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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


5. Oktober 2014

Schattenmann in der Regierung

 

CIA-Gründer Allen Dulles fürchtete nichts mehr als parlamentarische Untersuchungsausschüsse. Seine dunklen Geheimnisse hielt der kalte Krieger in erster Linie vor dem eigenen Volk geheim. Der erfahrene Diplomat und Gesellschaftslöwe Dulles verstand es seinerzeit, die Parlamentarier mit seinem Charme einzuwickeln und zu belügen. Sicherheitshalber ließ er Parlamentarier im eigenen Land überwachen. Als die CIA schließlich Mitte der 1970er Jahre von Senator Frank Church gründlich auseinander genommen wurde, hatte der selbsternannte Meisterspion bereits das Zeitliche gesegnet.

Nunmehr erheben sich also die Leichen aus dem Keller des vormaligen deutschen Geheimdienstkoordinators Frank-Walter Steinmeier. So hatte der Stratege zwischen 2004 und 2008 heimlich einen Großteil der Telekommunikation bereitwillig an die NSA geliefert.

Als ich Steinmeier letztes Jahr noch persönlich fragte, ob er der NSA erlaubt habe, mein Handy abzuhören, hatte er das noch abgestritten – im Spionagehandwerk sozialübliches Verhalten. Der G10-Kommission hatte er auch nichts gesagt und damit deren Autorität untergraben. Einmal mehr hat sich das Konzept der Kontrolle von Geheimdiensten als Scharade zur Beruhigung von Kritikern herausgestellt.

Ich würde mir wünschen, dass von uns gewählte Politiker in erster Linie uns gegenüber loyal sind – vor allem in einer Zeit, in der uns die USA in einen neuen Kalten Krieg hineinziehen und mit TTIP knebeln wollen.

-> Doppelagent Steinmeier enttarnt

3. Oktober 2014

Tag der Deutschen Propaganda-Einheit

Vor 25 Jahren befeuerten die deutschen Medien – jeweils in Ost und West – die absurde Idee, dass die Deutschen auf sich gegenseitig schießen sollten. Den „Nach-Kaltkriegs-Geborenen“, die heute lieber einen anderen Ablauf der Geschichte zusammen feiern, ist dieser historische Wahnsinn vermutlich eher schwer zu vermitteln. In meinem E-Book Cold War Leaks hatte ich einen Blick hinter den Vorhang dieser wohl überflüssigsten politischen Entwicklung der Geschichte geworfen, die uns heute gigantische Armeen und Geheimdienste ohne sozialwirtschaftlichen Nutzen hinterlassen hat. Wie erst seit einigen Jahren bekannt ist, hätte es 1983 beinahe geknallt – für nix. Eine Chance zur von Deutschland ausgehenden Abrüstung hatte sich 1985 aufgetan, als der vormalige Staatssekretär im Verteidigungsministerium Dr. Andreas von Bülow sein berühmtes Bülow-Papier vorlegte. Die Unterstützung blieb damals weitgehend aus, auch die der Medien. Stattdessen haben wir nun noch heute eine als „Verteidigungsbündnis“ gegründete Nato, die sich penetrant in Richtung Osten ausgedehnt hat und deren US-amerikanische Strategen inzwischen ganz offen mit Cyberwar provozieren.

Während des Kalten Kriegs hätte man theoretisch zwei antagonistische deutsche Medienrealitäten abgleichen können. Heute kriegen wir auf allen konventionellen Kanälen die gleiche Propaganda, wie man anhand der unfassbar einseitigen und bisweilen erstaunlich manipulativen Ukraine-Berichterstattung sehen kann. Die im Westen vom Bundesverfassungsgericht in seiner Weisheit aufgestellte Forderung nach Medienvielfalt und unabhängigem Rundfunk wurde überwiegend leider nicht erfüllt.

