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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Tödliche Daten

 

In Diskussionen mit Sicherheitspolitikern etwa zur Vorratsdatenspeicherung höre ich immer wieder, dass ja keine Inhalte gespeichert würden, sondern nur, wer mit wem wann Kontakt hätte. Das ist in Zeiten von Big Data natürlich ziemlicher Unsinn, denn man kann auf Inhalte leicht schließen und dann bei Bedarf Inhalte abhören.

Diese Metadaten wirken aber auch direkt tödlich. So räumte General Michael Heyden, Ex-Direktor der NSA und der CIA, freimütig ein, dass man aufgrund von Metadaten Droneneinsätze zur gezielten Tötung „Verdächtiger“ befiehlt. Dabei kam es zu tödlichen Namensverwechslungen. Außerdem ziehen bereits gebrauchte SIM-Karten die Aufmerksamkeit von Hellfire-Raketen an.

Abgesehen davon ist Töten auf Verdacht einer zivilisierten Gesellschaft unwürdig.

Nicht zivilisiert sind offenbar der Generalbundesanwalt und die aktuelle Bundesregierung. Die nämlich findet nichts dabei, dass diese Tötungen von Ramstein aus kontrolliert werden, also von deutschem Staatsgebiet. Die deutschen Geheimdienste haben offenbar auch kein Problem damit, sich durch Weitergabe von Metadaten an die Wild-West-Kollegen selbst die Hände blutig zu machen.

Einige Leute, darunter auch der CCC und die Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung, haben etwas gegen diese Beteiligung an Shoot-to-kill und gegen Vorratsdatenspeicherung im Allgemeinen. Kommenden Samstag demonstriert das Hamburger Bündnis gegen Überwachung vor dem Hamburger Rathaus. Die Bundeskanzlerin hat ihr Kommen ebenfalls angekündigt (wenn auch mit anderem Motiv). Wir sehen uns, oder?

« Der Mann, der die beendete Pfändung seines Grundstücks aus dem Jahre 1998 vergessen machen wollte – Informelle Ansprache einer Journalistin »

Autor:
admin
Datum:
13. Mai 2014 um 13:49
Category:
Allgemein,Die lieben Kollegen,Internet
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