“Dabei kommt es – jedenfalls wenn es sich, wie vorliegend, um rufbeeinträchtigende Behauptungen handelt – auch nicht darauf an, ob die Behauptung vormals zutreffend und zulässig war.”
Die Tatsache, dass es für Internetmedien in keiner Weise praktikabel ist, mögliche Änderungen von in Artikeln dargelegten Sachverhalten zu antizipieren, um täglich sämtliche Archivinhalte der Realität anzugleichen, ignoriert das Landgericht völlig. Auch die Verbannung älterer Artikel in ein Archiv, das weder mittels Suchmaschinen noch über Links erreichbar ist, kommt einem Berufsverbot für Onlinemedien und Blogger gleich.
(…) Die gängige Abmahnpraxis hinterlässt jedoch den Eindruck, als ginge es nicht um objektive Information, sondern darum, kritische Berichterstatter unter Geiselnahme des Persönlichkeitsrechts mundtot zu machen.
Dann aber werden die Aktien-Blogger irrational:
Wir glauben trotz der jüngsten Entscheidung auch weiterhin an die zweckgerichtete Abwägung zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht und blicken dem für November terminierten Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Hamburg mit Zuversicht entgegen.
Liebe Aktienblogger, ich habe jetzt eine ganz schlechte Nachricht für euch: beim Landgericht Hamburg wird NIE zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht abgewogen. Das passiert erst in Karlsruhe. Und es interessiert an der Außenalster auch niemanden, ob etwas im Internet praktikabel ist. In zwei Jahren dürft ihr dann vielleicht sagen, was ihr über Herrn Frick zu sagen habt.
Aber schön, dass euch aufgefallen ist, dass das Wort „Pressefreiheit“ im Urteil nicht ein einziges Mal auftaucht. Die spielt im Hamburger Landrecht nämlich keine Rolle …
Zur Zeit macht in der Blogosphäre die den Ruhrbaronen zugestellte Abmahnung die Runde, die ein PR-Foto der Politikerin verbreiteten (ist nicht das, welches hier zu sehen ist, sondern wohl das hier).
Gelegentlich liest man, es sei mit einem Schadensersatz von 20.000,- Euro zu rechnen. Nein, es gibt eine Art „Tarif“ für Bildnutzung im Internet, nämlich die Empfehlung der „Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing“, an der sich viele orientieren, und da kostet die Nutzung etwa einen dreistelligen Betrag. Der verdoppelt sich aber um den „Strafzuschlag“, wenn ein Foto genutzt wurde, ohne, dass man vorher gefragt hat. Bei der Zahl „20.000,- Euro“ dürfte es sich um den sogenannten „Streitwert“ handeln, der als Faktor für die durchsetzbaren Kosten des Anwalts dient. Bei Bildnissen in Massenmedien fangen die Streitwerte bei 10.000,- Euro an, der Anwalt bekommt davon jedoch nur einen Bruchteil. Also: Kein Grund zur Panik.
Die Ruhrbarone scheinen sich auf den Standpunkt „Einmal ist keinmal“ zu stellen und glauben, mit dem Löschen des Bildes hätte sich die Sache. Ich fürchte, dass die Rechtsprechung das böse Wörtchen „Wiederholungsgefahr“ anders definiert …
Vielerorts liest man, es habe sich doch bloß um PR-Fotos gehandelt. Nun ja, JEDES Foto, das nicht explizit zur Nutzung frei gegeben wurde (bzw. dessen Urheber 70 Jahr verblichen ist usw.), ist urheberrechtlich geschützt. Beweispflichtig für ein Nutzungsrecht ist der Nutzer. Frau Wagenknecht hat ihr Antlitz nicht vergesellschaftet, ihr Fotograf hält insoweit auch wenig von der kommunistischen Idee.
Eine andere Frage ist, ob es für die Nutzung als Bildzitat eine Rechtfertigung geben könnte (dann aber mit Urheberbenennung usw.). Dann müsste sich der fragliche Beitrag konkret mit dem Foto (nicht nur mit Frau Wagenknecht) auseinander gesetzt haben, worüber mir nichts bekannt ist.
