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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


26. Juni 2014

Wie man keine Gegendarstellung durchsetzt – Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung

 

Das Durchsetzen einer Gegendarstellung gehört zu den anspruchsvollsten Aufgabenstellungen im Presserecht. In der Praxis geht es meistens schief, weil es viele Tücken und Unwägbarkeiten gibt. Manche Juristen scheitern allerdings schon an der simplen Lektüre des Gesetzes. So etwa der Justiziar der Piratenpartei Deutschland, der sich an der Sonderausgabe des KOMPASS zum außerordentlichen Bundesparteitag am kommenden Wochenende störte. Damit es das nächste Mal etwas besser klappt, hier die Manöverkritik zur

Aufforderung zum Abdruck einer Gegendarstellung (pdf).

Anders als Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche usw. ist der Anspruch auf Gegendarstellung ein Anspruch eigener Art. Da Medien über große Wirkmacht verfügen, wird bei aufgestellten Behauptungen über Tatsachen den Betroffenen mit dem Gegendarstellungsanspruch eine Waffe in die Hand gegeben, um sich in gleicher Reichweite Gehör zu verschaffen. So müssen Medien eine vom Betroffenen formulierte Gegendarstellung abdrucken.

Für Druckwerke, die in NRW erscheinen, gilt das dortige Landespressegesetz NRW. Insoweit noch zutreffend, stützte sich der forsche Piraten-Justiziar auf § 11 Landespressegesetz NRW. Alles weitere allerdings mochte dem Justiziar jedoch nicht gelingen.

1. Unterzeichung durch Berechtigten

Wie in § 11 Abs. 2 Satz 4 nachzulesen ist, muss die Gegendarstellung von dem Betroffenen oder seinem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet sein. Unterzeichnet hat sie jedoch Justiziar Bokor. Der ist aber gar nicht betroffen. Ebensowenig werden Parteien oder kommissarische Vertretungen gesetzlich von einem Justiziar vertreten. Damit ist das Gegendarstellungsverlangen bereits gegenstandslos.

2. Zugang in Schriftform

Eine Gegendarstellung kann frühestens ab Zugang der Urschrift verlangt werden. Der Brief des Justiziars vom 24.06.14 wurde aber erst am 25.06.14 abgestempelt und ging natürlich erst am 26.06.14 zu. Daher war die gesetzte Frist zum 25.06.14, 15.00 Uhr, untauglich. Eine Vorabübersendung per E-Mail ist gegenstandslos.

3. aufgestellte Tatsachenbehauptung

Das Gegendarstellungsrecht gilt nach § 11 Abs. 1 Satz 1 nur im Bezug auf aufgestellte Tatsachenbehauptungen. Der Justiziar hat leider nicht so genau mitgeteilt, welche Tatsachenbehauptungen er genau beanstandet.

So unterstellt er dem KOMPASS offenbar, dieser hätte behauptet, die Entlastung des Vorstands sei eine „reine Formsache“. Zwar lautete die Überschrift „Formalia“ und und da steht etwas von „formellem Akt“, aber die genannte Behauptung ist eine subjektive Interpretation des Justiziars. Der schreibt übrigens selbst etwas von „förmlichem Verzicht“. (Hat da jemand die Förmchen geklaut …?)

Zudem stört sich der Justiziar daran, dass der KOMPASS die Bestellung der Frau Laura Sophie Dornheim als „überraschend“ bezeichnet. Die Einordnung eines Ereignisses als „überraschend“ ist keine reine Tatsachenbehauptung. Da die Auswahl von Frau Dornheim im dargestellten Kontext durchaus nicht zu erwarten war, darf man diese getrost als überraschend bewerten. Werturteile sind aber keine gegendarstellungsfähigen Tatsachen.

Damit war das Mittel der Gegendarstellung gänzlich untauglich.

4. berechtigtes Interesse an der Veröffentlichung

§ 11 Abs. 2 Satz 1 a) sieht als Ausschlusskriterium das Fehlen eines berechtigten Interesse an der Veröffentlichung vor. Da keine gegendarstellungsfähigen Tatsachen aufgestellt wurden, erübrigt sich dieser Punkt.

