Unser lieber Kollege, der DigiProtect-Massenabmahner Herr Dr. Udo Kornmeier, kann auch individuell abmahnen: Heute hat Kornmeier den Kollegen Stadler abgemahnt, weil dieser so hässliche Dinge über ihn sagt. Ob das wirklich eine gute Idee gewesen war?
So, wie ich Stadlers Posting verstehe, liegt das Problem darin, dass DigiProtect/Kornmeier eine Zahlung X geltend machen und als Druckmittel hierzu die gerichtliche Geltendmachung in Aussicht stellen, die nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz einen Betrag >X generieren würde. Das bedeutet, dass Stadlers Aussage, Kornmeier mache Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geltend, tatsächlich falsch, weil ungenau wäre.
Nur: Worauf begründet sich dann die „Zahlungseinladung“ für den Betrag X? Anders gefragt: Darf ein Anwalt von einem Abgemahnten unter Drohgebärden eigentlich Kostenübernahme aus etwas anderem als aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz verlangen?
Ich kann es nicht völlig ausschließen, dass man mit solchen Spitzfindigkeiten bei einem mir ans Herz gewachsenen Landgericht im Großraum Norddeutschland sogar durchkommen würde. Aber ich fürchte, dass man sich selbst da mit der Bedeutung des Wörtchens „wertneutral“ auseinandersetzen wird. Was den Klassiker, nämlich eine Qualifikation eines Handelns als „Betrug“ betrifft, würde ein entsprechendes Urteil vermutlich kaum abseits des Sievekingplatzes Bestand haben. Denn inzwischen hat sich die obergerichtliche Verfestigung zum umgangssprachlichen Gebrauch von juristischen Fachtermini wie „Betrug“ verfestigt, was mitunter sogar an der Alster respektiert wird.
Ich hoffe allerdings, dass der Kollege Kornmeier nicht nur blufft, sondern die Sache gerichtlich durchzieht – stärkere Publicity kann Stadler nämlich kaum bekommen.
Interviews mit dem Konzernkritiker Grässlin sind immer eine riskante Sache, denn die von ihm thematisierten Manager sind sehr empfindlich und bemühen offensiv einschlägig bekannte Kanzleien.
So hatte Piech etwa Teile dieses Interviews per einstweiliger Verfügung vom – Überraschung! – Landgericht Hamburg untersagen lassen. Das Hanseatische Oberlandesgericht musste sich jedoch in der mündlichen Verhandlung mit den jüngsten Entscheidungen des BGH auseinandersetzen, der Grässlin in der Sache mit Schrempp eine zulässige Ausübung der Meinungsfreiheit attestierte und auch beim Willemsen über Markwort-Interview die Meinungsfreiheit weiter fasste, als die Leute vom Sievekingplatz. Die Hanseaten sind mit dem Kurs des BGH offensichtlich alles andere als glücklich, scheinen ihn aber erstaunlicherweise zu respektieren.
Wie der ehrenamtliche Stenograph der Hamburger Pressegerichte berichtet, wird/wurde die einstweilige Verfügung „höchstwahrscheinlich“ (größtenteils?) aufgehoben. Gut so.
Inzwischen ist Wikileaks dazu übergegangen, spektakuläre Leaks in konventionellen Medien anzukündigen. Morgen wird der geheimnisvolle Toll-Collect-Vertrag größtenteils veröffentlicht.
Indem Medien auf die international agierenden, praktisch unzensierbaren Wikileaker verweisen, können sie sich dezent aus der Schusslinie halten. Harte Zeiten für gewisse Industrie-Anwälte, deren Job es faktisch ist, die Öffentlichkeit dumm zu halten.
Aufgrund der gegenwärtigen Auslegung des § 32 ZPO kann man sich bei überregionaler Verbreitung angeblicher Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht den Gerichtsstand aussuchen und wählt daher zweckmäßig unter den 18 Landgerichten dasjenige aus, das für die schärfsten Urteile bekannt ist – meistens spricht es hanseatisch. Das nennt sich fliegender Gerichtsstand.
Die Süddeutsche bemüht krasse Fälle wie Robert Enke, der sich angeblich wegen Angst vor schlechter Presse nicht stationär behandeln lassen wollte.
Warum Prominente keine Angst haben müssen, mit ihren Krankheiten in die Öffentlichkeit gezerrt zu werden.
EINSPRUCH, Herr Kollege.
