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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


2. Oktober 2012

Rechtsschutz für Internetstreitigkeiten

Die ARAG bietet für 9,90 € einen Rechtsschutz in Sachen Internet – inklusive „Rufretter-Service“. War es bisher für Privatpersonen unerschwinglich, den im Internet beschmutzten eigenen Ruf oder sich selbst gegen Cybermobbing zu verteidigen, tritt nun die ARAG mit einer neuen Angebot auf den Plan. Auch umgekehrt will die ARAG Bloggern und Forennutzern helfen, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit adäquat zu nutzen, was zum finanziellen Risiko werden kann.

Derzeit können sich nur vermögende Personen Rechtsstreite im Bereich des Persönlichkeitsrechts leisten, oder aber solche, die Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen. In den konventionellen Rechtsschutzversicherungen wird das Internetrecht überwiegend ausgeklammert. Sollten also künftig derartige Verfahren für Otto Normalverbraucher erschwinglich werden, dürfen sich die Gerichte auf „rechtsschutzversicherte Kläger“ gefasst machen, sprich: einen explosionsartigen Anstieg entsprechender Fälle. Mir soll es recht sein … ;-)

Für politische Fälle und anderes, das nicht dem privaten Bereich unterfällt, will die Versicherung jedoch nicht einspringen. Der dieses Jahr gegründete Verein „Speakers‘ Corner“, der entsprechende Prozesse gegen Feinde der Meinungsfreiheit finanzieren soll, wird also auch künftig noch gebraucht werden.

1. Oktober 2012

Mosley ./. Google am Landgericht Hamburg

Auch Herr Mosley hat sich im rechtsfreien Raum B 335 des Landgerichts Hamburg eingefunden und in eine Schlange der Herrschaften eingereiht, die Google das Verbreiten unangenehmer Websites mit unangenehmen Wahrheiten verbieten will, die längst jeder interessierte kennt. Während die Abenteuer des Herrn Mosley mit gutem Recht Privatsache sind (oder vielmehr waren), ist es der erstrebte Eingriff in die Autonomie der Suchmaschine Google nicht ohne weiteres.

Gegen Google wird häufig angeführt, dass die Suchmaschine ja durchaus Filter einsetze, etwa die Verlinkung von Websites mit Kinderpornographie nach Möglichkeit vermeide. Tatsächlich gibt es durchaus sensible Daten, die böswillige Mitmenschen unter dem Deckmantel der Anonymität ins Netz stellen, bei denen man es nicht zulassen kann, dass die Betroffenen bloßgestellt werden. Ich hatte mal einen Fall betreut, bei dem offenbar ein zur Scharlatanerie neigender „Therapeut“ extrem sensible Informationen und Briefe seiner Ex-Patientinnen anonym ins Netz stellte. Die problematische Frage ist, wo man die Stellschraube ansetzen soll, und wo Zensur anfängt. Gewisse Medienanwälte etwa kennen bei Ihren Unterlassungsbegehren schon im konventionellen Presserecht keine Schamgrenze und verunmöglichen damit sinnvolle Kommunikation.

Kommenden Freitag wird an gleicher Stelle auch ein gewisser Herr Dr. Klehr wieder sein Glück gegen Google versuchen. Herr Dr. Klehr ist verärgert darüber, dass Google auf eine anonyme Website namens „Esowatch“ verlinkt. Als vor einem Jahr die erste mündliche Verhandlung lief, hatte selbst der Vorsitzende Richter Herr Buske dem forschen Kläger signalisiert, dass die von ihm als unwahr geschmähten Informationen nicht so unwahr erscheinen, als dass man Google bitten müsse, da mal drüber zu gehen. Nunmehr hat die Besetzung der Kammer gewechselt. Wie kürzlich das Titanic-Magazin herausfand, ist die aktuelle Vorsitzende bisweilen päpstlicher als der Papst.

29. September 2012

Unverhoffter Werbepartner – Kölscher Kölsch-Humor

Auf meinem Tisch landete neulich ein ungewöhnlicher Fall. Ein Kinder-Entertainer wurde in einer E-Mail darauf aufmerksam gemacht, dass die Gaffel-Brauerei auf seine Website verlinke. Dies tue sie bei der Altersabfrage „Nein, ich bin jünger als 18 Jahre“. Der E-Mail-Absender wollte wissen, was der Künstler davon halte und ob er dies nicht als „Verhöhnung des Jugendschutzes“ sehe. Der Künstler war von der unverhofften Werbung überrascht. Welches Problem der E-Mail-Absender genau damit hat, wurde uns nicht klar. Ich habe dem Mandant geraten, den Leuten von der Brauerei zum Dank mal ein Bier auszugeben.