5. angemessener Umfang der Gegendarstellung

§ 11 Abs. 2 Satz 1 b) soll geschwätzige Gegendarstellungen vermeiden. Eine positive Fiktion findet sich in Satz 2:

Überschreitet die Gegendarstellung nicht den Umfang des beanstandeten Textes, so gilt sie als angemessen.

Bei gleichem Satz beanspruchte der erste Punkt das zehnfache, der zweite Punkt das fünffache. Damit befindet sich das Begehren im Risikobereich und müsste gut begründet sein. Die eingereichte Besinnungsaufsatz genügt dieser Anforderung nicht, auch der zweite Text verfehlt das Thema.

6. Beschränkung auf tatsächliche Angaben

§ 11 Abs. 2 Satz 3 schreibt vor, dass sich die Gegendarstellung auf tatsächliche Angaben beschränken muss. Das ist dem Justiziar offensichtlich nicht gelungen. Schon gar nicht mit dem Gendersternchen.

7. Abdruck in nächster Ausgabe

§ 11 Abs. 3 sagt:

Die Gegendarstellung muß in der nach Empfang der Einsendung nächstfolgenden, für den Druck nicht abgeschlossenen Nummer (…) abgedruckt werden.

Für das Verlangen des Justiziars, der bereits gedruckten Ausgabe eine Gegendarstellung beizufügen, bietet § 11 Landespressegesetz keine Grundlage.

Wie gesagt, diese Fehler wären bei simpler Lektüre des Gesetzes selbst für einen Nichtjuristen ohne weiteres vermeidbar gewesen. Die weiteren Unzulänglichkeiten, etwa die behauptete Vertretungsmacht für einen „Vorstand“, den es seit dem 16.03.2014 gar nicht mehr gibt, möchte ich nicht vertiefen. Ebenso wenig die Mitwirkung des Herrn Alexander Zinser auf der Vollmachtsurkunde, denn Herr Zinser war zu keinem Zeitpunkt Mitglied des Vorstands. Auf welcher Rechtsgrundlage Herr Zinser nachträglich zum Mitglied der kommissarischen Vertretung bestellt wurde, erschließt sich mir auch nicht so recht.

Der KOMPASS hat übrigens die Gegendarstellung online eingearbeitet, und zwar zu dem Zweck, damit sich jeder ein Urteil über die Mentalität der Beteiligten und die Kompetenz des Justiziars bilden kann. Selbstverständlich wurden die gewünschten Erklärungen nicht abgegeben und auf Nachfrage ausdrücklich ausgeschlossen.

Dem Justiziar ist bei der Anwendung anderer Gesetze mehr Glück zu wünschen.

5. Juni 2014

Der sogenannte SNA- …, NASA- …, NSA-Komplex

Hey Edward,

jetzt ist es ein Jahr her, dass du die ganzen IT-Paranoiker in Propheten verwandelt hast. Wir leben jetzt in deiner Welt – also bewußt halt. Was hat es gebracht?

Unser deutscher attorny general hat die NSA erst mit der NASA verwechselt, inzwischen ist er schon bei „SNA“. Und jetzt prüft er ernsthaft, ob ein Handy der Kanzlerin abgehört wurde – was nun einmal der selbstverständliche Job eines jeden ausgeschlafenen Auslandsgeheimdienstes ist. Das Massenabhören durch eine fremde ausländische Macht, die uns in einen Krieg nach dem anderen mitschleift, scheint hingegen hier niemanden zu stören.

Auch nicht, dass die NSA über jeden mächtigen Menschen in Deutschland Kompromat im Schrank hat, falls der nicht spurt. Auch nicht, dass diese Daten dazu verwendet werden, um mit Drohnen im Wild-West-Stil auf Menschenjagd zu gehen – kontrolliert von deutschem Boden.

Interessiert niemanden. Aber wenn die Kanzlerin zu blöd ist, ein Cryptohandy zu verwenden, und nicht einmal einen Kilometer entfernt von der mit Abhörtechnik vollgestopften US-Botschaft fröhlich kommuniziert, dann bewegt das natürlich die Massen.

