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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


28. Januar 2013

Höcker vs. Kompa: Popcorn

Ich habe gerade eine Abmahnung des Kollegen Höcker wegen meines Blogposts vom Samstag erhalten. Er bestreitet, den Artikel, dessen Inhalt er sich offensichtlich zu eigen macht, beim SPIEGEL „offenbar selbst lanciert“ zu haben. Ich hatte Höcker mehrfach angeschrieben und ihn genau hierzu befragt, sogar hinterher telefoniert, ohne dass der Kollege reagierte. Auch nach einem Anwaltsverhältnis zu Wallraffs Ex-Mitarbeiter hatte ich mich erkundigt. Jetzt auf einmal wird der Professor aktiv, eine Rechnung liegt auch bei.

Interessant ist, dass ich mit dem Kollegen Höcker eigentlich den Deal hatte, dass wir telefonieren, wenn er mit etwas in meinem Blog nicht einverstanden sein sollte, was wir auch schon problemlos praktiziert haben. Noch lustiger ist, dass er selbst auf seiner Website einen Rechtsstreit mit einem anderen Mandanten von mir – sagen wir mal „missverständlich“ – darstellt. Höckers scheinbare siegreiche Mandantin ist nämlich am Landgericht Köln wegen eines anwaltlichen Kunstfehlers(!) auf die Schnauze gefallen – kostenpflichtig. Der Kollege hat es nicht einmal geschafft, die angegriffene Äußerung authentisch wiederzugeben. Auch die dort geschilderte Unterlassungserklärung ist so nicht abgegeben worden. Aus kollegialem Respekt hatte ich verzichtet, die Kölner Kollegen vorzuführen oder deren Website abzumahnen.

Bis Mittwoch habe ich Zeit, mich einer Unterlassungserklärung zu unterwerfen und dem Kollegen dann für seine Mühen Geld zu überweisen – oder auch nicht.

Gender-Dingens in NRW klappt auch ohne Quote II


Was bisher geschah.

Gestern wählten die NRW-Piraten in einer aufwändigen, anstrengenden, aber denkbar demokratischen Weise ihre Landesliste für die Bundestagswahl. Spitzenkandidatin wurde Melanie Kalkowski, also eine Frau. Ein Pirat kommentiert statistisch:

Ca. 16% an weibl.Bewerbern & ca. 16% Frauen auf der Liste, davon 20% unter den Top10! Was wäre wohl m. mehr Bewerberinnen passiert?

Für Gender-Forscher hat die NRW-Liste aber erheblich mehr zu bieten: Als Indiz, wie egal uns das Geschlecht von Bewerbern ist, darf die Tatsache gelten, dass auf den 32 Listenplätzen sogar zwei Transsexuelle stehen. Wir NRW-Piraten jedenfalls leben im 21. Jahrhundert. Wir wollen Menschen, that’s it.

Wie stets bei einer absolut offenen Liste, fanden sich Bewerber jedweden Geschlechts ein, welche die Aufstellungsversammlung über die Planke schickte. Von den 80 angetretenen Bewerbern waren nach Wahlverhalten der Basis 48 nicht geeignet. (Möglicherweise ist ein Teil dieser Ergebnisse auch taktischem Wahlverhalten geschuldet, um Favoriten zu begünstigen, ohne dass eine wirkliche Abqualifizierung intendiert war.) Hätten wir eine Frauenquote von mehr als 16% (diskutiert werden zwischen 30% und 50%) eingeführt, hätte ein solcher Eingriff in den demokratischen Prozess zur Folge gehabt, dass wir an irgendeiner Stelle in der Liste Personen in den Bundestag hätten befördern müssen, die offensichtlich nicht einmal unsere Grundsätze oder das Grundgesetz kennen, sich mit Ehrendoktortiteln in traditioneller chinesischer Medizin schmücken oder nicht in der Lage sind, mit Twitter, Wikis usw. umzugehen.

Das eigentliche Problem ist, dass wir es noch nicht geschafft haben, ein Klima zu erzeugen, das mehr Frauen zur Kandidatur ermutigt. Das Bewerbungsverfahren bei den Piraten ist nicht vergnügungssteuerpflichtig (dazu an anderer Stelle vielleicht mehr), aber überlebbar. Geschenkt wird Bewerbern in unserem Laden nichts. Deal with it. Aber das geht Männern nicht anders … ;)

Für den harten Auswahlprozess, an dem sich 430 unermüdliche Demokraten beteiligten, werden die NRW-Kandidaten aber denkbar edel entlohnt: Loyalität der Basis, auf welche sich die Kandidaten verlassen können.