26. September 2012

Hellseher

Normalerweise verrate ich ja keine Tricks von Hellsehern, wir Scharlatane halten zusammen! Aber dieses Video hat es definitiv in sich. Was das mit Medienrecht zu tun hat? Nun ja, bis zum Schluss angucken! ;-)

Buch

Buch ist ein Kulturgut.

Buch ist nach wie vor das zentrale Medium, um Gedanken zu transportieren, die den Rahmen etwa eines Blogposts sprengen. Niemand liest am Rechner lange Texte.

Ein Buch herauszubringen kostet Geld, wobei die eigentlichen Druckkosten übrigens nur einen Bruchteil ausmachen, auch eBooks verschlingen Produktionskosten. Wer ein Buch veröffentlichen will, benötigt außer im Falle von Reichtum einen Verleger (jemanden, der die Kosten „vorlegt“). Der ganz überwiegende Teil der angebotenen Manuskripte wird von den Verlagen abgelehnt. Insbesondere der Sachbuchmarkt ist alles andere als lukrativ und bietet nur geringe Honorarspannen. Professionelle Sachbuchautoren, die allein von ihren schriftstellerischen Künsten vernünftig leben möchten, müssen im Jahr ca. 6 Werke auf den Markt werfen. Sachbücher schreiben faktisch die meisten Leute aus Leidenschaft.

Eine Autorin, die seit Jahren im Internet mit großer Resonanz bloggt und twittert, und schlicht und ergreifend über ein beispielloses kommunikatives Talent verfügt, wurde von einer Literaturagentur vorgeschlagen, ihre Vorstellungen über eine andere Politik in einem Buch niederzuschreiben. Ich habe nicht den geringsten Zweifel, dass das Werk brillant werden wird, und dass ich sowie viele andere die gedruckte Ausgabe lesen und in den Schrank stellen möchten. Es ist es völlig legitim, dass die Autorin für ihre Arbeit – und es ist Arbeit – ein Honorar nimmt, wie alle Autoren, Journalisten und gefragten Künstler.

Da es sich bei der Autorin um eine bekannte Piratin handelt, stellt sich natürlich die Frage nach dem Umgang mit dem Urheberrecht. Für die Autorin war von Anfang an undenkbar, sich mit den Forderungen der Piratenpartei in Widerspruch zu setzen. Also wurde bei der Suche nach einem Verlag verlangt, dass dieser nicht gegen digitale Kopien vorgeht, auch nicht durch DRM. Die Piraten verlangen nicht etwa Abschaffung des Urheberrechts oder Entrechtung der Urheber, sondern einen souveränen Umgang mit der Digitalkopie. Die Sängerin Adele etwa bricht derzeit alle Verkaufsrekorde, obwohl ihr Album im Internet legal gestreamt und vermutlich massig gefileshared wird. Die Filmindustrie boomt und gibt inzwischen über 200 Millionen Euro Produktionskosten für einen Blockbuster aus, obwohl die Lobbyisten uns seit 10 Jahren erzählen, dass „Raubkopierer“ den Filmemachern das Wasser abgraben. Das Internet ist nicht Schuld an Marktversagen mancher Urheber. Im Gegenteil geht es heute laut Künstlersozialkasse Urhebern besser als vor einem Jahrzehnt. Auch das Internetrecht-Buch von Prof. Hoeren, das von Anfang an im Internet publiziert und regelmäßig aktualisiert wurde, verkaufte sich in einer Print-Ausgabe.

Der Verlag Klett-Cotta und die Autorin gewannen einander. Mit dem ursprünglichen Schulbuchverlag Klett-Cotta hatte ich einen schlechten Start, weil dieser den mir verhassten „Ludus Latinus“ verlegte. Allerdings war der Sohn des Verlegers eines Tages auf ein ungewöhnliches englisches Jugendbuch gestoßen und überzeugte seinen Vater, das verlegerische Risiko mit einem für den deutschen Markt neuen Genre einzugehen. Der Erfolg von „Der Hobbit“ und dann „Der Herr der Ringe“ belohnten Klett-Cotta für den unternehmerischen Mut. Und ich habe keinen Zweifel, dass sich die Investition in das aktuelle Werk der Autorin für den Verlag mehr als rechnen wird.

