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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


3. September 2009

Kommt Zensursula mit ihrem PR-Gag durch?

Was auch immer von der Leyen-Uschi zu halten ist, ihre Spindoktors verstehen ihren Job. Definitiv. Beim Zauberwort „Kinderpornographie“ ist bei der Diskussion jeder Anflug von Sachlichkeit illusorisch, denn die muss man ja „mit allen Mitteln“ bekämpfen. Wie ich in persönlichen Gesprächen immer wieder die Erfahrung machen muss, fehlt da selbst intelligenten Menschen die erforderliche Flexibilität, um den in der Sache völlig sinnlosen Wahlkampfgag zu verstehen. Wie eigentlich immer bringt es Volker Pispers auf den Punkt.

Wer sachliche Informationen zum Thema sucht, findet beim Kollegen Udo Vetter, der als Strafverteidiger die tatsächliche Praxis aus vielen spezifischen Fällen kennt, belastbares Material.

2. September 2009

Strafrechtlich verurteilter Abmahnanwalt Person der Zeitgeschichte?

Ich habe ein großes Herz für kritische Blogger und sonstige Meinungsäußerer …

Aber Affzockt.de ist schon eine ziemlich bescheidene Website. Das Niveau erinnert an höchstens 13jährige. Aber diesem jeglichen Stils abholden Menschen, der seinen Frust da unter dem Pseudonym „AntiFreiherr“ ventiliert, scheint wohl sehr, sehr weh getan worden zu sein.

Als sich der „AntiFreiherr“ auch noch unter die Gürtellinie begab, ging einer der geschmähten Anwälte schließlich doch auf die infantile Provokation ein. Das Landgericht Frankfurt (2-03 O 179/09) bestätigte eine einstweilige Verfügung, wonach der „AntiFreiherr“ eine satirische Fotomontage nicht mehr zeigen darf.

Der als Koryphäe der Abmahnkünste bekannte Advokat war neben einem Kollegen als Steuermann auf einem Schiff dargestellt worden, zwar mit Augenbalken, aber erkennbar. An sich harmlos, da das Bildnis offenbar als bewusst als solche erkennbare Fotomontage in eine andere Szene eingefügt worden war, die wiederum die Satire vermittelt. Ob man darin alleine schon eine „Anprangerung“ sehen muss, oder ob es als (schwache) Satire durchgeht (etwa „vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“), ist Ansichtssache. Qualität ist keine richterlich überprüfbare Voraussetzung von Satire.

Das seltsame an dem Richterspruch ist, dass das im Urteil beschriebene Bild als solches der Satirefreiheit unterfallen könnte, während es im Zusammenhang mit dem unterirdisch dummen Begleittext zweifellos sachfremd beleidigend ist. Man hätte also nur die Berichterstattung insgesamt bzw. den Text verbieten dürfen, der handfeste Beleidigungen auf Deppenniveau enthielt.

Seltsamerweise ließ sich das Landgericht auf die beantragte Unterlassung des Fotos ein, die recht einfach zu bekommen ist – aber eben auch Ausnahmen kennt. Bei der Abwägung zwischen dem Recht am eigenen Bild (=Persönlichkeitsrecht) und der Meinungsäußerungsfreiheit nach § 23 KunstUrhG lässt das Gericht gewisse Unsicherheiten erkennen. So verwendet es im Urteil den überholten Begriff „relative Person der Zeitgeschichte“ und beruft sich auf den ärgerlichen Schein-Kommentar von Schertz/Götting/Seitz.

Offensichtlich ist der Text des Urteils irgendwann umgeschrieben worden. Warum das Bild verboten wurde, der Text anscheinend nicht einmal vom Kläger beanstandet wurde, erschließt sich nicht so recht. Aufgegangen scheint die Strategie zu sein.

UPDATE: Hier ist das Urteil.

1. September 2009

Operation Ursula – Stadtguerilla 2.0

Es ist wieder soweit! Der bewaffnete Kampf gegen die da oben hat begonnen! Erster Terrorist war ein Wasserbomben-Attentäter, der eine heuchelnde CDU-Demagogin zu erlegen versuchte. Der gestrige Attentäter wählte eine Waffe im Stile von Paintball, während die Partei der Ministerin ja echte Bomben bevorzugt. Gut, dass der Mann nicht mit seinen Schuhen geworfen hat.

Mädchen, langsam wird es Zeit, dass Du in einen ernsthaften Dialog mit der Internet-Generation eintrittst, bevor die Dinge eskalieren. Vielleicht muss Tom Cruise in den einigen Jahren wieder einen Film über gescheiterte politische Bombenattentäter machen: „Operation Walküre II“.