Ob es charakterlich eine so tolle Idee ist, zu Werbezwecken Bilder ins Internet zu streuen und dann hinterher die Anwälte von der Kette zu lassen, darf ein jeder selbst beantworten. Mit einem politischen Blog sollte man geschickter kommunizieren. Aber wie man bei dem halbherzigen Abstimmverhalten der Linkspartei bzgl. der Internetsperren gesehen hat, ist da aus diesem Lager eher wenig Kompetenz zu erwarten. Wenn es der guten Frau lieber ist, in der Öffentlichkeit mit Amateurfotos wie dem oben eingelinkten dargestellt zu werden, dann nur weiter so! (Inwieweit der Politikerin das Verhalten ihres Fotografen recht ist, ist unbekannt.)
UPDATE: Der Urheber der obigen Abbildung nennt sich „S1“, was ich irrtümlich für eine weitere technische Bezeichnung gehalten hatte. Man kann ihn durch Klick auf „dieses Bild“ sofort ermitteln.
UPDATE (15.01.2009): Die Ruhrbarone konnten mit der Argumentation überzeugen, Die Urheberin habe ihr Rechtsschutzbedürfnis verwirkt, weil sie sie 11 Jahre untätig geblieben sei, obwohl sie vom Download wusste.
Im „Jetzt“-Magazin der Süddeutschen Zeitung findet sich ein interessanter Beitrag zur Gegenwart der deutschen Blogosphäre, die angeblich relativ unpolitisch sei. Auch scheinen deutsche Blogger etwas schüchtern zu sein, was wohl auch durchaus mit der Angst vor betuchten Mimosen zusammenhängen könnte, deren Anwälte zum Landgericht Hamburg pilgern. Vielleicht ist es insoweit sogar ein Fehler von mir, dass ich da regelmäßig darauf hinweise, denn letztlich führt ja erst das Bewusstsein von Gefahr zu Selbstzensur. Andererseits wäre es auch unmoralisch, seine Mitmenschen auflaufen zu lassen. Dilemma!
Das urplötzlich aufgetauchte und daher auffällig bemühte wie willkürliche Wahlkampfthema Kinderpornographie im Netz (die es in der Form, die Zensursula bekämpfen will, praktisch gar nicht gibt) hat der CDU offensichtlich nichts genutzt.
Der andere Buhmann der vor allem von Rentnern sowie in den ländlichen Regionen gewählten Partei machte dem Wunschkoalitionspartner FDP ein (taktisches?) Wahlgeschenk, der sich durch Kritik an der „Horrorliste“ profilieren konnte.
Die Grünen und die FDP, die zumindest behaupten, dass ihnen was an Bürgerrechten wie informationelle Selbstbestimmung läge, haben zugelegt, während die Koalitionsparteien, die das Internetsperrengesetz verbrochen hatten, jeweils ihr verdient schlechtestes Ergebnis seit fünf Jahrzehnten erzielt hatten.
Aus Gesprächen mit allen möglichen Leuten in den letzten Wochen weiß ich, dass es der Piratenpartei nicht gelungen ist, ihre tatsächlichen Ziele breit zu kommunizieren. Die weitgehende Ignoranz der Medien und die Gegenpropaganda haben gegriffen. So schreibt etwa sogar noch heute der STERN darüber, dass die Piratenpartei Internetsperren gegen Pornographie ablehnt, ohne darauf hinzuweisen, dass die Piratenpartei sogar den erheblich gravierenderen Eingriff, das Löschen fordert, sowie konsequentere Anwendung der Gesetze. Die Stigmatisierung durch die Causa Tauss hat bei den oberflächlich urteilenden Wählern definitiv verfangen. Dass der mit der Medienindustrie geschäftlich vernetzte Stefan Raab bei seiner privaten Bundestagswahl eine für seine jugendliche Zielgruppe besonders wichtige Partei geschnitten hat, sollte man ruhig langfristig im Hinterkopf behalten.
Nichtsdestotrotz: 2 % sind ein beachtlicher Start. Die Grünen hatten mit 1,5 % begonnen. Diese 2 % werden den anderen Parteien fehlen, und man darf davon ausgehen, dass viele für die Bürgerrechtsfrage sensibilisiert wurden und nur wegen der 5 %-Hürde letztlich die etablierten Bürgerrechtsparteien Grüne und FDP gewählt haben. Sollte die Piratenpartei im Politbetrieb allgemein Druck in Richtung Vernunft und Internetkompetenz gemacht haben, ist sie schon heute eine Erfolgsgeschichte.
