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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


13. September 2009

FAS09: Private Fahndungsfotos – zulässig?

Der Vorfall mit dem Prügelpolizisten bei der Demo „Freiheit statt Angst“ schlägt hohe Wellen – und beschert der Demo „Freiheit statt Angst“ endlich die gewünschte PR. In wunderbar anschaulicher Weise demonstriert die Berliner Polizei, dass man unseren Volksvertretern nicht blind vertrauen kann. Bei allem Respekt für den harten und oftmals undankbaren Arbeitsalltag der Polizei und die ganz überwiegend soliden Polizisten, so ist eine Kette nun mal nur so stark, wie ihr schwächstes Glied. Was für willkürliche Gewalt gilt, das gilt für „Kavaliersdelikte“ wie Datenmissbrauch erst recht. Und nachdem die Polizei bei der Demo entgegen ihrem Versprechen gefilmt hatte, filmten die Datenschützer eben zurück. Nun haben findige Blogger aus dem Film zwei „Fahndungsfotos“ herausdestilliert und ins Netz gestellt. Dies wirft die Frage nach dem Recht am eigenen Bild auf. Darf man die Polizisten einfach so identifizierend abbilden?

Keine Ausnahme aufgrund von Versammlung

Grundsätzlich zählt die Rechtsprechung auch Polizisten bei ihrer Arbeit zu „Teilnehmern einer Demonstration“, sodass die Ausnahme nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG für Versammlungen und Aufzüge etc. greift. Diese Ausnahme gibt es deshalb, weil man andernfalls kaum Personenmehrheiten abbilden könnte, denn wer kann schon alle Teilnehmer individuell nach ihrer Erlaubnis fragen? Doch die Fahndungsfotos, die beim Anlass einer Versammlung gemacht wurden, individualisieren nun diese beiden Polizisten. Damit wird jeweils nicht mehr eine Personenmehrheit abgebildet. Damit scheidet diese Ausnahme aus.

Personen der Zeitgeschichte?

Die beiden Polizisten könnten jedoch Personen der Zeitgeschichte nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG sein. Hierfür spricht das breite mediale Interesse, das der Vorfall auch in den etablierten Medien findet und der Umstand, wie sehr die beiden das Misstrauen gegen die Obrigkeit im Sinne der Organisatoren der Demo unfreiwillig beweisen.

Prangerwirkung

Doch die Nutzung der Bildnisse in Form eines Fahndungsplakats stellt die Polizisten an einen virtuellen Pranger. Und Prangerwirkung ist ein Zauberwort, dass etwa Richter Buske besonders gerne verwendet. Denn die Interessen an der Verbreitung sind nach § 23 Abs. KunstUrhG immer auch mit den „berechtigten Interessen“ der Betroffenen abzuwägen. Die Verbreitung des Fahndungsaufrufs ist also juristisch nicht ohne Risiko. Was die Richter in solchen Fällen zulassen, und was sie verbieten, ist selbst für Kenner der Pressekammern nur schwierig vorauszusagen.

Praxisrelevanz

Eine pragmatisch relevantere Frage wäre allerdings, ob die beiden Polizisten gegen die Fotos vorgehen werden. Da sie möglicherweise sehr schnell begreifen werden, dass mit dem ccc nicht zu spaßen ist und ins Netz entsendete Informationen nicht reversibel sind, wäre es ungleich sinnvoller, sich eine neue Frisur wachsen zu lassen, als zum Anwalt zu rennen.

Präventive Beschlagnahme

Der Fall wird allerdings das allgemeine Bewusstsein für das Zurück-Fotografieren stärken und die – rechtlich höchst anfechtbare – Praxis begünstigen, der zufolge Polizisten, die sich fotografiert fühlen, Fotografen vor Ort zur Löschung der Bilder zwingen. Trotz eigentlich fehlender Rechtsgrundlage machen derzeit Gerichte präventive Beschlagnahmungen mit. Normalerweise ist die Anfertigung von Fotografien im öffentlichen Raum zulässig, erst die Verbreitung oder die unmittelbar drohende Gefahr einer Verbreitung könnte Maßnahmen rechtfertigen. Künftig werden Polizisten wohl sehr viel schneller Kameras bzw. Handys mit Kamerafunktion einkassieren wollen. Die Antwort hierauf wird sein, dass Demonstranten dann eben verdeckt filmen – oder eben parallel in so großen Scharen, dass die Polizisten nicht nachkommen werden, zumal die Bilder schnell ins Netz gefunkt werden können.