26. Januar 2013

Hurra, dass Rechtsanwalt Höcker nicht ins Gefängnis muss!

Eigentlich sollte der Kölner Medienrechtsanwalt Ralf Höcker ein zufriedener, glücklicher Mann sein. Er hat auf dem Buchmarkt geglänzt, in einer RTL-TV-Show geglamourt, dekoriert sich mit akademischen Titeln und dürfte nach gefühlten 500 Presseverfahren für Kachelmann (Urheber des Unworts „Opfer-Abo“) finanziell ausgesorgt haben. Doch Höcker dürstet es auch nach Anerkennung in Social Media. Ein aktueller Tweet rückt den auf Presserecht spezialisierten Professor allerdings in ein schales Licht.

Hurra, ich muss doch nicht ins Gefängnis! Wallraff wird Opfer seiner eigenen Methoden http://spon.de/adQlP  via @SPIEGELONLINE

So verweist und beruft sich Höcker auf einen SPIEGEL-Artikel (Print und Online), bei dem er offenbar selbst beteiligt war. Außerdem wusste Höcker wohl genau, dass der Inhalt des SPIEGEL-Artikels voller Fehler und Halbwahrheiten war, insbesondere über die anrüchigen Umstände, die ihn selbst betrafen. Doch das focht den forschen Juristen nicht an.

Schon länger versuchte Höcker, sich an Journalismus-Ikone Günter Wallraff zu profilieren. Höcker hatte honorarträchtig jenen Brötchenhersteller vertreten, dessen widerwärtige Arbeitsbedingungen Wallraff einem breiten Publikum präsentiert hatte. Höckers Attacken gegen Wallraff selbst, dessen Sender und berichtende Medien gerieten dem Anwalt juristisch wie publizistisch dramatisch erfolgloser als die Kachelmann-Unterlassungsbegehren. Gerade erst verlor Höcker für seinen „Brötchengeber“ an seinem Hausgericht Köln gegen einen großen Zeitungsverlag, der sich erfolgreich u.a. auf den Zeugen Wallraff berufen hatte. Der teilweise widersprüchlichen Aussage eines vom Brötchenbäcker aufgebotenen Zeugen, der sich ganz genau erinnern wollte, mochte das Gericht keinen Glauben schenken.

Im Fahrwasser der Kampagne des Brötchenbäckers versuchte ein früherer Mitarbeiter Wallraffs, der laut Spiegel wegen Diebstahls und Brandstiftung vorbestraft war, ebenfalls den Journalist zu demontieren. Der obskure Ex-Mitarbeiter, der aus etlichen Gründen von professionellen Journalisten unübersehbar als unzuverlässig hätte erkannt werden müssen, verkaufte seine aus heißer Luft bestehende „Geschichte“ zunächst für eine fünfstellige Summe an ein Boulevardmedium. Als diesem die gestohlenen Unterlagen zu windig und zu dünn erschienen, griff der erstaunlich naive SPIEGEL zu.

Der Ex-Mitarbeiter verwandte in seinem skurrilen Kreuzzug gegen Wallraff klandestine Methoden. So hörte er wochenlang vertrauliche Gespräche in Abwesenheit ab und verwanzte hierzu auch etwa den Küchentisch. Wirklich skandalöses erfuhr er offensichtlich nicht. Allerdings schützt Wallraff Informanten oder Bedrohte. So beherbergte er einst den verfolgten Schriftsteller Salman Rushdie, sowie aktuell den ebenfalls mit Fatwas aus dem Iran mit dem Tode bedrohten Künstler Shahin Najafi, auf den ein Kopfgeld in Höhe von 100.000,- $ ausgesetzt ist. Aus Sicherheitsgründen musste Wallraff Najafi an einem anderen Ort unterbringen, da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sich der unberechenbar gewordene Ex-Mitarbeiter auch das Kopfgeld verdienen wollte.

Dessen Vorwürfe, Wallraff habe eidesstattliche Versicherungen von Zeugen über unterschriebene Blancos fabriziert, löste sich schnell in heiße Luft auf. Ironischerweise erwiesen sich eigene eidesstattliche Versicherungen des Ex-Mitarbeiters als fehlerhaft, was für den SPIEGEL eigentlich Anlass zum geordneten Rückzug hätte sein müssen.

