Das Amtsgericht Braunschweig hat eine Klage der Massenabmahnerin KSM GmbH wegen angeblichen Filesharings abgewiesen.
Ausschlaggebend war auch hier die Beweislast der Klägerin, die gegenüber den Anschlussinhabern für die unterstellte Nutzung beweisfällig blieb. Auch der Störerhaftung erteilte das Amtsgericht Braunschweig insoweit eine Absage.
Eigentlich schade, denn der Fall offerierte ein reichhaltiges Bouqet an spannenden Rechts- und Beweisfragen …
Amtsgericht Braunschweig, Urteil vom 29.10.2015, 122 C 1870/15, nicht rechtskräftig.