2. Juni 2013
2009 las ich das Blogpost eines verhinderten Demonstranten, den die Berliner Polizei unter rechtsstaatlich unfassbarer Ignoranz willkürlich an der Teilnahme der absolut friedlichen „Freiheit statt Angst-Demo“ hinderte (sieht man einmal von der dort erfolgten Polizeigewalt ab). Ich bin daraufhin spontan der einzigen mir noch wählbar erscheinenden Partei beigetreten.
Weil die Welt ein Dorf ist, wohnte der Mann nicht irgendwo, sondern nur drei Straßen weiter von mir. Gestern saßen wir bei einer Feier zusammen, bei der man eigentlich durchgehend Spaß haben sollte. Dennoch verfolgten wir auf dem Smartphone die Geschehnisse in der Türkei und in Hessen – ausgerechnet das Bundesland, das 1970 durch Erlass des weltweit ersten Datenschutzgesetzes Bürgerrechtsgeschichte geschrieben hatte.
Es wird Zeit, dass der Staat wieder lernt, seine Bürger zu achten. Die SPD hat bekanntlich jede Sauerei gegen Bürgerrechte mitgemacht, die Grünen sind je nachdem, ob sie Macht zu verteidigen hatten, mitgedackelt, die Linkspartei muss sich ihre bürgerrechtsfeindliche Herkunft vorhalten lassen – wobei zur Ehrenrettung der DDR-Sicherheitskräfte zu sagen ist, dass es 1989 bei der friedlichen Revolution meines Wissens nicht einmal Schwerverletzte gegeben hat, so wie gestern in Hessen.
Damit der Staat nicht vergisst, wer der Souverän ist, treten Markus Bahrenhof und Markus Kompa aus Münster zur Bundestagswahl an. Wie schon 2009 werden wir die etablierten Parteien da kneifen, wo es sie am meisten schmerzt: Bei den Wählerstimmen, die wir ihnen abnehmen. Allein das ist es schon mehr als wert.
28. Mai 2013
Wäre es nicht toll, wenn Öffentlichkeit und Politik realisieren würden, was da für eine Welt bereits Realität ist und was da noch auf uns zu rollt? (Via)
23. Mai 2013
Während sich heute die SPD zum 150. Geburtstag gratuliert, gratuliere ich zur deren Abkehr vom mit ihren Stimmen zuvor vor vier Jahren beschlossenen Zugangserschwerungsgesetz. Der zur Umkehr erforderliche Wille reifte trotz gegenteiliger Erkenntnisse erst nach der letzten Bundestagswahl, bei denen den etablierten Parteien plötzlich 2% der Wählerstimmen durch eine bis dato unbekannte Partei streitig gemacht wurden.
Die Schweiz hatte leider weniger Glück. Unter dem Vorwand der – nach allen Expertenmeinungen in dieser Form sinnlosen – Eindämmung von Kinderpornographie richteten die Eidgenossen Netzsperren ein. Und wie nicht anders zu erwarten, will man nun auch Urheberrecht mit der Zensurinfrastruktur durchsetzen. Ein Schelm, der Böses hierbei denkt.
Da Filesharing mit urheberrechtlich geschützten Inhalten bislang in der Schweiz legal ist, hat fast jeder Dritte Schweizer schon heruntergeladen. Wenn die Ausübung dieser Freiheit demnächst bedroht wird, darf sich die Schweizer Piratenpartei auf einen massiven Anstieg der Mitglieder gefasst machen.
Egal, was die dann doch etwas seltsam gewichtenden Medien der deutschen Piratenpartei derzeit am Zeug flicken: Sie ist und bleibt die Partei, die den demokratiefeindlichen Irrsinn der Internetzensur verhindert hat. Mit Blick auf den Polizeistaat Russland oder die angeblich so freien USA, wo man heute in Bibliotheken nicht WikiLeaks aufrufen kann, kann man dieses historische Verdienst gar nicht hoch genug einschätzen.
22. Mai 2013
Im „BESCHLUSS DER PG URHEBERRECHT VOM 21.2.2013 – BAUSTEINE FÜR EIN MODERNES UND FAIRES URHEBERRECHT“ (ABSCHLUSSBERICHT DER PG URHEBERRECHT) der Bündisgrünen findet sich zum Sätzlein
Hier zeigt sich auch, dass klassische Unterscheidungen zwischen privat und öffentlich wie zwischen privat und gewerblich/geschäftlich, wie sie im Urheberrecht maßgeblich sind, mit zunehmender Vernetzung der BürgerInnen neu bestimmt werden müssen1.
in Fußnote 1 ein aufschlussreiches Sondervotum:
Sondervotum Agnes Krumwiede, an dieser Stelle Folgendes zu ergänzen: „Jede/r NutzerIn, die/der Werke öffentlich verbreitet, handelt potenziell kommerziell. Aufmerksamkeit für Angebote ist das Kapital im digitalen Raum. Aufmerksamkeit für ein Angebot im Netz, das auf Werken von UrheberInnen basiert, bedeutet einen mittelbaren oder unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil, an welchem die UrheberInnen beteiligt werden müssen.“.