Was den öffentlich-rechtlichen Rundfunk betrifft, so haben wir als Gebührenzahler eigentlich einen Anspruch darauf, unabhängig und vor allem staatsfern informiert zu werden. Anders als private Medienanbieter sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunkhäuser zur hausinternen Gewährleistung von Meinungsvielfalt verpflichtet. Nicht einmal die vom Bundesverfassungsgericht konzpierte Idee, mit dem ZDF einen alternativen Rundfunkanbieter aufzubauen, hat im Ergebnis funktioniert. Schade eigentlich …

Besonders fragwürdig finde ich, dass sich etliche Intendanten und Chefredakteure dieser Sender genau wie ZEIT-Prozesshanseln in der konservativen US-Lobby Atlantik-Brücke e.V. gegenseitig auf die Füße treten. Bekannte öffentlich-rechtliche Journalisten, die jährlich jeweils rund eine halbe Million Euro aus unserer Haushaltsabgabe einstreichen, sollten eigentlich frei von derartigen Interessenkonflikten und den Gebührenzahlern loyal sein …

Die deutsche Wiedervereinigung jedenfalls war kein Verdienst der Medien, sondern das der Courage der DDR-Bürger. Eine von ihnen, Bärbel Bohley, hatte mir vor fünf paar Jahren trotz ihrer Erkrankung ein Interview gewährt. Die Geschichte der Frau, die es mit einem mächtigen Geheimdienst aufnahm, wird meines Erachtens viel zu selten erzählt. Sie rief damals dazu auf, unseren eigenen Kopf zu benutzen. Wird gemacht … ;)

Deutscher Fernsehpreis für Günter Wallraff

 

Günter Wallraff wurde gestern für „Team Wallraff“ mit dem Deutschen Fernsehpreis ausgezeichnet. Ich habe bislang keinen beeindruckenderen Journalist kennen gelernt. Die Hälfte seiner Arbeitszeit wurde durch Gerichtsprozesse verschwendet.

Als der Kollege Höcker mir letztes Jahr mit einem Prozess drohte, bot mir Wallraff spontan an, sich an möglichen Prozesskosten zu beteiligen. ;)

Hier die vollständige Aufzeichnung der sehenswerten Wallraff-Ausgabe von „Ich stelle mich (WDR)“ vom 17.08.2014.

2. Oktober 2014

ARD-Selbstkritik: Gewogen und für zu leicht befunden

 

Der Chefredakteur von ARD-aktuell hatte im Tagesschau-Blog auf die Kritik an der Berichterstattung über die Ukraine-Krise reagiert. Diplomatisch hat er sich einerseits vor seine Leute gestellt, andererseits Besserung gelobt. Den Kommentaren von Albrecht Müller (Nachdenkseite) und Malte Danilijuk (Telepolis) habe ich nichts hinzuzufügen.

Gestern nun haben sich die Tagesthemen für eine falsche Berichterstattung entschuldigt. So hatten die Tagesthemen am 20.05.2014 den Mord an zwei Menschen den „prorussischen Separatisten“ angelastet, obwohl die Täter einem ukrainischen Freiwilligen-Bataillon zuzurechnen sind. Während man auf der Tagesthemen-Website etliche Berichte bequem anklicken kann, muss man diese Richtigstellung mit der Lupe suchen.

So nobel das Erratum in einer Nachrichtensendung sein mag, es kann höchstens ein erster Anfang eines umfassenden Selbstreinigungsprozesses sein. So behaupteten die Tagesthematiker in eben jener Sendung vom 20.05.2014, 10.000 Menschen hätten in einem Stadion demonstriert. Es scheinen wohl eher 300 (in Worten: dreihundert) gewesen zu sein:

 

 

Das medienkritische Buch von Bröckers/Schreyer („Wir sind die Guten“), in dem die Autoren eine Fülle an Medienversagen zum Ukraine-Konflikt zusammengetragen haben, hält sich inzwischen solide auf der Bestsellerliste.

1. Oktober 2014

Versteckte Kamera in Arztpraxis

 

Ein Hamburger Arzt hat gegen den NDR (vermutlich am Landgericht Hamburg) eine einstweilige Verfügung wegen eines Berichts erwirkt, der mit versteckter Kamera gedreht wurde. Der christliche Medizinmann hatte seine Künste als „Schwulenheiler“ angeboten, die ein schwuler Journalisten in Anspruch nahm, obwohl er vermutlich nicht wirklich „geheilt“ werden wollte.

