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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


28. Januar 2013

Gender-Dingens in NRW klappt auch ohne Quote II


Was bisher geschah.

Gestern wählten die NRW-Piraten in einer aufwändigen, anstrengenden, aber denkbar demokratischen Weise ihre Landesliste für die Bundestagswahl. Spitzenkandidatin wurde Melanie Kalkowski, also eine Frau. Ein Pirat kommentiert statistisch:

Ca. 16% an weibl.Bewerbern & ca. 16% Frauen auf der Liste, davon 20% unter den Top10! Was wäre wohl m. mehr Bewerberinnen passiert?

Für Gender-Forscher hat die NRW-Liste aber erheblich mehr zu bieten: Als Indiz, wie egal uns das Geschlecht von Bewerbern ist, darf die Tatsache gelten, dass auf den 32 Listenplätzen sogar zwei Transsexuelle stehen. Wir NRW-Piraten jedenfalls leben im 21. Jahrhundert. Wir wollen Menschen, that’s it.

Wie stets bei einer absolut offenen Liste, fanden sich Bewerber jedweden Geschlechts ein, welche die Aufstellungsversammlung über die Planke schickte. Von den 80 angetretenen Bewerbern waren nach Wahlverhalten der Basis 48 nicht geeignet. (Möglicherweise ist ein Teil dieser Ergebnisse auch taktischem Wahlverhalten geschuldet, um Favoriten zu begünstigen, ohne dass eine wirkliche Abqualifizierung intendiert war.) Hätten wir eine Frauenquote von mehr als 16% (diskutiert werden zwischen 30% und 50%) eingeführt, hätte ein solcher Eingriff in den demokratischen Prozess zur Folge gehabt, dass wir an irgendeiner Stelle in der Liste Personen in den Bundestag hätten befördern müssen, die offensichtlich nicht einmal unsere Grundsätze oder das Grundgesetz kennen, sich mit Ehrendoktortiteln in traditioneller chinesischer Medizin schmücken oder nicht in der Lage sind, mit Twitter, Wikis usw. umzugehen.

Das eigentliche Problem ist, dass wir es noch nicht geschafft haben, ein Klima zu erzeugen, das mehr Frauen zur Kandidatur ermutigt. Das Bewerbungsverfahren bei den Piraten ist nicht vergnügungssteuerpflichtig (dazu an anderer Stelle vielleicht mehr), aber überlebbar. Geschenkt wird Bewerbern in unserem Laden nichts. Deal with it. Aber das geht Männern nicht anders … ;)

Für den harten Auswahlprozess, an dem sich 430 unermüdliche Demokraten beteiligten, werden die NRW-Kandidaten aber denkbar edel entlohnt: Loyalität der Basis, auf welche sich die Kandidaten verlassen können.

26. Januar 2013

Hurra, dass Rechtsanwalt Höcker nicht ins Gefängnis muss!

Eigentlich sollte der Kölner Medienrechtsanwalt Ralf Höcker ein zufriedener, glücklicher Mann sein. Er hat auf dem Buchmarkt geglänzt, in einer RTL-TV-Show geglamourt, dekoriert sich mit akademischen Titeln und dürfte nach gefühlten 500 Presseverfahren für Kachelmann (Urheber des Unworts „Opfer-Abo“) finanziell ausgesorgt haben. Doch Höcker dürstet es auch nach Anerkennung in Social Media. Ein aktueller Tweet rückt den auf Presserecht spezialisierten Professor allerdings in ein schales Licht.

Hurra, ich muss doch nicht ins Gefängnis! Wallraff wird Opfer seiner eigenen Methoden http://spon.de/adQlP  via @SPIEGELONLINE

So verweist und beruft sich Höcker auf einen SPIEGEL-Artikel (Print und Online), bei dem er offenbar selbst beteiligt war. Außerdem wusste Höcker wohl genau, dass der Inhalt des SPIEGEL-Artikels voller Fehler und Halbwahrheiten war, insbesondere über die anrüchigen Umstände, die ihn selbst betrafen. Doch das focht den forschen Juristen nicht an.

