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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


6. November 2015

Bundesrat will Facebooker & Co. deanonymisieren

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung einen Gesetzesentwurf beschlossen, dem zufolge Bestands- und Nutzungsdaten von Telemedienanbietern auch zur Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten herausgegeben sollen. Künftig also sollen Auskunftsansprüche wegen „anonymen“ Mobbings in sozialen Netzwerken zur Enttarnung führen.

Der Beruf des Medienanwalts scheint Zukunft zu haben …

3. November 2015

Filesharing: Keine Sippenhaft am Amtsgericht Braunschweig

Das Amtsgericht Braunschweig hat eine Klage der Massenabmahnerin KSM GmbH wegen angeblichen Filesharings abgewiesen.

Ausschlaggebend war auch hier die Beweislast der Klägerin, die gegenüber den Anschlussinhabern für die unterstellte Nutzung beweisfällig blieb. Auch der Störerhaftung erteilte das Amtsgericht Braunschweig insoweit eine Absage.

Eigentlich schade, denn der Fall offerierte ein reichhaltiges Bouqet an spannenden Rechts- und Beweisfragen …

Amtsgericht Braunschweig, Urteil vom 29.10.2015, 122 C 1870/15, nicht rechtskräftig.

23. Oktober 2015

Kinderquatsch mit Daniel Düngel

Dieses Wochenende treffen sich die NRW-Piraten mal wieder zu einem Landesparteitag. Vermutlich werden diesmal deutlich mehr Kinder als sonst kommen, denn nunmehr räumen die Rheinwasser-Piraten in ihrer Satzung Menschen zwischen 10 und 16 Jahren Stimmrecht trotz fehlender Parteizugehörigkeit ein.

UPDATE (26.10.2015): Offenbar hat das LSG diese Kinderei für nicht anwendbar erklärt. (Leider wurde das in der Satzung bislang nicht etwa durch eine Fußnote kenntlich gemacht, wie dies üblich ist. Ebenso wenig fand es jemand nötig, einen Satzungsänderungsantrag zu stellen.)

Diese originelle Satzungsänderung befürwortete ausdrücklich NRW-Pirat Daniel Düngel, der auch die Versammlungsleitung wahrnahm und den gleichen Wortschatz wie seine pubertierende Zielgruppe kultiviert:

„Düngel: Findet das bisherige System „kacke“. Daniel mag bestimmte SÄA nicht. Er möchte das System ändern. Daniel will mit den Leuten die Bock haben an einem System arbeiten und das dann nicht als Positionspapier einbringen.“

Pirat Düngel kam nicht die juristisch einfach zu beantwortende Frage in den Sinn, ob Nichtmitgliedern denn Mitgliedsrechte zustehen können. Für Parteien ist sogar eigens in § 10 Abs. 2 PartG geregelt, dass Mitglieder gleiches Stimmrecht haben, was ein solches durch Nichtmitglieder ausschließt. Düngel hätte man eigentlich eine minimale Kenntnis des Parteienrechts zutrauen dürfen, denn der Mann hatte immerhin über zwei Jahre hinweg Vizepräsident des Landtags NRW gespielt. (more…)

20. Oktober 2015

Krieger und Spione

Letzte Woche habe habe ich an der Konferenz Zur Kontrolle der Geheimdienste im 21. Jahrhundert der Friedrich Ebert-Stifung in Berlin teilgenommen. Zu den Panelisten gehörte die Crème de la Crème aus der Chefetage der deutschen Geheimen. Kein Geringerer als der amtierende deutsche „Director of National Intelligence“ Claus-Dieter Fritsche (Abteilung 6 des Kanzleramts) gab sich die Ehre, sowie BND-Chef Gerhard Schindler sowie etliche Präsidenten und Ruheständler von BND und Verfassungsschutz und anderes Führungspersonal. Auch aus der Schweiz und Israel waren hochkarätige Vertreter befreundeter Dienste angereist, die USA wurden vom konservativen Propagandisten Andrew Denison vertreten, dem mindestens eine Nähe zur CIA nachgesagt wird.

Immer wieder bedauerten die Geheimen die geringe gesellschaftliche Akzeptanz ihrer Arbeit und betonten, sich an die Gesetze zu halten. Mehrfach verwiesen sie auf ihren Amtseid, so etwa der einstige BND-Auswerter Hans-Dieter Herrmann, der 2003 Außenminister Fischer briefte, der vom Märchen über die Massenvernichtungswaffen „not convinced“ war. Herrmann sitzt heute dem Gesprächskreis Nachrichtendienste vor. Unisono warben die Herren um Vertrauen, dass man doch bitteschön den Diensten entgegenbringen solle.