Aufnahmen mit versteckter Kamera sind im Presserecht ein Klassiker, da es sich beim Verhältnis zwischen Arzt und Patient um einen vom Gesetzgeber besonders geschützten Bereich handelt. Arzt und Patient sollten vertrauensvoll und offen reden können. Das ist dann nicht unbefangen möglich, wenn man mit verdeckten Aufnahmen rechnen muss. Daher ist es relativ einfach, in der ersten Instanz eine Unterlassungsverfügung zu erwirken.

Allerdings ist eine Rechtsverteidigung durchaus möglich. RTL etwa wehrte sich erfolgreich gegen eine Unterlassungsverfügung, weil der dort betreffende Azrt anonymisiert war.

Dieses Jahr hob das Oberlandesgericht Hamburg eine Unterlassungsverfügung von Krebs-Behandler und Dauerkläger Dr. Nikolaus Klehr gegen das ZDF auf. Die Aufnahmen hatten nur den Eingangsbereich seiner Praxis sowie ein verpixeltes Beratungsgespräch ohne Originalton gezeigt. Entgegen dem Landgericht Hamburg vermochte das OLG darin keine rechtswidrige Persönlichkeitsrechtsverletzung zu erkennen.

 

30. September 2014

BGH: Veröffentlichung rechtswidrig beschaffter E-Mails kann zulässig sein

Der BGH hat sich erneut mit der pressemäßigen Nutzung von fremden E-Mails beschäftigt. Vor ein paar Jahren hatte ich den BGH davon überzeugt, die Revision gegen ein Urteil des OLG Stuttgart nicht zur Entscheidung anzunehmen, das die Nutzung von E-Mails aus einer vermeintlich privaten Mailingliste erlaubte.

Nunmehr ging es um E-Mails eines Politikers, die auf einem ihm abhanden gekommenen Rechner gefunden wurden. (Passiert häufig: Allein in London werden jährlich an die 1.000 Notebooks allein in Taxen vergessen …) Der Unglücksvogel war außerehelicher Vater eines Kindes geworden, für das offenbar Sozialleistungen beantragt waren. Für einen Finanzminister war das halt schon ein bisschen peinlich.

Während die Vorinstanzen eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts erkannten, ließ heute nun der BGH die Äußerungen zu (via Beckmann & Norda):

Zwar greift eine Berichterstattung, die sich auf den Inhalt der zwischen dem Kläger und seiner Geliebten gewechselten E-Mails stützt, in die Vertraulichkeitssphäre des Klägers und sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Beide genannten Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts schützen das Interesse des Kommunikationsteilnehmers daran, dass der Inhalt privater E-Mails nicht an die Öffentlichkeit gelangt. Der Eingriff ist aber nicht rechtswidrig. Das von den Beklagten verfolgte Informationsinteresse der Öffentlichkeit und ihr Recht auf Meinungsfreiheit überwiegen das Interesse des Klägers am Schutz seiner Persönlichkeit auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass die veröffentlichten Informationen von einem Dritten in rechtswidriger Weise beschafft worden sind. Nach den getroffenen Feststellungen haben sich die Beklagten die E-Mails nicht durch vorsätzlichen Rechtsbruch verschafft, um sie zu publizieren. Sie haben sich an dem Einbruch in die Vertraulichkeitssphäre des Klägers auch nicht beteiligt, sondern aus dem Bruch der Vertraulichkeit lediglich Nutzen gezogen.

