Eine bekannte Pokerspielerin wurde in einem Klatschmagazin als scheinbar halbnacktes Luder mit Spielkarten im Bikinihöschen dargestellt, wobei es sich auf einem Foto offenbar um ein Model handelte. Das sollte einen Flirt mit einem bekannten Ex-Tennisspieler illustrieren. Durch derartiges Falschspiel fühlte sich die einen eigenen Po besitzende Pokerqueen abgezockt und verlangte eine Gegendarstellung. Dabei wollte sie auch, dass das fragliche Bild in der Gegendarstellung abgedruckt wird, damit diese für den Leser besser nachvollziehbar wird.
(1) 1 Der verantwortliche Redakteur und der Verleger einer Zeitung oder Zeitschrift sind verpflichtet, zu Tatsachen, die darin mitgeteilt wurden, auf Verlangen einer unmittelbar betroffenen Person oder Behörde deren Gegendarstellung abzudrucken. 2Sie muss die beanstandeten Stellen bezeichnen, sich auf tatsächliche Angaben beschränken und vom Einsender unterzeichnet sein. 3 Ergeben sich begründete Zweifel an der Echtheit der Unterschrift einer Gegendarstellung, so kann die Beglaubigung der Unterschrift verlangt werden.
(2) 1 Der Abdruck muss unverzüglich, und zwar in demselben Teil des Druckwerks und mit derselben Schrift wie der Abdruck des beanstandeten Textes ohne Einschaltungen und Weglassungen erfolgen. 2 Der Abdruck darf nur mit der Begründung verweigert werden, dass die Gegendarstellung einen strafbaren Inhalt habe. 3Die Gegendarstellung soll den Umfang des beanstandeten Textes nicht wesentlich überschreiten.4 Die Aufnahme erfolgt insoweit kostenfrei.
(3) Der Anspruch auf Aufnahme der Gegendarstellung kann auch im Zivilrechtsweg verfolgt werden.
Zwar hat es durchaus solche Gegendarstellungen mit Bildillustration gegeben. Aus dem Gesetz lässt sich ein solcher Anspruch aber nicht unmittelbar herleiten, auch wenn die Verpflichtung zur gleichen Schrift eine solche Analogie nahe legen mag. Aber selbst in dem Fall sah es das Landgericht München als wesentliches Überschreiten des zuzubilligen Umfangs und gab nur einen Anspruch auf Abdrucken eines Textes.
Off Topic:
Wem die oben verlinkte Pokerrunde gefallen hat, der hat vielleicht auch Spaß am Wilsberg-Krimi „Royal Flusch“ (2007). Am Ende der Folge ist eine Pokerrunde mit einem Geber zu sehen, der ähnliche Kartenkunststückchen wie (scheinbar) Terence Hill macht. Gerüchten zufolge soll es sich bei diesem Darsteller um einen Münsteraner Anwalt mit Hang zum Falschspiel gehandelt haben … ;-)
Das Landgericht Hamburg scheint langsam zu verstehen, dass die grotesk weite Haftung für User Generated Content nicht uferlos bleiben kann. Während die 24. Kammer (Pressekammer) noch vor zwei Jahren ein Wiki nicht von einem „Tagebuch“ unterscheiden konnte (ich hatte den Fall selbst vertreten), scheint die 25. Kammer („Internetkammer“) da flexibler zu sein.
Viel Neues hat die Entscheidung nicht gebracht, weil Wikimedia e.V. ein feiger Laden ist: Die distanzieren sich von der deutschsprachigen Wikipedia, das wäre alles Sache der Wikimedia Foundation in den USA. Faktisch gesehen Heuchelei auf hohem Niveau, aber juristisch haltbar. Hier mein aktueller Bericht bei Telepolis.de.
Haften tut Wikimedia e.V. allerdings für Einträge in deren Blog. Da gibt es zur Zeit zwei aktuelle Entscheidungen der Landgerichte Hamburg und München. ;)
Einen weiteren journalistischen Offenbarungseid leisteten sich die Spitzenkräfte vom SPIEGEL. Es wirkt irgendwie überhaupt nicht cool, wenn man über einen altklugen „Wir sind die geilsten Journalisten“-Artikel sowas kleben muss:
In der aktuellen Ausgabe (15/2010) des SPIEGEL wurde auf Seite 63 nicht Daniel Schmitt von WikiLeaks abgebildet.
