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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


8. August 2009

Städtische Konjunkturförderung via Bildrecht

Der Fall ist trivial, zu trivial selbst für ein Blog. Aber die Tatsache, dass es ihn überhaupt gibt und er es in die Presse geschafft hat, und außerdem sich vor meiner Haustüre abspielt, soll ein paar Zeilen wert sein.

Ein Münsteraner Jurastudent entwarf einen Münster-Kalender mit Fotos. Die Stadt Münster hat die Rechte nicht gekauft, befand es aber für in Ordnung, die Titelseite des nie gedruckten Kalenders im Portal muenster.de abzudrucken. Dass das ohne Verwertungsrechte oder Ausnahmen wie Zitatrecht usw. nicht geht, sollte eigentlich zur Allgemeinbildung gehören.

Man habe dem Studenten einen Gefallen tun wollen. Auch schön. Sein Angebot, für eine gemeinnützige Spende von 100,- Euro den Fall zu vergessen, schlug die Stadt aus, kassierte stattdessen eine einstweilige Verfügung und hat die Kosten des Rechtsstreits auf über 3.500,- Euro gesteigert.

Zwar bin ich leider an dem Rechtsstreit nicht beteiligt, bedanke mich aber im Namen der Anwaltschaft bei der Stadt Münster für diese Form der lokalen Konjunkturförderung!

6. August 2009

Bildberichterstattung und Fahndung

Eigentlich ist das Thema zu widerwärtig, um an einem schönen Sommertag wie diesem darüber zu bloggen. Was soll’s …

Die Polizei hat heute zu Fahndungszwecken Bilder eines Täters, der sich bei seinen „Heldentaten“ filmte, in den Medien platziert. Dazu gibt es im KunstUrhG eigens eine Rechtsgrundlage, die den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht am eigenen Bild erlaubt. Dem Täter war dieser Pranger natürlich peinlich, weshalb er sich noch heute stellte.

Damit wäre der Zweck der Verbreitung des Bildnisses entfallen, denn die Fahndung ist zuende. Was machen die Medien? Sie illustrieren die Meldung, dass der Täter sich gestellt hat, exakt mit dem Fahndungsfoto – das nunmehr keines mehr ist.

Für eine Anprangerung in den Medien eines nicht verurteilten Täters gibt es keine Rechtsgrundlage. Die Regeln über die Art und Weise entsprechender Berichterstattung sind im Kodex des Deutschen Presserates hinreichend ersichtlich. Strafe ist Sache des Strafrichters.

Im Internetzeitalter, wo jede Information im digitalen Gedächtnis haften bleibt, ist die Diskussion natürlich irgendwo müssig. Was immer der Täter machen wird, er braucht nun ein neues Gesicht und eine neue Identität. Sicher, unser Mitleid mit dem Mann hält sich in Grenzen. Was mich aber stört, ist die unprofessionelle Gleichgültigkeit, die manche angeblich seriösen Medien an den Tag legen. Wenn es sich um ein sozial besonders geächtetes Delikt handelt, dann scheint man mit zweierlei Maß messen zu dürfen.

26. Juli 2009

PR-Kontrolle in Interviews

ZAPP (NDR) hat eine aufschlussreiche Bestandsaufnahme über das Filtern von Interviews gebracht.

Auch, wenn ich mich überwiegend als Feind von Medienmanipulation sehe, übernehme ich heute mal die Rolle des advocatus diaboli:

Allein dieses Jahr hatte ich wieder Erfahrungen mit der Presse gemacht, die man nicht anders als Katastrophen bezeichnen kann. So hatte ich zu einer Beteiligung an einer TV-Show einen positiven Pressetext versandt, worauf ich von einer Journalistin angerufen wurde. In einem ca. halbstündigen Telefonat beantwortete ich Rückfragen, insbesondere auch eine zu negativen Kritiken an der Show, die ich als „Hintergrundgespräch“ auffasste. Dass aus dem überraschenden Telefonat überhaupt wörtlich zitiert werden würde, war mir in keiner Weise bewusst gewesen – was sich als reichlich naiv herausstellen sollte. (more…)

„Geheimnisverrat und Verletzung des Urheberrechtes“

Wie hier im Blog schon berichtet, ist es abträglich, sich mit den seltsamen Vorgängen um den inzwischen zurückgetretenen Minister Deubel zu befassen.

