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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


19. Januar 2010

LG Berlin: Kollege E. bekommt von Diekmann 20.000,- Euro Geldersatz

Mein lieber Ex-Mandant Kai Diekmann, den ich letzte Woche zum standeswidrigen Freundschaftspreis von 50 Cent für ein Stündchen beraten hatte, musste heute eine herbe Niederlage vor dem Landgericht Berlin einstecken. Der Kollege E., den ich für den besten Presserechtler mindestens Berlins halte, hat eine Geldentschädigung von beträchtlichen 20.000,- Euro erstritten.

Soweit ich es überblicke, ging es um den Alien-Streit, bei dem die BILD das Bildnis des bekannten Anwalts für eine – wie sie es nennt – „Satire“ – verwendete, in der Kollege E. zum Alien stilisiert wurde. Kollege E. ist jedoch in der Medienwelt dafür bekannt, sein Recht am eigenen Bild vehement zu verteidigen und liefert sich mit Diekmann eine langjährige Vendetta. Offenbar war die satirisch veranlagte Benutzung nicht ausreichend genug, ein Interesse der Öffentlichkeit an E.’s Antlitz zu begründen.

Im obigen Video kann man sehen, wie ein Kabarettprofi eine wirklich gute Alien-Satire auf eine Prominente macht, wobei keine Bildrechte verletzt werden. Hat ja nicht jeder 20.000,- Euro zu Forschungszwecken rumliegen.

UPDATE:

Inzwischen hat Diekmann sein Posting erweitert und eine Presseerklärung des gegnerischen Anwalts veröffentlicht, die meine Vermutung bestätigt. Diese Veröffentlichung könnte allerdings weiteren Ärger auslösen. Warten wir ab, wie sich Diekmanns juristisches Forschungsprojekt in den nächsten (und damit letzten) beiden Wochen gestalten wird!

Bosbach vom Nacktscanner ausgezogen

Die Qualität und Notwendigkeit eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks erweisen sich in Sternstunden wie letzte Woche, als Prof. Werner Gruber bei Markus Lanz die Nutzlosigkeit von Nacktscannern zeigte. Der bedröppelte Dummschwätzer vom Dienst, Wolfang Bosbach, maulte schließlich, er fände das Ganze nur begrenzt lustig. Wir haben fanden es unschlagbar witzig! Es lohnt sich, den ganzen Beitrag anzusehen.

Wir sind Diekmann!

Bei seinen Kollegen scheint der Imagewandel vom suspekten BILD-Boss zum „Crazy Kai“ funktioniert zu haben: Seine Leute vom Medienmagazin „Horizonte“ wählten ihn zum „Medienmann des Jahres“.

„Wir sind nicht zimperlich bei Bild, wenn es darum geht auszuteilen. Also dürfen wir auch nicht mimosenhaft reagieren, wenn es darum geht einzustecken“

Preise suchen sich ihre Träger …

In seinem heutigen, an die Wochenschau angelehnten Retro-Beitrag (der elektrische Reporter lässt grüßen!) klappt es auch langsam mit dem Humor …

Gestern erschien bei Telepolis mein Bericht über mein BILD-Praktikum von letztem Freitag. Presseanwälte sind über die Existenz von Boulevardmedien nicht ganz unglücklich … Gerade gab es ja eine einstweilige Verfügung wegen dem Wedel-Buch.

„Melitta will wohl den Spaß aus der Werbung filtern“

Wie berichtet und analysiert, hatte Melitta einem Vollautomatenhersteller eine einstweilige Verfügung ins Haus geschickt. (Allein die Wortspiele aus meinem Beitrag darüber wurden von Journalisten mehrfach übernommen, weswegen man mal an urheberrechtliche Abmahnungen hätte denken können …)

Nun hat am 07.01.2009 die mündliche Verhandlung stattgefunden – natürlich bei meinen Freunden vom Landgericht Hamburg. Erstaunlicherweise fanden die den Spot komisch, was ich bei aller Sympathie zum Antragsgegner eher nicht tue. Jedenfalls kam ein Hamburger Richter auf das hier in der Überschrift aufgegriffene Wortspiel, dass selbst mir Respekt abverlangt!

