Der World Wildlife Fund, seit Gründung personal dem konservativen Lager zuzurechnen, hat mit sechs Anträgen auf einstweilige Verfügungen versucht, die WDR-Doku „Der Pakt mit dem Panda“ zu verbieten. Jetzt wurde die Doku ausgestrahlt, wenn auch mit kleinen Änderungen.
Gründungspräsident des WWF war übrigens Prinz Bernhard der Niederlande, der als erster Gastgeber der Bilderberger und Bakschisch-Nehmer im Lockheed-Martin-Skandal in die Geschichte eingegangen ist, infolge dessen er einen Kuhhandel akzeptierte: Rücktritt von allen öffentlichen Ämtern gegen Geheimhaltung der ihm gemachten Korruptionsvorwürfe. Der WWF diente dem ehemaligen SS-Angehörigen und Freund des rechtsgerichteten Diktators Juan Péron offenbar als Cover zur Verschleierung von Zahlungen an Söldner, die Anschläge auf den ANC verüben sollten.
Auch das Einbinden von Youtube-Mitschnitten wird neuerdings vom Landgericht Hamburg verboten, so dass ich mich natürlich aufs Schärfste von den Inhalten distanzieren muss. Alles ist bestimmt spekulativ, erlogen oder so schlampig, dass laufend falsche Eindrücke entstehen … (Autor Huismann ist übrigens vor fünf Jahren tatsächlich mal durch eine sehr schwache Leistung aufgefallen. Schwamm drüber …) Hoffentlich ist nix mit der versteckten Kamera gedreht worden, sonst haut der Herr Buske mir wieder auf die Finger …
Der WWF weist die darin geäußerten Vorwürfe als unhaltbar zurück. Wir stellen uns der Kritik und prüfen die Fakten. Dokumentarfilmer Wilfried Huismann erhebt in seiner Reportage drei Kernvorwürfe:Vorwurf 1: Der WWF unterstützt den Anbau genetisch veränderter Pflanzen.
Vorwurf 2: Der WWF ist käuflich.
Vorwurf 3: Der WWF toleriert die Zerstörung von Regenwald für Agrarflächen.
Zu Vorwurf 1: Der WWF lehnt Gentechnik grundsätzlich ab. Diese Position des WWF International gilt für alle WWF-Länderorganisationen. Der WWF kooperiert mit keinem Gentechnik-Konzern, auch nicht mit Monsanto. Der WWF Deutschland empfiehlt grundsätzlich nur gentechnikfreies Soja. Das gilt auch für Soja mit einem RTRS-Zertifikat.
Zu Vorwurf 2: Der WWF ist nicht käuflich. Der WWF verhandelt mit Unternehmen, um möglichst viel für die Natur zu erreichen. Dabei haben wir klare Grenzen. Der WWF schließt keine Kooperation, wenn ein Unternehmen nicht bereit ist, unsere Standards im Umweltschutz und im Bereich der Nachhaltigkeit zu akzeptieren. Wir kritisieren wenn nötig Kooperationspartner auch öffentlich. Der Panda trägt keinen Maulkorb.
Zu Vorwurf 3: Der WWF setzt sich weltweit für den Erhalt der Regenwälder ein.Es ist hochgradig zynisch zu behaupten, der WWF würde durch sein Engagement zur Rodung und Zerstörung von wichtigen Ökosystemen wie etwa den tropischen Regenwäldern beitragen. Für den Fall, dass in einer Region Plantagen geplant werden und sich diese nicht mehr verhindern lassen, verlangt der WWF, dass unbedingt schützenswerte Primär- und Sekundärwälder mit besonders hoher Biodiversität ausgespart bleiben und die Plantagen auf Brachland angelegt werden.