Wie nun die Frankfurter Rundschau meldet, kam es bei Blogger Wilhelm Hahne zu Hausdurchsuchungen.

Hahne:

„Ich bin gespannt, welchen Stellenwert die Pressefreiheit und der Informantenschutz tatsächlich in unserer Gesellschaft haben.“

Die Aktionen gegen Hahne haben natürlich sicher ihre Berechtigung, und hoffentlich wird es den Behörden gelingen, Herrn Hahne auf den Pfad der Tugend zurückzuführen. Will sagen, dass ich mir seine Kritik nicht zu eigen mache, mich total von seinen Äußerungen distanziere und hoffe, dass bei mir niemand deswegen klingelt, weil ich sie verlinkt habe.

21. Juli 2009

Versteckte Kamera

Kürzlich hat RTL wegen einem lustigen Streich mit versteckter Kamera verloren: Man hatte heimlich in einer Arztpraxis gefilmt, wo es nun einmal ein gesetzlich geschütztes Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gibt. Das Landgericht Düsseldorf hat die Ausstrahlung nun per einstweiliger Verfügung verboten.

Rechtsanwalt Dr. Ulf Vormbrock von den PETERS Rechtsanwälten, der die Entscheidung für den Mediziner erstritt, dazu: „Soweit ersichtlich, hat sich nun erstmalig ein Gericht mit der Anfertigung von heimlichen Filmaufnahmen beschäftigt und dem Treiben der TV-Stationen eine klare Absage erteilt. Gleichzeitig stärkt es die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen.“ (Ende)

Na, na, Herr Kollege, da sind Sie aber nicht ganz auf dem Laufenden. Ich habe sowas RTL bereits vor vier Jahren verbieten lassen. (Und auch mein Mandant war nicht der erste, der wegen versteckter Kamera die Gerichte bemühte.)

Damals vertrat ich einen Künstler, den RTL u.a. in seiner Garderobe heimlich beim Umziehen gefilmt – und diese Spannerei dann auch noch ausgestrahlt hatte. Die Kölner hatten nicht das geringste Unrechtsbewusstsein. Da man ihm kurz vor dem Beginn eines offiziellen Drehs quasi blind eine „Einwilligungserklärung“ unterschreiben ließ, sei alles rechtens. Filmen sein Filmen.

In dieser Erklärung stand ernsthaft, der Mandant „übertrage sein Urheberrecht“ auf RTL. Das ist schon rechtstechnisch Murks, denn Urheberrecht bzw. Persönlichkeitsrechte (um die ging es hier) KANN man gar nicht unter Lebenden „übertragen“, allenfalls Nutzungsrechte einräumen.

Für eine Einwilligungserklärung nach § 22 KunstUrhG ist zudem erforderlich, dass man überhaupt weiß, dass man gefilmt wird und welcher Natur die Aufnahmen ungefähr sein werden. Sonst kann man schlecht einen Willen entwickeln.

Bei versteckter Kamera fragt man naturgemäß erst hinterher, ob man die Aufnahmen überhaupt machen darf. Das ist in Garderoben eigentlich sogar ein Fall für den Staatsanwalt, § 201a StGB. Jedenfalls willigt niemand ein, mit versteckter Kamera gefilmt und ausgestrahlt zu werden, wenn er darüber nicht explizit aufgeklärt ist.

Seltamerweise urteilte die Zivilkammer 28 des kölschen Landgerichts in erster Instanz, dass die Einwilligungserklärung ausreiche, wobei sich das Urteil in Sachverhalt und Begründung diametral widersprach. Meine Meinung über die Rechtskenntnisse der Kölner Pressekammer ist seither sehr niedrig, und sie ist es auch geblieben.

Das Oberlandesgericht Köln allerdings sah die Sache genauso, wie wir. Das wurde dann für RTL richtig teuer.

15. Juli 2009

„Entsorgerter Vater“ unterliegt

Wie nicht anders zu erwarten, hat das Landgericht Düsseldorf bzgl. des Bildnisses eines Kindes, das ohne Einwilligungserklärung der erziehungsberechtigten Mutter in einem Kinofilm verwertet worden war, seine einstweilige Verfügung aufrecht erhalten.

