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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Die Meinungsfreiheit der Eva Herman – und die anderer Leute

Gestern hat der BGH das von Eva Herman gegen den Axel Springer Verlag erstrittene Urteil des OLG Köln aufgehoben, mit dem die nach Meinung der Kölner Gerichte verfälschte Wiedergabe des folgenden Zitats untersagt und mit Geldentschädigung sanktioniert wurde:

…Wir müssen vor allem das Bild der Mutter in Deutschland auch wieder wertschätzen, das ja leider mit dem Nationalsozialismus und der darauf folgenden 68er-Bewegung abgeschafft wurde. Mit den 68ern wurde damals praktisch alles das – alles was wir an Werten hatten – es war `ne grausame Zeit, das war ein völlig durchgeknallter hochgefährlicher Politiker, der das deutsche Volk ins Verderben geführt hat, das wissen wir alle – aber es ist eben auch das, was gut war – und das sind die Werte, das sind Kinder, das sind Mütter, das sind Familien, das ist Zusammenhalt – das wurde abgeschafft. Es durfte nichts mehr stehen bleiben…“.

Die zum Axel Springer Verlag, der ja mit den 68ern ebenfalls so seine eigenen Probleme hat, gehörende Zeitung hatte geschrieben:

„‘(…) sei wieder ein ‚Plädoyer für eine neue Familienkultur, die zurückstrahlen kann auf die Gesellschaft‘, heißt der Klappentext, [Eva Herman], die übrigens in vierter Ehe verheiratet ist, will auch schon festgestellt haben, dass die Frauen ‚im Begriff sind, aufzuwachen‘; dass sie Arbeit und Karriere nicht mehr unter dem Aspekt der Selbstverwirklichung betrachten, sondern dem der ‚Existenzsicherung‘. Und dafür haben sie ja den Mann, der ‚kraftvoll‘ zu ihnen steht.

In diesem Zusammenhang macht die Autorin einen Schlenker zum Dritten Reich. Da sei vieles sehr schlecht gewesen, z. B. Adolf Hitler, aber einiges eben auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter. Die hätten die 68er abgeschafft, und deshalb habe man nun den gesellschaftlichen Salat. Kurz danach war diese Buchvorstellung Gott sei Dank zu Ende.“

Das OLG Köln hatte geurteilt:

Eben das geht indessen aus dem Artikel nicht hervor. Die darin enthaltene beanstandete Äußerung wird nicht als subjektive Deutung der den Artikel verfassenden Journalistin, sondern als die einer Interpretation nicht bedürftige eindeutige – tatsächlich so gemachte – Erklärung der kritisierten Klägerin dargestellt. Sie ist daher als „Falschzitat“ einzuordnen, dessen Aufstellen und Verbreiten der Kritisierte, dem die Äußerung zugeschrieben wird, auch unter Berücksichtigung der Interessen der Meinungs- und Pressefreiheit nicht hinnehmen muss, solange nicht durch einen „Interpretationsvorbehalt“ deutlich wird, dass es sich um die Interpretation des Kritikers einer – mehrdeutigen – Erklärung des Kritisierten handelt, und damit letztlich der Charakter der dem Kritisierten eine – eindeutige – Erklärung zuschreibenden Äußerung als „Falschzitat“ entkräftet wird.

Anders sehen es die weise Frau und die weisen Männer des VI. Zivilsenats des BGH laut Pressemitteilung:

Die Äußerung lässt im Gesamtzusammenhang betrachtet gemessen an Wortwahl, Kontext der Gedankenführung und Stoßrichtung nur die Deutung zu, die die Beklagte ihr beigemessen hat.

Das ist eine klare Ansage an die Gerichte (mir fällt da gerade noch ein anderes ein), die den Kontext gerne unter den Tisch fallen lassen und einzelne Äußerungen so lange verdrehen und verstolpen, bis irgendetwas gedeutelt ist, das nicht 100% der Selbstwahrnehmung des Klägers entspricht. Rechtssuchende sollte allerdings gesagt sein, dass die in Pressesachen routinierten Gerichte die Vorgaben aus Karlsruhe nur sehr zögerlich berücksichtigen. Ich bin auf die Veröffentlichung der Urteilsgründe sehr gespannt.