31. August 2009

Kollege E. – the man without a face

Foto:kress.de/C. Meier via BILDblog.
Text auf der Bild: Rechtsanwalt E./Richter Mauck/ Meret B.

Der Berliner Kollege E. gilt völlig zu Recht als einer der besten Presserechtler überhaupt. Hätte ich in eigener Sache ein Problem, wäre er sogar meine erste Wahl. Sein Gebaren vor Gericht mag streitbar sein (eigentlich eher nicht), aber wenn das Teil seiner Erfolgsmethode sein sollte, Respekt!

Der Kollege E. ist seit Jahren dafür bekannt, dass er nicht in der Öffentlichkeit mit einem Foto abgebildet werden möchte. Letztes Jahr beobachtete ich ihn in einer temperamentvollen Sitzung, wo er in eigener Sache gegen eine Boulevardzeitung klagte, die ihn in seiner Eigenschaft als Strafverteidiger bei der Begleitung eines Mandanten abgebildet hatte. Die Boulevardzeitung wurde ausgerechnet von Rechtsanwalt S. vertreten, der sich als großer Kritiker von Boulevardzeitungen gefällt. E und S, dessen Temperament ebenfalls als bemerkenswert gilt, pflegen vor Gericht ein, nun ja, eher gespanntes Verhältnis. E. verlor, da Richter Mauck dem Foto zeitgeschichtliche Bedeutung und damit öffentliches Interesse beimaß. Dessen ungeachtet hat E. viele Fälle, in denen er sein Recht am eigenen Bild verletzt sah, gewonnen. Und er hat auch der BILD-Zeitung gelegentlich ihre Grenzen aufgezeigt, siehe obiges Foto.

Nun hat die BILD-Zeitung eine Glosse über angebliche Außerirdische gemacht und dabei auch gegen Rechtsanwalt E. gefrotzelt, der auch ein Alien sei:

„Tarnt sich als Anwalt, kämpft gegen investigative Medien und argumentiert wie von einem anderen Stern.“

Hierbei griff BILD auch in das Recht am eigenen Bild ein, also an dem von E. Und wie immer bei solchen Fotos geht E. hiergegen vor. Er sei weder eine Person der Zeitgeschichte noch ein getarnter Rechtsanwalt, noch ein Außerirdischer! „Bild“ habe ihn quasi entmenschlicht und damit in seiner Menschenwürde verletzt. Hört, hört!

Darüber wiederum macht sich nun die ebenfalls zu Springer gehörende „Die Welt am Sonntag“ lustig, also eine Art BILD-Zeitung für Abiturienten, die den pennälerhaften BILD-Beitrag zur Satire erhebt. Eines ist sicher: Der Humor ist im Hause Springer ganz sicher nicht erfunden worden. Bemerkenswert ist es allerdings schon, dass Kollege E., immerhin Mitbegründer und häufiger Anwalt der TAZ, häufig gegen die Pressefreiheit vorgeht. Neben Mandanten etwa aus seinem politischen Spektrum vertritt er übrigens auch das BKA und sogar den BND. Wow! Das nenne ich mal Professionalität!

Während ich auf Fotos von E. eigentlich ganz gut verzichten kann, fände ich solche von seiner Kanzleikollegin Dr. S., die ihn normalerweise bei dessen Klagen in eigener Sache vertritt, ungleich reizvoller. Wer E. beleidigt, darf sich ihrer Aufmerksamkeit sicher sein. Hm, das wäre es mir eigentlich wert … Ob sie wohl so antworten wird wie die E.-Mandantin …?

Update: Hier ist die BILDblog-Version. Von der Bezeichnung „verhasster Anwalt“ distanziere ich mich ausdrücklich. E. genießt selbst bei seinen Gegnern Respekt.

28. August 2009

Prof. Albrecht redet Klartext

Ohne Kommentar.

27. August 2009

Provinzposse: Falsches Ministerium zugeordnet

In einer Glosse eines Provinz-Blattes haben Provinz-Sozis dem NRW-Grünen Michael Vesper versehentlich das Amt des Verkehrs- und Wirtschaftsministers angedichtet. Tatsächlich ist der Mensch Minister für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport.