Abgebildet ist stattdessen Alexander Schill.
Dieser steht in keiner Verbindung zu WikiLeaks.
Wir bedauern diese Verwechslung.
Ignoranz und Arroganz pur leistet sich das so eben der eigenen Unfähigkeit überführte „Nachrichtenmagazin“ dann, wenn es herablassend schreibt:
WikiLeaks begnügt sich jedoch nicht mit der reinen Veröffentlichung geheimer Unterlagen, sie will diese auch journalistisch einordnen. Dem Bagdad-Video stellte WikiLeaks ein George-Orwell-Zitat voran, angekündigt werden die Bilder mit den Worten, man bekomme ein „wahlloses Töten“ zu sehen. Die im Qualitätsjournalismus angestrebte Objektivität gilt für WikiLeaks ebenso wenig wie der Schutz der Privatsphäre.
Hallo? Haben die Damen und Herren „Qualitätsjournalisten“ möglicherweise übersehen, dass WikiLeaks parallel auch das unkommentierte, ungeschnittene Originalvideo in Rohfassung online gestellt hat? Wie kann ein „Qualitätsjournalist“ diese wesentliche Tatsache unterschlagen?
In der bekannteren Version, in der sie dem Leser authentischen Kontext vermitteln, haben sie ein paar Wertungen einfließen lassen, die wohl kaum den Konsens humanitär orientierter Zeitgenossen verlassen. Die Bezeichnung von wahllosem Töten als wahlloses Töten ist ein schlechter Witz gegen Wertungen, die uns der selbsternannte „Qualitätsjournalismus“ des SPIEGEL konstant unterjubelt. Die effizienteste Wertung ist übrigens die, uns nur den Ausschnitt der Realität zu zeigen, den wir sehen sollen – etwa die Verbreitung des unkommentierten Videos zu unterschlagen.
Ich wüsste auch ganz gerne vom zitierten Herrn Schirrmacher von der FAZ, was er damit meint, wenn er sagt:
„Es ist ein perfekter Geheimagentenspielplatz.“
@ Schirrmacher: In drei Jahren hat WikiLeaks noch keinen einzigen Bock geschossen und Desinformation ventiliert. Anders als die FAZ, die früher solche obskuren „Geheimdienstexperten“ wie den einst BND-nahen Udo Ulfkotte beschäftigt hat, arbeitet WikiLeaks offenbar sorgfältig.
Bislang waren bei WikiLeaks Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte eher Petitessen. Und bitte, liebe „Qualitätsjournalisten“ aus Hamburg: Wie kann ein Magazin, das solche manipulativen Cover bringt, gegenüber den zurückhaltend kommentierenden WikiLeakern so weit die Klappe aufreißen? Schade, dass ich euch nicht abonniert habe – wäre ein Anlass, das Abo zu kündigen.
Derzeit beginnt in Mainz wieder die Versteigerung von Frequenzen. Als vor ca. einem Jahrzehnt die UMTS-Frequenzen in Mainz versteigert wurden, hatten sich die Manager hierzu in einer ehemaligen Kaserne eingefunden. Um jegliches Falschspiel zu vermeiden, hatte man die Parteien isoliert untergebracht und darauf geachtet, dass keine Kommunikation möglich war. Ironie: Die mussten alle die Handys abgeben, obwohl es doch genau um deren Bandbreiten ging.
Doch die Frequenzpokerer schienen damals auf einen lässigen Trick gekommen zu sein: Bei den einzelnen Geboten gab es bei den letzten Stellen auffällig krumme Werte, die ganz schwer nach Geheimcode aussahen … Und etwa die Mogelcom geriet ins Zwielicht!
Falls Sie kein TK-Manager sind, probieren Sie es vielleicht mit ehrlichem Falschspiel. Ich hatte vor fünf Jahren für eine Monographie über die Kunst des Falschspiels Steve Forte interviewt, der unbestritten kompetenteste Experte auf diesem Gebiet. ;)
Ich verlinke netzpolitik.org prinzipiell nicht – denn die Beiträge sind so gut, dass ich beinahe täglich dorthin verlinken müsste. Also setze ich die tägliche Lektüre als digitale Allgemeinbildung voraus!