Und:

Die Informationen, deren Wahrheit der Kläger nicht in Frage stellt, haben einen hohen „Öffentlichkeitswert“. Sie offenbaren einen Missstand von erheblichem Gewicht, an dessen Aufdeckung ein überragendes öffentliches Interesse besteht. Als Minister und als Landtagsabgeordneter gehörte der Kläger zu den Personen des politischen Lebens, an deren Verhalten unter dem Gesichtspunkt demokratischer Transparenz und Kontrolle ein gesteigertes Informationsinteresse besteht. Die der Beklagten zu 1 zugespielten E-Mails belegen, dass sich der Kläger über viele Jahre der wirtschaftlichen Verantwortung für seine Tochter E. entzogen und diese auf den Steuerzahler abgewälzt hat. Er hat es im eigenen persönlichen, wirtschaftlichen und politischen Interesse hingenommen, dass seine ehemalige Geliebte für die gemeinsame Tochter Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bezog, obwohl die Voraussetzungen für einen Leistungsbezug nicht gegeben waren. Denn die Kindesmutter hatte der zuständigen Behörde den Kläger pflichtwidrig nicht als Vater von E. benannt.

27. September 2014

ZEIT-Journalisten verstehen keinen Spaß

 

Gestern habe ich live auf Twitter und dann bei Telepolis über den selbstentlarvenden Rechtsstreit zwischen den ZEIT-Autoren Josef Joffe und Jochen Bittner gegen das ZDF wegen angeblicher Unwahrheiten in einem zugespitzen satirischen Beitrag der „Anstalt“ berichtet. Kampfschauplatz war mal wieder Saal 335B des Landgerichts Hamburg.

Die gleichen Journalisten, die einseitig und ungenau über den Ukraine-Konflikt berichten, werden auf einmal denkbar sensibel, wenn es um Tatsachenbehauptungen über sich selber geht und legen an Satiriker absurde Maßstäbe an. Wie weggetreten kann man eigentlich sein? Ob man vielleicht mal Putin verraten sollte, dass man missliebige Meinungen am Landgericht Hamburg genauso effizient verbieten lassen kann wie in seinem eigenen straff geführten Reich, das so schrecklich sein soll? Wäre es nicht die politische Aufgabe freier westlicher Journalisten gewesen, dem Osten ein Vorbild in Sachen Pressefreiheit zu geben und wenigstens die Freiheit der Satire zu achten?

Der letzte namhafte Journalist, der den eigenen Kollegen in der Hamburger Zivilkammer 24 Sand in die Druckmaschinen streute, war 2008 Helmuth Markwort, weil er der Saarbrücker Zeitung einen Irrtum von Roger Willemsen zurechnen wollte, der diesem in einem Interview unterlief (Titel: „Heute wird offen gelogen“… ;) ). Nachdem die Hamburger Landrichter sich dankbar Sand in die Augen streuen ließen, hob der Bundesgerichtshof diese hanseatische Dösbattelei wieder auf. Sehr peinlich …

Die eigentlichen Probleme meiner gestrigen „Frontberichterstattung“ lagen da, wo man sie nicht vermuten würde. So musste ich kurzfristig einen dringenden Zahnarztermin verlegen und kämpfte im Gerichtssaal gegen einen schwachen Akku. Während in anderen Gerichten bei Nutzung von Steckdosen eine Jahresgebühr erhoben wird, ist man in Hamburg glücklicherweise liberal. Als tückisch erwies sich die Autokorrektur, die meine Arbeit leider stehts verdoppelte. So „vermenschlichte“ die Maschine den Namen des Kollegen Dr. Mensching, dem die ehrenvolle Aufgabe zufiel, das ZDF zu vertreten.

Das wohl ungewöhnlichste Hindernis beim gestrigen Twitter-Marathon war der Versuch von Uri Geller, mich auf meinem Smartphone anzurufen, weil er sich nochmals für unser auf english geführtes Nonsens-Interview wegen den verbogenen iPhone 6 bedanken wollte. Das war zwar bei Telepolis kein Hit gewesen, wurde aber von internationalen Medien wie dem Wallstreet Journal und dann anderen aufgegriffen und geht gerade um die ganze Welt. Wenn ich mich mit umstrittenen Löffelbiegern besser verstehe als mit die Wahrheit verbiegenden Journalisten, sagt das wohl irgendwas aus … ;)

Noch bizarrer allerdings war gestern eine E-Mail von Bittner, in der er mich auf seinen larmoyanten Kommentar im Heise-Forum aufmerksam machte. Das wäre gar nicht nötig gewesen, denn die Heise-Leser waren so aufmerksam, sämtliche von Bittners Kommentaren rot zu markieren …

25. September 2014

Geheimdienstkontrolle: Wer bewacht die Wächter?