Was könnte Agnes damit gemeint haben?
„Öffentliches Verbreiten“ liegt bereits dann vor, wenn man Filesharing macht, denn während des Downloads stellt man gleichzeitig auch einen Upload zur Verfügung – so das technische Prinzip des dezentralen Tauschens. Nach Meinung von Gerichten kann dies als „kommerziell“ zu werten sein, wenn etwa ein ganzes Album betroffen ist. Ein einziges Liedchen ist noch kein Indiz. Was genau Agnes jetzt mit „potentiell kommerziell“ meinen könnte, ist schwierig zu erraten. „Potentiell“ ist eine Nullaussage, potentiell jedenfalls …
Weitaus ärgerlicher ist, dass Agnes von „UrheberInnen“ spricht, die „beteiligt werden müssen“. Von den Verwertungseinnahmen, die Agnes im Sinn hat, geht nämlich gerade einmal ein Bruchteil an die Urheber, der Löwenanteil bleibt bei den unkreativen Verwertern hängen. Im Übrigen bedeutet der Genuss eines Werks nicht zwingend einen „wirtschaftlichen Vorteil“. Von einem „Vermögensschaden“ (das scheint Agnes zu meinen) kann man eigentlich nur dann sprechen, wenn denn ein Werk tatsächlich ohne Filesharing gekauft worden wäre. Wie es neulich eine EU-Studie gezeigt hat, sind wirtschaftliche Einbußen durch Filesharing nicht festzustellen. Was Agnes mit „mittelbarem“ und „unmittelbarem“ wirtschaftlichen Vorteil meinen könnte, übersteigt auch meine juristische Fantasie.
Die vormalige Profipianistin, im Bundestag zuständig für die bündnisgrüne Kulturpolitik, gilt als GEMA-freundlich.
18. Mai 2013
Ich bin schwer dafür, dass sich Redaktionen, die für Talkrunden und Podien häufig reine Männerrunden ausgucken, auch mal Gedanken machen, ob sie vielleicht Frauen mit gleicher Qualifikation übersehen haben. Frauen müssen etwa im Beruf bekanntlich mehr leisten, um die gleiche Anerkennung wie Männer zu erfahren. Das sollten qualifizierte Redakteure im Hinterkopf und im Blick haben.
Wenn man jedoch allen Ernstes eine Frauenquote für Talkshows fordert, also das Geschlecht als Selbstzweck über eine Qualifikation stellt, dann ist ein solch ideologischer Eingriff in die redaktionelle Autonomie schwerlich mit der grundgesetzlich garantierten Meinungs-, Informations- und Rundfunkfreiheit zu vereinbaren.
Prof. Dr. Gesche Joost, die eben genau dies fordert, liefert selbst das beste Beispiel, wie gefährlich unqualifiziertes Personal ist:
„Eine generelle Vorratsdatenspeicherung ist kritisch – Ausnahmen kann es nur bei schwersten Straftaten und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geben.“
Hallo? Bei Speicherung auf Vorrat weiß man nicht, welche Daten „schwerste Straftaten“ betreffen. So schwer isses nicht. Und ausgerechnet diese „Expertin“ hat sich „Kanzlerkandidat“ Steinbrück als „Netzexpertin“ ins Team geholt. Dass es sich dann auch noch um eine Telekom-Lobbyistin handelt, braucht niemanden zu stören, schließlich leisten sich die GRÜNEN ja mit Kulturpolitikerin Agnes Krumwide eine GEMA-Lobbyistin.
7. Mai 2013
Nachdem es den Gesetzgebungsorganen mal wieder nicht gelungen ist, verfassungsgemäße Gesetze zu erlassen, diesmal bzgl. der Bestandsdatenauskunft, müssen wir es halt selber richten. Genauer: Richten lassen, nämlich vom Bundesverfassungsgericht.
Sie haben die Möglichkeit, sich für die Kosten einer Briefmarke an einer möglicherweise historischen Verfassungsbeschwerde zu beteiligen. Wem Freiheit und Kampf gegen den Überwachungswahn etwas bedeuten, bitte einmal hier entlang!
3. Mai 2013
Der in Luxemburg prominente Anwalt Dr. Gaston Vogel, der gegenwärtig als Strafverteidiger im Bombenlegerfall an den Festen des Großherzogtums rüttelt, scheint genau der richtige Mann für so einen Job zu sein. Vogel war bereits Anfang der 60er Jahre politisch aktiv, kämpfte auf Seiten der Algerier gegen den französischen Staat, engagierte sich für Kuba und gegen den Vietnamkrieg. Der temperamentvolle Advokat ist berüchtigt für pointierten, aber häufigen Gebrauch von Fäkalsprache. Der im konservativ katholischen Luxemburg beheimatete Vogel hasst Kirche, Monarchie und Justiz, was er jedermann oft und gerne wissen lässt. Auch Anwälte seien oft Banditen, deren Gesellschaft er meidet.