Heute aber hat sich Internet-Feind Uhl in der konservativen Bankfurter Allgemeinen jedoch dermaßen blamiert, dass ich keinesfalls riskieren möchte, dass meine Leser den von netzpolitik.org kommentierten Uhl-Unfug verpassen können.
Zwei Fragen stellen sich:
Wollte die FAZ den Sünden-Uhl reinlegen und hat ihm absichtlich Platz zur Selbstentblößung eingeräumt?
Oder sind Uhl und/oder FAZ komplett bescheuert – und kommen damit bei der Leserschaft durch?
Die Piratenpartei und ihr Umfeld hatte es schon immer geargwöhnt, nun zeigt sich am Beispiel der Briten, dass die angebliche „Verschwörungstheorie“ 100% richtig lag: Unter dem Vorwand der Bekämpfung der Kinderpornographie usw. haben sich die Engländer von ihren Politikern kastrieren lassen.
Auf der Insel redet künftig der Staat ein Wörtchen dabei mit, wer welche Informationen bekommen soll. Das fängt bei der Content-Industrie an, die künftig wieder ihre klebrigen Finger ausstreckt und wird bei politisch unerwünschten Datenschleudern wie WikiLeaks kaum halt machen. Zum Regieren benötigt man Propaganda und Beschiss, da stört das Internet halt nur.
Derzeit will man uns diese Augenwischerei durch die Hintertür via ACTA bringen. Wie kommentierte der Lobbyist der Musikindustrie vor zwei Wochen beim LawCamp zu ACTA? „Verschwörungstheorie“.
Falls Sie den etablierten Politikern genauso vertrauen wie ich, hätte ich hier für die Wahlberechtigten in NRW für Mai eine Alternative:
Herzlichen Glückwunsch an den Kollegen Reinecke aus Köln!
Der aktuelle Anwalt des Buskeismus.de-Betreibers hatte nun für einen anderen Mandanten, der ebenfalls gelegentlich Händel mit gewissen Berliner Medienanwälten ausficht, Erfolg mit einer Verfassungsbeschwerde.
Anlass für den Kontakt zu den Anwälten war Werner Rügemers ungebetener Nachruf auf einen Bankier eines berühmten (heute jedoch nicht mehr so recht glänzenden) Kölner Bankhauses, der in für die Pressefreiheit bedenklicher Weise mit juristischen Angriffen bedacht wurde. Die Betroffenen hatten Gegenwehr geleistet und ihrem Unmut über die Zensurwünsche Luft verschafft. Exakt diese Luft wurde ihnen ebenfalls von den Medienanwälten streitbar gemacht, was das BVerfG so angekotzt hat, dass sie den Kollegen heute kräftig auf die Fingerchen gegeben hat.
Beim Anwalt war um Erlaubnis für den Abdruck eines Fotos von ihm ersucht worden, worauf der Kollege so antwortete:
„…wir widersprechen ausdrücklich jedweder Nutzung von Bildnissen von Herrn H. und meiner Person. Sollten Sie hiergegen verstoßen, werden wir eigenständige rechtliche Schritte einleiten. Wir weisen darauf hin, dass wir unlängst auch anderen Medienunternehmern die Veröffentlichung von Bildnissen unsererseits verboten haben.“
Als dieser Text veröffentlicht wurde, wetterte der sich in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt wähnende Kollege gegen seine angebliche „Anprangerung“, die das BVerfG jedoch bei Widergabe der eigenen Texte nicht erkennen konnte – im Gegensatz zu den Berliner Vorinstanzen. Die Entscheidung schließt mit der Banalität, dass …
… die Äußerung wahrer Tatsachen, zumal solcher aus dem Bereich der Sozialsphäre, regelmäßig hingenommen werden muss.
Warum man für diese simple Erkenntnis in Deutschland drei Jahre lang den Rechtsweg beschreiten muss, verstehe, wer will.
Netzpolitik.org weist auf eine eigenartige Jugendschutzpraxis der ARD hin. Der auch in diesem Blog mehrfach thematisierte Scientology-Spielfilm des SWR wird im Internet aus Gründen des Jugendschutz nur zwischen 20.00 und 6.00 Uhr angeboten, weil es sich um “entwicklungsbeeinträchtigende Angebote” handele.
