Den Kollegen, die sich mit Markenrecht rumschlagen, wird bei diesem Film entweder das Herz aufgehen oder der Herztod ereilen. Es handelt sich um den diesjährigen Oscar-Gewinner für Kurzfilm. Bemerkenswert ist, dass der RAF eine Marke zugebilligt wird.
Wussten Sie, dass Kassen gerne fernsehen? Bevorzugt WDR?
Doch, ich rede von diesen Geräten, mit denen man Kunden die Preise ausrechnet und die Eingänge registriert. Die GEZ möchte die angemeldet sehen.
Fernsehschauende Registrierkassen erinnern mich irgendwie an Douglas Adams. In dessen Buch „Der elektrische Mönch“ ging es um einen Roboter, der einem das Glauben abnahm, nachdem Videorekorder den Menschen bereits das fernsehen abgenommen hatten. Allerdings vermochte dieser Roboter nur eine begrenzte Anzahl von Widersprüchen zu glauben.
NRW-Landesvater Jürgen Rüttgers ist sauer auf Blogger wegen der Verbreitung gewisser Indiskretionen. Nun hofft man in Düsseldorf, dass es die Staatsanwaltschaft richten werde. Das Handelsblatt – übrigens aus Düsseldorf – misst den Blogs durchaus Potential zur Wahlentscheidung bei.
Jungs, habt ihr am Rhein eigentlich kein Internet, wo man mal nachsehen könnte, was man unter Streisand-Effekt versteht? Und dass es in Zeiten von WikiLeaks schlichtweg unsinnig geworden ist, politisch brisante Lecks juristisch schließen zu wollen?
Wie bei Stefan Niggemeier ausführlich berichtet, hat der justizkritische Blogger Rolf Schälike die absurde Verfügung des Promi-Anwalts Dr. S. auch im Berufungsverfahren abwenden können: Er darf dem Promi-Anwalt wieder näher als 50 m kommen. Die Posse erinnert an ein ähnliches Verfahren von Michael Moore, dem ein sensibler Milliardär ebenfalls ein Abstandsgebot aufs Auge drücken wollte.
Eigentlich wollte ich den Fall ja nicht kommentieren, aber gegenwärtig ruft die Chronistenpflicht.
Der geschätzte Kollege Promi-Anwalt Dr. S., der offenbar mit dem Abmahnen von Gerichtsbloggern nicht so recht ausgelastet ist, hat einem Herrn Amerell untersagt, Emails eines Herrn Kempter zu verbreiten. Hierzu hatte sich Dr. S., der beim „Fliegenden Gerichtsstand“ offenbar miles&more bekommt, des Landgerichts Köln bedient, die offenbar besonders gerne Emails verbieten.
Der Herr Amerell wiederum fand es nicht witzig, dass sich ein Herr Zwanziger Anspielung auf die aktuell ins Blickfeld geratene etwas zu nahe Nächstenliebe bei Gott&Sohn leistet – und hatte nichts Dringenderes zu tun, als gegen Zwanziger eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Dies tat er irritierenderweise nicht in Hamburg oder Berlin, sondern bei sich zu Hause in Augsburg, wo man offenbar auch die Lehre des Eindrucks verinnerlicht hat. Harald Schmidt scheint den Vergleich ja noch machen zu dürfen.
Der Kollege Stadler weist in seinem stets lesenswerten Blog auf die aktuelle Diskussion zum Hackerparagraphen hin. Auf dem 26C3 hatte der Kollege Dominik Böcker vom AK Vorrat im Dezember einen Vortrag zu diesem Thema gehalten, siehe Video. Dort gab es auch ein Panel, bei dem Hacken mit Kunst verglichen und eine entsprechende Freiheit gefordert wurde.
Gemeinsam mit Böcker hatte ich 2008 den Frontberichterstatter in Pressesachen vor dem Landgericht Köln gegen einen bekannten Medienanwalt vertreten, der sich durch den Gerichtsblogger verfolgt sieht. Nach etlichen Grabenkämpfen zwischen den Berliner Anwälten und dem Blogger steht morgen eine Entscheidungsschlacht am Landgericht Berlin zu der Frage an, ob man gegen Blogger das Gewaltschutzsgesetz fruchtbar machen kann. Der Anwalt hatte sich gestalkt gefühlt und daher einen 50 m Mindestabstand durchgesetzt. Das erinnert ein bisschen an den Milliardär, der einmal Michael Moore eine ähnliche Abstandsverfügung aufgebrummt hatte.
WikiLeaks hat heute ein geheimes Gutachten des amerikanischen Militärgeheimdienstes über Wikileaks vom Februar 2008 geleaked. Der Autor analysierte, was WikiLeaks ist und wo dessen Schwachpunkte liegen. Unterhaltungswert hat das Dokument insoweit, als dass der Schlapphut WikiLeaks Fehlschlüsse ankreidet, selbst jedoch diverse Irrtümer verbreitet. So glaubte man etwa, WikiLeaks habe keine Redaktion usw.
Am meisten fürchtet sich der Geheimdienstmann davor, WikiLeaks könnte als Propagandainstrument zur Desinformation eingesetzt werden, was nun mal Geheimdienste lieber selber machen (lassen). Eine Möglichkeit, WikiLeaks zu bekämpfen, wäre das Outen von Quellen, weil der Schutz von Informanten konstituierend für WikiLeaks sei. Bislang ist jedenfalls derartiges noch nicht gelungen. Auch sonst hat niemand mit Erfolg WikiLeaks in Misskredit bringen können.
Das Dokument ist für WikiLeaks natürlich eine gewisse Trophäe, man will ja schließlich ernst genommen werden. Von den informationstechnischen Fähigkeiten der WikiLeaker zeigen sich die Schlapphüte beeindruckt. Soweit der Autor bezweifelt, WikiLeaks habe Zugang zu Dokumenten des Department of Defense (DoD), wird er durch die Tatsache widerlegt, dass sein eigenes Dokument inzwischen seinen Weg zu WikiLeaks gefunden hat … ;-)