845.904 Menschen, überwiegend solche der intellektuellen Elite, war es wichtig gewesen, ihre Stimme der neuen Partei anzuvertrauen. In Berlin errang die Piratenpartei übrigens über 3 %. Hoffentlich sind diese Signale deutlicher als die der Lobbyisten.
ein Gericht in Kopenhagen am Montag den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Buchverlag abgewiesen hat. Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, für dänische Soldaten oder der Beziehungen zu Verbündeten konnte das Gericht schon deshalb nicht erkennen, weil der Buchinhalt mittlerweile sowieso öffentlich zugänglich geworden sei.
Gerhard Baum, Bundesinnenminister a.D. (1972-1978), redet in der obigen Talkshow Klartext. Seine Wahrnehmung der Piratenpartei, „geistiges Eigentum“ im Netz abzuschaffen, ist eine wohl etwas freie Wiedergabe des Programms der Piraten, der Rest ist aber o.k. Die Tonqualität ist allerdings schlecht.
In dieser Talkrunde verteidigt er 2007 konsequent das Recht auf freie Meinungsäußerung.
In einem aktuellen Interview des „Computerclub 2“ stellt er u.a. sein neues Buch „Rettet die Grundrechte!“ vor und spricht über seine Übereinstimmungen und Probleme mit der Piratenpartei. Schade, dass seine Partei (FDP) in den letzten Jahren in Sachen Internet versagt und in den Länderregierungen praktisch jeden Kompromiss mitgetragen hat.
Wie der Kollege Feldmann in seinem Feldblog berichtet, scheint Richter Mauck vom Landgericht Berlin langsam im digitalen Zeitalter angekommen zu sein. Wer bei einem Forenbetreiber Prüfpflichten auslösen will, muss schon präzise darlegen, was ihn stört.
Ich möchte gerne jedem Juristen dringend ans Herz legen, diesen Bericht eines verhinderten Teilnehmers der Demonstration „Freiheit statt Angst“ über seine Festnahme und die anschließende Behandlung durch die Berliner Polizei durchzulesen. Tun Sie es bitte jetzt!
Ich persönlich kann nicht glauben, dass so etwas im Jahre 2009 möglich ist. Irgendwas läuft gerade verdammt schief.
Wir leben in Zeiten, in denen die Polizei den Besitz eines CD-Rohlings wegen des hierdurch(!) begründeten Verdachts auf urheberrechtliche Straftaten zum Anlass für eine Hausdurchsuchung nimmt, wo man ggf. die Früchte vom verbotenen Baum erntet. Sogar das Setzen eines Links kann inzwischen eine Hausdurchsuchung auslösen – sogar das bloße Anklicken eines Links oder eine falsche E-Mail-Adresse.
In Frankreich stellt man derzeit das Filmen von Polizisten unter Strafe – etwa bei Gewaltexzessen, wie wir es gerade in Berlin erlebt haben. Und auch dieses archaische Hadopi-Gesetz, mit dem man vom Internet amputiert werden soll, wird dort demnächst Realität.
Irritiert hat es mich, dass sich selbst etablierte Kabarettisten wie Diether Nuhr erstaunlich weit unter ihr Niveau begeben, wenn gegen digitale Bürgerrechtler polemisiert werden muss („keine Partei für zivilisierte Wähler“, wie er auf seiner Homepage schreibt). Auch er sitzt offenbar der Legende der KiPo-Industrie auf.
Ich selbst hatte es für mich ausgeschlossen, einer politischen Partei beizutreten, da dort vornehmlich Selbstoptimierer Macht aufteilen. In Zeiten, in denen die hart erkämpften Bürgerrechte und die Kommunikationsfreiheiten des Internets durch dreisteste Polemik beschnitten werden, und Politiker unverblümt ihr Herrschaftswissen wahren, kann man es sich nicht mehr leisten, unpolitisch zu sein und die öffentliche Meinungsbildung an Internet-phobe Versager zu delegieren.
Ich bewerte die Piratenpartei weniger als Partei denn als Bürgerrechtsbewegung. Ich halte es für eine Schande, dass man sich 20 Jahre nach Ende des totalitären DDR-Systems zur Gewährleistung der Grundrechte wieder in Bürgerrechtsbewegungen organisieren muss.
