufwachsens nicht der Fall sein. Aber es ist Sache des Gerichts, Verstöße nachträglich bzw. bei unmittelbarer Drohung gerichtlich zu sanktionieren. Das, was Hamburg da strukturell einstielt, kann man kaum höflicher als „Zensur“ nennen.
Immer wieder das gleiche Spiel: Hamburg verbietet, was das Zeug hält, spricht aberwitzige Geldsummen aus usw., Karlsruhe beendet den Spuk. Wie lange soll diese Sisyphos-artige Farce eigentlich noch die Geldbeutel von Verlagen, Rundfunkhäusern und Bloggern strapazieren? Könnte nicht mal irgendjemand in Hamburg die Fenster aufmachen und mal kräftig durchlüften?

admin •

18:33 •
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FAZ-Journalisten fanden es witzig, einen eingenickten Kulturjournalisten während der Frankfurter Buchmesse zu fotografieren und den Ulk auch noch zu verbreiten. Soweit, so unsensibel. In die „Titanik“ hätte sich solch ein Streich gut gemacht, aber der Leserschaft der FAZ gegenüber will man sich eher nicht auf diese Weise präsentiert wissen.
Das Landgericht Frankfurt hatte sich also mit der kontrovers diskutierten Frage von Privatheit im öffentlichen Raum zu befassen. So darf über private Sachverhalte, die an öffentlichen Plätzen stattfindet dann nicht berichtet werden, wenn sich der Betreffende privat wähnt. Trifft sich etwa eine Königstochter mit ihrem Liebsten in einem Restaurant und setzt sich hierbei nicht ins Rampenlicht, sondern wählt stattdessen einen eher abseits gelegenen Platz, dann gilt ihr Aufenthalt dort als privat, ohne dass spanische Wände aufgestellt werden müssen.
Will man dennoch über entsprechende Geschehnisse berichten, dann muss ein Interesse der Öffentlichkeit begründet werden. Hält etwa ein Prinz bei der Autofahrt seinen fürstlichen, nur mit einer Socke bekleideten Fuß aus dem Fenster, dann beurteilen die Gerichte ein legitimes Berichtsinteresse unterschiedlich. Besucht eine gekrönte Mutti ihre hochwohlgeborenen Kindlein bei einem öffentlichen Reitturnier, dann besteht kein schützenswertes Interesse der Öffentlichkeit an Berichterstattung, nur weil die Dame selbst eine Person der Zeitgeschichte ist. Eine Ministerin, die nach ihrem Rücktritt in der Fußgängerzone einkaufen geht, scheint jedoch Bildberichterstattung hinnehmen zu müssen.
Vorliegend nun hatte sich ein Journalist, der selbst früher bei der Frankfurter Buchmesse offenbar eine leitende Funktion ausgeübt hatte und diese in gewisser Hinsicht repräsentierte, in einer in der Branche „beliebten Hotelbar“ eine Auszeit genommen, wahrscheinlich war er sogar unfreiwillig eingenickt. In Hotelbars verhalten sich Leute typischerweise privat, konsumieren gemeinsam mit Unbekannten Alkohol usw. Während sich sehr prominente Menschen auch in solchen Situationen keine Blöße geben dürfen, ein Bundeskanzler etwa am Rande einer Veranstaltung nicht einmal ein Bier bestellen kann, ohne von Stefan Raab gleich zur Schnappsdrossel stilisiert zu werden, darf ein ehemaliger Mitorganisator, der zur aktuellen Buchmesse nur noch den Bezug eines Journalisten hat, durchaus erwarten, dass man seine Privatsphäre respektiert. Ein ernsthaftes Berichtsinteresse an einem solchen privaten Sachverhalt, der direkt nichts mit dem Thema „Buchmesse“ zu tun hat, wird man kaum begründen können. Auch eine bloße satirische Aufhängung eines als solchen ernsthaften Beitrags dürfte schwerlich genügen, um einen Eingriff in das Recht am eigenen Bild dieses unglücklichen Journalisten begründen zu können. (Anders wäre dies im politischen Meinungskampf.)
Wenn sich die FAZ dennoch über das Persönlichkeitsrecht hinwegsetzt und sogar den Kollegen der eigenen Zunft blamiert, dann ist es völlig in Ordnung, wenn der Spaß ein bisschen was kosten darf. Da ist der Verlag mit der ausgeurteilten Geldentschädigung von 5.000,- Euro eigentlich noch ganz gut bedient.
1. Oktober 2009

Ich gratuliere euch zum 30.Geburtstag!
Wenn ihr aber schreibt, ihr wärt die am meisten verbotene Zeitschrift, dann ist das keine Satire, sondern statistisch meines Wissens zutreffend. Ein großer Anteil von eurem Kaufpreis besteht aus Rechtsverfolgungskosten.
Am witzigsten aber finde ich, dass euch die einstweiligen Unterlassungsverfügungen meistens kalt lassen, denn ihr verschickt ja den Großteil der Auflage im Abo, der bereits geliefert ist, wenn es Post aus Berlin oder Hamburg gibt.
Weiter so!