Da hätte ich jetzt mal ein paar Fragen:
Müsste die ARD dann nicht konsequenterweise SÄMTLICHE Informationsangebote mit religiösem Inhalt ins Nachtprogramm verlagern (“entwicklungsbeeinträchtigende Angebote”)?
Wie verhält es sich mit deutschsprachigen Kindern im Ausland, die sich in anderen Zeitzonen befinden? Die armen Kindlein sind schutzlos den ARD-Informationen ausgeliefert!
Sollten die Kindlein denn nicht auch von der Berichterstattung über die Summe an Einzelfällen über Missbrauch in der Katholischen Kirche ferngehalten werden?
Wie sieht es den GEZ-mäßig aus, wenn das Qualitätsprogramm nur zu ca. einem Drittel des Tages (eher wohl der Nacht) zum Abruf bereit steht? Muss ich dann für meinen internetfähige/n/s Computer/Handy/Registrierkasse nur ein Drittel GEZ-Gebühr zahlen?
Kann man denn auch von der Scientology-Church verlangen, dass deren operierende Thetane tagsüber ebenfalls Ruhe geben und wie Vampire erst nachtaktiv werden?
Wenn ich einen Wunsch frei hätte, dann würde ich verfügen, dass dieses Buch des australisch-britischen Journalisten Phillip Knightley
auf Deutsch herauskommt,
im Geschichtsunterricht einmal durchgearbeitet wird.
jeder Journalist nachweislich gelesen haben muss, der irgendwas zu Kriegen kommentieren will.
Im diesem mehrfach aktualisierten Werk hat Knightley, ein profunder Kenner und Kritiker außenpolitischen Falschspiels, allerhand über Kriege und ihre manipulierte Rezeption in den Medien zusammengetragen. Wer glaubt, die Leute würden durch die Medien auch nur annähernd zuverlässig über tatsächliche Kriegsgründe, -Verläufe und und saubere Kriege informiert, weiß nicht, wovon er spricht.
Am besten hat mir die Stelle mit dem Patriot-System im ersten US-Golf-Krieg gefallen: Da hatte Feldherr Schwartzkopf vollmundig behauptet, es sei ja allgemein bekannt, dass die Patriot-Abfangraketen eine Leistungskraft von 100 % hätten. Nach dem Golfkrieg kam eine Militärkommission zu dem Ergebnis, dass nicht ein einziger Abfangtreffer nachgewiesen wurde. Im Gegenteil hatte in dem Army-Hospital eine Patriotrakete sogar die schlimmsten Schäden verursacht. Und die angeblich „intelligenten Bomben“ hatten in Wirklichkeit eine Fehlerrate, die jenseits von Gut und Böse lag. Ach ja, Kriegsgrund für diesen ersten Golf-Krieg war ja die Humanität gewesen, wegen der Brutkästen und so …
Wir können gerade wunderschön beobachten, wie unsere politische Medienlandschaft (nicht) funktioniert. Noch immer haben SPIEGEL online und die anderen selbsternannten Leitmedien keinen Hinweis auf das WikiLeaks-Video. Will man die Story beerdigen, oder was ist da los? Beim Tod von Michael Jackson ging es irgendwie flotter.
Politische Journalisten der Leitmedien warten bei der Bewertung solcher Themen häufig die Reaktion der ca. 20 deutschen „Edelfedern“ ab, welche die Interpretation und Lesart vorgeben, um dann ins Wolfsgeheul einzusteigen. Noch bequemer ist es, zu warten, bis die Nachrichtenagenturen die mundfertige Nachricht ausspucken, die man per drag&drop übernehmen kann. Selber denken oder wenigstens berichten ist nicht. Früher nannte man so etwas „Gleichschaltung“.
Wozu leisten wir uns eigentlich öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Unser auf Vielfalt angelegtes Mediensystem? Gerade machen es ausgerechnet die US-Medien vor.
Es berichten derzeit laut Google-News große Medien in Österreich und Schweiz (beides keine NATO-Länder) sowie das Handelsblatt und die Frankfurter Rundschau. Ausgerechnet die Süddeutsche bringt anscheinend lieber Frontberichterstattung.
@SZ-online: Ich gebe euch genau bis 15.00 Uhr Zeit, endlich die Story zu bringen. Ansonsten bestelle ich mein Papier-Abo ab. Ich bezahle doch nicht für Propaganda.