Gestern hat der BGH das von Eva Herman gegen den Axel Springer Verlag erstrittene Urteil des OLG Köln aufgehoben, mit dem die nach Meinung der Kölner Gerichte verfälschte Wiedergabe des folgenden Zitats untersagt und mit Geldentschädigung sanktioniert wurde:
„…Wir müssen vor allem das Bild der Mutter in Deutschland auch wieder wertschätzen, das ja leider mit dem Nationalsozialismus und der darauf folgenden 68er-Bewegung abgeschafft wurde. Mit den 68ern wurde damals praktisch alles das – alles was wir an Werten hatten – es war `ne grausame Zeit, das war ein völlig durchgeknallter hochgefährlicher Politiker, der das deutsche Volk ins Verderben geführt hat, das wissen wir alle – aber es ist eben auch das, was gut war – und das sind die Werte, das sind Kinder, das sind Mütter, das sind Familien, das ist Zusammenhalt – das wurde abgeschafft. Es durfte nichts mehr stehen bleiben…“.
Die zum Axel Springer Verlag, der ja mit den 68ern ebenfalls so seine eigenen Probleme hat, gehörende Zeitung hatte geschrieben:
„‘(…) sei wieder ein ‚Plädoyer für eine neue Familienkultur, die zurückstrahlen kann auf die Gesellschaft‘, heißt der Klappentext, [Eva Herman], die übrigens in vierter Ehe verheiratet ist, will auch schon festgestellt haben, dass die Frauen ‚im Begriff sind, aufzuwachen‘; dass sie Arbeit und Karriere nicht mehr unter dem Aspekt der Selbstverwirklichung betrachten, sondern dem der ‚Existenzsicherung‘. Und dafür haben sie ja den Mann, der ‚kraftvoll‘ zu ihnen steht.
In diesem Zusammenhang macht die Autorin einen Schlenker zum Dritten Reich. Da sei vieles sehr schlecht gewesen, z. B. Adolf Hitler, aber einiges eben auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter. Die hätten die 68er abgeschafft, und deshalb habe man nun den gesellschaftlichen Salat. Kurz danach war diese Buchvorstellung Gott sei Dank zu Ende.“
Das OLG Köln hatte geurteilt:
Eben das geht indessen aus dem Artikel nicht hervor. Die darin enthaltene beanstandete Äußerung wird nicht als subjektive Deutung der den Artikel verfassenden Journalistin, sondern als die einer Interpretation nicht bedürftige eindeutige – tatsächlich so gemachte – Erklärung der kritisierten Klägerin dargestellt. Sie ist daher als „Falschzitat“ einzuordnen, dessen Aufstellen und Verbreiten der Kritisierte, dem die Äußerung zugeschrieben wird, auch unter Berücksichtigung der Interessen der Meinungs- und Pressefreiheit nicht hinnehmen muss, solange nicht durch einen „Interpretationsvorbehalt“ deutlich wird, dass es sich um die Interpretation des Kritikers einer – mehrdeutigen – Erklärung des Kritisierten handelt, und damit letztlich der Charakter der dem Kritisierten eine – eindeutige – Erklärung zuschreibenden Äußerung als „Falschzitat“ entkräftet wird.
Anders sehen es die weise Frau und die weisen Männer des VI. Zivilsenats des BGH laut Pressemitteilung:
Die Äußerung lässt im Gesamtzusammenhang betrachtet gemessen an Wortwahl, Kontext der Gedankenführung und Stoßrichtung nur die Deutung zu, die die Beklagte ihr beigemessen hat.
Das ist eine klare Ansage an die Gerichte (mir fällt da gerade noch ein anderes ein), die den Kontext gerne unter den Tisch fallen lassen und einzelne Äußerungen so lange verdrehen und verstolpen, bis irgendetwas gedeutelt ist, das nicht 100% der Selbstwahrnehmung des Klägers entspricht. Rechtssuchende sollte allerdings gesagt sein, dass die in Pressesachen routinierten Gerichte die Vorgaben aus Karlsruhe nur sehr zögerlich berücksichtigen. Ich bin auf die Veröffentlichung der Urteilsgründe sehr gespannt.