Anwalt Höcker scheute sich nicht, die Mitschriften der abgehörten Gespräche in ein Presseverfahren einzuführen, was die Vorsitzende Richterin des Landgerichts Köln allerdings sofort unterband, da es sich um unzulässig erlangte Beweismittel handelte. Dieser für einen auf Persönlichkeitsrecht spezialisierten Anwalt erstaunliche Missgriff war vor allem deshalb unverständlich, weil diese Mitschriften nichts zur Sache taten, sondern allenfalls zur Stimmungsmache gedacht waren. Wallraff hatte nun langsam genug und erstattete Strafanzeige gegen Höcker wegen des Verdachts einer Straftat nach § 201 StGB. Der kölsche Anwalt distanzierte sich sogar von dem obskuren Ex-Mitarbeiter. Daraufhin ließ Wallraff „Gnade vor Recht“ ergehen und nahm die Strafanzeige gegen Höcker zurück – allerdings nicht etwa „vor ein paar Wochen“, wie DER SPIEGEL „aktualisierend“ fabulierte, sondern bereits am 03.09.2012.

Doch Höcker dankte seine „Begnadigung“ Wallraff schlecht. So bediente Höcker den SPIEGEL, der schon dem Ex-Mitarbeiter aufgesessen war und sich naiv in die Anti-Wallraff-Kampagne hatte einspannen lassen. Dabei „versäumte“ Medienprofi Höcker offenbar, den namentlich ungenannten SPIEGEL-Autoren zu offenbaren, dass Wallraff die Anzeige offensichtlich aus Mitleid mit dem gestrauchelten Anwalt zurückgezogen hatte – keineswegs aus den im Artikel genannten Motiven. Auch Wallraffs insoweit mandatierter Strafverteidiger wollte sich im Interesse Höckers(!) gegenüber dem SPIEGEL nicht negativ über den Berufskollegen äußern, über dessen Verhalten er allerdings äußerst ungehalten war und ist. DER SPIEGEL hielt es nicht für erforderlich, auch Wallraff selbst zu befragen, was bei derartiger Verdachtsberichterstattung allerdings presserechtlicher Standard gewesen wäre.

So orakelt der SPIEGEL:

 „Womöglich ist Wallraff und seinen Juristen aufgefallen, dass er mit der Strafanzeige ein Eigentor schießen könnte. Denn es war Wallraff, der 1984 in einem aufsehenerregenden Verfahren gegen den Springer-Verlag vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten hatte, dass auch rechtswidrig beschaffte Informationen veröffentlicht werden dürfen – wenn es ein berechtigtes öffentliches Interesse daran gibt, das die Nachteile des Rechtsbruchs überwiegt.“

Auch das ist jedoch in mehrfacher Hinsicht falsch:

Die Methoden, derer sich der Ex-Mitarbeiter Wallraffs bediente, sind nicht die des renommierten Journalisten, sondern werden von Wallraff im Gegenteil scharf missbilligt. So hatte Wallraff seinerzeit die Redaktion der BILD-Zeitung keineswegs mit technischen Mitteln abgehört, wie dies der Ex-Mitarbeiter tat, der Wallraffs Privatraum verwanzte. Tatsächlich hatte Wallraff in seinem legendären „Der Aufmacher“ nur über solche Dinge berichtet, die ihm in seiner Eigenschaft als „Hans Esser“ beruflich bekannt wurden. Der Axel Springer-Verlag hatte sich seinerzeit umfassend gegen das Buch juristisch gewehrt und dabei eine legendäre Entscheidung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts produziert, das sogenannte „Lex Wallraff“.

Die Springerpresse war damals fast in voller Länge auf die Schnauze gefallen, bekam jedoch in einem Punkt Recht: Was in einer Redaktionssitzung besprochen wird, unterliegt dem Redaktionsgeheimnis. Und sogar Wallraff pflichtete öffentlich dem Urteil bei jeder Gelegenheit bei, denn andernfalls würde auch in der seriösen Presse die Vertraulichkeit von Redaktionssitzungen leiden. Niemals käme Wallraff auf die Idee, einen Lauschangriff auf Gespräche in Abwesenheit zu führen. Und schon gar nicht würde Wallraff Gespräche in der Privatsphäre kolportieren. Genau das aber tat der Ex-Mitarbeiter bei Wallraff sowie bei Dritten, darunter eine Diplom-Psychologin, die den Ex-Mitarbeiter wegen seiner Probleme sogar kostenlos beraten hatte.

Im Gegensatz zu den SPIEGEL-Autoren war Höcker umfassend im Bilde, und man sollte von einem Pressejuristen wie Höcker erwarten dürfen, dass ihm der qualitative Unterschied zwischen einer verdeckten Recherche und Lauschangriffen, die sogar in die Privatsphäre gehen, geläufig ist.