Und nun kommen irgendwelche Zeitgenossen daher, die der Autorin altklug vorwerfen, sie hätte irgendwelche Ideale verraten und befände sich in der Glaubwürdigkeitsfalle, weil sie gefälligst neue Finanzierungsmodelle (z.B. Crowdfunding) hätte ausprobieren sollen. Für eine Partei, die sich die Freiheit auf die Fahnen schreibt und ihre Politiker nicht bezahlt, ist dieser ideologische Anspruch schon irgendwie bemerkenswert. Vielleicht ist noch nicht aufgefallen, dass sich diese neuen Geschäftsmodelle noch im embryonalen Zustand befinden und einen hohen organisatorischen Aufwand verlangen. Die Autorin selbst ist Bafög-verschuldet und kann kaum Kredit erhalten. Wenn ein Verleger anbietet, das Risiko und die Arbeit drumherum zu schultern und schon organisatorisch die Autorin zu entlasten – warum sollte sie das Angebot nicht annehmen und damit ihre ehrenamtliche politische Arbeit finanzieren? Den Verzicht auf Verfolgung von Digitalkopien als „kleines Zugeständnis“ abzutun, ist unfair. Denn mehr als einen souveränen Umgang mit der Digitalkopie fordert die Piratenpartei insoweit doch gar nicht.

24. September 2012

Zum Fremdschämen: Deutscher Juristentag

Diverse Organisationen maßen sich an, für Juristen zu sprechen. Etwa die Anwaltskammern, die knapp 160.000 Anwälte vertreten. Oder der Deutsche Anwaltverein, der sich 68.000 Mitglieder rühmt und seine Tagungen allen Ernstes mit einem christlichen Gebet zu beginnen pflegt. Die Richter und Staatsanwälte sind im Deutschen Richterbund (15.000 konservative Mitglieder) und in der Neuen Richtervereinigung (550 aufgeweckte Mitglieder) organisiert. Außerdem existieren noch Special Interest-Vereine wie der EDV-Gerichtstag e.V. oder der „Rechtsstandort Hamburg e.V.“ (ja, den gibt es wirklich!).

Diese Verbände machen sich zum Teil wertvolle Gedanken, sie verstehen sich aber auch als Lobby-Organisationen für Juristen – aber fungieren gelegentlich auch selbst als Lobby-Assets.

Da gibt es z.B. die traditionsreiche, aber mit 7.000 eher winzige Vereinigung „Deutscher Juristentag e.V.“, die es gerade einmal alle zwei Jahre schafft, eine Tagung durchzuziehen und offenbar der Lobby-Arbeit interessierter Kreise aufgesessen ist, die sie fleißig weiter trägt. Beim jüngsten „Deutschen Juristentag“ in München hat eine Arbeitsgruppe von ca. 30 angeblichen IT-Juristen die folgenden Vorschläge erarbeitet, die ganz überwiegend angenommen wurden (Hervorhebungen durch mich): (more…)

19. September 2012

Presserat appelliert an Journalisten zur Zurückhaltung bei Recherche in sozialen Netzwerken

Der Deutsche Presserat hat gestern auf seiner Jahrespressekonferenz zur Zurückhaltung bei der Recherche in sozialen Netzwerken gemahnt. Diese seien kein Selbstbedienungsladen, Facebookprofile seien nicht mit Medienöffentlichkeit gleichzusetzen. Diese Frage lässt sich vermutlich nur über Fingerspitzengefühl, nicht aber juristisch praktikabel regulieren.

Vor einiger Zeit hatte ich einen lustigen Fall, bei dem ein unfähiger Journalist irrtümlich einen Forennamen einer anderen Person zuordnete und seinen Fehler nicht wahrhaben wollte. In dem er einer in der Öffentlichkeit stehenden Person Postings einer anderen unbekannten Person andichtete, und deren Content rechtswidrig veröffentlichte, griff der der Schreiberling in das Persönlichkeitsrecht zweier Menschen ein. Nachdem gutes Zureden nichts half, habe ich mir von beiden das Mandat erteilen lassen. Stunden später war der Spuk vorbei. :-)

30 Jahre Emotikon

Die Kunst respektvoller wie sachlicher Kommunikation in Textform haben wir noch immer nicht erlernt. Doch wenn man einmal hochrechnet, wie viele Stitstorms durch die Erfindung des heute vor 30 Jahren erstmals versendeten Emotikons vermieden oder gelindert wurden, so dürfte Scott Elliot Fahlman den einen oder anderen Weltkrieg abgewendet haben …

18. September 2012

Wie die Internet-Erotik-Industrie wirklich funktioniert

Während die greisen Pornoproduzenten aus Villariba das Internet als Bedrohung für ihr Geschäftsmodell wahrnahmen und die Abmahnindustrie gegen ihre Konsumenten hochfuhren, haben ihnen innovative IT-Leute aus Villabacho längst das Geschäft aus der Hand genommen. Die WELT bringt einen bemerkenswerten Beitrag über den vermutlich erfolgreichsten Unternehmer in diesem Bereich.

17. September 2012

Feinde des Internets

Passend zur aktuellen Renaissance der Verteufelung des Internets etwa durch Prantl und Friedrich hat die Gruppe Open-Site.org gerade eine eingängige Graphik im Propaganda-Stil über die Feinde des Internets ins Netz gestellt:

Enemies Of The Internet