19. November 2009
Das Landgericht Hamburg hatte der Frankfurter Rundschau verboten, über die geplante Namensänderung einer wegen Terrorismus verurteilten Person zu berichten. Bereits der Plan ohne Nennung des Namens ist der Hamburger Pressekammer zu viel der Pressefreiheit.
Die FR wendet sich nun mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das gerichtliche Verbot. Und wie nicht anders zu erwarten springt ihr der Chefreaktionär der Springerpresse pflichtschuldig bei.
Mag das Verbot, über den Plan zur Namensänderung auch mal wieder überzogen sein, so stimme ich den Hamburger insoweit zu, als dass es keinen journalistisch seriösen Grund gibt, den neuen Namen rauszuposaunen. Zudem wäre das strategisch sehr ungeschickt: Zur Zeit klagen alle möglichen Knackis – meistens vertreten von einer ganz bestimmten Kanzlei – gegen Nennung ihres Namens, unter dem sie verurteilt wurden. Man will ja bei der Resozialisierung keinen schlechten Ruf durch die Tagespresse bekommen. Wenn diese in Hamburg erfolgreiche Rechtsprechung in den Instanzen hält, bedeutet dies, dass die ganzen Archive nachträglich anonymisiert werden müssten.
Nun könnte man aber Terroristen, Mördern und inhaftierten Rechtsanwälten, die Wert auf Diskretion legen, nahelegen, dann gefälligst ihren Namen zu ändern, anstatt den Chronisten das Leben schwer zu machen. Diese Leute sind es ja ohnehin häufig gewohnt, unter Tarnnamen zu leben. Eine obligatorische Namensänderung ist schon deshalb vernünftig, weil man im Zeitalter des internationalen Phänomens Internet keinen einmal bekannt gegebenen Namen wieder wirksam aus der Welt schaffen kann. Eine Umbenennung kann aber nur funktionieren, wenn die Presse usw. dann die Anonymität des neuen Namens respektiert.
Ich sehe auch kein ernsthaftes Bedürfnis, den Namen von entlassenen Straftätern preis zu geben. Die haben laut Gericht ihre Strafe abgesessen, sie stellen laut Sozialprognose keine Gefahr mehr dar und es ist nicht Aufgabe der Presse, solche Leute nach Jahrzehnten an den Pranger zu stellen. Strafe ist Sache des Staates. Man kann über diese Leute unter dem alten Namen berichten, das reicht für soliden Journalismus völlig aus.
Was der BILD-Kolumnist Nicolaus Fest jedoch schwadroniert, entbehrt jeden Kommentars und wäre ihm ein guter Anlass, sich selber einen neuen Namen zuzulegen.

admin •

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Wie unser Blogger-Kollege Kai Diekmann vermeldet, gab es bereits wieder Post von Kollege E. Hier hat Rechtsanwalt E. dem guten Mann einen Satz verboten. Und nun patzt Diekmann gegen Kollege E. und wirft ihm wie ein peinlicher Wikipedant altklug seiner Vertipper vor. Wie arm ist das denn? Wenn ich eilig Schriftsätze raushaue, geht es um Zeit und Inhalt. Schriftsätze sind technische Werke, die Ansprüche durchsetzen sollen, keine Kunstwerke. Und das tun sie bei Kollege E. überdurchschnittlich erfolgreich.
Und wenn man eine Zeitung macht, die so viele inhaltliche Fehler produziert, dass sie seit Jahren Deutschlands bekanntestes Watchblog speist, dann sollte man bei solchen Lappalien, dann hat man es nun wirklich nicht nötig. Inzwischen gibt es übrigens von Seiten der TAZ ein Diekmann-Watchblog!
18. November 2009