Schon länger versuchte Höcker, sich an Journalismus-Ikone Günter Wallraff zu profilieren. Höcker hatte honorarträchtig jenen Brötchenhersteller vertreten, dessen widerwärtige Arbeitsbedingungen Wallraff einem breiten Publikum präsentiert hatte. Höckers Attacken gegen Wallraff selbst, dessen Sender und berichtende Medien gerieten dem Anwalt juristisch wie publizistisch dramatisch erfolgloser als die Kachelmann-Unterlassungsbegehren. Gerade erst verlor Höcker für seinen „Brötchengeber“ an seinem Hausgericht Köln gegen einen großen Zeitungsverlag, der sich erfolgreich u.a. auf den Zeugen Wallraff berufen hatte. Der teilweise widersprüchlichen Aussage eines vom Brötchenbäcker aufgebotenen Zeugen, der sich ganz genau erinnern wollte, mochte das Gericht keinen Glauben schenken.

Im Fahrwasser der Kampagne des Brötchenbäckers versuchte ein früherer Mitarbeiter Wallraffs, der laut Spiegel wegen Diebstahls und Brandstiftung vorbestraft war, ebenfalls den Journalist zu demontieren. Der obskure Ex-Mitarbeiter, der aus etlichen Gründen von professionellen Journalisten unübersehbar als unzuverlässig hätte erkannt werden müssen, verkaufte seine aus heißer Luft bestehende „Geschichte“ zunächst für eine fünfstellige Summe an ein Boulevardmedium. Als diesem die gestohlenen Unterlagen zu windig und zu dünn erschienen, griff der erstaunlich naive SPIEGEL zu.

Der Ex-Mitarbeiter verwandte in seinem skurrilen Kreuzzug gegen Wallraff klandestine Methoden. So hörte er wochenlang vertrauliche Gespräche in Abwesenheit ab und verwanzte hierzu auch etwa den Küchentisch. Wirklich skandalöses erfuhr er offensichtlich nicht. Allerdings schützt Wallraff Informanten oder Bedrohte. So beherbergte er einst den verfolgten Schriftsteller Salman Rushdie, sowie aktuell den ebenfalls mit Fatwas aus dem Iran mit dem Tode bedrohten Künstler Shahin Najafi, auf den ein Kopfgeld in Höhe von 100.000,- $ ausgesetzt ist. Aus Sicherheitsgründen musste Wallraff Najafi an einem anderen Ort unterbringen, da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sich der unberechenbar gewordene Ex-Mitarbeiter auch das Kopfgeld verdienen wollte.

Dessen Vorwürfe, Wallraff habe eidesstattliche Versicherungen von Zeugen über unterschriebene Blancos fabriziert, löste sich schnell in heiße Luft auf. Ironischerweise erwiesen sich eigene eidesstattliche Versicherungen des Ex-Mitarbeiters als fehlerhaft, was für den SPIEGEL eigentlich Anlass zum geordneten Rückzug hätte sein müssen.

Anwalt Höcker scheute sich nicht, die Mitschriften der abgehörten Gespräche in ein Presseverfahren einzuführen, was die Vorsitzende Richterin des Landgerichts Köln allerdings sofort unterband, da es sich um unzulässig erlangte Beweismittel handelte. Dieser für einen auf Persönlichkeitsrecht spezialisierten Anwalt erstaunliche Missgriff war vor allem deshalb unverständlich, weil diese Mitschriften nichts zur Sache taten, sondern allenfalls zur Stimmungsmache gedacht waren. Wallraff hatte nun langsam genug und erstattete Strafanzeige gegen Höcker wegen des Verdachts einer Straftat nach § 201 StGB. Der kölsche Anwalt distanzierte sich sogar von dem obskuren Ex-Mitarbeiter. Daraufhin ließ Wallraff „Gnade vor Recht“ ergehen und nahm die Strafanzeige gegen Höcker zurück – allerdings nicht etwa „vor ein paar Wochen“, wie DER SPIEGEL „aktualisierend“ fabulierte, sondern bereits am 03.09.2012.