Die Diskussionsrunden verliefen dann allerdings etwas sehr harmonisch, weil man auf das Podium durchweg „staatstragendes“ Personal eingeladen hatte. Selbst Eva Högl, Mitglied im NSU-Untersuchungssausschuss, erklärte zu Beginn ihr Bekenntnis zu den deutschen Geheimdiensten. Sogar der Investigativjournalist Georg Mascolo verhielt sich diplomatisch und bekundete, mit der Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung keine Probleme zu haben. Oups … Am Freitag stieß auch NSA-Untersuchungsausschussmitglied Christian Flisek hinzu, nach dem er zuvor im Bundestag entgegen der Meinung der SPD-Basis für die Vorratsdatenspeicherung gestimmt hatte. Auch sonst scheint der Mann kein allzu kritischer Geist zu sein.

Die Gäste im Saal durften die Fachleute am offenen Mikrofon befragen. Am besten gefiel mir jene Feministin, die sich nach dem Frauenanteil in den Diensten erkundigte und wissen wollte, ob eine solche Abbildung der Gesellschaft zu mehr Kontrolle führe. Man hätte man ihr anworten können, dass der BND mit der Ost-Expertin Dr. Gabriele Gast über eine so qualifizierte Kraft verfügte, dass diese als Doppelagentin sogar gleich für zwei Geheimdienste parallel tätig war und für die DDR den BND effizient kontrollierte. Vermutlich war aber eine andere Art von Kontrolle gemeint. ;)

Vollends irritiert hat mich allerdings der Geschichtswissenschaftler Prof. Wolfgang Krieger, der zur Kommission jener Historiker geört, dem der BND Zugang zu seinem Archiv bis zum Jahr 1968 gewährt. Sein Privileg sah Krieger offenbar als Verpflichtung an, um sich beim Fachpublikum anzubiedern, indem er kritische Journalisten als „unseriös“ beschimpfte. Die Dienste agierten ja im Auftrag der Politik, sogar das Church-Kommitee hätte  gezeigt, dass diese Sachen im Weißen Haus beauftragt worden sei. In der Pause bestätigte er mir auf Nachfrage sogar ausdrücklich seine Ansicht, dass man im Weißen Haus von MKUltra wusste und den U2-Überflug von Gary Powers ausdrücklich gebilligt hätte. Ähm … Sollte dies der Fall gewesen sein, muss Prof. Krieger wohl tatsächlich über Geheimwissen verfügen. Ich hingegen werde mich wohl lieber weiter an „unseriöse“ Quellen halten …

17. Oktober 2015

Die tragische Geschichte vom Technoviking

Piraten fürchten weder Tod noch Teufel – aber den Technoviking!

Der gute Mann wurde berühmt, wollte das aber gar nicht. Der Künstler, der des Techno Vikings heroische Tat bannte, möchte weiterhin vom Techno Viking künden. Der Technoviking bemühte das Recht am eigenen Bild und konnte so am Landgericht Berlin eine Unterlassung hinsichtlich der gefilmten Bilder erwirken. Weitergehende Ansprüche, etwa auf Verbieten einer comic-haften Darstellung, zog er in der Berufung auf Anraten des Gerichts zurück.

Nun hat der Künstler, der sich als „verschuldet“ bezeichnet, eine Filmdokumentation erstellt, in welcher er den Techno Viking komplett zensiert hat und bittet um Spenden. Vorsicht: Es gibt durchaus Entscheidungen, die bei Wiedererkennungswert auch eine Silhoette als Eingriff in das Recht am eigenen Bild werten!

Wer den Hünen sehen will: Im Urteil ist er abgebildet …

13. Oktober 2015

Das Nachlizenzierungsmodell des Dirk Vorderstraße

Fast vier Jahre nach meinem ersten Beitrag über die Masche des Amateurfotografen Dirk Vorderstraße versucht der Hobby-Jurist noch immer, diesen verbieten zu lassen. Herr Vorderstraße verbreitet seine Bildchen über Wikipedia und andere Google-trächtige Websites unter einer nur auf den ersten Blick kostenfreien Lizenz. Wer die Bildchen nicht mit den erforderlichen Angaben versieht, wird üppig zur Kasse gebeten (was die Gerichte so nicht mitmachten).