UPDATE:

Im Lawblog gibt es inzwischen die langerwartete Stellungnahme der Polizei – und Anzeichen, dass diese wohl etwas unglaubwürdig ist.

Wie man mit Bloggern kommuniziert

Das Grenzpfosten-Blog hat eine lesenswerte Handreichung an Unternehmen, die sich gegen lästige Blogger wehren möchten, ohne eigendynamische Kommunikationspannen zu erleiden. Ich kann aus der Erfahrung mit Blogger-Prozessen jeden dieser Aspekte zu 100% unterstützen.

Die Empfehlung, bei der Kontaktaufnahme zu Bloggern besser auf Emails zu verzichten, da diese veröffentlicht werden und damit nach hinten losgehen können, ist allerdings dann unfruchtbar, wenn es nur diese Kontaktmöglichkeit gibt. Ziemlich ungeschickt ist es allerdings, wenn man mailt, obwohl der Blogger im Vorhinein angekündigt hat, aus Prinzip jede Email zu veröffentlichen. Letztes Jahr hatte ein solchen Fall sogar den Weg vor Gericht gefunden, als ein Mandant als angeblicher Blogger auf Unterlassung in Anspruch genommen worden war. Da das Landgericht Köln in dieser Sache eine unglaublich schwache Entscheidung getroffen hatte, die dann auch noch unkritisch verbreitet wurde, sah ich mich zu folgendem Artikel veranlasst:

“Das Landgericht Köln und das Geheimnis der E-Mails

11. September 2009

Shell will sich nicht von CDU vereinnahmen lassen

Als ich im aktuellen CDU-Spot das Shell-Symbol gesehen habe, musste ich an die Schleichwerbungs-Provokation der Partei „Die Partei“ denken. Nunmehr hat sich Shell die Verwendung der Marke verbeten. Der Spot muss gelöscht werden. Ob das auch für die im obigen Video verlinkte Parodie gilt, welche die Tonspur leicht verändert hat.

9. September 2009

DER SPIEGEL muss vor Gericht – langsam wird der Wahlkampf interessant …

Nachdem gerade das Amtsgericht Euskirchen und dann das Landgericht Bonn einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen eine als Zeitung aufgemachte Parteipostille abgelehnt haben, wird nun eine Nummer größer geboten:

Kritiker aus dem linken Spektrum verspotten den SPIEGEL seit langem als „Das ehemalige Nachrichtenmagazin“. Lesenswert hierzu die Nachdenkseiten, die dem Spiegel die Qualifikation zum „Leitmedium“ absprechen. Nachdem wir in den letzten Jahren zur Freude christlich-reaktionärer Parteien auf die Gefahren des Islam eingeschworen wurden,

stigmatisierte der SPIEGEL dieses Jahr die Internetgemeinde als doof. Und nachdem die Linkspartei an der Saar 21,3 % geholt hatte und für die anstehenden Bundestagswahlen auf 11 % geschätzt wird, muss offensichtlich auch der auf 25 % taxierten SPD und den Grünen geholfen werden.

Zwei Abgeordnete der Bundestagspartei „Die Linke“ gehen nun gegen den SPIEGEL vor. In seiner aktuellen Ausgabe thematisiert das Blatt u.a. die Linkspartei, die sich hierdurch in mehrfacher Weise verleumdet sieht.

Konkret hatte der SPIEGEL behauptet, Klaus Höpcke, der frühere stellvertretende Kulturminister der DDR, habe den Schauspieler Peter Sodann in den Knast gebracht. Sodann, selbst prominenter Unterstützer der Linken, soll ebenfalls empört sein.