Doch Höcker dankte seine „Begnadigung“ Wallraff schlecht. So bediente Höcker den SPIEGEL, der schon dem Ex-Mitarbeiter aufgesessen war und sich naiv in die Anti-Wallraff-Kampagne hatte einspannen lassen. Dabei „versäumte“ Medienprofi Höcker offenbar, den namentlich ungenannten SPIEGEL-Autoren zu offenbaren, dass Wallraff die Anzeige offensichtlich aus Mitleid mit dem gestrauchelten Anwalt zurückgezogen hatte – keineswegs aus den im Artikel genannten Motiven. Auch Wallraffs insoweit mandatierter Strafverteidiger wollte sich im Interesse Höckers(!) gegenüber dem SPIEGEL nicht negativ über den Berufskollegen äußern, über dessen Verhalten er allerdings äußerst ungehalten war und ist. DER SPIEGEL hielt es nicht für erforderlich, auch Wallraff selbst zu befragen, was bei derartiger Verdachtsberichterstattung allerdings presserechtlicher Standard gewesen wäre.

So orakelt der SPIEGEL:

 „Womöglich ist Wallraff und seinen Juristen aufgefallen, dass er mit der Strafanzeige ein Eigentor schießen könnte. Denn es war Wallraff, der 1984 in einem aufsehenerregenden Verfahren gegen den Springer-Verlag vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten hatte, dass auch rechtswidrig beschaffte Informationen veröffentlicht werden dürfen – wenn es ein berechtigtes öffentliches Interesse daran gibt, das die Nachteile des Rechtsbruchs überwiegt.“

Auch das ist jedoch in mehrfacher Hinsicht falsch:

Die Methoden, derer sich der Ex-Mitarbeiter Wallraffs bediente, sind nicht die des renommierten Journalisten, sondern werden von Wallraff im Gegenteil scharf missbilligt. So hatte Wallraff seinerzeit die Redaktion der BILD-Zeitung keineswegs mit technischen Mitteln abgehört, wie dies der Ex-Mitarbeiter tat, der Wallraffs Privatraum verwanzte. Tatsächlich hatte Wallraff in seinem legendären „Der Aufmacher“ nur über solche Dinge berichtet, die ihm in seiner Eigenschaft als „Hans Esser“ beruflich bekannt wurden. Der Axel Springer-Verlag hatte sich seinerzeit umfassend gegen das Buch juristisch gewehrt und dabei eine legendäre Entscheidung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts produziert, das sogenannte „Lex Wallraff“.

Die Springerpresse war damals fast in voller Länge auf die Schnauze gefallen, bekam jedoch in einem Punkt Recht: Was in einer Redaktionssitzung besprochen wird, unterliegt dem Redaktionsgeheimnis. Und sogar Wallraff pflichtete öffentlich dem Urteil bei jeder Gelegenheit bei, denn andernfalls würde auch in der seriösen Presse die Vertraulichkeit von Redaktionssitzungen leiden. Niemals käme Wallraff auf die Idee, einen Lauschangriff auf Gespräche in Abwesenheit zu führen. Und schon gar nicht würde Wallraff Gespräche in der Privatsphäre kolportieren. Genau das aber tat der Ex-Mitarbeiter bei Wallraff sowie bei Dritten, darunter eine Diplom-Psychologin, die den Ex-Mitarbeiter wegen seiner Probleme sogar kostenlos beraten hatte.

Im Gegensatz zu den SPIEGEL-Autoren war Höcker umfassend im Bilde, und man sollte von einem Pressejuristen wie Höcker erwarten dürfen, dass ihm der qualitative Unterschied zwischen einer verdeckten Recherche und Lauschangriffen, die sogar in die Privatsphäre gehen, geläufig ist.