Normalerweise kontert man sowas im Wahlkampf, macht daraus einen Gag oder nimmt es nicht zur Kenntnis. Nicht so die Provinz-Grünen. Man erwirkte wegen der offensichtlichen wie wohl eher unbedeutenden Verwechslung eine einstweilige Verfügung. Vor Gericht gab es dann einen Vergleich auf Augenhöhe. Warum so etwas vor Gericht ausgetragen werden muss, weiß ich nicht. Dass ich solch uncoole Minister nicht wählen würde, weiß ich hingegen ganz genau.

Sie glauben, es geht nicht peinlicher? Aber ja doch: Provinz-CDUler ruft zum Boykott einer Zeitung auf, die weder seinen Geburtstag würdigte, noch sein Grußwort zum Schützenfrühstück in Salzgitter.

25. August 2009

Aktienblog gibt nicht auf

Wie hier im Blog prognosdiziert, unterlag das Aktien-Blog vor dem Landgericht Hamburg gegen Markus Frick. Es ging um Richter Buskes generelle Rechtsauffassung, dass im Zeitpunkt einer Berichterstattung aktuelle Änderungen berücksichtigt werden müssen, welche von der 25.Zivilkammer offenbar geteilt wird. Ein zum Zeitpunkt x wahrer Sachverhalt kann inzwischen unwahr geworden sein. Also heißt die Devise für jede Zeitung: Kurz vor Druckfreigabe noch mal alle Beteiligten anrufen, ob es etwas neues gibt.

Grundsätzlich ist es ja zu begrüßen, wenn sich Journalisten um solide Recherche und damit eben auch um Aktualität bemühen. Aber so, wie sich die Hamburger Richter die Dinge vorstellen, kann man nicht wirklich Journalismus praktizieren.

Das Aktien-Blog will es wissen und hat Berufung angekündigt. Doch trotz partieller Fortschritte, etwa in der Frage des User Generated Content, ist auch der Weg zum hanseatischen Oberlandesgericht für die Verwirklichung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit nicht allzu ergiebig.

23. August 2009

Der gute Ruf des Markus Frick – nach seinem Sculp!

Mehrfach ging Bäckermeister Markus Frick gegen unliebsame Berichterstattung vor. Wenig Erfolgsaussichten wird er jedoch haben, wenn darüber berichtet wird, dass die Staatsanwaltschaft inzwischen Anklage gegen den guten Mann erhoben hat, und zwar wegen des Verdachts auf Marktmanipulation. Er selbst hat ja inzwischen „Scalping“ auch eingeräumt.

Kennen Sie eigentlich irgendeinen Börsenjournalisten, der nicht nach diesem Prinzip arbeitet? Das wäre ja dann auch ein ziemlicher Amateur …

21. August 2009

Starfake

Eine Kulturschaffende, die vor allem auf dem Gebiet des deutschen Naturfilms bekannt geworden ist, geht gegen ein Starfake vor. Jemand hatte ihr Konterfei auf einen nackten Körper montiert und damit Werbung für ein Produkt gemacht. Wie der Werbetreibende auf den Gedanken kommen konnte, mit sowas durchzukommen, ist mir schleierhaft, zumal die Künstlerin an ihrem ebenfalls ausgebeuteten Künstlernamen sogar ein Markenrecht hält. Der konservativen FAZ war der triviale Fall immerhin eine Meldung wert.

Ich hingegen freue mich, dass die Pressekammer des Landgerichts Hamburg endlich mal interessante Fotos zu sehen kriegt, nicht bloß kitischige Kinder von Prinzessinnen oder Sockenfüße, die deren Ehemänner aus dem Auto hängen lassen. Die Prinzenrolle hatten wir ja schon.

User Generated Content – auch das Landgericht Berlin hat es kapiert

Der Kollege Thorsten Feldmann meldet, dass auch die Pressekammer Landgericht Berlin zur Frage der Haftung für Beiträge Dritter der Linie vernünftiger OLGs folgt: In einem aktuellen Hinweisbeschluss ließ Richter Mauck wissen, dass eine Haftung für Beiträge Dritter (Foren, Wikis, Blogs) erst ab Kenntnis des Betreibers besteht. Wird man auf einen Verstoß hingewiesen , muss man zwar ggf. sofort löschen, aber keine Kosten für eine Abmahnung tragen.

So sah es allerdings noch Richter Buske von der liebenswerten Hamburger Pressekammer, dem ich letztes Jahr vergeblich von der Unvereinbartkeit von solch einer uferlosen Haftung mit der Diskussionskultur zu überzeugen versuchte. Unsere Verfassungsbeschwerde läuft …

Dass eine Löschungsaufforderung natürlich Hand und Fuß haben muss, erläutert der Kollege Udo Vetter in seinem Lawblog.