Klagen wird auch Ulla Jelpke, die sich durch ihr in den Mund gelegte Worte verleumdet sieht. Der SPIEGEL unterstellt Jelpke abfällige Äußerungen gegen ihren Fraktionskollegen Bodo Ramelow. Sie finde die Ossis in der Partei »spießig und staatstragend«, sie mache sich für »Terrorgruppen wie Hisbollah und Hamas« stark. Sie diskriminiere Hartz-IV-Bezieher als »Hartzies« – niemand hat aus ihrem Munde je dieses Wort gehört. Und dann habe sie sogar für ihr Dortmunder Büro ein Alkohol- und Rauchverbot verfügt, damit es dort für Erwerbslose »nicht so gemütlich« sei.

Die Beweislast für seine Behauptungen und Zitate trägt der SPIEGEL, und derzeit hat es nicht den Anschein, als könne er etwas aufbieten. Da fragt sich der geneigte Leser, wieso die SPIEGEL-Leute denn so etwas machen. Und wieso dürfen da immer noch diese vier Gestalten arbeiten? Hagen Rether über die „Ausgewogenheit“ u.a. des SPIEGEL:

Bilder: DER SPIEGEL

8. September 2009

Wikileaks und das allgemeine Persönlichkeitsrecht

Seit einiger Zeit läuft mit großem Erfolg die Beta-Version von Wikileaks, einem internationalen Projekt zur unzensierbaren Verbreitung von „geleakten“ Informationen. Während Organisationen wie Staaten oder Konzerne die Daten ihrer Kundschaft begehren, selbst jedoch Geheimniskrämerei pflegen, sehen es Bürgerrechtler genau umgekehrt: Datenschutz für die Kleinen, Transparenz für die Großen.

In einem hörenswerten Interview im Chaosradio auf FRITZ wurden zwei der Wikileaker auch auf die Frage zum Umgang mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht angesprochen. Konkret ging es um die Frage, ob man eine ggf. zutreffende Information über die AIDS-Erkrankung eines prominenten Unternehmers veröffentlicht hätte. (more…)

7. September 2009

Hoeren spricht in der ZEIT Klartext

DIE ZEIT bringt heute ein Interview mit Internetrechtpapst Prof. Hoeren mit dem provozierenden Titel „Jura ist nicht dazu da, antiquierte Geschäftsmodelle zu schützen“. Mir gefällt – natürlich – am besten:

„(…) Ärgerlich ist nur die grundsätzliche Ignoranz mancher Landgerichte in Internetfragen und die daraus resultierende Extremjudikatur. Es ist kein Wunder, dass clevere Anwälte die freie Wahl des Gerichtsstands bei Internetsachen ausnutzen, um etwa in Haftungsfragen extrem internetfeindliche oder netphobe Richter anzurufen. Hier bedarf es der Vorsicht, der Geduld – vieles wird in zweiter Instanz korrigiert – und der verstärkten Diskussion zwischen den Gerichten. Richter reden wenig miteinander, organisieren sich nicht und werden dann von klugen Anwälten über den Tisch gezogen. Das wird sich im Zeitalter des Internet ändern müssen. (…)“

Hoeren wäre für die Piraten die ideale (Achtung: Wortspiel!) Gallionsfigur. Soweit ich weiß, ist er aus prinzipiellen Gründen in keiner Partei, da sich so etwas für Professoren nicht gehöre.

Zur Verblasenheit der etablierten politischen Parteien in Sachen Internet-Wahlkampf äußert sich das Hamburger Abendblatt: „De Parteien verstehen die Internetgemeinde nicht“

Eine Partei tut das allerdings umso mehr, die allerdings in der heutigen TAZ mal wieder für ihre Profillosigkeit bzgl. der Offline-Welt kritisiert wird. Eine Aachener Zeitung, wo es ja wie hier in Münster nun einen Piraten im Stadtrat gibt, stellt hierzu folgende (von mir nicht überprüfte) Behauptung auf (Unterstreichung von mir):

Asylrecht uninteressant, bitte kein Verbot von Rüstungsexporten

Richtig heftig ist die Position der Piraten zum Asylrecht und zu Rüstungsexporten. Während zum 1992 weitgehend abgeschafften Asylrecht keine Position eingenommen wird, obwohl ein voll wiederhergestelltes Asylrecht eigentlich ein urdemokratisches Anliegen sein sollte, lehnt die Piratenpartei ein Verbot von Rüstungsexporten explizit ab. Zur Erinnerung: Deutschland ist unter der Schröder- und Merkelregierung zum drittgrößten Rüstungsexporteur weltweit geworden, es wird heute mehr als doppelt so viel Kriegsgerät in alle Welt exportiert, wie vor zehn Jahren.