Letztes Jahr versuchte Herr Vordertraße vergeblich, für sein anrüchiges Geschäftsmodell die domainmäßige Bezeichnung „Abzocker“ zu verbieten. Die Berliner Richter meinten jedoch, dass man dieses getrost so bezeichnen könne und sprachen von „hinterhältig“ und „Falle“. In Vorbereitung eines Verhandlungstermins vor dem Oberlandesgericht Hamm bezeichnete Vorderstraßens Rechtsanwalt Herr Arno Lampmann von der Kanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum Rechtsanwälte diese Masche nun erstmals als „Nachlizensierungsmodell“.

Dieses Nachlizenzierungsmodell bewerten der Kollege Herr Lampmann und sein Mandant Herr Vorderstraße als Teilnahme am Wettbewerb. Ich lese in § 2 UWG allerdings nur etwas von „Absetzen“ von Waren und Dienstleistungen und „Abschluss und Durchführen“ von Verträgen. Ein Nachlizenzierungsmodell, das auf Ausbeutung provozierter gesetzlicher Schuldverhältnisse beruht, dürfte kaum durch Wettbewerbsrecht gedeckt sein.

Selbst dann, wenn Herr Vorderstraße professioneller Fotograf wäre, so hatte ihn bereits das Oberlandesgericht Frankfurt, Beschl. v. 28.01.2015, Az.: 6 W 4/15, wissen lassen, dass zwischen uns beiden kein Wettbewerbsverhältnis besteht.

Schon früher hatte der Kollege Lampmann Nachlizensierungsmodelle betreut, etwa im Bereich des Filesharing. So verwandte sich der Kollege Herr Lampmann einst für das schöne Werk Die Beschissenheit der Dinge, wo er für seine unverlangten Dienste 1.200,- € verlangte. Für unseren Prozess am OLG Hamm liegen rund 7.000,- € Prozesskosten im Skat.

10. Oktober 2015

Konferenz des Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit in Leipzig

Diese Woche habe ich an der Gründungskonferenz des Europäischen Zentrum für Presse- und Medienfreiheit in Leipzig teilgenommen. In Deutschland sind wir in der glücklichen Situation, dass zumindest Strafrecht die Pressefreiheit nur ganz selten eine spürbar bedroht, während Journalismus in vielen Ländern sogar lebensgefährlich sein kann.

Sechs Menschen werden sich künftig professionell um die Belange vorwiegend europäischer Pressefreiheit kümmern. Als Standort wurde Leipzig nicht nur wegen des historischen Bezugs zur Meinungsfreiheit durch die Montagsdemonstrationen gewählt, sondern auch wegen seiner geographischen Entfernung etwa zum politischen Berlin. Die überwiegend von Journalisten und Medienjuristen aus dem Ausland besuchte Veranstaltung war anspruchsvoll und mit  professionellerem Aufwand als vergleichbare Tagungen durchgeführt worden. Im Rahmen der Gründungskonferenz wurde der Leipziger Medienpreis an einen in der Türkei verfolgten Publizisten sowie einen im Iran mit Haft und Filmverbot belegten Künstler vergeben.

Mit engagierten Streitern für investigativen Journalismus und Pressefreiheit wie Prof. Dirk Voorhoff (Universität Ghent) oder Henrik Kaufholz (SCOOP, Dänemark) sind gute Leute im Vorstand und ich bin gespannt, wie sich das Projekt entwickeln wird. Zu den Aktivisten gehört vor allem auch Stern-Journalist Hans-Ulrich Jörges.

Doch wer für Pressefreiheit streitet, wird sich daran messen lassen müssen, wie er selbst mit Kritik umgeht. Daher wage ich mal das Experiment und kritisiere:

Wer eine NGO aufzieht, muss diese einerseits solide finanzieren, sich andererseits die Unabhängigkeit bewahren und sich gegen Vereinnahmung durch Dritte als resistent erweisen. Ob das ECPMF diesen Spagat meistern wird, erscheint angesichts der bisherigen Finanziers zweifelhaft: Diese heißen Bertelsmann, Axel Springer SE, Europäische Kommission, Auswärtiges Amt (Deutschland) und Freistaat Sachsen sowie über die Leipziger Medienstiftung die Sparkasse Leipzig. Zumindest die beiden Mediengiganten haben am Export von Pressefreiheit ein wirtschaftliches Interesse und sind für politische Agenden bekannt, die Politiker werden wohl ebenfalls eine haben. Die folgenden drei Beobachtungen machten mich skeptisch:

1.

Weder der Vorsitzende des Vorstandes der Medienstiftung der Sparkasse Leipzig noch der OB der Stadt Leipzig ließen auch nur Spurenelemente von Medienkompetenz erkennen. In ihren Festreden bedauerten sie inbrünstig, dass es gegenwärtig Leute gäbe, die den Medien nicht glauben würden. Das haben diese Herren allen Ernstes wirklich so gesagt.