Apropos Wild West: In den USA erschießen sich jährlich 30.000 Amis gegenseitig, also 10 x mehr, als in den letzten 30 Jahren Amis durch Terror ums Leben gekommen sind. In den USA werden jährlich mehr Frauen durch ihre Männer getötet als US-Soldaten in Kriegshandlungen. Vermutlich wären es noch mehr, wenn in den USA nicht 0,76% der Bevölkerung im Knast sitzen würden. In gewisser Weise kannst du dich also als Quasi-Gefangener wie zu Hause fühlen … Seit dem Zweiten Weltkrieg sind die USA ständig in irgendwelche kriegerischen Akionen verwickelt. Also wenn es ein Land gibt, das man vielleicht mal überwachen sollte, … Äh, also, ich will nichts gesagt haben!

Tja, sehen wir es positiv: Die russische Küche ist der US-amerikanischen deutlich überlegen. Von der deutschen Regierung hast du genau gar nichts zu erwarten. Halt durch!

2. Juni 2014

„Thank you, Mr. Snowden“

Bereits zu Angela Merkels Wahlkampfrede in Hamburg hatten die „Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung“ ein vom Boden aus unzensierbares Spruchband über den Hamburger Hafen fliegen lassen, um die Bundeskanzlerin daran zu erinnern, wem sie ihre diesntliche Loyalität schuldet.

Am 6. Juni, dem Jahrestag der Snowden-Enthüllungen, wollen die Kollegen diesmal in Berlin einen Flieger kreisen lassen. Die Dauer des Bannerflugs ist natürlich eine finanzielle Angelegenheit. Wer den Flug um jeweils eine Minute sponsern/verlängern will, ist mit 6,- € dabei.

29. Mai 2014

Snowden erklärt, wie schnell Handys „geownt“ werden

 

Vor ein paar Jahren wurde mir zugetragen, was Geheimdienste so alles mit Handys anstellen könnten. Das klang damals alles ein bisschen nach Verschwörungstheorie. Experten bestätigten mir aber, dass sie keine Zweifel daran hätten, dass damals etliche Markenhandys serienmäßig mit einer heimlich eingebauten Backdoor ausgestattet waren. Es soll sogar möglich sein, dass man mit Eingabe einer bestimmten Telefonnummer innerhalb einer Funkzelle von jedem Handy aus entsprechende Handys abhören könnte, ebenso über das Mikrofon in der Umgebung geführte Gespräche. Da ich das nicht nachprüfen konnte, habe ich nicht darüber geschrieben.

NBC-Journalist Brian Williams befragte nun Edward Snowden, inwiefern etwa der russische Geheimdienst in sein iPhone eindringen könnte, etwa während des Besuchs der Winter-Olympiade in Sotschi. Snowden bestätigte, dass der Zugang zum angreifenden Telefonnetz ausreiche, um im selben Moment das Gerät zu „ownen“, also zu hacken und zu kontrollieren. Gut aufgestellte Geheimdienste wie die von Russland, China oder eben der USA könnten die Geräte sogar selbst anschalten. Ist ein Gerät erst einmal unter Kontrolle, kann der Angreifer selbstverständlich besuchte Websites nachvollziehen, Passwörter auslesen, Terminkalender ansehen …

Während früher die Geheimdienste das Problem hatten, ihre Wanzen über längere Zeiträume mit Strom zu versorgen, sind wir so hilfsbereit und laden unsere Smartphones regelmäßig auf. Und wir bezahlen auch noch selber für unsere mobile Überwachungswanze, die uns bis in die Schlafzimmer überwacht.

Ich kenne etliche Internetaktivisten, die aus Prinzip keine Handys benutzen. Das Minimum aber ist ein Aufklerber über der neuigierigen Kamera. In etlichen Ministerien müssen Handys am Eingang abgegeben werden. Selbst das Entfernen von Akkus wird nicht als ausreichend betrachtet.

Apropos: Liebe NSA, der aktuelle Akku meines Samsung macht es nicht mehr lange. Es wäre doch nur fair von euch, wenn ihr euch an den Kosten für einen neuen beteiligt. ;)

28. Mai 2014

Breites Entsetzen über Desinteresse der Behörden am NSA-Skandal

Das ZDF zeigte gestern den ersten Teil einer eingängigen Doku über den NSA-Skandal. Nachdem Generalbundesanwalt Runge – taktisch geschickt nach der EU-Wahl -nun bekannt gegeben hat, dass er nicht einmal Ermittlungen anstellen werde, fällt es selbst gestandenen Juristen schwer, die Contenance zu bewahren. Der Kollege Udo Vetter, den sonst wirklich nichts, aus der Ruhe bringt, benutzt sogar Kraftausdrücke. Ich selbst habe mich auf Telepolis in die Satire geflüchtet und sarkastisch eine Legalisierung des Rechtsbruchs angekündigt, die leider näher an der Realität ist, als einem lieb sein kann.

