Der Hamburger Ex-Politiker, der neulich mit der Klage gegen Wikimedia Deutschland wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte an deren fehlender Passivlegitimation gescheitert war, konnte zumindest ein Versäumnisurteil gegen Wikimedia (International) erstreiten. Während der Kläger das psychologisch als Erfolg verkauft, ist unklar, was er mit seinem Titel gegen die in San Francisco ansässige Organisation tun möchte.
Wie ich vorhin gelesen habe, hat SPON offenbar etwas durcheinandergebracht:
Korrektur: In einer früheren Version dieses Artikels wurde Markus Kompa als zwischenzeitlicher Anwalt von Wikimedia Deutschland bezeichnet. Nach Auskunft von Wikimedia Deutschland war Kompa jedoch nie als Anwalt der Organisation tätig.
Ne, also Wikimedia werde ich definitiv nicht vertreten. Im Gegenteil …
Vor drei Wochen hatte mich ein Kamerateam von RTL besucht, um meine Meinung darüber zu hören, was ich von GEZ-Gebühren auf Registrierkassen halte. Ist möglicherweise inzwischen gesendet worden, ich selbst sehe kein fern.
Soeben hatte ich an der Haustür – erstmals in meinem Leben – Besuch von der GEZ. Ich wies den unangemeldeten Gast höflich auf das Hausverbot hin, das ich der GEZ erteilt hatte, nachdem sie mal mein „neuartiges Rundfunkempfangsgerät“ (vulgo: „Computer mit Internetanschluss“) ungebeten angemeldet hatten. Der Mensch verabschiedete sich mit den Worten „Bis zum nächsten mal“ – nach dem Motto „I’ll be back!“
Ich konnte es mir gerade noch verkneifen, dem Ärmsten zu verraten, dass ich das medienrechtliche Wahlprogramm der Piratenpartei NRW formuliert hatte … ;-)
In den letzten Wochen hatte ich ein bisschen auf den SPIEGEL gekloppt, aber irgendwie haben die sich offenbar berappelt. So haben die das fefe-Thema mit der Google-Zensur aufgegriffen, bringen heute einen überfälligen Artikel über die grotesken Verhältnisse in der Wikipedia und gestern thematisierten sie die RJAN-Krise und Stanislaw Petrow, den ich inzwischen zu meinen persönlichen Freunden zählen darf. Und sie zitierten den Rechtsanwalt Markus Kompa zu einem Rechtsstreit von Wikimedia Deutschland. Eigentlich doch nicht so schlecht, der SPIEGEL … ;-)
UPDATE:
Wie ich gerade lese, hat SPON offenbar etwas durcheinandergebracht:
Korrektur: In einer früheren Version dieses Artikels wurde Markus Kompa als zwischenzeitlicher Anwalt von Wikimedia Deutschland bezeichnet. Nach Auskunft von Wikimedia Deutschland war Kompa jedoch nie als Anwalt der Organisation tätig.
Ne, also Wikimedia werde ich definitiv nicht vertreten. Im Gegenteil …
Die in Sachen Zensur erfahrenste Organisation auf diesem Planeten hat sich an das Landgericht Hamburg gewandt, um nicht nur sündhafte Blogger zu bannen, sondern auch das Häretiker-Magazin DER SPIEGEL. Medienblogger Stefan Niggemeier berichtet ausführlich über den Fall.
Ich hatte letzten Dienstag nach einem ätzenden Termin beim Landgericht Hamburg (zufällig in der Zivilkammer 25, die das zitierende Blog behandelte) einen alten Freund besucht, der in den 50er Jahren einen interessanten Job hatte: Er betreute alleinstehende Mütter im Auftrag einer gewissen Religionsgemeinschaft, deren Kleriker selbst nicht zur Human-Reproduktion befugt waren. Die alleinstehenden Mütter waren alle wie die Jungfrau zum Kind gekommen, und mein Kumpel hatte die dankbare Aufgabe, diese Mütter regelmäßig mit irdischen Gütern der Religionsgemeinschaft zu versorgen – wenn sie darüber schweigen.