Liebe Leute, die Nachrichten zeigen uns nur einen winzigen Ausschnitt der Realität. Die Lüge beginnt bereits mit der Auswahl, was nicht gezeigt wird, und oft genug ist auch das Berichtete irreführend bis unwahr und dient unterm Strich dem Transport von Feindbildern. Ich verweise auf drei Interviews der Nachdenkseiten mit dem renommierten WDR-Journalist Walter von Rossum, dem Schweizer Friedensforscher Dr. Daniele Ganser und dem Medienkritiker Eckart Spoo sowie einen Beitrag von Polit-PR-Spezialist Albrecht Müller. Kein Stoff für Sonntagsreden …

2.

Politische NGOs waren und sind stets anfällig für Instrumentalisierung, etwa zur Verbreitung von Botschaften als scheinbar neutrale Meinungsführer.

Historisches Beispiel ist die von Anfang an erfolgte Unterwanderung von Amnesty International durch die CIA, um Propaganda gegen die Sowjetunion zu orchestrieren und in Ländern mit Bodenschätzen die „Menschenrechte“ anzuprangern. Die Gründerin der westdeutschen Sektion von AI war die CIA-Agentin Carola Stern. Die ebenfalls grundsätzlich verdienstvolle NGO „Reporter ohne Grenzen“ wird üppig aus den USA finanziert und hat bei US-Freunden wie Saudi-Arabien oder Poroschenko erstaunlich blinde Flecken. Die angeblich „grenzenlosen“ Reporter scheinen die Journalisten von RT nicht als ihresgleichen zu akzeptieren, wenn diese etwa in Ferguson Polizeiübergriffe beobachten.

Im Vorstand des ECPFM ist die engagierte Medienanwältin Galina Arapova aus Russland, die alle Berechtigung der Welt hat, um die dortigen Verhältnisse und insbesondere die Einschüchterung von Journalisten anzuprangern. Ich will keinesfalls den Mut und die Motive der Kollegin infrage stellen oder in sonstiger Weise respektlos erscheinen, aber im Rahmen des neuen Kalten Kriegs wäre es verwunderlich, wenn man nicht die Gelegenheit wahrnehmen würde, um sie für politische Zwecke zu instrumentalisieren.

Positiv anzumerken ist, dass der Vorstandsvorsitzende Henrik Kaufholz durchaus sehr deutliche Worte auch für Präsident Obama fand, der Whistleblower gnadenlos verfolgt und damit eine vitale Bedrohung für Pressefreiheit darstellt. Der Däne ging dabei weiter als alle Deutsche, die in vergleichbaren Situationen Reden halten.

3.

Zu den Gästen gehörte auch der EU-Abgeordnete und Kohl-Spezi Elmar Brok. Der Mann war lange ein Bertelsmann-Lobbyist mit parlamentarischem Mandat – andernorts würde man so etwas Korruption nennen. Als Streiter für Pressefreiheit war der Politiker bislang nicht aufgefallen, im Gegenteil baute er bei kritischer Berichterstattung Druck auf Journalisten auf und spielte eine fragwürdige Rolle in der Ukrainekrise (wo man dieser Tage ein eigenartiges Verständnis von Pressefreiheit hat). Brok wäre so ziemlich der letzte, dem man auf einer Veranstaltung zur Pressefreiheit eine Bühne geben sollte. Während der Veranstaltung mahnte ausgerechnet dieser Zeitgenosse bei EU-Beitrittskandidaten altklug Hausaufgaben bei der Pressefreiheit an.

Aus dem ECPMF kann etwas Großes werden, aber man sollte die Leute, mit denen man sich einlässt, gut im Blick behalten.

2. Oktober 2015

Krieg der Bilder

Ich weise hier ein bis zweimal im Jahr auf das Standard-Werk zur Manipulation von Nachrichten vor, während und nach Kriegen hin. Anlässlich der jüngsten Vorgänge in Syrien und der inzwischen aufploppenden Falschmeldungen möchte ich noch einmal sehr dringend jedem dieses unverständlicherweise nie in ins Deutsche übersetzte Buch wärmstens empfehlen.

Der australisch-britische Journalist Phillip Knightley hat in „The First Casualty“ zusammen getragen, mit welchen schamlosen Lügen Kriege „legitimiert“, verharmlost und schöngefärbt werden, und welche Rolle Journalisten und Kriegsreporter dabei spielen. Die Summe an Medienmanipulationen, mit denen unsere Politiker durchkamen, ist beeindruckend. Zu ändern scheint sich nichts.