Die von Melitta empfundene Herabsetzung der Filtertüten machten die Hamburger nicht mit. Jedoch beanstandete man den Lohnkostenzähler als irreführend – was man bei Kenntnis des Gesetzes nachvollziehen kann. Insoweit wurde die seltsame einstweilige Verfügung bestätigt.

Inzwischen läuft der Spot wieder – ohne Lohnkostenzähler. Glückwunsch an die standhaften Antragsgegner!

UPDATE: So kommentiert der Antragsgegner:

„Kalle, gib mal Melitta!“

17. Januar 2010

Wikileaks verlängern erneut ihre Pause

Bei meinem Berlin-Besuch letzte Woche traf ich mal wieder Aktivisten des Enthüllungsportals Wikileaks, deren Arbeit man nicht hoch genug schätzen kann. Derzeit suchen sie nach Geldgebern, wobei sie einen jährlichen Etat von 600.000,- $ finanzieren müssen. Damit die zahlreichen Nutzer den Wert des vorgehaltenen Contents besser zu schätzen wissen, ist die Website während der Spendenaktion abgeschaltet. Die Freigabe wurde nun erneut verschoben, diesmal auf den 18.01.2009. Wenn Sie mal Geld wirklich sinnvoll anlegen wollen und ihnen an der politischen Zukunft etwas liegt, dann wäre das vielleicht was für sie. Wenn sich jeden Tag 70.000,- Euro zur Erhaltung des Kölner Doms finden, dann müsste in einem globalen Fundraising doch mehr drin sein als die bisherigen 200.000,- Euro.

We have received hundreds of thousands of pages from corrupt banks, the US detainee system, the Iraq war, China, the UN and many others that we do not currently have the resources to release. You can change that and by doing so, change the world. Even $10 will pay to put one of these reports into another ten thousand hands and $1000, a million.

Das oben verlinkte Video entstand beim Jahreskongress des CCC. Der Vortrag endete mit einer standing ovation.

16. Januar 2010

Wedel macht den Bohlen

Filmemacher Dieter Wedel hat seine Memoiren geschrieben – und dabei eine frühere Beziehung zu Hannelore Elsner verwertet. Wie schon bei Woody Allen, Diether Bohlen und dem Typ, der Esra liebte, werden sich Gerichte über die Grenzen zwischen Persönlichkeitsrecht und Kunstfreiheit Gedanken machen.

Eine einstweilige Verfügung gegen die BILD-Zeitung, welche einen Vorabdruck bringen wollte, ist bereits erlassen worden, auch sind Teile des Buches verboten worden. Während das Verbieten von Kolportagen aus dem Intimbereich keine Kunst ist, darf man gespannt sein, wie erfolgreich Elsners weitere Forderung auf Geldersatz („Schmerzensgeld“) ausgeht.

Ruhrbarone und Wegelagerer

Wie berichtet, waren die Ruhrbarone von einer Fotografin angegangen worden, welche vor Jahren Sara Wagenknecht abgelichtet hatte und sich nicht erinnern konnte, den Ruhrbaronen ein entsprechendes Nutzungsrecht eingeräumt zu haben. Die Ruhrbarone argumentierten mit dem nachvollziehbaren Rechtsempfinden, das Portrait sei von Frau Wagenknecht etliche Jahre zum Download bereitgestellt worden, eine journalistische Nutzung des Pressefotos sei daher legitim.

Grundsatz: kein gutgläubiger Erwerb von Rechten

Während Frau Wagenknecht als öffentliche Person journalistische Auswertung ihres Bildnisses hinnehmen muss, behält die Urheberin (Helga Paris) der konkreten Fotografie grundsätzlich ihre Rechte. Sie kann die Nutzungsrechte an ihrem Werk ihrer Kundin Wagenknecht in der Weise einräumen, dass diese wiederum dann Dritten Nutzungsrechte einräumt. Das ist ja auch der Sinn von PR-Material. Das Problem am durch Zwischenpersonen vermittelten Rechtserwerb ist, dass nur tatsächlich bestehende Rechte übertragen werden können.

Anders als etwa bei beweglichen Sachen wird der Glaube des Erwerbers an das Eigentum des Veräußerers nicht geschützt.

Grundsatz: Keine Rechtsscheinsprivilege im Urheberrecht

Auch der Rechtsgedanke der Duldungs- oder Anscheinsvollmacht ist nicht ohne weiteres übertragbar.