Hochprozentige Lügen, lange Beine und eine laute Klatsche

Die „Ursula von der Leyen“ der FDP fiel durch einen peinlichen Versuch auf, der FAZ ihre Präsenzquote im Europaparlament zu zensieren. Mit einem dreisten Antrag hatte FDP-Glamour-Girl Koch-Mehrin der Hamburger Pressekammer eine einstweilige Verfügung aus dem Kreuz geleiert.

Der von mir stets verehrte Kollege, der die FAZ (sonst aber selbst auch schon mal ganz gerne FDP-Gestalten) vertritt, hatte bei so „hochprozentigen“ Ungenauigkeiten leichtes Spiel und brachte sogar Richter Buske zur Korrektur seiner unhaltbaren Zensurentscheidung.

Gestern nun bekam die selbst gerne kolportierende FDP-Dame vom Europaparlament die wohlverdiente Quittung.

Uwe Boll läßt abmahnen

Ein schlechter Filmemacher macht mit einem schlechten Schauspieler einen unterirdisch schlechten Film. So weit, so schlecht.

Selbst Sender wie ProSieben halten den Film für eine „Katastrophe“. Nun scheint die Sache eine eigenartige Vermarktung zu nehmen – über file sharing. Und das hat irgendwie mit Anwälten zu tun. Hier eine Warnung des Kollegen Weiner.

Sicherheitshalber distanziere ich mich mal ausdrücklich von allen Links. Es ist einfach nur schlecht …

11. Juli 2009

Finanzvertriebler wollen keine „provisionsgeilen Subjekte“ sein

Diesen neckischen Clip einer Verbraucherzentrale gegen die provisionshonorierte „Beratung“ in der Finanbranche hatte ich mal im Handelsvertreter-Blog verlinkt. Wie nun die Süddeutsche meldet, hat eine „Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler (IGVM)“ gegen diesen Clip Strafanzeige wegen Verleumdung gestellt. Kein Witz!!!

„Die Botschaft des Videos ist doch, dass alle Berater und Vermittler provisionsgeile Subjekte sind“

maulen die getretenen Hunde. Schöner hätte auch ich es nicht formulieren können. Bitte unbedingt auch mein Projekt finanzparasiten.de gleich mit anzeigen, so eine PR kann man sich für Geld nicht kaufen!

Dem juristisch interessierten Leser sei mitgeteilt, dass jeder Jurastudent im 2.Semester wissen muss, dass diese Anzeige strafrechtlich völlig untauglich ist. Es handelt sich also seitens der ehrenwerten, nicht provisionsgeilen Makler um eine PR-Aktion. Ob diese Leute wissen, was man unter dem Streisand-Effect versteht …?

Zensur in Tittling: „Dorfmafia aus CSU und PNP“?

In Bayern ticken die Uhren bekanntlich anders. Der Geist des CSU-Übervaters Strauß scheint noch sehr präsent zu sein. Kritik und andere demokratischen Unsitten werden als unanständig empfunden.

Nun haben Nicht-CSUler ihren Frust in einer Zeitung namens „Bürgerblick“ ventiliert, die sowohl in gedruckter Ausgabe als auch online zu beziehen ist. In einer Ausgabe wurde das Problem der Vetternwirtschaft mit den Worten „Dorfmafia aus CSU un PNP“ bezeichnet.

Speziell in einer Gemeinde mit dem schönen Namen Tittling gibt es mit der offline-Ausgabe nun ein Problem: Diese kann im Einzelhandel bislang am Ortskern in einem einzigen Geschäft erworben werden, doch dieses gehört einem CSU-Mann. Der Tittlinger Gate-Keeper weigert sich, den „Bürgerblick“ zu vertreiben. Für den stolzen Bayern ist Zensur nichts neues, denn auch nicht g’schamige Magazine dürfen seine Kunden nicht lesen oder sonstwie genießen. Und dass ausgerechnet in einem Ort namens „Tittling“ …

Der „Bürgerblick“ kennt das Problem aus seinen Anfängen in Passau, wo Händler per Gerichtsbeschluss zum Vertrieb verpflichtet werden mussten. Auch gegen den strammen CSUler, der nicht zur Dorfmafia gehören will, wird nun medienrechtlich vorgegangen. Auch in sonstigen Angelegenheiten musste der Bürgerblick gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, siehe dieses Video.