Wallraffs gefestigtem Ruf hat die SPIEGEL-Kampagne kaum geschadet. Kopfschüttelnd erinnert sich Wallraff an eine Äußerung des früheren SPIEGEL-Chefredakteurs Erich Böhme, der ihm vor Jahren das Motiv der traditionell Wallraff-kritischen Haltung des SPIEGEL verriet:

„Sie haben uns Marktanteile in Sachen Aufklärung und Moral abgenommen!“

 

(Disclosure: Der Autor ist einer von „Wallraffs Juristen“.)

24. Januar 2013

Cold War Leaks

Der Heise-Verlag hatte bereits vor Monaten angekündigt, dass von mir bald ein ePUB über militärische und geheimdienstliche Begebenheiten des Kalten Kriegs mit dem Namen „Cold War Leaks“ erscheinen wird. Aufgrund von Arbeitsüberlastung musste ich das Lektorat immer wieder schieben, aber im Februar werde ich es definitiv angehen.

Bevor irgendwelche Piraten falsche Schlüsse ziehen, möchte ich folgendes festhalten:

  • Das E-Pub wird, soweit es direkt bei Heise erworben wird, kein DRM haben.
  • Fast alle Texte sind im Prinzip schon bei TELEPOLIS online, sie werden überarbeitet. Da niemand gerne im Internet lange Texte liest, etwa meine Biographie über Lemnitzer, denken wir, dass insoweit ein ePUB einen Mehrwert macht. Kostet keine 10,- €.
  • Der Heise-Verlag verschwendet keine Zeit mit Abmahnungen oder sonstigen Gängelungen. Kein Verlag hat besser als Heise begriffen, was das Internet ist. Das Herz Internets schlägt bei Heise. ;)

Space Invaders


Neulich berichtete der Kollege Thomas Stadler über die GEMA-inspirierte Einstellung der BR-Space Night. Als ich das Thema bei Telepolis aufgriff, ließ die Empörung nicht lange auf sich warten. Sowohl in Stadlers Blog als auch bei Telepolis schnellten die Zugriffszahlen nach oben.

In der Zwischenzeit tat das Netz, was das Netz halt so macht: Es facebookte, wikite und blogte. Als gestern eine Fortsetzung der Space Night verkündet und ein Interesse an der möglichen Nutzung von Creative Commons-Musik kommuniziert wurde, machte ich kurz nach Mitternacht eine kurze News bei Telepolis, deren Zugriffszahlen heute – wie ein Raumfahrer sagen würde – abgingen wie eine Rakete. Auch die konventionellen Medien zogen nach. Wer hätte gedacht, dass das öffentliche Interesse an der Space Night ein derartiges Politikum sein würde? ;)

Anyway, das Netz hat gezeigt, dass es ein politischer Raum ist und dass es ein Herz hat. Und das hängt an der Space Night!

Wer definitiv kein Herz hat, sind die Langweiler von der GEMA. Die haben nämlich heute eine strunzdumme Pressemitteilung rausgehauen:

(…) Über die aktuellen Diskussionen zur Nutzung GEMA-freien Musikrepertoires erklärt Herr Kilian Steiner, Direktor Sendung und Online bei der GEMA: „Die ARD hat sich in unseren laufenden Vertragsverhandlungen entsprechend des öffentlich-rechtlichen stets zum Wert der Musik bekannt und uns versichert, dass sie weiterhin grundsätzlich auf das hochqualitative Musikrepertoire der durch die GEMA vertretenen Komponisten, Textdichter und deren Musikverlage zurückgreifen wird.“ (…)

Erich Honecker hätte das nicht schöner sagen können.

17. Januar 2013

Oups! Hier wird ja mitgelesen …

Aus Gründen von Datenschutz habe ich auf meinem Blog keine Analyseprogramm laufen, das mir Anzahl und Interessen der Blogbesucher verrät. Da ich auch die Kommentare geschlossen halte und keinen Rückkanal habe, war ich lange der Meinung, meine Beiträge würden nur von den selbst bloggenden Anwaltskollegen und von einigen „Krawallbrüdern“ usw. gelesen. Im Laufe des letzten Jahres habe ich ein paar mal gemerkt, dass man zumindest in CCC- und Piratenkreisen mein Blog regelmäßig liest. Nun aber hat mich „Virato“ wissen lassen, dass ich in den „Virato Blog-Charts 2012 nach SMQ“ (was auch immer das genau sein mag) auf Platz 50 der deutschen Blogs liege.