Letztes Jahr hatten Udo Vetter und ich in Berlin über die mögliche Kontrolle von Geheimdiensten in einem parlamentarischen Untersuchungsausausschuss gesprochen, den es nun inzwischen gibt. Gerne hätte wir dabei kompromisslos mitgewirkt. Der Kollege Prof. Härting greift heute am Bundesverwaltungsgericht die Mitteilungsfreudigkeit des BND an – ein spannender Test, ob die politischen Blockaden durch rechtsstaatliche Verfahren gebrochen werden können.

Inzwischen hat das ZDF berichtet, dass die enge Kooperation des BND mit der NSA seit 1974 besteht und beruft sich hierzu auf Informationen aus dem Nachlass von Ex-BND-Vizepräsident Dieter Blötz. Als das Material von Blötz vor Jahren aufgetaucht war, hatten die angefragten Journalisten abgewinkt. So diente es schließlich dem BND-Forscher Erich Schmidt-Eenboom als Fundgrube für seine Bücher, die ihm seinerseits die Überwachung durch den neugierigen Dienst einbrachte. Heute sendet das ZDF um 22.45 Uhr die Fortsetzung.

21. Mai 2014

Kommentare zum verbotenen Wahlspot von Mainz und zu den verbotenen Bildern von Koblenz

Heute habe ich auf TELEPOLIS zwei medienrechtlich interessante Fälle kommentiert.

 

 

Zum einen verweigert das ZDF auch die Ausstrahlung einer zensierten Fassung des PARTEI-Werbespots.

Zum andern hat das OLG Koblenz einen Löschungsanspruch für erotische und intime Fotos des Ex-Partners ausgeurteilt, den es so bislang noch nicht gab.

Ehemaliger technischer NSA-Direktor zur Situation von Snowden

Wer sich ein realistisches Bild zur Mentalität der US-Geheimdienste machen möchte, sollte unbedingt dieses aktuelle Interview mit William Binney in der taz lesen.

Money Quote:

„Ich würde keiner einzigen Botschaft trauen.“

„Sie würden wahrscheinlich versuchen, ihn zu entführen. Das haben sie immer wieder gemacht – egal in welchem Land.“

„Ich bin mir nicht sicher, ob sie das stört. Unsere Arroganz ist derzeit so unglaublich groß. Wir töten wahllos Menschen mit Drohnen.“

„Wie soll man einem notorischen Lügner vertrauen?“

„Ihnen gehört das Netz.“

„Mit unserem [von Binney Anfang der 1990er Jahre vorgeschlagenen] System wäre Snowden sofort aufgeflogen. Im Moment, in dem er die erste Datei heruntergeladen hat.“

Binney war technischer Direktor der NSA, gilt als einer der besten Codeknacker der Welt und wurde Whistleblower aus Empörung darüber, dass der Geheimdienst die gegen die Sowjetunion entwickelten Instrumente gegen die eigenen Leute einsetzte. Hier ein aktuelles Portrait des ZDF.

Meine morgentliche Maximal-Dosis an US-amerikanischem Kulturkreis wurde heute durch die Nachricht erreicht, dass Facebook einen Acoount wegen diesem Foto hier suspendiert hat.

Ob das mit TTIP wohl wirklich eine so gute Idee ist …?

18. Mai 2014

TTIP und Überwachung haben in Hamburg offenbar wenig Freunde

 

Einen ihrer wohl peinlichsten Wahlkampfauftritte hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Freitag in Hamburg. 3/4 des überschaubar großen Publikums waren offensichtlich keine Merkel-Fans, sondern forderten den Stop von TTIP. Toten Fisch ließ man sich vor der Hamburger Fischauktionshalle nicht andrehen.