Der Vorfall mit dem Prügelpolizisten bei der Demo „Freiheit statt Angst“ schlägt hohe Wellen – und beschert der Demo „Freiheit statt Angst“ endlich die gewünschte PR. In wunderbar anschaulicher Weise demonstriert die Berliner Polizei, dass man unseren Volksvertretern nicht blind vertrauen kann. Bei allem Respekt für den harten und oftmals undankbaren Arbeitsalltag der Polizei und die ganz überwiegend soliden Polizisten, so ist eine Kette nun mal nur so stark, wie ihr schwächstes Glied. Was für willkürliche Gewalt gilt, das gilt für „Kavaliersdelikte“ wie Datenmissbrauch erst recht. Und nachdem die Polizei bei der Demo entgegen ihrem Versprechen gefilmt hatte, filmten die Datenschützer eben zurück. Nun haben findige Blogger aus dem Film zwei „Fahndungsfotos“ herausdestilliert und ins Netz gestellt. Dies wirft die Frage nach dem Recht am eigenen Bild auf. Darf man die Polizisten einfach so identifizierend abbilden?
Keine Ausnahme aufgrund von Versammlung
Grundsätzlich zählt die Rechtsprechung auch Polizisten bei ihrer Arbeit zu „Teilnehmern einer Demonstration“, sodass die Ausnahme nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG für Versammlungen und Aufzüge etc. greift. Diese Ausnahme gibt es deshalb, weil man andernfalls kaum Personenmehrheiten abbilden könnte, denn wer kann schon alle Teilnehmer individuell nach ihrer Erlaubnis fragen? Doch die Fahndungsfotos, die beim Anlass einer Versammlung gemacht wurden, individualisieren nun diese beiden Polizisten. Damit wird jeweils nicht mehr eine Personenmehrheit abgebildet. Damit scheidet diese Ausnahme aus.
Personen der Zeitgeschichte?
Die beiden Polizisten könnten jedoch Personen der Zeitgeschichte nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG sein. Hierfür spricht das breite mediale Interesse, das der Vorfall auch in den etablierten Medien findet und der Umstand, wie sehr die beiden das Misstrauen gegen die Obrigkeit im Sinne der Organisatoren der Demo unfreiwillig beweisen.
Prangerwirkung
Doch die Nutzung der Bildnisse in Form eines Fahndungsplakats stellt die Polizisten an einen virtuellen Pranger. Und Prangerwirkung ist ein Zauberwort, dass etwa Richter Buske besonders gerne verwendet. Denn die Interessen an der Verbreitung sind nach § 23 Abs. KunstUrhG immer auch mit den „berechtigten Interessen“ der Betroffenen abzuwägen. Die Verbreitung des Fahndungsaufrufs ist also juristisch nicht ohne Risiko. Was die Richter in solchen Fällen zulassen, und was sie verbieten, ist selbst für Kenner der Pressekammern nur schwierig vorauszusagen.
Praxisrelevanz
Eine pragmatisch relevantere Frage wäre allerdings, ob die beiden Polizisten gegen die Fotos vorgehen werden. Da sie möglicherweise sehr schnell begreifen werden, dass mit dem ccc nicht zu spaßen ist und ins Netz entsendete Informationen nicht reversibel sind, wäre es ungleich sinnvoller, sich eine neue Frisur wachsen zu lassen, als zum Anwalt zu rennen.
Präventive Beschlagnahme
Der Fall wird allerdings das allgemeine Bewusstsein für das Zurück-Fotografieren stärken und die – rechtlich höchst anfechtbare – Praxis begünstigen, der zufolge Polizisten, die sich fotografiert fühlen, Fotografen vor Ort zur Löschung der Bilder zwingen. Trotz eigentlich fehlender Rechtsgrundlage machen derzeit Gerichte präventive Beschlagnahmungen mit. Normalerweise ist die Anfertigung von Fotografien im öffentlichen Raum zulässig, erst die Verbreitung oder die unmittelbar drohende Gefahr einer Verbreitung könnte Maßnahmen rechtfertigen. Künftig werden Polizisten wohl sehr viel schneller Kameras bzw. Handys mit Kamerafunktion einkassieren wollen. Die Antwort hierauf wird sein, dass Demonstranten dann eben verdeckt filmen – oder eben parallel in so großen Scharen, dass die Polizisten nicht nachkommen werden, zumal die Bilder schnell ins Netz gefunkt werden können.
UPDATE:
Im Lawblog gibt es inzwischen die langerwartete Stellungnahme der Polizei – und Anzeichen, dass diese wohl etwas unglaubwürdig ist.