 

Im Leitartikel zum aktuellen KOMPASS habe ich das gegenwärtigen Konzept der Geheimdienstkontrolle in Deutschland beschrieben. Ab S. 4 skizziere ich zunächst kurz, welche Erfahrungen wir hierzulande mit Geheimdiensten so gemacht haben. Anschließend stelle ich knapp die Kontrolle durch Justiz, Verwaltung, Politik und Medien dar, sowie meine Meinung zu dem Thema. Die Zeitung enthält auch ein Interview mit Padeluun von Digital Courage.

24. September 2014

Déjà-vues in der ZDF-Anstalt

 

Beim Ansehen der aktuellen Ausgabe der „Anstalt“ hatte ich Tränen in den Augen. Während sich unsere Qualitätsjournalisten auch in den öffentlich-rechtlichen Medien auf die Rolle des Volksempfängers beschränken, halten wenigstens die Kabarettisten die Front – das aber bis ins Detail brillant! Anscheinend haben die mein „Pressekorps“ aufgegriffen … ;)

Auch zu anderen in der Sendung angesprochenen Themen hatte ich ebenfalls geschrieben:

Bevor mir das Landgericht Hamburg wieder etwas aus einem verlinkten Video zurechnet, korrigiere ich hier ein Detail: Der Deutsche Presserat hat das unsägliche SPIEGEL-Cover nicht „gerügt“, sondern „missbilligt“. Im ersteren Fall einer (öffentlichen) Rüge hätten sie im eigenen Blatt darüber berichten müssen. Sicher ist es nur ein häßlicher Zufall, dass die Vorsitzende des Plenums Katharina Borchert ist – die Geschäftsführerin von SPIEGEL ONLINE.

22. September 2014

audiatur et altera pars

 

Heute vor genau einem Jahr um 18 Uhr endete mein bescheidenes Dreivierteljahr als Beinahe-Politiker in einer unfertigen Partei. Deren interne Lufthoheit war zunehmend von Personen gekapert worden, die ein eher subjektives Verständnis von Demokratie, Meinungsfreiheit und Mitgestaltung bewiesen. Was als Partei gegen Überwachungswahn und Urheberrechtsexzesse und für einen zeitgemäßen Umgang mit dem damals von deutschen Politikern völlig unverstandenem Internet begonnen hatte, präsentierte sich dank einiger weniger Personen an den entscheidenden Stellen als eine Art MLPD 2.0. Statt des Grundsatzes audiatur et altera pars und Transparenz war es insbesondere bei Berliner Piraten Methode, (vermeintliche) Parteigegner zu verteufeln, mundtot zu machen und via Twitter regelrechte Hexenjagden zu veranstalten. (Dass es dann nach dem Bremer-Parteitag nahezu totalitär wurde, hatte ich damals nicht für möglich gehalten.)

Den verblasenen Wahlkampf von 2013 konnte ich damals nur noch ertragen, weil mich einmal täglich Friedrich Küppersbusch mit bissigen Kommentaren im „Tagesschaum“ (ARD) entschädigte. Küppersbusch, der montags eine Kollumne in der taz schreibt, war Mitte der 1990er mit seiner ARD-Politshow „Privatfernsehen“ einer der führenden Medienkritiker. Auch Küppersbusch schließt sich der Kritik an der Einseitigkeit der Berichterstattung über die Ukraine an.

 

 

Gestern habe ich auf TELEPOLIS ein Resüme der viel zu geringen Berichterstattung über die entsprechende Kritik des ARD-Programmbeirats gezogen, der seine Aufgabe offenbar ernst nimmt.