Auf dem Chaos Computer Congress hatten Hacker einen Jailbreak in die Playstation 3 vorgeführt. Sony fürchtet um sein Geschäftsmodell und hat den Hackern eine einstweilige Verfügung reingezimmert, weil sie den Code nicht verbreitet sehen wollen.
Sony bietet bekanntlich auch Musik an. Haben die da inzwischen Barbra Streisand unter Vertrag …? ;-)
Der Kollege Christian Müller weist auf einen WISO-Beitrag über die Filesharing-Abmahnseuche, in dem der Kollege Vetter das fragwürdige Geschäftsmodell kommentiert und Richter am OLG Prof. Hoeren die zögerliche Anwendung des seegensreichen § 97 Abs. 2 UrhG kritisiert.
Auch der Massenabmahner Dr. Udo Kornmeier kommt zu Wort. Was in dem Beitrag leider nicht untergebracht wurde, war der Aspekt, dass etliche Massenabmahn-Künstler mit der Abmahnung das eigentliche Geschäft machen. Und das, lieber Herr Kollege Kornmeier, hat mit Rechtsverteidigung nur wenig gemein.
Der Kollege Solmecke indes hat die Pappe auf wegen den Herschaften in der Kölner Urheberrechtskammer. Nunmehr hat er Befangenheitsanträge gestellt.
Über Herrn Mosley berichteten die Boulevardmedien, er fröne einem bizarren Sexualleben. Da Berichte über die Intimsphäre tabu und im Normalfall auch von keinerlei politischem Interesse sind, bekamen die Medien ihre gerechte Strafe. Auch BILD durfte latzen.
Davon hat der gute wie gut situierte Mann natürlich wenig, denn die Meldung ist nun einmal draußen und wird es bleiben (einfach mal nach „mosley“ und „nazi“ videogooglen …). Nun möchte Herr Mosley vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg erreichen, dass ihm die Medien eine solche Veröffentlichung ankündigen müssen, damit er Gelegenheit hat, eine einstweilige Unterlassungsverfügung zu erwirken.
Konkret verlangt Max Mosley in Strassburg, dass die britischen Medien künftig Personen von öffentlichem Interesse vorab informieren müssen, wenn eine Geschichte über sie veröffentlicht werden soll. Damit sollen diese die Möglichkeit erhalten, vor Gericht eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Das wäre faktisch das Ende so genannter «Kiss and Tell»-Storys, doch auch «seriöse» Medien bekämpfen Mosleys Antrag. Sie fürchten Einschränkungen für den investigativen Journalismus und die Arbeit der Medien generell.
Privatrechtlich (Rechtsprechung) muss vor Veröffentlichungen bei problematischen Themen, wenn man sich auf die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflichten berufen will, generell den Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. In der Praxis birgt eine solche Stellungnahme die Gefahr, dass der Betroffene, der auf diese Weise vom geplanten Beitrag erfährt, diesen Beitrag vor Erscheinen unterbinden will. Bei garantiert rechtswidrigen Beiträgen (und es geht nun einmal niemanden etwas an, ob sich Mosley von Nazi-Dominas verdreschen lässt) fragt die Boulevardpresse erst gar nicht und hofft, dass die Mehreinnahmen die Rechtskosten kompensieren.
Im Grundsatz also haben die Medien „einen Schuss frei“ und müssen ggf. die Quittung zahlen. Nun aber fordert der Mann, der laut einer der fünf vom Gericht befragten Damen die deutsche Sprache so schätzt, eine staatliche Pflicht, dass „in der Öffentlichkeit stehende Personen“ kraft Gesetzes vorher befragt werden müssen, damit er eine „Gag-Order“ zur Bemaulkorbung beantragen könne. Da die britische Presserechtsprechung ohnehin als äußerst scharf gilt, wäre eine solche Einschüchterung ein weiterer Schritt, um die Pressefreiheit vollends zur Farce zu machen.
Mosley hätte sein Traumgesetz allerdings wenig geholfen:
Sein Antrag auf Verbot der Ausstrahlung des Videos wurde abgewiesen. Ein Zivilgericht gab ihm jedoch teilweise Recht und erkannte ihm Schadensersatz für den Nazi-Vergleich zu.
Die Boulevardmedien hatten es mit Interesse aufgenommen, als Assange auch Leaks von US-Dokumenten zum Thema UFOs ankündigte – ein traditionelles Lieblingskind der Amerikaner, das inzwischen nahezu religiöse Verbreitung gefunden hat. Heute nun breite Enttäuschung bei den UFO-Fans. denn die fünf geleakten Dokumente sind alles andere als spektakulär.