Auf den sechsten Senat des Bundesgerichtshofs ist Verlass:
Der vom hanseatischen Oberlandesgericht bestätigten Rechtsauffassung der Pressekammer des Landgerichts Hamburg, die einer Zeitung Recherchepflichten für von Interviewpartnern teilweise irrtümlich gemachten Behauptungen aufstellt, wurde eine klare Absage erteilt.
Die Verbreitung der Äußerungen war zulässig. Es handelt sich um eine nicht gegen den Kläger persönlich gerichtete Meinungsäußerung mit einem wahren Tatsachenkern. Die Aussage „Heute wird offen gelogen“ richtet sich gegen die Berichterstattung im Magazin „Focus“, für die der Kläger als Chefredakteur verantwortlich war. Sie gibt die dem Beweis nicht zugängliche Meinung des Interviewten über die mangelnde Wahrheitsliebe in den Medien wieder. Durch das von ihm angeführte Beispiel des Interviews Markworts mit Ernst Jünger, das Markwort jedenfalls nicht selbst geführt hat, wird der Kläger zwar in seinem Persönlichkeitsrecht tangiert, doch überwiegt das von Roger Willemsen verfolgte Interesse der Öffentlichkeit an der Wahrheit und Seriosität der Medienarbeit. Der Persönlichkeitsschutz des Klägers hat mithin hinter dem Recht der Beklagten auf Presse- und Meinungsfreiheit zurückzutreten.
Diese Ansage dürfte auch ein wichtiges Signal zur Zurechnung von Äußerungen in User Generated Content darstellen (Forenhaftung, Wikihaftung).
Hier mein Glosse zur damaligen kolossalen Hamburger Fehlentscheidung. Die scheint mir Richter Buske übrigens zuzurechnen. Er zieht es vor, nicht mehr mit mir zu sprechen. Das muss er aber auch gar nicht, wenn ich ihn interviewen will … ;-)
Update: Hier mein ausführlicherer Kommentar auf Telepolis.
Update: BILDblog mit einem Beispiel für die Angst vor der Interviewhaftung. (Via Telemedicus.)

admin •

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16. November 2009
Ich kann derzeit Kai Dieckmanns aktuelle Spitze auf den Kollegen E. nicht so recht einordnen, zumal das Bild leider zu klein ist, um den Träger des eindrucksvollen, äh, nunja, … zu identifizieren.
Update: Ah, jetzt, ja!
15. November 2009
Wie gerne würde ich zu dieser Sache hier kommentieren …!
Da ich jedoch Abgemahnte u.a. auch gegen die besagte Kanzlei vertrete, möchte ich mich ausnahmsweise mal zurückhalten. :-(
Schlagwörter:
Filesharing
11. November 2009
Wie der 6. Senat des BGH heute in einer Pressemeldung verlautbarte, will er im Wege einer Vorabentscheidung durch den Europäischen Gerichtshof die internationale Zuständigkeit der Gerichte für Unterlassungsklagen gegen Internetveröffentlichungen von Anbietern klären lassen.
Beim Kläger handelt es sich um einen seinerzeit medienbekannten Herrn, der als Mörder des Schauspielers Walter Sedlmeyer rechtskräftig verurteilt wurde und nun wieder auf freiem Fuße ist. Grundsätzlich ist Namensnennung nur bis ca. ein halbes Jahr nach Rechtskraft der Strafverurteilung zulässig. Sollten die Urteile der Vorinstanzen (selbstverständlich Hamburg …) halten, dann dürfte dies unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Archive haben, die dann geflöht werden müssten.
Wie man hört, soll der Kläger übrigens auch an meine Freunde von Wikipedia herangetreten sein, was natürlich die Solidarität mit der Electronic Frontier Foundation ausgelöst hat. Bevor mir noch ein übereifriger Linkhaft-Anwalt die Zeit stiehlt, verlinke ich den Beitrag der EFF nicht, denn da wird der böse Name des Mörders genannt. Googlen soll helfen … ;-)
Das eigentlich Seltsame ist: Wenn sich ein Straftäter, der übrigens aus dem Knast heraus ja gerade die Medien gesucht hatte, wieder in die Gesellschaft integrieren möchte, wäre der erste Schritt, seinen Namen zu ändern, denn der ist nun einmal im Weltgedächtnis. Stattdessen klagt man – übrigens mit Prozesskostenhilfe! – durch alle Instanzen und darüber hinaus.

admin •

22:56 •
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Heute isses am BGH spannend: Marion versucht in dritter Instanz, aus Hamburger Urteilen wieder eine trübe Suppe zu kochen.
An dieser Stelle möchte ich auf meinen Artikel über das Verhältnis des 6. Senats des BGH zu den Hamburgern auf Telepolis hinweisen: Hamburg hört in Karlsruhe auf