Die Leserfrequenz wundert mich deshalb, weil ich ja inzwischen einen Großteil meines Bloggens auf die TELEPOLIS news ausgelagert habe, wo ich zwei- bis dreimal pro Woche direkt blogge und daher seltener hier schreibe, zumal ich 2012 wegen viel Arbeit kaum Zeit zum Bloggen hatte. Wie auch immer, ich gratuliere mir recht herzlich! Die Aufmerksamkeit verpflichtet allerdings zu weniger Tipp- und Kommafehlern … :)

In einigen Tagen gibt es hier übrigens einen kleinen Scoop, den ich gerade am Schreiben bin. Versprochen!

16. Januar 2013

Hessische CDU ./. Hessische Piraten: Schwarze Socken

Die CDU Hessen hatte Anfang Dezember ihre aus den 1970ern stammende Cold War-Kampagne „Komm aus deiner linken Ecke“ exhumiert. Diese grottig-provinzielle Nummer, die an sich schon Realsatire war, nahmen die hessischen Piraten zum Anlass, die Kampagnen-Website der CDU zu parodieren. Dabei kopierten die Piraten auch das Logo mit dem Schriftzug „CDU Hessen“. Das wiederum fanden die hessischen Christdemokraten nicht witzig. Man war sauer darüber, dass die Piraten sich den Namen der CDU Hessen angemaßt hätten. Allerdings war die Website unschwer als Parodie zu erkennen.

Nachdem die Piraten ihren Spaß – und natürlich auch Medienaufmerksamkeit – gehabt hatten, änderten sie auf die Kritik der CDU hin ihre Website. Dennoch forderten die Christdemokraten zusätzlich über ihren Anwalt im Wege einer anwaltlichen Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, außerdem begehrten sie die Abmahnkosten. Damit nicht genug, nahmen die gekränkten Christdemokraten einen Piraten persönlich in die Haftung.

Doch Piraten lassen sich jedoch nur ungern abmahnen. So gaben denn auch die hessischen Piraten ein gutes Vorbild und nahmen für sich das Recht auf freie Meinungsäußerung in Anspruch, das auch die Freiheit zur Satire beinhaltet, und die geht nun einmal sehr weit. In den Verhandlungen zeigte sich der CDU-Anwalt allerdings unnachgiebig und kündigte stur einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung an. Doch auch von diesem Säbelgerassel ließen sich die hessischen Piraten nicht irritieren. Ich habe dann im Auftrag vorsorglich bei diversen für entsprechende Querulanz anfälligen Gerichten sozusagen „Tretminen“ hinterlegt, nämlich sogenannte „Schutzschriften“. Nach dem „Hase-und-Igel-Spiel“ kann man nämlich einer drohenden einstweiligen Verfügung zuvorkommen, indem man seine Sicht der Dinge vorab bei Gericht einreicht, die dann im Falle eines Eingangs eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung berücksichtigt werden muss. Außerdem löst derartiges bei einem erfolglosen Angriff zusätzliche Kosten aus … ;-)

Leider hat sich die CDU von meiner vorgerichtlichen Argumentation offenbar bekehren lassen und den hessischen Piraten leider keine weitere PR mehr geliefert. Heute nun, als die gerichtsübliche Ausschlussfrist für die Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung auslief, erklärte der Anwalt der Christdemokraten sinngemäß, man werde die Angelegenheit wegen der prompten Änderung der Website nun auf sich beruhen lassen. Man werde jedoch künftige der CDU Hessen „untergeschobene Äußerungen“ nicht hinnehmen und insbesondere den als Admin-C fungierenden Pirat persönlich in Anspruch nehmen.