„The First Casualty: The War Correspondent as Hero, Propagandist and Myth-Maker“ (1975/2003)

Man kann vorliegend aber auch auf die Bücher des damals führenden CIA-Agenten im Nahen Osten Robert Baer lesen, dessen Biographie den Film „Syriana“ beeinflusste. Mit diesem Kunstwort bezeichnete die CIA seinerzeit den Raum Syrien, Irak und Irak.

22. September 2015

Dirk Vorderstraße scheitert zum dritten Mal mit fliegendem Gerichtsstand

Fotofreund Dirk Vorderstraße, der mit seinem Co-Pilot Herrn Rechtsanwalt Arno Lampmann von der Kanzlei Lampmann, Haberkamm, Rosenbaum erneut den „fliegenden Gerichtsstand“ bemühte, musste nun zum dritten Mal durchstarten. Nachdem das Landgericht Köln den Helden der Lüfte zweimal das Landerecht verweigerte, sagte auch der Tower des Amtsgerichts Frankfurt „touch and go!“. Zwei Parteien aus dem Münsterland müssen sich nicht ohne sachlichen Grund in Frankfurt beharken, nur weil Hessen am Internet hängt. Herr Vorderstraße hat nun die Möglichkeit, sein Glück z.B. mit einer Berufung zu versuchen.

UPDATE: Herr Vorderstraße hat inzwischen tatsächlich Berufung gegen das Urteil eingelegt. :)

Das Ganze ist für Herrn Vorderstraße deshalb etwas doof, weil er gegen eine spiegelbildliche negative Feststellungsklage von mir am Amtsgericht Münster ebenfalls verloren hatte. So hatte sein Anwalt nicht inhaltlich vorgetragen oder fristgemäß entsprechend auf meine Erledigungserklärung reagiert, was Prozessverlust und Kostenpflicht nach sich zog.

In der Sache begehrte Herr Vorderstraße Ersatz für die Besprechungskosten mit seinem Rechtsanwalt wegen eines angeblich rechtswidrigen Blogbeitrags. Statt mich abzumahnen, hatte er sofort den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt, die sich jedoch zwischenzeitlich erledigt hatte. Da der anwaltlich vertretene Herr Vorderstraße weder den Weg des § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO gegangen war, noch den Rechtsstreit für erledigt erklärte, hatte er damals schon aus diesem Grund die Prozesskosten tragen müssen.

UPDATE: Herr Vorderstraße hat durch seinen Anwalt gegen den Kostenbeschluss sofortige Beschwerde eingelegt.

UPDATE: Seine sofortige Beschwerde blieb erfolglos.

Nachdem ihm das Gericht zweimal höflich Zweifel an der örtlichen Zuständigkeit signalisierte, lud es zur mündlichen Verhandlung eigens, um die Zulässigkeit zu diskutieren. Nun glaubte Herr Vorderstraße, mein im Ergebnis rechtmäßiger Bericht wäre im Zeitpunkt der Konsultation seines Anwalts rechtswidrig gewesen und er hätte Anspruch darauf, dass ich seinen Klönschnack mit seinem Anwalt iHv 745,40 € zzgl. Zinsen bezahlen soll. Da kommen jetzt die Kosten für zwei weitere verlorene Prozesse dazu, was den Schaden mindestens verdoppelt. ;)

Amtsgericht Frankfurt 32 C 1841/15 (69)

Eigentlich wollte ich ja zur Verhandlung persönlich nach Frankfurt anreisen – Bahnfahrt 1. Klasse nebst Hotelübernachtung (Messepreise wegen IAA) und Kanzleiabwesenheitsgeld. Dafür hätte ich dann Herrn Vorderstraße rund 500,- € extra in Rechnung gestellt. Ich habe mich dann vor Ort vertreten lassen, denn sonst hätte ich bereits Montags anreisen müssen, und da habe ich meinen Salsaabend. Den Herrn Vorderstraße werde ich auch so noch oft genug sehen …

13. September 2015

#AktionArschloch

Münster ist ein schlechtes Pflaster für Arschlöcher. Als sich im Januar Pegidioten ankündigten, füllte sich der Prinzipialmarkt mit 10.000 Gegendemonstranten. Selbst auf dem Land erzielt eine gewisse Partei gerade einmal 0,2% Wählerstimmen.

Gestern gab es hier wir in vielen anderen Städten einen Flashmob, zu dem die wirklich großartige #AktionArschloch aufgerufen hatte. Die GEMA-Kosten für die Aktion bezahlt übrigens Antenne Münster.

Hier in Münster werden u.a. ehemalige Kasernen der britischen Rhein-Armee für Flüchtlinge genutzt.