admin •

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Die Kollegin von Dr. Damm & Partner weist auf eine Klarstellung des (Überraschung!) Landgerichts Hamburg hin, der zufolge es keinen Rechtsmißbrauch darstelle, einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und eine Hauptsacheklage an unterschiedlichen Gerichten anhängig zu machen.
Das Problem gibt es freilich nur, wenn man überhaupt die Wahl zwischen mehreren Gerichtsständen hat. Das ist in Medienrecht häufig der Fall, weil etwa Internet überall ist bzw. Druckwerke nach Hamburg versandt werden können usw. Das Spiel nennt sich „fliegender Gerichtsstand“. Wer clever ist, sucht sich ein scharfes Gericht aus, wenn er kann. Und das spricht meistens Hamburger Platt.
10. November 2009
Ausgerechnet die TAZ, die für eine Gegenöffentlichkeit steht, fängt nun selbst mit dem Zensieren an.
Getroffen hat es unter anderem meinen Kollegen Thomas Stadler, der sowohl online als auch von Fachzeitschriften her kein Unbekannter ist.
Ich kenne den Kollegen übrigens nicht persönlich oder so, er ist aber gegenwärtig der einzige Jura-Blogger, der es vor ein paar Monaten aufgrund der Qualität seiner Beiträge in meine Blogroll geschafft hat.
Heute habe ich einen sachlich hervorragenden Beitrag über die Zustände bei Wikipedia und vor allem über die Arroganz bei Rechtsstreiten gefunden. Das medienrechtliche Problem ist, dass die Wikipedia-Beiträge in den USA gehostet werden, wo man von Deutschland aus nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten klagen kann. Um deutsches Recht schert man sich folglich nicht.
Auf der deutschen Seite von Wikipedia wird zwar die Möglichkeit angeboten, sich im Konfliktfall per eMail „auf informeller Basis auch an eine Gruppe von aktiven deutschsprachigen Benutzern zu wenden“, wie wir aber aus eigener Erfahrung bestätigen können, erfolgt von dort nicht einmal eine Antwort.
Ich kann diese Erfahrung leider aus eigener Erfahrung mit Wikimedia e.V. bestätigen. Zwar hatte ich anfangs wenigstens Antworten bekommen, die jedoch ziemlich laienhaft waren und ab Überforderung ausblieben. Diese Vereinsmenschen scheinen sich auch in der Realität für Admins zu halten, die nach Gutsherrenart auf Normalsterbliche mitleidig herabblicken. Sofern überhaupt eine Kommunikation erfolgte, war diese häufig unprofessionell, im Falle des bezahlten(!) Wikimedia-Geschäftsführers denkbar unsouverän.
Selbst der provinziellste Verein muss kommunizieren, solange sich der Gegner an den Kodex der Höflichkeit hält. Diese Kulturtechnik darf ich für meine anwaltlichen Schreiben beanspruchen. Was von Wikimedia kam und wie sie derzeit schweigen, kann man höflich nur noch als „dumpf“ bezeichnen.
In der Presse verlautbaren die Wikimedia-Leute, sie hätten auf Inhalte keinen Einfluss. Das ist jedoch allenfalls formal richtig, um das Wort „Heuchelei“ mal zu vermeiden. Mindestens einige der Wikimedia-Leute – wenn nicht sogar die meisten – sind nämlich zugleich auch Administratoren, haben also durchaus Kontrollmöglichkeiten, zumal ihr Wort in der Oligarchie-Clique der Wikipedia zwangsläufig Gewicht hätte.
Doch gerade das Ansehen von Admins, also Laien, die sich durch Edits (Löschen!) zu Wächtern emporgedient haben, tendiert immer mehr Richtung Nullpunkt, zumal als Arbeitston dort Gossensprache Usus ist. Mehr noch:
Auch ist bei Wikipedia seit längerem zu beobachten, dass gerade von „Administratoren“ Vandalismus an Artikeln in Form von Desinformation und der Verletzung von Marken- Urheber- und Persönlichkeitsrechten betrieben wird.
Welche Abgründe sich bei Wikipedia auftun, kann man sehr gut aufbereitet bei dem Benutzer „Brummfuß“ lesen, der sich Gedanken über das Mobbing im Wiki-Biotop macht. Es ist bezeichnend, dass dieser Benutzer inzwischen „indefinit gesperrt“ ist.
Wie resistent bzw. hysterisch man bei Wikipedia auf Kritik reagiert, zeigte ja mein „Besuch“ letzte Woche, wobei mich das karikaturhafte Gebaren eher amüsierte als betrübte.
Symptomatisch für die Wikipedia ist, dass man dort zwar 2007 ein „Schiedsgericht“ installierte, dieses sich jedoch kürzlich wegen Arbeitsunfähigkeit selbst aufgelöst hat. Die wussten nicht mal, was genau sie eigentlich sollten. Wikipedia ist Scheitern auf einem sehr, sehr niedrigen Niveau und scheint auf Führungsebene für Personen entsprechender Mentalität attraktiv zu sein.
Bei der Quelle für die oben genannten Zitate handelt es sich um einen ausgesprochen sachlichen Beitrag, den vermutlich jedoch viele nicht lesen möchten, da er aus einer politischen Ecke kommt, die sich verhältnismäßig leicht verbrämen lässt. Toleranz ist ja gerade nicht die Stärke des gegenwärtigen Wiki-Adels. Man sollte den Artikel trotzdem sehr genau studieren.
Schlagwörter:
Wikipedia