Professionelle Redaktionen WISSEN, dass Berichte über den Gesundheitszustand, der nicht öffentlich sichtbar ist oder freiwillig bekannt gemacht wurde, nicht ohne weiteres zulässig sind. Entweder, die Redaktionen respektieren das, oder sie übertreten sehenden Auges das Verbot und kassieren eine einstweilige Verfügung – die sie dann aus der Portokasse zahlen.
DAFÜR brauchen wir keinen fliegenden Gerichtsstand, solche Evidenzfälle kriegen auch die anderen Landgerichte hin.
IM GEGENTEIL: Dadurch, dass eine einstweilige Verfügung erst Wirksamkeit entfaltet, wenn sie zugegangen ist, macht es in Eiligstfällen wenig Sinn, diese am Landgericht Hamburg zu beantragen, wenn sie in Köln zugestellt werden muss.
Unter dem fliegenden Gerichtsstand leiden insbesondere kleine Blogger, die alle nach Hamburg bemüht werden können, wenn jemand eine einstweilige Verfügung erschleicht. Vor allem aber widerspricht das Konzept des Forumshoppings dem Prinzip des gesetzlichen Richters, nach dem sich niemand seinen Richter aussuchen können soll. Aufgrund des fliegenden Gerichtsstandes bekommen Hamburger Richter, die unverblümt in offenem Widerspruch zu den Vorgaben von BGH und BVerfG urteilen, eine unverhältnismäßige Macht. Davon aber steht im Artikel der Süddeutschen nichts.
Besonders weh tut es aber, wenn der Autor Rechtsanwalt Gernot Lehr von „erfahrenen Pressekammern“ schwärmt und dazu ausdrücklich die des Landgerichts Köln zählt. Erfahrungen habe ich in Köln vor Jahren gesammelt, allerdings definitiv keine guten …
Aus Interesse an Medienkritik, Manipulation und Kollektivillusionen habe ich mich mehrfach mit dem Kennedy-Attentat befasst. Erstmals habe ich hierzu 2007 etwas in meiner Biographie zu Ex-CIA-Chef Allen Dulles geschrieben, der die Warren-Kommission dominierte und wesentlich die Alleintäter-Theorie vorantrieb.
Als 2008 angeblich neue Beweise auftauchten, nahm ich dies zum Anlass, den Stand der Forschung zum Attentat selbst in meinem Beitrag „Das Kennedy-Puzzle“ zusammenzufassen. Dabei war mir der Autor Lothar Buchholz freundlicherweise sehr behilflich. Buchholz sammelt praktisch alle Berichte über das Attentat, unterlässt jedoch eigene Schlussfolgerungen und Theorien, sondern weist allenfalls auf Widersprüche hin. Sein Buch „Labyrinth der Wahrheiten“ ist insoweit Pflichtlektüre.
Dieses Jahr verließ ich die Perspektive des Grashügels und bestieg den Feldherrenhügel, von dem aus man einen Blick auf das größere Ganze hat. Im Rahmen meiner Biographie über den ultrarechten Chairman des Vereinigten Generalstabs der US-Militärs zu Anfang der 60er Jahre, General Lyman Louis Lemnitzer, der die Kennedys abgrundtief hasste. Besonders aufschlussreich sind die beiden Kapitel mit dem Vorspiel und dem Nachspiel zum Attentat. Wer mein Zeugs nicht lesen will, dem möchte ich wärmstens „Brothers. The Hidden History of the Kennedys“ von David Talbot ans Herz legen.
Absolut vergessen kann man den seltsamen Beitrag in der deutschen Wikipedia, dem die Wikipedanten erstaunlicherweise das Prädikat „lesenswerter Artikel“ verliehen haben. Der Artikelbesitzer, mein lieber Freund Phi, hält Autoren, welche die Alleintäter-Theorie bezweifeln, für randständig und versucht nach Kräften, deren Erwähnung in der Wikipedia zu unterbinden. Zum Drama siehe meine Phi-Soap.
„Am 16.11.2009 erhielt Edith Bartelmus-Scholich, Herausgeberin der nicht kommerziellen Internet-Zeitung „scharf-links“, von der Staatsanwaltschaft Krefeld einen Strafbefehl über 12.000 Euro, ferner eine Verleumdungsklage des OLG-Präsidenten Düsseldorf.“
Corpus Delicti:
„Der Rote-Hilfe-Text, den „scharf-links“ veröffentlichte, enthält einen Satz, der nach Auffassung des OLG den Schluss zulässt, ein Richter habe die Sommerpause des Gerichts dazu genutzt, den Angeklagten länger in Beugehaft zu halten. Hierin sehen die Juristen des OLG Düsseldorf und der Staatsanwalt eine Verleumdung.
