Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Filesharing: Keine Sippenhaft am Amtsgericht Braunschweig

Das Amtsgericht Braunschweig hat eine Klage der Massenabmahnerin KSM GmbH wegen angeblichen Filesharings abgewiesen.

Ausschlaggebend war auch hier die Beweislast der Klägerin, die gegenüber den Anschlussinhabern für die unterstellte Nutzung beweisfällig blieb. Auch der Störerhaftung erteilte das Amtsgericht Braunschweig insoweit eine Absage.

Eigentlich schade, denn der Fall offerierte ein reichhaltiges Bouqet an spannenden Rechts- und Beweisfragen …

Amtsgericht Braunschweig, Urteil vom 29.10.2015, 122 C 1870/15, nicht rechtskräftig.

« Wie ich in der US-TV-Serie Homeland mitspielte … – Old Bush’s Whistleblower »

Autor:
admin
Datum:
3. November 2015 um 17:05
Category:
Abmahnung,Allgemein,Beweise,Internet,Medienmanipulation,Medienrecht,Urheberrecht
Tags:
 
Trackback:
Trackback URI

Keine Kommentare

No comments yet.

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.