Doch geben wir uns nicht mit der Oberfläche zufrieden! Ist denn den Ufologen nicht aufgefallen, dass Assange und sein derzeit getreuer Mitstreiter Kristinn Hrafnsson praktisch genau so aussieht? Kenner der Materie erkennen sofort, dass in Wirklichkeit einer von beiden vom anderen geklont sein muss – eine Technik, die vornehmlich Außerirdische beherrschen!
Wie wir im obigen Video sehen, ist alles nichts Neues, und amerikanische Sheriffs kriegen die Sache in den Griff!
In den Silben der WikiLeaks-Dokumente hat sich nun ein Schatz gefunden – offenbar der bislang größte. In einem versunkenen Schiffswrack, das entweder der britischen oder der spanischen Krone gehörte, hatte eine US-Firma Münzen im Wert von einer halben Milliarde entdeckt. Im Streit um den Anspruch auf die goldenen Escudos erhielten die Spanier Schützenhilfe aus Washington, denn offenbar hatte man einen anrüchigen Kuhhandel gemacht.
(Das Wortspiel „Der Schatz im Silbensee“ im Titel habe ich dem Programmtitel des Kabarettisten Markus von Hagen entlehnt.)
Auf dem Chaos Computer Congress in Berlin traf ich die US-Kollegin Tiffany Rad, eine Hackerin und Professorin. Auf dem Kongress hielt sie einen Vortrag u.a. über „Jurisdiction Hopping“. Sich lästigen Rechtsordnung durch Platzierung des Informationsangebots in anderen Rechtsordnungen zu entziehen, wer tut denn so was … ;-)
Sie erzählte mir, dass der deutsche Zoll ihren Computer aufzumachen versuchte, was ihr schon an diversen Flughäfen passiert sei. Die Kiste war natürlich fachfrauisch gesichert.
Bei ihrem Berlinbesuch wurde die Hackerin jedoch selbst Opfer der Maschinen: Die Lufthansa verschlampte ihr Gepäck, was die Amerikanerin zu Tiraden auf Twitter veranlasste. Vermutlich zog auch das Gepäck andere Rechtsordnungen als die hiesige vor …
THEN, AS NOW, WE TOOK NO POSITION ON THESE ARAB AFFAIRS.
Das war die US-Position, aber als der Saddam dann tatsächlich Kuawait im Handstreich okkupierte, wollte sich die US-Botschafterin Glaspie nicht mehr an ihr Placet erinnern. Iran angreifen gut, Kuwait angreifen böse.
Assange hat inzwischen einen weiteren namhaften Fürsprecher: Robert Meeropol, der Sohn der Rosenbergs, die unter rechtsstaatlich höchst fragwürdigen Umständen in den USA der McCarthy-Ära wegen „Spionage“ hingerichtet wurden, setzt sich für Assange ein.
Neulich sorgte der Fall des in der linken Szene spitzelnden Polizisten Simon B. für Unterhaltung:
Er sagte, sein Auftrag sei es gewesen, die linke Szene an der Universität zu untersuchen. Er sagte, er halte sie nicht für gefährlich, womöglich täten das aber seine Vorgesetzten. Er sagte, er habe über alle aus der Gruppe Akten angelegt. Sie fragten weiter, aber eigentlich wollten sie nur wissen, wie er Leute, die sich für seine Freunde hielten, an die Polizei verraten konnte und wozu eigentlich. „Ich musste mich menschlich nicht verstellen“, sagte er. „Die Freundschaften waren echt.“
(FAZ)
Das „Leben der anderen“ halt.
Inzwischen hat Indymedia die Identität von Simon herausgefunden, der bei seiner Legende alles andere als kreativ war. Über seinen gehackten Email-Account haben die ihn buchstäblich ausgezogen.
Die Verfassungshüter hoben dieses Verbot nun auf, weil es zu allgemein gefasst sei und damit „unverhältnismäßig“ in die Meinungsfreiheit des Neonazis eingreife. Die Einstufung einer Position als „rechtsextremistisch“ sei eine „Frage des politischen Meinungskampfes“ und unterliege damit sich wandelnden politischen und gesellschaftlichen Einschätzungen, begründete das Gericht seine Entscheidung.
schreibt SPON.
Der erstmals wegen entsprechenden Veröffentlichungen (wohl aber offenbar wegen Volksverhetzung) belangte Beschwerdeführer sah seinen Anspruch auf Resozialisierung verletzt, wozu offenbar auch die Äußerungsfreiheit zu entsprechenden Themen gehört.
Lieber lese ich solche Urteile mit Bauchschmerzen, als dass ich Zensur ertragen wollte. Ich verweise an die jüdischen Rechtsanwälte der ACLU, die Neonazis vertreten, weil ihnen die Meinungsfreiheit ein wichtigeres Gut ist als Befindlichkeiten.