Wallraffs gefestigtem Ruf hat die SPIEGEL-Kampagne kaum geschadet. Kopfschüttelnd erinnert sich Wallraff an eine Äußerung des früheren SPIEGEL-Chefredakteurs Erich Böhme, der ihm vor Jahren das Motiv der traditionell Wallraff-kritischen Haltung des SPIEGEL verriet:

„Sie haben uns Marktanteile in Sachen Aufklärung und Moral abgenommen!“

 

(Disclosure: Der Autor ist einer von „Wallraffs Juristen“.)

24. Januar 2013

Cold War Leaks

Der Heise-Verlag hatte bereits vor Monaten angekündigt, dass von mir bald ein ePUB über militärische und geheimdienstliche Begebenheiten des Kalten Kriegs mit dem Namen „Cold War Leaks“ erscheinen wird. Aufgrund von Arbeitsüberlastung musste ich das Lektorat immer wieder schieben, aber im Februar werde ich es definitiv angehen.

Bevor irgendwelche Piraten falsche Schlüsse ziehen, möchte ich folgendes festhalten:

  • Das E-Pub wird, soweit es direkt bei Heise erworben wird, kein DRM haben.
  • Fast alle Texte sind im Prinzip schon bei TELEPOLIS online, sie werden überarbeitet. Da niemand gerne im Internet lange Texte liest, etwa meine Biographie über Lemnitzer, denken wir, dass insoweit ein ePUB einen Mehrwert macht. Kostet keine 10,- €.
  • Der Heise-Verlag verschwendet keine Zeit mit Abmahnungen oder sonstigen Gängelungen. Kein Verlag hat besser als Heise begriffen, was das Internet ist. Das Herz Internets schlägt bei Heise. ;)
20. Januar 2013

„Zero Dark Thirty“ ist patriotische Propaganda

Die gefeierte US-Regisseurin Kathryn Bigelow hat die Exekution Bin Ladens als patriotischen Politthriller verfilmt. Was es über den Grad an Zivilisation einer Nation aussagt, wenn man einen Gegner nicht vor Gericht stellt, sondern ihn einfach vor seiner Familie abknallt, möchte ich (anders als die Kanzlerin) nicht weiter kommentieren und denke mir auch meinen Teil über die Glorifizierung der „greatest Manhunt“, die Ende des Monats auch hier in die Kinos kommen soll.

Was aber gar nicht geht: In dem Film wird inszeniert, die Information über den Aufenthaltsort von Bin Laden stamme aus einem Verhör in Guantánamo, womit er suggeriert, dass die dortige Folter habe wenigstens diesen Sinn gehabt. Damit „legitimiert“ Hollywood ein Verbrechen, das unter anderem auch deutschen Staatsbürgern bzw. hier geborenen und aufgewachsenen Menschen angetan wurde, Murat Kurnaz und Khaled al-Masri. Drei aufrechte US-Senatoren verlangten daher eine Klarstellung der Produzenten, dass die Informationen, die zur Auffindung bin Ladens führten, nicht durch Folter von Al-Qaida-Mitgliedern zustande gekommen seien.

Heute wird Präsident Obama erneut vereidigt. Eine Änderung der US-Außenpolitik seit der Regierung Bush habe ich nicht feststellen können. Im Gegenteil hat die CIA in Pakistan inzwischen bis zu 3.000 Menschen mit Drohnen abgeknallt – ohne Gerichtsverfahren, viele davon offenbar versehentlich. Ein Kinofilm über das Schicksal dieser Menschen ist in Hollywood nicht zu erwarten.

17. Januar 2013

Oups! Hier wird ja mitgelesen …

Aus Gründen von Datenschutz habe ich auf meinem Blog keine Analyseprogramm laufen, das mir Anzahl und Interessen der Blogbesucher verrät. Da ich auch die Kommentare geschlossen halte und keinen Rückkanal habe, war ich lange der Meinung, meine Beiträge würden nur von den selbst bloggenden Anwaltskollegen und von einigen „Krawallbrüdern“ usw. gelesen. Im Laufe des letzten Jahres habe ich ein paar mal gemerkt, dass man zumindest in CCC- und Piratenkreisen mein Blog regelmäßig liest. Nun aber hat mich „Virato“ wissen lassen, dass ich in den „Virato Blog-Charts 2012 nach SMQ“ (was auch immer das genau sein mag) auf Platz 50 der deutschen Blogs liege.

Die Leserfrequenz wundert mich deshalb, weil ich ja inzwischen einen Großteil meines Bloggens auf die TELEPOLIS news ausgelagert habe, wo ich zwei- bis dreimal pro Woche direkt blogge und daher seltener hier schreibe, zumal ich 2012 wegen viel Arbeit kaum Zeit zum Bloggen hatte. Wie auch immer, ich gratuliere mir recht herzlich! Die Aufmerksamkeit verpflichtet allerdings zu weniger Tipp- und Kommafehlern … :)

In einigen Tagen gibt es hier übrigens einen kleinen Scoop, den ich gerade am Schreiben bin. Versprochen!