Es sieht nicht so aus, als ob die hessischen Piraten deswegen schlaflose Nächte hätten … ;)

14. Januar 2013

Käufliche Ex-Minister

Über Herrn Ernst Strasser, Österreichischer Innenminister a. D., hatte ich gestern einen Kurz-Beitrag bei Telepolis gemacht. Heute hat er seine verdienten vier Jahre Knast erhalten. Gestolpert ist der Träger eines Big Brother Awards u.a. über abgehörte Telekommunikation.
Bei der Gelegenheit hatte ich auch auf die Verdienste des Herrn Grasser hingewiesen, Österreichischer Finanzminister a. D., ähnlich käuflich. Auch in seinem Fall gab es schöne Abhörprotokolle, die geleakt und dann in der juristischen Fakultät von bekannten Kabarettisten der Alpenrepublik aufgeführt wurden … ;-)

Beschwerde gegen Bundesregierung wegen mangelnder Unabhängigkeit des Bundesdatenschutzbeauftragten

Die Datenschutzexpertin Katharina Nocun hat Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Untätigkeit erhoben, weil die EU-Richtlinie bezüglich der Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten weder von Rot-Schwarz, noch von Schwarz-Gelb umgesetzt wurde. Ich habe gerade einen Fall beim Bundesdatenschutzbeauftragten anhängig gemacht, bei dem ich sehr gespannt bin, was da wohl herauskommen wird.

13. Januar 2013

GEMA ist digitaler Vandalismus

Aktuell kloppen sich mal wieder GEMA und Youtube, diesmal am Bundespatentgericht.

Letztes Jahr korrespondierte ich wegen eines Artikels mit dem Video-Künstler Cristóbal Vila, der seine Studien kostenfrei ins Internet stellt und bei Verwendung durch kommerzielle Anbieter wie TV-Sender von diesen vergütet wird. Vila war erstaunt, dass sein großartiges Werk „Nature by Numbers“ im deutschen Youtube wegen der Musikverwendung nicht zu sehen war, denn der Komponist Wim Mertens war mit der Verwendung sehr glücklich und hatte seine ausdrückliche Einwilligung erteilt; es kam sogar zu einer gemeinsamen Arbeit.

In Deutschland müssen GEMA-Mitglieder aufgrund des einheitlichen Vertrags ihre Kompetenzen zur Einwilligung an diese abgeben. Die GEMA wiederum ist dann zwar Interessenten gegenüber grundsätzlich kontrahierungspflichtig, will aber stets Geld sehen. Ein weiteres Problem ist, dass die GEMA selbst zahlungswilligen Konsumenten, die ihre Videos mit GEMA-pflichtiger Musik unterlegen wollen, keine Möglichkeit hierzu. Auch aus anderen Gründen bin ich schon lange zu dem Schluss gekommen, dass die GEMA nicht reformierbar ist.

11. Januar 2013

Dürfen Piraten Anwälte sein?

Bei einigen Piraten wird gerade lebhaft diskutiert, ob man Anwälte guten Gewissens in den Bundestag schicken kann. Bei manchen Piraten gelten wie im Heise-Forum Anwälte als Quell alles Bösen, die Berufsausübung sei unter Beibehaltung von Charakter und Anstand nicht möglich. Der Bundestag habe ohnehin schon zu viele Juristen, so dass eine künftige Piratenfraktion mit gutem Beispiel vorangehen solle …

Das Vorurteil einer Anwaltsverschwörung lässt sich leicht entkräften: Die Missstände, die wir derzeit durch die Privatisierung der Urheberrechtsdurchsetzung (Abmahnunwesen) haben, wurden nicht durch Anwälte im Bundestag verursacht, sondern durch Lobbyisten bei der EU in Brüssel, sowie durch Politiker mit schlechten Rechtskenntnissen, die den Scheiß nicht durchschaut hatten.