Im dem Urheberrecht verwandten Markenrecht sieht es anders: eine erworbene Marke muss man pflegen. Marken können wegen Nichtgebrauchs gelöscht werden. Der Industrie obliegen sogar gewisse Marktbeobachtungspflichten, um Verwässerung der Marke etc. frühzeitig zu begegnen. Marken können sogar gegenstandslos werden, wenn sie zum allgemeinen Sprachgebrauch aufsteigen, etwa Vaseline.

Im Urheberrecht jedoch treffen solche Pflichten einen Künstler grundsätzlich nicht. Es ist auch prinzipiell seine Sache, wann er gegen wen seine Rechte geltend macht.

Korrektiv: Rechtsschutzbedürfnis

Für Fälle, die zwar den Buchstaben des Gesetzes entsprechen, auf der Wertungsebene aber aufgrund des unschlüssigen Verhaltens des Klägers Bauchschmerzen bereitet, hat die Rechtsprechung als letzten Notnagel das weitgehend ungeschriebene Erfordernis eines Rechtsschutzbedürfnisses entwickelt. Wir befinden uns hier eher in der Abteilung „Gnade vor Recht“.

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg folgte der Argumentation, dass es sich die Künstlerin entgegenhalten lassen muss, jahrelang die Verbreitung des Bildes toleriert zu haben. Sie kann daher heute nicht mehr wie der Geist der vergangenen Weihnacht jedem Verbreiter hinterhersteigen und Nutzungshonorare schinden.

Dies ist eine Wertungsentscheidung, die andere Gerichte auch anders hätten sehen können. Ich habe von einem Gericht im Raum Norddeutschland gehört, bei dem man auf der Ebene des Rechtsschutzbedürfnisses die Beklagten allenfalls aus Höflichkeit ausreden lässt, sich jedoch einen Dreck um die Praktikabilität unverschämter Ansprüche schert.

Fürs Protokoll: Hier handelt es sich um eine spezielle Fallgestaltung. Die prozessuale Enthaltsamkeit der Urheberin hat insbesondere auch nichts mit Verjährung oder ähnlichem zu tun. Die Rechtsauffassung, man könne Pressefotos einfach so übernehmen, ist nicht zur Nachahmung empfohlen. Oft sind die Rechte nur für einen bestimmten Zeitraum oder eine bestimmte Nutzung frei.

Standeswidriger Ruhrbaron

Seiner Durchlaucht Ruhrbaron David Schraven scheinen ihr prozessualer Erfolg zu Kopf gestiegen zu sein, weshalb Schraven nicht die dem Adel obliegende vornehme Zurückhaltung wahrt. So fand er es geziemend, mich aufgrund meiner ad hoc-Einschätzung öffentlich zu bashen. Da er hierzu sogar eine religiöse Formulierung verwendet hat, fällt sein Missgriff nicht nur unter die freie Meinungsäußerung, sondern auch unter Religionsfreiheit.

Sofern der Eindruck entstanden sein sollte, ich stünde auf der Seite gewisser „Abmahnanwälte“ und Gebührenschinder, nur weil ich eine unsichere Rechtsposition als solche darstelle, sei kundgetan, dass ich Mitglied und Rechtsberater der Piratenpartei NRW bin. Wir arbeiten daran, Missbrauch von Urheberrecht einzudämmen.

13. Januar 2010

Hamburger Bräuche: BGH stellt Gebührenschinden mit Schubladenverfügung ab!

Während man den perfiden Taschenspielertrick „Schubladenverfügung“ andernorts schon immer für eine Unsitte hielt, hat man am Landgericht Hamburg ein großes Herz für kackendreiste Abmahner. Entsprechend servile Anwälte pflegen auf diese Weise ihre Opfer reinzulegen und abzukassieren. Diese Frechheit hat BGH nun um das Gebührenschinden entschärft, worauf der Kollege Stadler hinweist.

Normalfall

Normalerweise kriegt man zuerst eine Abmahnung, die man anerkennen kann, oder nicht. Der nächste Angriffsschritt wäre nun ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Abwehrstrategie: Schutzschrift

Aufgeweckte Anwälte nehmen jedoch Abmahnungen zum Anlass, bei Gerichten Schutzschriften zu hinterlegen, die vor Erlass einer einstweiligen Verfügung berücksichtigt werden müssen. Oft muss sogar vorher eine mündliche Verhandlung stattfinden.