Als Eva Herman 2007 von den Journalisten (zählen wir Kerner mal dazu) so einhellig abgewatscht wurde, kam mir das allerdings irgendwie merkwürdig vor. Soweit ich das damals mitbekommen hatte, formulierte die Ex-Tagesschausprecherin Standpunkte, die etliche konservative Frauen insbesondere in ländlichen, über Generationen stark vom Christentum geprägten Regionen vertreten und ausleben. Der Lebensentwurf von der Hausfrau, die sich mit Kindern, Kirche und Küche begnügt und sich über ihren Versorger definiert, erscheint auch mir in der Realität weitaus häufiger vorzukommen als in der Medienrealität.
Soll doch jeder nach seiner Facon glücklich werden oder sich blamieren, so gut er kann. Aber ist es die Aufgabe von Journalisten, unpopuläre Meinung quasi zu exekutieren und ad hominem zu verbrämen? Wenn gleichgeschlechtlich orientierte Komiker Bestseller schreiben, in denen sie ausgerechnet auf Pilgerfahrten gehen, wenn früher als pervers beurteilte SM-Praktiken nunmehr zumindest in den Medien salonfähig sind, warum soll sich dann nicht auch ein schlichtes Gemüt wie Eva Herman über ihre Wünsche nach Ausleben der konservativen Frauenrolle verbreiten dürfen? Den Hinweis, das nicht alles, was die Nazis praktizierten, deshalb verkehrt sei, hätte sie sich im Hinblick auf die Ungeschicklichkeiten eines Philipp Jenninger sparen können, zumal die Betonung der Mutterrolle keineswegs eine Erfindung der Nazis war, aber immerhin hatte sich Frau Herman ja durchaus von Hitler & Co. distanziert.
Als Nicht-TV-Konsument, der schon seit längerem ein Problem mit der Mainstreampresse hat, wollte ich wissen, was denn die arme Frau so Schreckliches geschrieben hatte, dass ihr Kerner & Co. das Wort verbaten und tatsächlich der Eindruck eines quasi verabredeten Konsens entstand. Faszinierend fand ich, dass die Frau ständig beteuerte, nicht rechts zu sein und sich von den Nazis stets distanzierte, trotzdem ständig in die braune Ecke gestellt wurde. Tatsächlich erschien es mir, als habe die Presselandschaft kollektiv alle Register der Manipulation gezogen, um jemanden fertig zu machen, was ich schon aus prinzipiellen Gründen für kontraproduktiv halte.
Als Frau Herman ihre Erlebnisse mit der Journaille in einem Buch verarbeitete, ließ ich mir selbiges kommen, das mich ohne diese Medienschelte nicht die Bohne interessiert hätte. Bevor ich die Erlebnisse der Gepeinigten mit der 68er-geprägten Presse lesen konnte, entglitten Frau Herman dann allerdings ihre unterirdischen Kommentare zu den Opfern der Duisburger Loveparade. Seither habe ich das Buch nicht mehr angerührt. Ich frage mich, wie ein konservartiver Mann damit umgeht, wenn seine Frau derlei menschenverachtende Äußerungen tätigt. Ist es bei den Konservativen eigentlich noch Usus, seine Frau zu verprügeln …?
Frau Herman wusste, dass sie mit ihren Standpunkten in der deutschen Medienlandschaft kaum auf Gegenliebe stoßen würde. Sie hätte das Echo vertragen und als Medienprofi souverän damit umgehen müssen. Sie hätte eine Talkshow meiden sollen, in der keine qualifizierte Auseinandersetzung zu erwarten war, da schon ihr Buch von den Gästen gar nicht gelesen worden war. Der Versuch allerdings, ihre Ehre am grünen Tisch der Gerichte zu restaurieren, musste so oder so scheitern.