Als Eva Herman 2007 von den Journalisten (zählen wir Kerner mal dazu) so einhellig abgewatscht wurde, kam mir das allerdings irgendwie merkwürdig vor. Soweit ich das damals mitbekommen hatte, formulierte die Ex-Tagesschausprecherin Standpunkte, die etliche konservative Frauen insbesondere in ländlichen, über Generationen stark vom Christentum geprägten Regionen vertreten und ausleben. Der Lebensentwurf von der Hausfrau, die sich mit Kindern, Kirche und Küche begnügt und sich über ihren Versorger definiert, erscheint auch mir in der Realität weitaus häufiger vorzukommen als in der Medienrealität.

Soll doch jeder nach seiner Facon glücklich werden oder sich blamieren, so gut er kann. Aber ist es die Aufgabe von Journalisten, unpopuläre Meinung quasi zu exekutieren und ad hominem zu verbrämen? Wenn gleichgeschlechtlich orientierte Komiker Bestseller schreiben, in denen sie ausgerechnet auf Pilgerfahrten gehen, wenn früher als pervers beurteilte SM-Praktiken nunmehr zumindest in den Medien salonfähig sind, warum soll sich dann nicht auch ein schlichtes Gemüt wie Eva Herman über ihre Wünsche nach Ausleben der konservativen Frauenrolle verbreiten dürfen? Den Hinweis, das nicht alles, was die Nazis praktizierten, deshalb verkehrt sei, hätte sie sich im Hinblick auf die Ungeschicklichkeiten eines Philipp Jenninger sparen können, zumal die Betonung der Mutterrolle keineswegs eine Erfindung der Nazis war, aber immerhin hatte sich Frau Herman ja durchaus von Hitler & Co. distanziert.

Als Nicht-TV-Konsument, der schon seit längerem ein Problem mit der Mainstreampresse hat, wollte ich wissen, was denn die arme Frau so Schreckliches geschrieben hatte, dass ihr Kerner & Co. das Wort verbaten und tatsächlich der Eindruck eines quasi verabredeten Konsens entstand. Faszinierend fand ich, dass die Frau ständig beteuerte, nicht rechts zu sein und sich von den Nazis stets distanzierte, trotzdem ständig in die braune Ecke gestellt wurde. Tatsächlich erschien es mir, als habe die Presselandschaft kollektiv alle Register der Manipulation gezogen, um jemanden fertig zu machen, was ich schon aus prinzipiellen Gründen für kontraproduktiv halte.

Als Frau Herman ihre Erlebnisse mit der Journaille in einem Buch verarbeitete, ließ ich mir selbiges kommen, das mich ohne diese Medienschelte nicht die Bohne interessiert hätte. Bevor ich die Erlebnisse der Gepeinigten mit der 68er-geprägten Presse lesen konnte, entglitten Frau Herman dann allerdings ihre unterirdischen Kommentare zu den Opfern der Duisburger Loveparade. Seither habe ich das Buch nicht mehr angerührt. Ich frage mich, wie ein konservartiver Mann damit umgeht, wenn seine Frau derlei menschenverachtende Äußerungen tätigt. Ist es bei den Konservativen eigentlich noch Usus, seine Frau zu verprügeln …?

Frau Herman wusste, dass sie mit ihren Standpunkten in der deutschen Medienlandschaft kaum auf Gegenliebe stoßen würde. Sie hätte das Echo vertragen und als Medienprofi souverän damit umgehen müssen. Sie hätte eine Talkshow meiden sollen, in der keine qualifizierte Auseinandersetzung zu erwarten war, da schon ihr Buch von den Gästen gar nicht gelesen worden war. Der Versuch allerdings, ihre Ehre am grünen Tisch der Gerichte zu restaurieren, musste so oder so scheitern.

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