Er hat sich dann irgendwann einen anderen Arbeitgeber gesucht. In seinem Bücherschrank befinden sich heute zahlreiche Werke von Karlheinz Deschner.
„Die Durchführung der mündlichen Verhandlung im hiesigen Nachverfahren dient aus Klägersicht (Dirk Kessemeier, Anmerkung der Redaktion) voraussichtlich allein dazu, medienwirksam eine weitere Taschenpfändung über 20 Mio., so wie bereits in Flensburg geschehen, durchführen zu lassen oder auf andere Art und Weise, jedenfalls unter Mithilfe mehr oder weniger willfähriger Presse derart unsauber über den Beklagten (Marco Hahn, Anm. d. Red.) Bericht zu erstatten, dass es sodann mühelos gelingt, mittels einstweiliger Verfügung die weitere Berichterstattung zu unterbinden, dass aber natürlich erst, nachdem – bedauerlicherweise – die angreifbare Berichterstattung durch die Presse veröffentlicht war.“
Bislang war mir der SHZ-Verlag vor allem dadurch aufgefallen, dass er politischen Parteien außerhalb des etablierten Spektrums nur widerwillig Aufmerksamkeit schenken mochte. Nun scheinen sie, ihren Presseauftrag ernst zu nehmen und wagen sich auf die insoweit gefährlichste Spielfläche: das Landgericht Hamburg.
UPDATE: 324 O 568/09 Maco Hahn gege Kessemeier wurde abgewiesen.
Das Wiki-Wahrheitsministerium hat entschieden, dass die Spitzenkandidatin einer Partei mit Aussicht sowohl auf Einzug ins Landesparlament als auch auf ein Regierungsbündnis uns nicht zu interessieren hat.
Habe gerade einen interessanten Vortrag der Enthüllungsjournalistin Petra Reski besucht, die aus Ihren Büchern über die italienische – auch Deutschland höchst aktive – Mafia berichtete. Dabei wies Reski auf die obskure Beziehung zwischen der Kirche und der Mafia hin, die man in Süditalien nicht als Widerspruch sieht. Im Gegenteil: Der bayerische Oberhirte in Rom verwehrt zwar Geschiedenen die Kommunion, wettert gegen Homosexuelle (ohne Talar) und hat lustige Ansichten über Verhütung. Aber gegen die Mafia hat Benedikt der Viertelvorzwölfte bislang nicht eine Silbe gesagt. Denn Kirche und Mafia machen seit Mitte des 19. Jahrhunderts (Vereinigung von Nord- und Süditalien) gemeinsame Sache: Negierung des italienischen Staates.
Auch, wenn es sich pittoresk anhört, so ist die Mafia durch und durch katholisch, sodass ihr ein Fundament wegbrechen könnte, wenn Protektion und Kooperation durch die kirchlichen Würden- und Überweisungsträger aufhören würde. Ebenso verhält es sich mit der organisierten Kriminalität und Politik: Was Reski mit am meisten schockiert hatte, war die Tatsache, dass in Germania Teile ihres Buches verboten wurden. Eine Äußerung betraf einen Politiker. Na, sowas?
Nach Jahren des distanzierten Beschnupperns und nach Blogger Kais Fernduell scheint die Springerpresse nun zum bewaffneten Kampf überzugehen und schwingt wegen Petitessen die Abmahnkeule. Die BILDblogger bitten schon um Spenden.
Copperfields Ex-Freundin Claudia Schiffer beschäftigte gestern das Landgericht Hamburg, weil ein Wiener Medium über eine angebliche Bevorzugung berichtet hatte, als sie neulich im Tunnel unter dem Ärmelkanal feststeckte. Copperfield, der auch Entfesslungskünstler ist, hätte sich selbst aus dem Zug befreit oder das Transport-Problem auf magische Weise gelöst …