admin •

21:36 •
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25. September 2009
In den letzten Wochen sind auf Telepolis.de mehrere Artikel von mir zum BND erschienen, gestern einer zum umstrittenen Finanzvertrieb DVAG, der mit Kohls Ex-Kabinett verflochten ist und allen Errungenschaften des Arbeitsrechts Hohn spricht.
Heute habe ich Ehre und Vergnügen, mit einer Frau ein Interview zum von ihr gewählten Thema „Bürgerrechte“ zu führen, die von Geheimdiensten, dem Kampf um Meinungsfreiheit, aber auch von Kohl und seinen Freunden eine Menge erzählen kann. Sie hatte in einem totalitären System gelebt, jedoch mit ihrer Zivilcourage ein Feuer entfacht, das sich zu einem friedlichen Flächenbrand entwickelte und die erste gelungene Revolution auf deutschem Boden auslöste – gewaltlos.
Heute, 20 Jahre nach dem Herbst 1989, werden wir über das Deutschland von 2009 sprechen, und ich bin schon sehr gespannt, was meine Gastgeberin, die ich letztes Jahr persönlich kennen lernen durfte, mir erzählen wird. Sie hat diesen Monat einen bemerkenswerten Text auf Ihrer Website veröffentlicht.
———————————————–
In Leserforum meines gestrigen Beitrags zur DVAG postete jemand dieses Gedicht von 1848(!), das offenbar zeitlos zu sein scheint, und hier als Handreichung für Wahlunentschlossene dienen soll: (more…)
23. September 2009
Bzgl. des Verfahrens Dr. Gabriele Weber ./. Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesnachrichtendienst, (siehe hier), hat das Bundeskanzleramt nun eine Sperrerklärung abgegeben, die ich auf Telepolis.de kommentiert habe.
Wenn wir schon nicht einmal über die Geschichte von Nazis informiert werden dürfen, dann kann man sich einen Reim darauf machen, was noch so alles im Dunkeln bleiben soll. Wie werden gerne regiert …
22. September 2009
Der BGH hat heute (wie hier angekündigt) in einem wichtigen Urteil die konstant vom Landgericht Hamburg beschnittene Meinungsfreiheit gestärkt. Wie die Financial Times Deutschland berichtet, war Grässlins Interview, in dem er die Umstände des Rücktritts von Schrempp kommentierte, laut Karlsruhe eine zulässige Meinungsäußerung.
Grässlin musste sich die Zulassung zur Revision hart erstreiten. Mich persönlich verbindet mit Grässlin, dass auch sein Name auf der „Gästeliste“ von Buskes Freitagssitzung stand, als ich vor drei Jahren dort das erste mal meinen Fuß in die berühmt berüchtigte Pressekammer setzte.
Herzlichen Glückwunsch und meinen tiefen Respekt für Ihre Hartnäckigkeit, die nun belohnt wurde! Verbunden fühle ich mich allen Spendern, die Grässlin bei diesem für die Meinungskultur in Deutschland richtungsweisenden Urteil unterstützt haben.
Heute war ein großer Tag für die Meinungs- und Pressefreiheit!
Sowie das Urteil vorliegt, werde ich es eingehend kommentieren. Schöne Grüße nach Hamburg!

UPDATE:
Pressemitteilung des BGH

admin •

17:31 •
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20. September 2009
17. September 2009
Ein dänischer Elitesoldat, der aus erster Hand vom Krieg von den friedenserhaltenden Maßnahmen in Afghanistan berichtet, soll zensiert werden. Angeblich wegen der erforderlichen Geheimhaltung – doch ganz so geheim ist der Inhalt nicht mehr, denn viele Rezensenten kennen es, Teile kursieren im Internet.
Der dänlische Kommunikationsoffizier sagt:
„Wir machen ja keinen Spaß, wenn wir sagen, der Inhalt des Buches ist eine Gefahr für die Sicherheit des Königreiches und beeinträchtigt unserer Verhältnis zu anderen Staaten. Natürlich kann ich keine Details nennen, aber der Leser erhält ein sehr detailliertes Bild, wie unsere Soldaten und Spezialeinheiten in Afghanistan operieren und wie wir mit unseren Verbündeten zusammenarbeiten.“
Nachdem ich jetzt eine vielversprechende politische Karriere begonnen habe und in die Piratenpartei eingetreten bin, werde ich mich für den Fall der Regierungsbildung als Verteidigungsminister ins Gespräch bringen:
Wenn unsere Bündnispartner gute Gründe dafür liefern, dass deutsche Soldaten Massaker mit zivilen „Kollateralschäden“ befehlen, Kinder an Grenzposten totschießen und dass wir unsere Wehrpflichtigen nach Afghanistan schicken, um sich verkrüppeln oder töten zu lassen, dann soll die gute Sache an mir nicht scheitern!
Mir sind solche Gründe allerdings nicht bekannt. Afghanistan hat uns nie den Krieg erklärt, und soweit ich hörte, sollen die gefährlichsten Terroristen keine Afghanen (gewesen) sein, sondern Saudis, weshalb man möglicherweise das Aufmarschgebiet bei Gelegenheit korrigieren sollte. Im Gegenteil sind Afghanen, obwohl wir seit acht Jahren Krieg dorthin exportieren, bisher sportlich geblieben und haben darauf verzichtet, sich hierfür in Form von Attentaten in Europa zu rächen.
Falls man mich als Innenminister in Betracht zieht, würde ich jeden, der Sätze entäußert wie
„Unsere Freiheit wird am Hindukush verteidigt“
wegen des Verdachts auf Volksverhetzung, Vorbereitens eines Angriffskriegs, Bildung einer kriminellen Vereinigung u.ä. einem geordneten rechtsstaatlichen Verfahren zuführen.
16. September 2009
Wie der Kollege Feldmann in seinem Feldblog berichtet, scheint Richter Mauck vom Landgericht Berlin langsam im digitalen Zeitalter angekommen zu sein. Wer bei einem Forenbetreiber Prüfpflichten auslösen will, muss schon präzise darlegen, was ihn stört.