Was auch immer von der Leyen-Uschi zu halten ist, ihre Spindoktors verstehen ihren Job. Definitiv. Beim Zauberwort „Kinderpornographie“ ist bei der Diskussion jeder Anflug von Sachlichkeit illusorisch, denn die muss man ja „mit allen Mitteln“ bekämpfen. Wie ich in persönlichen Gesprächen immer wieder die Erfahrung machen muss, fehlt da selbst intelligenten Menschen die erforderliche Flexibilität, um den in der Sache völlig sinnlosen Wahlkampfgag zu verstehen. Wie eigentlich immer bringt es Volker Pispers auf den Punkt.
Wer sachliche Informationen zum Thema sucht, findet beim Kollegen Udo Vetter, der als Strafverteidiger die tatsächliche Praxis aus vielen spezifischen Fällen kennt, belastbares Material.
Ich habe ein großes Herz für kritische Blogger und sonstige Meinungsäußerer …
Aber Affzockt.de ist schon eine ziemlich bescheidene Website. Das Niveau erinnert an höchstens 13jährige. Aber diesem jeglichen Stils abholden Menschen, der seinen Frust da unter dem Pseudonym „AntiFreiherr“ ventiliert, scheint wohl sehr, sehr weh getan worden zu sein.
Als sich der „AntiFreiherr“ auch noch unter die Gürtellinie begab, ging einer der geschmähten Anwälte schließlich doch auf die infantile Provokation ein. Das Landgericht Frankfurt (2-03 O 179/09) bestätigte eine einstweilige Verfügung, wonach der „AntiFreiherr“ eine satirische Fotomontage nicht mehr zeigen darf.
Der als Koryphäe der Abmahnkünste bekannte Advokat war neben einem Kollegen als Steuermann auf einem Schiff dargestellt worden, zwar mit Augenbalken, aber erkennbar. An sich harmlos, da das Bildnis offenbar als bewusst als solche erkennbare Fotomontage in eine andere Szene eingefügt worden war, die wiederum die Satire vermittelt. Ob man darin alleine schon eine „Anprangerung“ sehen muss, oder ob es als (schwache) Satire durchgeht (etwa „vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“), ist Ansichtssache. Qualität ist keine richterlich überprüfbare Voraussetzung von Satire.
Das seltsame an dem Richterspruch ist, dass das im Urteil beschriebene Bild als solches der Satirefreiheit unterfallen könnte, während es im Zusammenhang mit dem unterirdisch dummen Begleittext zweifellos sachfremd beleidigend ist. Man hätte also nur die Berichterstattung insgesamt bzw. den Text verbieten dürfen, der handfeste Beleidigungen auf Deppenniveau enthielt.
Seltsamerweise ließ sich das Landgericht auf die beantragte Unterlassung des Fotos ein, die recht einfach zu bekommen ist – aber eben auch Ausnahmen kennt. Bei der Abwägung zwischen dem Recht am eigenen Bild (=Persönlichkeitsrecht) und der Meinungsäußerungsfreiheit nach § 23 KunstUrhG lässt das Gericht gewisse Unsicherheiten erkennen. So verwendet es im Urteil den überholten Begriff „relative Person der Zeitgeschichte“ und beruft sich auf den ärgerlichen Schein-Kommentar von Schertz/Götting/Seitz.
Offensichtlich ist der Text des Urteils irgendwann umgeschrieben worden. Warum das Bild verboten wurde, der Text anscheinend nicht einmal vom Kläger beanstandet wurde, erschließt sich nicht so recht. Aufgegangen scheint die Strategie zu sein.
Es ist wieder soweit! Der bewaffnete Kampf gegen die da oben hat begonnen! Erster Terrorist war ein Wasserbomben-Attentäter, der eine heuchelnde CDU-Demagogin zu erlegen versuchte. Der gestrige Attentäter wählte eine Waffe im Stile von Paintball, während die Partei der Ministerin ja echte Bomben bevorzugt. Gut, dass der Mann nicht mit seinen Schuhen geworfen hat.
Mädchen, langsam wird es Zeit, dass Du in einen ernsthaften Dialog mit der Internet-Generation eintrittst, bevor die Dinge eskalieren. Vielleicht muss Tom Cruise in den einigen Jahren wieder einen Film über gescheiterte politische Bombenattentäter machen: „Operation Walküre II“.