13. Januar 2013

GEMA ist digitaler Vandalismus

Aktuell kloppen sich mal wieder GEMA und Youtube, diesmal am Bundespatentgericht.

Letztes Jahr korrespondierte ich wegen eines Artikels mit dem Video-Künstler Cristóbal Vila, der seine Studien kostenfrei ins Internet stellt und bei Verwendung durch kommerzielle Anbieter wie TV-Sender von diesen vergütet wird. Vila war erstaunt, dass sein großartiges Werk „Nature by Numbers“ im deutschen Youtube wegen der Musikverwendung nicht zu sehen war, denn der Komponist Wim Mertens war mit der Verwendung sehr glücklich und hatte seine ausdrückliche Einwilligung erteilt; es kam sogar zu einer gemeinsamen Arbeit.

In Deutschland müssen GEMA-Mitglieder aufgrund des einheitlichen Vertrags ihre Kompetenzen zur Einwilligung an diese abgeben. Die GEMA wiederum ist dann zwar Interessenten gegenüber grundsätzlich kontrahierungspflichtig, will aber stets Geld sehen. Ein weiteres Problem ist, dass die GEMA selbst zahlungswilligen Konsumenten, die ihre Videos mit GEMA-pflichtiger Musik unterlegen wollen, keine Möglichkeit hierzu. Auch aus anderen Gründen bin ich schon lange zu dem Schluss gekommen, dass die GEMA nicht reformierbar ist.

9. Januar 2013

Jahrbuch Netzpolitik 2012

Auf dem Hacker-Kongress 29C3 habe ich mir nach einem bemerkenswerten Vortrag der Netzaktivisten Markus Beckedahl und Kirsten Fiedler das druckfrische „Jahrbuch Netzpolitik 2012“ besorgt und in einem Rutsch durchgelesen. Um es kurz zu machen: Jeder Pirat und jeder andere, der zu diesem Themenbereich Kompetenz beansprucht, sollte es gelesen haben.

Freundliche Erinnerung an den NDR

In diesem Beitrag über den Niedersachsen-Wahlkampf im Internet kommen ausgerechnet die Piraten nicht vor:

Dem NDR fiel dazu das Folgende ein:

Lieber Herr Kompa,

vielen Dank für Ihr Schreiben, das ich zuständigkeitshalber beantworte.

Der von Ihnen kritisierte Beitrag „Wahlkampf im Internet“ hatte einen Test zum Gegenstand, inwieweit die im Niedersächsischen Landtag vertretenen etablierten Parteien das Internet nutzen. In der Anmoderation haben wir nicht nur darauf ausdrücklich hingewiesen, sondern auch gerade die Piratenpartei als beispielgebend für die Nutzung dieses Mediums angeführt.

Die Vorwahlberichterstattung des NDR berücksichtigt im Rahmen eines abgestuften Redaktionskonzepts alle Parteien, die zur Wahl zugelassen sind. Studiogespräche gibt es dabei mit jenen Gruppierungen, die dem Niedersächsischen Landtag angehören. Über die anderen Parteien, also auch über die Piraten, wird in Beitragsform berichtet.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Arno Beyer
Stv. Intendant | Direktor

Meine Antwort:

Lieber Herr Dr. Beyer,

der Informationsauftrag des NDR beschränkt sich aber nicht auf die „die im Niedersächsischen Landtag vertretenen etablierten Parteien“.

Im 15. Rundänderungsfunkstaatsvertrag heißt es in § 11:

Auftrag
(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.
(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.

Das ist offensichtlich nicht der Fall. Warum gelingt es dem NDR nicht, was der WDR vorbildlich geleistet hat? Insgesamt kamen die Piraten in der NDR-Berichterstattung erstaunlich kurz, und nach einem bemerkenswert tendenziösen NDR-Bericht über die Piraten aus anderen Bundesländern vom letzten Jahr wäre es ein Gebot der Fairnis gewesen, wenigstens die niedersächsischen Piraten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Kompa

8. Januar 2013

„Bundespräsident Schramm“

Heute vor genau einem Jahr hatte ich mit diesem Artikel den Hype für eine Präsidentschaftskandidatur Georg Schramms ausgelöst. Der satirisch gemeinte Beitrag löste ganz real eine Kette an unterhaltsamen Ereignissen aus, die sich über eineinhalb Monate hinzogen. Der Artikel wurde 2012 bei TELEPOLIS am meisten angeklickt.