Sollte die Meldung stimmen, dann nimmt die Piratenpartei also doch zu allgemeinpolitischen Fragen Stellung – möglicherweise die falsche.

5. September 2009

Wie bitte? „Blogger nicht besonders gefährdet“

Bis eben hatte ich noch nie etwas von „Textberater.com“, dem „Magazin für nachhaltige Kommunikation“ gehört. Da wird unter der Überschrift „Blogger sind rechtlich nicht besonders gefährdet“ ein Rechtsanwalt zum aktuellen Jako-Fall interviewt, jener Meisterleistung in Sachen PR-Selbstmord.

Der Kollege äußert da wörtlich:

(…) „Bei privat tätigen Bloggern wird man seltener unmittelbar mit einer Abmahnung rechtlich Erfolg haben, da sich hier nicht so einfach irgendwelche Anspruchsgrundlagen konstruieren lassen. Der Geltendmachung von irgendwelchen Ansprüchen gegen Blogbetreiber steht immer noch insbesondere die Presse- und vor allem Meinungsfreiheit gegenüber.“ (…)

Öhm … Die Blogger-Fälle, mit denen ich so zu tun habe, werden durch die Bank weg mit Verletzung von Persönlichkeitsrechten, gerne auch von Unternehmenspersönlichkeitsrechten begründet. Und glauben Sie mir, das ist eine verdammt lästige Anspruchsgrundlage. Okay, steht nirgendwo im Gesetz drin, und auch die juristische Literatur gibt zu letzterem nicht viel her. In der Rechtsrealität gibt es das aber.

Der Kollege gibt noch mehr zum Besten:

(…) „Es kommt mit Sicherheit immer auf den konkreten Einzelfall an. Wenn jemand sich einfach nur kritisch über eine bestimmte Marke im Internet äußert, so wird man hiergegen nicht mit besonderem Erfolg vorgehen können.“ (…)

Wenn dieser Einzelfall am Landgericht Hamburg geltend gemacht wird, dann wird er zum Regelfall. Da sind schon etliche Leute gestrandet, die dachten, dass sie ihre Meinungsfreiheit, Pressefreiheit usw. in Anspruch nehmen dürften. Unternehmenskritik gleicht einem Stepptanz auf Tretminen. Ich sage nur: Stolpe-Entscheidung.

Zur Vertiefung hier drei meiner Artikel zum Hamburger Landrecht:

Piratenpartei: Medienrecht einziger Inhalt einer politischen Partei?

Immer wieder höre ich in Gesprächen Kritik an der Piratenpartei (deren Mitglied ich bislang nicht bin, aber deren Ansätze ich teile). Und ein Großteil dieser Kritik ist schlicht und ergreifend berechtigt.

Im Parteiprogramm und im Wahlprogramm fehlen zu vielen wichtigen politischen Aspekten außerhalb von Bürgerrechten und Medienpolitik jegliche Aussagen, was kürzlich das Schaltzentrale-Blog thematisierte.

Zwar hatte ich dort schon kommentiert, dass Parteiprogramme irrelevant sind, weil sie in den Koalitionsverhandlungen nachverhandelt werden und an Regierungen beteiligte Parteien ohnehin von den Lobbyisten vereinnahmt werden. Dann ist auch konsequent, gleich auf die Verhandlungsmasse zu verzichten und die nicht verhandlungsfähigen Positionen aufzuzeigen.

Aber andererseits: Ich möchte schon wissen, wo jemand, der sich um meine Stimme bewirbt, denn politisch so steht. Ich werde meine Stimme jedenfalls keiner Partei geben, die sich an Kriegen beteiligt. Das halte ich für entschieden wichtiger als die Freiheit gelangweilter Nerds, Paintball zu spielen. Und auch ohne Aussagen zur Energiepolitik wird es nicht ganz gehen, denn angesichts der jüngsten Erfahrungen mir der Endlagerproblematik sollte sich allgemein rumgesprochen haben, dass die Atomenergie keine Zukunft haben darf.