Mehrfach ging Bäckermeister Markus Frick gegen unliebsame Berichterstattung vor. Wenig Erfolgsaussichten wird er jedoch haben, wenn darüber berichtet wird, dass die Staatsanwaltschaft inzwischen Anklage gegen den guten Mann erhoben hat, und zwar wegen des Verdachts auf Marktmanipulation. Er selbst hat ja inzwischen „Scalping“ auch eingeräumt.
Kennen Sie eigentlich irgendeinen Börsenjournalisten, der nicht nach diesem Prinzip arbeitet? Das wäre ja dann auch ein ziemlicher Amateur …
Der Kollege Thorsten Feldmann meldet, dass auch die Pressekammer Landgericht Berlin zur Frage der Haftung für Beiträge Dritter der Linie vernünftiger OLGs folgt: In einem aktuellen Hinweisbeschluss ließ Richter Mauck wissen, dass eine Haftung für Beiträge Dritter (Foren, Wikis, Blogs) erst ab Kenntnis des Betreibers besteht. Wird man auf einen Verstoß hingewiesen , muss man zwar ggf. sofort löschen, aber keine Kosten für eine Abmahnung tragen.
So sah es allerdings noch Richter Buske von der liebenswerten Hamburger Pressekammer, dem ich letztes Jahr vergeblich von der Unvereinbartkeit von solch einer uferlosen Haftung mit der Diskussionskultur zu überzeugen versuchte. Unsere Verfassungsbeschwerde läuft …
Dass eine Löschungsaufforderung natürlich Hand und Fuß haben muss, erläutert der Kollege Udo Vetter in seinem Lawblog.
Ein Sozi bemüht sich derweil, das Image der SPD unter den Internettern zu retten. So hätten die Abgeordneten gar nicht so genau gewusst, worüber sie abstimmen, als sie für das Leyen-hafte Gesetz gestimmt hatten.
Sorry. Das ist euer Job, zu wissen, was ihr uns mit euren Gesetzen einbrockt. Ihr habt eine Menge Referenten, jedermensch kann sich etwa bei heise.de oder in Mainstream-Medien ein Bild machen (wenn es nicht gerade die BILD ist). Oder man kann Experten befragen. Wenn 190 von 222 SPD-Abgeordneten für die Internetsperren stimmen, dann sind das 190 leicht beeinflussbare Volksvertreter zu viel. Die haben keine zweite Chance verdient. Ab in euren früheren Beruf! Ihr habt als Volksvertreter nichts mehr im Bundestag verloren!
Die Peinlichkeit, welche der aktuelle Wahlkampf bietet, wird hier treffend kommentiert. Ich bleibe dabei: Dieses Mal gibt es für Netzbürger keine Alternative zur Piratenpartei.
Am Sonntag war ich zu Gast bei einer Geburtstagsfeier in Hamburg-Altona. Einige Gäste kamen auf die bevorstehende Bundestagswahl zu sprechen, bei der sie bedauerten, dass keine Partei mehr ernsthaft wählbar sei. Ich schlug daraufhin vor, die bisher noch unverbrauchte und vernünftige Piratenpartei zu wählen. Sofort konterte man mir mit der Tauss-Keule. Für die Medienkonsumenten war die gesetzliche Unschuldsvermutung gegenstandslos.
Bemerkenswert, wie effizient sich mit PR Fehlgewichtungen steuern lassen! Können die Wähler anderer Parteien denn ausschließen, dass in deren Reihen Politiker entsprechenden Neigungen nachgehen? In welchem Verhältnis steht der Besitz solcher Bilder im Vergleich zu den Entscheidungen von Politikern, die in Afghanistan die Bundeswehrsoldaten zu Mördern machen, ganze Gegenden nuklear verseuchen und sich ungeniert von der Energiewirtschaft schmieren lassen? Das verhält sich ungefähr so wie die Lewinsky-Affäre zur Lüge über Massenvernichtungswaffen im Irak.
Aber so funktioniert nun einmal PR. Wichtiges wird totgeschwiegen und zur Ablenkung vergleichsweise Unwichtiges in den Medienfokus geschwenkt.