Auch die Hamburger Anwälte waren als Initiative „Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung“ präsent und hatten außerdem einen Flieger gechartert, der per Spruchband zu einem Stopp der Totalüberwachung aufrief und unübersehbar über Merkel seine Runden drehte (Minute 7 im Video). (Drohnen darf man ja bei Merkel nicht mehr fliegen lassen. ;)) Bei Hamburger Juristen fliegen also nicht nur Gerichtsstände …

Die Kollegen demonstrierten übrigens in Robe, einem von mir ungeliebten Kleidungsstück. Letzten Freitag wurde in Schleswig-Holstein der Robenzwang abgeschafft.

Anschließend gab es in Hamburg eine Freiheit-statt-Angst-Demo. Die Veranstaltung gegen Überwachung wurde sogar mit Hubschraubereinsatz überwacht …

13. Mai 2014

Tödliche Daten

 

In Diskussionen mit Sicherheitspolitikern etwa zur Vorratsdatenspeicherung höre ich immer wieder, dass ja keine Inhalte gespeichert würden, sondern nur, wer mit wem wann Kontakt hätte. Das ist in Zeiten von Big Data natürlich ziemlicher Unsinn, denn man kann auf Inhalte leicht schließen und dann bei Bedarf Inhalte abhören.

Diese Metadaten wirken aber auch direkt tödlich. So räumte General Michael Heyden, Ex-Direktor der NSA und der CIA, freimütig ein, dass man aufgrund von Metadaten Droneneinsätze zur gezielten Tötung „Verdächtiger“ befiehlt. Dabei kam es zu tödlichen Namensverwechslungen. Außerdem ziehen bereits gebrauchte SIM-Karten die Aufmerksamkeit von Hellfire-Raketen an.

Abgesehen davon ist Töten auf Verdacht einer zivilisierten Gesellschaft unwürdig.

Nicht zivilisiert sind offenbar der Generalbundesanwalt und die aktuelle Bundesregierung. Die nämlich findet nichts dabei, dass diese Tötungen von Ramstein aus kontrolliert werden, also von deutschem Staatsgebiet. Die deutschen Geheimdienste haben offenbar auch kein Problem damit, sich durch Weitergabe von Metadaten an die Wild-West-Kollegen selbst die Hände blutig zu machen.

Einige Leute, darunter auch der CCC und die Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung, haben etwas gegen diese Beteiligung an Shoot-to-kill und gegen Vorratsdatenspeicherung im Allgemeinen. Kommenden Samstag demonstriert das Hamburger Bündnis gegen Überwachung vor dem Hamburger Rathaus. Die Bundeskanzlerin hat ihr Kommen ebenfalls angekündigt (wenn auch mit anderem Motiv). Wir sehen uns, oder?

Der Mann, der die beendete Pfändung seines Grundstücks aus dem Jahre 1998 vergessen machen wollte

 

Ein stolzer Spanier hat nun am EuGH erfolgreich bewirkt, dass jedermann im Urteil nachlesen kann, dass sein Grundstück 1998 mit einer Pfändung belastet war und versteigert werden sollte.

Google allerdings darf nunmehr keine Suchergebnisse von Seiten auswerfen, die legal von der Pfändung von 1998 berichten, etwa Zeitungsarchive. Denn das ist dem Manne peinlich. Nunmehr muss Google gegenüber Europäern auf Anfrage prüfen, ob Ergebnisse konform mit der EU-Datenschutzrichtlinie sind.

Damit hat die 16 Jahre währende „Anarchie“ des Google-Algorithmus nun weitere Einschnitte erfahren. Die Betreiber der Suchmaschine müssen letztlich zurückhaltender mit Informationen umgehen, als andere Informationsanbieter und ein „Recht auf Vergessen“ berücksichtigen. Während mir aus meiner Praxis etliche Fälle bekannt ist, in denen Personen ein sehr berechtigtes Interesse an der Löschung von Suchergebnissen auf denkbar sensible Daten haben, tendiert die vorliegende Sache eher gegen Querulanz und ermutigt wohl etliche Kläger. Das Landgericht Hamburg wird vermutlich bald einen Anbau bekommen …

Foto: Anwesen von Barbra Streisand, das sich gegen das Google-Auto wehrte, oder so ähnlich.

Copyright (C) 2002 Kenneth & Gabrielle Adelman, California Coastal Records Project, www.californiacoastline.org