Das furiose Versagen der etablierten Parteien beim Thema Internet alleine kann kaum ausreichen, um Wählerstimmen zu generieren.

4. September 2009

Gysi ./. ZDF

Gregor Gysi hat am Landgericht Hamburg (324 O 164/09) erneut obsiegt: Richter Buske verbot dem ZDF, den Eindruck zu erwecken, Gysi habe mit der Staatssicherheit zusammengearbeitet. Passiert dem ZDF nicht zum ersten mal.

Gegen die vorausgegangene einstweilige Verfügung läuft noch eine Berufung am hOLG Hamburg. Dort wird man sich auch mit einer Berufung gegen die heute entschiedene Hauptsacheklage befassen, die das ZDF angekündigt hat.

Mit diesem Verdacht gegen Gysi ist das so eine Sache. Ob Gysi IM gewesen ist oder nicht, ist eine Frage, die eher Historiker und Sachverständige beurteilen sollten. Gerichte entscheiden nicht selten nach Beweislast, und die liegt bei Tatsachenbehauptungen beim Äußernden, vorliegend also beim ZDF. Was Richter Buske für einen Beweis hält, darüber gibt es geteilte Meinungen.

Wenn es klappt, werde ich demnächst jemanden interviewen, der seit Lektüre der eigenen Stasi-Akte diese Schlussfolgerung zu Gysi anstellt. Aber wie werde ich darüber berichten können, ohne den Verdacht als solchen auszusprechen, ohne mich nach jedem Satz meines Gesprächspartners hiervon zu distanzieren?

Hier vorsichtshalber Gysis Statement.

Update:

Wie u.a. die Netzzeitung berichtet, scheiterte Gysi mit einem weitergehenden Antrag, dem ZDF auch die weitere Verwendung von Birthlers Interview-Äußerung zu verbieten, auf der der umstrittene Beitrag im wesentlichen fußte.

Hier vermisste Buske das von ihm sonst sehr schnell angenommene „Zu-Eigen-Machen“ fremder Äußerungen, wie er es bei unkommentierten Interviews oder User Generated Content annimmt.

3. September 2009

Neuer Rekord: 400.000,- EURO

Das OLG Hamburg hat es wieder getan!

Eine schwedische Prinzessin bekommt statt der vom Buske-Gericht bewilligten 300.000,- Euro nun deren 400.000,-. Und zwar vom Klambt-Verlag, weil dieser seine Klatschzeitungen mit unzutreffendem Klatsch füllte.

Dies wirft mal wieder die Frage nach der Verhältnismäßigkeit auf: Eine vergewaltigte Frau darf sich glücklich schätzen, wenn sie als Schadensersatz auch nur ein Prozent dieser Summe bekommt. Wie sehr leidet wohl ein schwedisches Prinzeßchen, wenn im fernen Deutschland irgendwelche Hausfrauen irgendwelchen Klatsch lesen?

Die eigentliche Ratio dieser hohen Summen bei Pressedelikten ist die, dass große Verlage Geldentschädigungen aus der Portokasse zahlen können und daher von vorneherein einkalkulieren, wenn sich die Sache lohnt. Also will man den Verlagen den Zahn ziehen, in dem man das wirtschaftliche Motiv unterläuft und kalkulierte Rechtsverstöße unattraktiv macht. Wer allerdings mit den Werbepreisen vertraut ist, dem werden selbst 400.000,- Euro nur ein müdes Lächeln abgewinnen. Wie man aus Verlagskreisen hört, haben die ungleich mehr Angst davor, dass sie auf den Titelseiten Gegendarstellungen bringen müssen – denn die vergraulen Anzeigenkunden.

Das eigentlich tragische ist, dass diese überflüssigen Klatschmagazine dazu beitragen, die gegenwärtige Presserechtssprechung immer mehr zu verhärten. Mehr zum Urteil, wenn die Urteilsgründe vorliegen. Glückwunsch an den Kollegen Prof. Prinz und seine Rechte Hand Dr. Michael Veddern. (Die Sache mit dem Kleiderhaken ist mir noch immer peinlich, Michael …)