Unser Gastgeber, der seinen 80.Geburtstag feierte, war 43 Jahre Mitglied in der SPD gewesen. Als Kanzler Schröder erfolgreich erfolgreich seine Partei mit Rücktrittsdrohungen zu erpressen begann, sah mein Freund die Zeit zum Austritt als gekommen an. Dieser kleine Schritt bewirkte damals nicht viel, jedoch blieb sein stummer Protest an der Basis der SPD Altona nicht unbemerkt. Während der Geburtstagsparty am Sonntag fand sich für mich völlig überraschend Bundesminister Olaf Scholz ein. Der Besuch des Alt-Jusos beim Ex-Mitglied war garantiert kein Höflichkeitsbesuch, sondern Ausdruck persönlicher Verbundenheit. Mein SPD-verdrossener Freund sitzt also unsichtbar ein Stück weit mit am Kabinettstisch.
Trotz aller persönlicher Sympathie: Wählen werde ich definitiv keine Internetsperren-Partei. Und wenn die Piratenpartei eine probate Möglichkeit bietet, den Politikern anderer Parteien den rechten Weg zu kommunizieren, dann sollte der mündige Bürger davon Gebrauch machen.
Vergleiche sind eine tolle Sache. Damit kann man nicht nur unkalkulierbare Richtersprüche vermeiden, sondern vor allem können beide Parteien das Gesicht wahren und sich als Sieger verkaufen. Außerdem muss man nicht damit leben, dass ein ggf. hochpeinliches Urteil veröffentlicht wird. Haben sich nun solche Streithähne nach einem Showdown geeinigt, wird nicht selten Stillschweigen über die Details vereinbart.
Sicherlich gibt es gute Gründe dafür, dass solche Vergleiche häufig erst dann geschlossen werden, wenn man sich vor dem Kadi begegnet. Es ist zweifelsfrei nur ein böses Gerücht, dass die späte Einsicht gelegentlich mit der dann höheren Anwaltsgebühr zusammenhängen soll. Doch wenn man sich in der Öffentlichkeit streitet, dann muss man auch mit den Folgen leben.
§ 169 GVG
Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich.
Wem also an Diskretion gelegen ist, der sollte so geschickt sein, und früher in die Gänge kommen. „Pustekuchen“ sagt neuerdings die Pressekammer des Landgerichts Berlin, die einem Gerichtsblogger die Veröffentlichung eines von ihm notierten Vergleichs per einstweiliger Verfügung untersagte (LG Berlin 27 O 504/09). Der Mensch, dem hier so an Geheimhaltung liegt, ist der hochsolide Börsenguru Markus Frick, der sich seit einiger Zeit hässlichen Rufmords erwehren muss. Hierzu beauftragte Frick einen Rechtsanwalt, der gegen den besagten Gerichtsblogger eine Privatfehde führt gelegentlich in eigener Sache prozessiert.
Ich sage da nur: Streisand-Effekt. Nachdem es keine geschriebene Rechtsgrundlage gibt, mit der vorliegend in § 169 GVG eingegriffen werden könnte, kommt nach
Artikel 5 GG
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
einzig das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen in Betracht. Das scheint ja für alles gut zu sein. Was ein Gerichtsvergleich mit persönlicher Ehre zu tun haben könnte, erschließt sich mir nicht so recht.
Die Widerspruchsverhandlung endete im Eklat, da sich der Blogger von Anträgen auf Feststellung der Befangenheit der Richter einen Vorteil verspricht.
Auch der bayrische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat seine PR-Chance erkannt, um mit dem Wahlkampf-Gag „Internetsperren“ einen auf starken Mann zu machen. Im knallhart kritischen Polit-Magazin BILD begründete der gute Herrmann wie ein DAU „härtere Maßnahmen“ wie eben die Sperren – und zwar mit den unglaublich vielen fiesen Seiten.
Wann werden diese Leute begreifen, dass jeder, der nicht gerade zu den Internetausdruckern gehört, die „Sperren“ spielend umgehen kann? Lesenswert (natürlich) Heise nebst angeschlossenem Internetforum, von dem ich mich mal aus Sicherheitsgründen extra distanziere.
Solange es noch geht, habe ich hier ein möglicherweise bedenkliches Video verlinkt, in dem Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen verwendet werden, die womöglich sogar verherrlicht werden. Wie sieht das eigentlich mit Links zum Mond aus?