Demgegenüber waren es etwa fähige Juristen, welche am Bundesverfassungsgericht u.a. die Vorratsdatenspeicherung zu Fall brachten und dem Bundestag die Schaffung von Datenschutzgesetzen etc. aufgaben. Auch sind die Anwälte, die sich ja gerade bei den Piraten engagieren, wohl eher nicht des Missbrauchs ihrer Künste verdächtig. Im Gegenteil sind Anwälte Menschen, vor denen viel Elend ausgebreitet wird, und deren Job es ist, mit Ungerechtigkeit umzugehen.

Die Proteste gegen ACTA, die sich gerne die Piraten auf die Fahnen schreiben, wurden ursprünglich von Netzaktivisten außerhalb der Piraten organisiert. Leute im Umfeld von Anonymous, WikiLekas, Chaos Computer Club und vor allem netzpolitik.org hatten die Missstände aufgedeckt, transparent gemacht und Öffentlichkeit hergestellt. Mir ist bei den Piraten niemand bekannt, der den Gesetzgebern ähnlich eifrig und kompetent auf die Finger sieht, wie Markus Beckedahl. Letzterer ist übrigens kein Jurist ist, aber bei unseren Kernthemen wie Urheberrecht, Datenschutz, Überwachungswahn und Open Government weiß er immer sehr genau, über was er spricht und wo gerade welche Gesetzgebungsorgane welchen Mist bauen. Im Zusammenhang mit den ACTA-Protesten kam von Piraten hingegen häufig gepflegtes Halbwissen, was politische Gegner leicht hätten angreifen können.

Ich habe speziell im letzten Jahr den Eindruck gewonnen, dass selbst bekannten Piraten die Feinheiten des Urheberrechts und der Prozess der Gesetzgebung unbekannt sind. Man kann etwa im Bundestag Gesetze wie das UrhG nur insoweit ändern, wie dies aktuell geltende internationale Staatsverträge und Europarichtlinien etc. zulassen. (Wir müssen vor allem nach Brüssel zur EU und nach Genf zur World Intellectual Property Organisation (WIPO), zur International Telekommunication Union (ITU) usw..) Ich glaube nicht, dass viele Piraten schon einmal das TRIPS-Abkommen wirklich gelesen oder von der Existenz von Informationsquellen wie der Zeitschrift für Gesetzgebung, GRUR-Int oder dem Hastings Communications and Entertainment Law Journal auch nur gehört haben.

Ich behaupte keineswegs, dass Juristen die besseren Abgeordneten seien, im Gegenteil tendieren auch Volljuristen oft zum Vollpfosten. Aber es gibt einige Aufgaben in einer Fraktion, bei der solide Rechtskenntnisse mindestens sinnvoll sind. Im Rechtsausschuss etwa sitzen praktisch nur Volljuristen, also Leute, die sieben Jahr hart gearbeitet haben, um das 2. juristische Staatsexamen zu erhalten. Diesen Vorsprung kann ein Rechtslaie kaum ausgleichen. (Wer anderes behauptet, kann ja einmal versuchen, juristische Fachzeitschriften zu lesen und dabei Spaß zu haben …) Auch im Innenausschuss sitzen durchweg Juristen, die im Verwaltungsrecht fit sind. Das sind Leute, die stundenlang ätzende Diskussionen führen können, genau wissen, wie der Staat und seine Behörden funktionieren und Neulingen vermutlich keine Nachhilfestunden geben möchten, wenn diese Lücken im Verfassungsrecht haben.

Als Abgeordneter hat man von morgens bis abends mit Recht zu tun. Etliche parlamentarische Abläufe sind stark formalisiert. Als Abgeordneter muss man eine Menge Dinge mit juristischem Bezug organisieren, etwa als Arbeitgeber von Mitarbeitern, die natürlich dem Arbeitsrecht unterliegen. Abgeordnete ohne eigene Rechtskenntnisse machen sich abhängig von ihren Ratgebern. Für Crash-Kurse in Verwaltungs- und Verfassungsrecht haben Abgeordnete schlichtweg keine Zeit. Wenn man den Staat ändern will, so muss man ihn und seine Organisation erst einmal verstehen. Ignoranz ist insoweit keine zielführende Strategie.