Eine Boulevardzeitschrift beklagt eine ihm gewährte „Narrenfreiheit“. Da in Luxemburg auch französisch gesprochen wird, steht dem Maître auch die Sprache zur Verfügung, in der man angeblich am elegantesten fluchen kann. Auf Sympathien legt er keinen Wert.
Während Vogel nicht mit Kritik an der Politik spart, vermied er selbst diesen Beruf, denn mit Unterordnung hat er ein fundamentales Problem. Neben Fachbüchern über Luxemburger Recht schrieb er auch über Christentum, Budhismus, Nietzsche und Marcel Proust. Der passionierte Kunstsammler gab auch einen Bildband über von ihm fotografierte Steine heraus.
Im Bommeleeër-Prozess verteidigt Vogel einen der angeklagten Polizisten, denen die mysteriösen Bombenanschläge zwischen 1984 und 1986 zur Last gelegt wird. Im Rahmen dieses Prozesses musste nicht nur der Luxemburger Geheimdienst Federn lassen, Vogel führte auch die Justiz vor und darf demnächst die Staatschefs Jean-Claude Juncker und Vorgänger Jacques Santer im Zeugenstand vernehmen, sowie möglicherweise auch Mitglieder des Hofs. In Luxemburg spricht man von einem Jahrhundertprozess.
Zum heutigen Tag der Pressefreiheit inszeniert sich der Deutsche Journalistenverband mit diesem Heldenverehrungsvideo. Nun gibt es im Promillebereich tatsächlich Journalisten, die sich in Gefahr begeben, und es mag im Prozentbereich Journalisten geben, die jedenfalls ihre körperlich ungefährliche Arbeit tun. Aber falls das wenigstens ein Feigenblatt sein soll, dann wäre das außerhalb von FKK-Gelände eine Ordnungswidrigkeit.
NIX habt ihr Journalisten geleistet. Null. So gut wie niemand in Deutschland weiß, was sich hinter Bestandsdatenauskunft verbirgt, weil ihr das nicht bringt. Ihr seid zu blöd, um über Internet die Luxemburger Presse mitzulesen, wo gerade ein Jahrhundertprozess läuft, der uns Aufschluss über die NATO-Sauereien in Europa während der 1980er Jahre gibt. Schon einfaches Klicken überfordert euch. Ihr reicht Propaganda und Tittytainment durch. Und für eure verzerrten Ausschnitte der Realität beansprucht ihr auch noch ein „Leistungsschutzrecht“.
Ich hatte mal den Vorsitzenden des DJV, Michael Konken, kennen gelernt. Bevor der mit mir überhaupt ins Gespräch kommen wollte, war es ihm wichtig, seine Verachtung für die Piraten zu kommunizieren. Über unsere Positionen wusste der ignorante Journalistenfunktionär offenbar nahezu gar nichts, sondern käute nur den Müll wieder, den er bei den Polit-Boulevardjournalisten gelesen hatte. Ich achte die Journalisten, die aus echtem Schrot und Korn sind. Aber Konken & Co. haben den Schuss nicht gehört. Jedenfalls keine echten Schüsse.
Falls Sie nicht wissen, was das ist: Macht nix! Ein Großteil der Politiker weiß es auch nicht. So hatte neulich die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin keinen Schimmer, worum es ging. Die Medien haben total versagt. Das sogenannte „Leitmedium“ DER SPIEGEL/SPIEGEL ONLINE etwa hat noch immer keinen brauchbaren Beitrag zum Thema gebracht. Querelen beim Vorstand der Piratenpartei sind ja ein ungleich wichtigeres Thema für Qualitätsjournalisten. Die wahre Macht der Medien liegt nach wie vor im Verschweigen.
2. Mai 2013
Die Bündnis-Grünen haben nunmehr ihr netzpolitisches Programm vorgestellt. Es liest sich auf den ersten Blick beinahe so, als sei es bei den Piraten abgeschrieben worden.
An sich ist es ein Grund zur Freude, wenn es gelingt, die etablierte Politik zu beeinflussen. Doch dieser Eindruck vermag nicht über die Erfahrung mit den Grünen hinwegtäuschen, wenn sie denn erst einmal an der Macht sind. Wir erinnern uns an die grüne Rückgratlosigkeit während der Regierung Schröder/Fischer: Kein Veto gegen die VDS Richtlinie der EU eingelegt, einem Angriffskrieg mit deutscher Beteiligung zugestimmt, Otto Schily bei seinem Amoklauf als Innenminister geduldet …
Gerade haben die Grünen der Musikindustrie zuliebe für die Verlängerung der Schutzfristen für Tonträgerhersteller zugestimmt, in Baden-Württemberg hat Kretschmer Spaß an Überwachung, und im Bundestag sitzt im Kulturausschuss ausgerechnet die GEMA-Lobbyistin Agnes Krumwiede, die bislang nur selten durch Sachverstand aufgefallen ist.
Gewogen und für zu leicht befunden.