Diese Einladung u.a. an die Freunde der Hamburger Justiz zum Sommerfest am Sievekingplatz erinnerte mich an ein Erlebnis letzten Monat am Landgericht Köln. In Kölle bekommt man einstweilige Verfügungen besonders schnell, die Zusendung der Antragsschrift hingegen kann schon einmal etwas dauern. Montags vorab per Fax Antragsschrift abgefordert. Montags drauf noch immer nicht da. Telefonische Begründung: Freitag war Gerichtsfete, die hatte vorbereitet werden müssen. Mittwochs war das Ding dann da. Vorab faxen macht man aus Prinzip nicht. Für digital agierende Menschen ist das alles schwer begreiflich …
Tja, in Köln versteht man es halt, zu feiern. Als in den Hochzeiten der RAF mal das in Köln ansässige Bundesamt für Verfassungsschutz in den bislang größten Alarm versetzt wurde, war es nicht einsatzfähig: Es war damals Rosenmontag …
Was die Hamburger betrifft, werde ich die Einladung zum 19.08. in der Grundbuchhalle, in deren Gebäudeabschnitt auch die ZK 24 residiert, vermutlich nicht wahrnehmen. Vielleicht lädt mich aber die ZK 8 noch zum Nachtreffen ein, weil möglicherweise die eigenmächtige Wiedergabe des Plakats mit der Graphik nicht konform mit dem gegenwärtigen Urheberrecht sein könnte. Ich habe schon mal einen urheberrechtlichen Prozess gesehen, in welchem ein Graphiker ein Logo abmahnte, das aus nichts weiter als einer Note bestand. Die obige Graphik könnte die erforderliche Schöpfungshöhe nach § 2 UrhG erreicht haben, falls sie nicht ohnehin aus vorbestandenen Icons generiert wurde. Nos risk, no fun … ;)
Es ist jetzt ein paar Jahre her, dass ich das letzte Mal beruflich RTL sehen musste, und erst jetzt ist es mir bewusst, wie sehr ich diese Abstinenz genossen habe. Da gibt es offenbar ein Krawall-Pseudojournalismus-für-Assis-TV-Format, in dem sich ein „Strafverteidiger Burkhard Benecken“ als Liebling Kreuzberg aufführt, natürlich auch im Privatrecht, der Mann kann ja alles.
Ich habe mir gerade zweimal eine borderlinige „Reportage“ ansehen müssen, die wirklich allen journalistischen Anstandsregeln Hohn sprach, und bei der von vorneherein offensichtlich feststand, zu welchen Bildern man die zuhause überfallene Frau, die man zur „Bösen“ erkoren hat, provozieren wollte. Mehr kann ich nicht schreiben, da sonst das eben konsumierte Mittagessen umsonst war …
In der DDR war die Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit grundsätzlich ja nichts rechtswidriges. Auch die evangelische Kirche der DDR, für die Stolpe als Konsistorialpräsident agierte, hatte sich mit dem Staat ganz gut arrangiert.
Die Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley, die mit Stolpe zu tun hatte, hat sich übrigens nie verbieten lassen, ihren Eindruck zu äußern, Herr Stolpe und Herr Gysi seien StaSi-Agenten, von denen sie sich verraten sehe. Mir hatte sie einmal gesagt, dass sie für die Ausübung ihrer Meinungsfreiheit notfalls erneut ins Gefängnis gehe.
Den Eindruck von Frau Bohley oder der Märkischen Orderzeitung mache ich mir natürlich nicht zu eigen, bestimmt sind das alles nur hässliche Gerüchte. Mal sehen, was das noch nicht veröffentlichte Gutachten so über Herrn Stolpe zu sagen hat. Das mache ich mir dann vielleicht zu eigen. Und vielleicht sogar sehr laut …
Der frischgebackene JVBB-Journalisten-Preisträger Harald Schumann plaudert ein bisschen aus dem Nähkästchen seiner Zeit beim SPIEGEL. Interessant ist immer wieder die Personalie des Ex-SPIEGLERs Stefan Aust, der seine Karriere bei den ST. PAULI-NACHRICHTEN begann und später zum obersten Deuter der RAF avancierte.