Nach Aussage von Bartelmus-Scholich wurde der Artikel der Roten Hilfe nach bestem Wissen geprüft, die vom OLG Düsseldorf als falsch bezeichnete Tatsachenbehauptung sei als solche nicht zu erkennen gewesen. Auch hätte sie Beiträgen der Roten Hilfe nicht misstrauen müssen, da deren Berichterstattungen bisher zuverlässig und korrekt gewesen seien. Seitens des OLG habe es keinen Versuch gegeben, auf die falsche Tatsachenbehauptung aufmerksam zu machen oder eine Korrektur zu erwirken. Weder eine Gegendarstellung noch eine einstweilige Verfügung seien eingegangen. Daher war Bartelmus-Scholich davon ausgegangen, der Artikel sei sachlich korrekt. Zwischenzeitlich hat die Redaktion „scharf-links“ den beanstandeten Artikel bis zu einer Klärung vom Netz genommen.“
Über den Fall liegt mir außer dieser Meldung noch nichts vor. Das Vorgehen gegen Äußerungen mit Strafbefehlen ist bei bloßen Missverständlichkeiten eher ungewöhnlich. Normalerweise gibt es bei so etwas eine zivilrechtliche Abmahnung, wobei ein in PR erfahrener Betroffener erst einmal ein klärendes Gespräch sucht und dem Irrenden die Möglichkeit zur Korrektur lässt. Wenn aber eine Behörde wie die Staatsanwaltschaft selbst zu den Waffen greift, dann bekommen solche Fälle sehr schnell ein Geschmäckle.
Für eine Bewertung ist es angesichts der unklaren Informationslage noch zu früh, aber seltsam erscheint das Ganze schon jetzt.
Der Kollege E. hat dem Nachwuchs-Blogger Kai Diekmann mal wieder gezeigt, wer Chef im juristischen Ring ist. Ob das ein Gewinn für die Presse- und Satirefreiheit ist, darf bezweifelt werden, weshalb die Entscheidung, gegen die Abwehr-Polemik vorzugehen, natürlich zu Abzügen in der B-Note führt. Sie entspricht jedoch der Policy von Kollege E., sich nichts bieten zu lassen, war also absehbar. Und da der Kollege E. das Presserechtshandwerk wie kaum ein zweiter beherrscht, war er auch erfolgreich.
Neulich hatte ich in Teil 4 meiner spleenigen Soap über mein tragikomisches Abenteuer mit meinem Freund Phi im Wikipedia-Biotop die Figur des Marcus Cyron eingeführt und diesen mit einer fiktiven Figur aus Douglas Adams Hichthiker’s Guide to the Galaxy verglichen. Bei dieser Figur handelt es sich um ein Wesen, dass es sich zur Lebensaufgabe gemacht hatte, jedes Wesen in der Galaxis genau einmal zu beleidigen und seit Ewigkeiten hierzu in seinem Raumschiff durch die Galaxis kurvt.
Bereits vor einigen Wochen war mir Cyron wieder aufgefallen und daher ein paar Zeilen wert gewesen.
Heute nun lieferte er den ersten Kommentar zu einem in der SZ-Schaltzentrale ausgetragenen Streitgespräch zwischen dem die deutsche Wikipedia-Community kritisierenden Blogger Felix von Leitner und dem so furchbar sympathischen Wikimedia-Geschäftsführer, dessen Namen ich gerade vergessen habe. Und was tut Marcus Cyron als erstes? Er beginnt sein – wie immer stets ausgesprochen sachlich gehaltenes – Posting so:
„Herr von Leitner, sie sind wie ein störrischer Esel.“
Das war für seine Verhältnisse übrigens noch ganz höflich. ;-)
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(…)
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Und dann gab es irgendwann einmal den unglücklichen Kollegen, der u.a. durch Internetausdruck dieses Impressums in der Pressekammer Hamburg Stimmung gegen Finanzparasiten.de machen wollte und damit die gewünschte PR ins Rollen gebracht hat.
So richtig böse war dann aber das Impressum des berühmten anonymen Watchblogs:
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Was das Landgericht Hamburg am 11.Mai 1998 entschieden hat, interessiert uns nicht. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an deutschsprachige und englischsprachige Bewohner der USA.