Abwehrstrategie: Sofortiges Anerkenntnis

Hätte der Abmahner ganz auf eine Abmahnung verzichtet, könnte man bei Eintreffen einer einstweiligen Verfügung diese sofort anerkennen, mit der Folge, dass nach § 93 ZPO der Angreifer auf seinen Kosten sitzen bleibt.

Schubladen-Verfügung

Anwälte wie mein geschätzter Hamburger Kollege Dr. M. sind sich jedoch nicht zu schade, absichtlich auf die Abmahnung zu verzichten, um auf diese Weise ihre Opfer von der Hinterlegung einer Schutzschrift abzuhalten. Ohne, dass das Opfer die geringste Ahnung hat, wird hinter dessen Rücken an Hamburger Gerichten einstweilige Verfügungen ertrotzt, ggf. sogar über die Instanzen.

Schutzschrift unterlaufen

Die so erschundene einstweilige Verfügung stellt man jedoch nicht zu, sondern übersendet heuchelnd dem Opfer eine Abmahnung, in der man etliche Unterlassungsansprüche fordert, darunter auch den bereits gerichtlich festgestellte. Nicht nur, dass die Sache hierdurch absichtlich unübersichtlich wird, man beraubt das Opfer auch der Möglichkeit einer Schutzschrift, die dann nämlich ins Leere gehen würde – die eV ist ja schon in der Welt, nur weiß das das Opfer davon nichts.

Anerkenntnis unterlaufen

Anschließend wird dann die einstweilige Verfügung zugestellt. Hat nun ein Opfer die Abmahnung nicht anerkannt, etwa weil man sich etwas von der Schutzschrift erhoffte, so wurde es nunmehr auch der Möglichkeit des sofortigen Anerkenntnisses beraubt. Denn, so die Logik der lieben Hamburger Richter, wer eine nachträgliche Abmahnung nicht anerkennt, der hätte das wohl auch vorher nicht getan. Spekulativ, aber so ist das in Hamburg nun mal.

Keine Abmahnkosten mehr

So kann es passieren, dass man plötzlich auf den Kosten eines über mehrere Instanzen geführten Verfahrens sitzt, von dem man nie etwas gehört hatte. Und damit nicht genug: Der feiste Abmahner will auch noch Geld für seine „vorgerichtliche“ Abmahnung sehen.

Doch von „vorgerichtlicher“ Tätigkeit wird man bei nachgerichtlicher Abmahnung nicht sprechen können. So war schon immer meine Meinung.

Und wieder bröckelt ein Stück weit Hamburger Landrecht. Arme Kollegen … ;-)

Verfahren gegen David Copperfield eingestellt

Wie würde es mein Blogger-Kollege Kai in seinem Nebenjob als BILD-Macher formulieren:

Als der Star-Magier David Copperfield eine junge Frau für ein paar Tage auf seine Paradis-Insel Copperfield Bay einlud, war kaum zu erwarten, dass er ihr nur Zaubertricks zeigen würde. Dann kamen seltsame Vorwürfe über Zudringlichkeiten und Freiheitsberaubung. Letzteres ist auf einer Insel allerdings schon seltsamer Vorwurf … Die Frau wollte Geld und machte ihre Drohung war, an die Öffentlichkeit zu gehen.

Nunmehr wurde bekannt, dass die Unschuld vom Lande tatsächlich eine Prostituierte war, die wohl das Geschäft ihres Lebens gewittert hatte. Da hatte sie ein bisschen geflunkert. Das Verfahren gegen Copperfield wurde nunmehr eingestellt. Nun hat die Dame ein gewisses Problem.

In der Presse war Copperfield jedoch jahrelang geschlachtet worden.

Nunmehr kann man sich wieder besser denn je mit ihm sehen lassen …

12. Januar 2010

„Die Wahrheit der Lüge“ soll verboten werden

Bereits mit einer einstweiligen Verfügung war das Enthüllungsbuch eines Ex-Polizisten im Fall Maggie bedacht worden. Sein Verdacht, dass es nie eine Entführung gegeben hat, steht nun in Lissabon vor Gericht. Man will ihn wegen Verleumdung strafrechtlich belangen sowie Schadensersatz. Der Autor hatte immerhin ganz gut verdient, da will man was von ab.