Von den Behauptungen und Andeutungen des Interviewten distanziere ich mich ausdrücklich, denn ein gewisser Herr Buske hatte mir neulich einstweilen verboten, ein bestimmtes Youtube-Video einzubinden, weil ich mir angeblich die dortigen Inhalte zu eigen gemacht hätte, die angeblich Unwahrheiten enthielten. Dass der BGH sein Urteil zur Haftung von Äußerungen von Interviewpartnern genauso für Mumpitz hielt wie ich, störte den guten Mann nicht.
Die überlebenden Veteranen des Vietnamkriegs haben wie die deutschen Veteranen des Zweiten Weltkriegs nun das Privileg, nachlesen zu dürfen, wie sehr ihre Regierung sie verraten und verkauft hat. Nunmehr wurden nämlich die entsprechenden Akten nach 40 Jahren freigegeben. Der Vietnamkrieg forderte hinter der Front mehr US-Tote als die „gefallenen“ ca. 58.000 US-Krieger : Ca. 60.000 der traumatisierten GIs begingen nach Kriegsende Suizid.
Whistleblower Daniel Ellsberg hatte damals mit großem Mut seinen Beitrag geleistet, um die Pentagon Papers rauszuschmuggeln. Man darf gespannt sein, war wir in drei Jahrzehnten über den Irak-Krieg lesen werden.
Etliche der bloggenden Juristen haben sich gestern zu den europaweiten Razzien bei den Leuten hinter und im Dunstkreis von kino.to geäußert. Spannend ist die Frage, inwiefern der Abruf eines Streams eine urheberrechtsrelevante Handlung darstellt, was unterschiedlich bewertet wird und insbesondere nicht gerichtlich geklärt ist. Eine gewisse Einigkeit besteht, dass die Behörden wohl Besseres zu tun haben werden, als den Betrachtern von Streams strafrechtlich nachzugehen. Nicht einmal Filesharer und sonstige private „Raubkopierer“ haben heute strafrechtlich etwas zu befürchten, denn die Gefängnisse sind ja schon mit Schwarzfahrern voll.
Die Piratenpartei hat natürlich eine vom Fall losgelöste, politische Herangehensweise. Sie sieht das (grenzwertige) Portal kino.to als Konsequenz gesetzgeberischen Versagens. Das aus analogen Zeiten stammende Urheberrecht sei noch immer nicht an digitale Realitäten angepasst worden. In der Diskussion wies jemand darauf hin, dass im Prinzip auch Youtube in einer ähnlichen Marktlücke operiere. Statt mit Razzien bestraft wurde Youtube von Google gekauft, die Existenz von Videohostern wird durchgehend als Bereicherung des Internets empfunden, dient insbesondere der Content-Industrie als Marketing-Instrument.
Im Heise-Forum wies jemand darauf hin, dass das die bei den Razzien federführende Polizeistruktur INES ursprünglich auf Bekämpfung von Korruption spezialisiert gewesen sei und schloss daraus, dass es wohl keine Korruption mehr gäbe, wenn INES Zeit für so etwas habe. Das mag polemisch sein, aber irgendwo ist da auch was dran. Ich habe noch nicht gehört, dass Lobbyisten den Schwarzfahrern in den Berliner Gefängnissen Gesellschaft leisten. Ob unsere Gesellschaft an selbsternannten „Zweitverwerten“ und ihren Konsumenten mehr krankt als an Lobbyisten, wage ich zu bezweifeln.
Zur Struktur von kino.to siehe dieses Interview (via telemedicus).
Schön, wenn man Nachbarn hat, die Anteil an einem nehmen. Damit sich ein Ehepaar nicht über mangelnde soziale Kontrolle beschweren konnte, installierten freundliche Nachbarn eine Videokamera, die Tag und Nacht filmte, sogar ins Schlafzimmer hinein. Angeblich ging es dem Filmenden um Überwachung seines Briefkastens (wie wir das ja alle machen). Am Amtsgericht Landsberg wusste man die Fürsorge jedoch nicht zu schätzen.