Der Axel Springer-Verlag kündigt an, sein Archiv über die Zeit der 68er Bewegung ins Internet stellen. Wie Heise kommentiert, war schon vergangenes Jahr der Versuch gescheitert, das legendäre Springer Tribunal neu aufzulegen. Vielleicht wurde das Revival ja aber auch nur einfach vertagt, wie das beim Original vor 40 Jahren gewesen war.
Ich für meinen Teil, werde mich demnächst mal ganz friedlich im Axel Springer-Haus einfinden, wo ich der freundlichen Einladung eines liebgewonnenen Berliner Bloggerkollegen folgen werde.
Gerade ist Stefan Niggemeier wieder heftig am Schimpfen. Der war vor ein paar Jahren von RTL unter Anklang rechtlicher Konsequenzen gebeten worden, einen Screen-Shot zu entfernen, der RTL-Chefin Dr. Schäfferkordt im Kampf mit einem ungünstig sitzenden Textil zeigte. Die Dame gibt in Interviews ja zum Besten, sie sei schüchtern.
Nun kritisiert Niggemeier den RTL-Voyeurismus bzgl. eines 18jährigen Barden, der sich vor dem Sängerwettstreit auf der Toilette „beim Abtropfen“ nicht die erforderliche Ruhe gegönnt hatte, woraus ein Fleck auf der Hose resultierte. Da sich der Barde nicht in zivilisierter Umgebung befand, wo man derartiges wie Gentlemen übersehen hätte, sondern einem RTLümmel gegenüber saß, wurde er durch den Fernsehwolf gedreht. Medienunerfahrene Zuschauer dürfen bloßgestellt werden, die hieran gut verdienende Chefin hingegen hat Anspruch auf eine Glasglocke – sie gebietet ja einer ganzen Rechtsabteilung, die wiederum teuerste Anwälte dirigiert.
Alte Geschichten
Ach, die Frau Anke Schäfferkordt! Vier Jahre ist es jetzt schon her, als ich die persönlich geladene RTL-Chefin am Oberlandesgericht Köln empfangen wollte. Sie hat einfach gekniffen und kam nicht, so dass auch ich keine Expertise über deren Oberweite erstellen kann. Manche sind halt gleicher. Doch ihre Jungs fürs Grobe kamen – und vielen auf die Schnauze. Auch in Köln wird nur mit Wasser gekocht! ;-) (more…)
Man kann zum Thema Abtreibung unterschiedlicher Auffassung sein – auch als Katholik. Aber da gibt es einen unerschütterlichen Fanatiker Klaus Günter Annen, der standhaft zum Kreuzzug gegen die Abtreibung aufruft und Hexenjagden gegen beteiligte Ärzte veranstaltet.
Die sind davon natürlich nicht erbaut, sehen durch öffentliche namentliche Anprangerung ihre Persönlichkeitsrechte verletzt und wehren sich. Das bekannteste Resultat von Annens Entgleisungen ist die Babycaust-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Es ging dabei über die Auslegung der Bezeichnung „Mörder“ für Abtreibungsärzte, die im juristischen Sinne keine Mörder sind, umgangssprachlich aber so gesehen werden könnten. Das Bundesverfassungsgericht war seiner für die Auslegung mehrdeutiger Rechtsbegriffe berühmten Stolpe-Entscheidung gefolgt und stellte für den Unterlassungsanspruch eine Verpflichtung auf, die tatsächlich gemeinte Intention klarzustellen.
Da ich meinen Blogger-Freund Kai Diekmann nicht im Stich lassen wollte, der zu einem Dichterwettbewerb über seine Koffer-Affäre aufgerufen hatte, stellte ich heute um 14.31 Uhr ein launisches Gedicht auf seinem Blog ein. Spaßeshalber ließ ich in meiner Fiktion Diekmanns Koffer auch beim Rückflug ein zweites Mal verschwinden.
Nun muss ich schockiert zur Kenntnis nehmen, dass Diekmanns Koffer beim Rückflug tatsächlich wieder verschwunden ist! War zwar kein neuer, sondern der alte, zwischenzeitlich wieder aufgetauchte Koffer, das macht es für Diekmann jedoch nicht besser.
Nun vertrete ich ja bekanntlich die meisten deutschen sowie den bekanntesten Mentalisten der Welt. Doch dass meine Fähigkeiten inzwischen so gediegen sind, hat mich dann doch ein wenig irritiert. Hoffen wir mal, dass der Rest der gedichteten Geschichte so nicht eintrifft, denn sonst komme ich womöglich noch selber in Verdacht, da was manipuliert zu haben … ;-)
Da bekommt der Kai Diekmann in letzter Zeit kostenlosen Rechtsrat von mir, trotzdem verlässt er sich lieber auf seine Berliner Rechtsberater. Die TAZ kommentiert mitleidig u.a.:
Zu dem Beitrag auf taz.de “Bild zahlt für Sarrazin-Interview” vom 16.11.2009, in dem wir berichtet hatten, dass der Springer-Verlag Lettre ein Vergleichsangebot von 30.000 EU gemacht hätte, hatten Kai Diekmanns Anwälte beim Landgericht Berlin eine Gegendarstellung beantragt. Das Landgericht lehnte diese ab, weil Diekmann von der Meldung nicht betroffen sei. Daraufhin beantragten dieselben Anwälte eine Gegendarstellung für den Axel Springer Verlag. Dies wurde vom Landgericht erneut abgelehnt, weil der Axel Springer Verlag die Gegendarstellung nicht unverzüglich angemeldet und so die Frist versäumt hatte. Die Kosten für diesen Anfängerfehler: 3.000.- €. (more…)
Bernd Höcker, Betreiber einer QuerulantenseiteGEZ-kritischen Website sowie Buchautor im Eigenverlag, konnte eine Unterlassungsverfügung des Landgerichts Hamburg erfolgreich in einen PR-Coup umwandeln: Nach der Piratenpartei solidarisiert sich sogar DIE ZEIT mit dem Krawallblogger und bezieht sich dabei auf eine Pressemeldung der Piratenpartei, die allerdings wesentliche Umstände unterschlägt.
Gab es überhaupt eine Straftat?
Wie bereits berichtet, hatte Höcker über eine angebliche Straftat des NDR-Justiziariats berichtet und den NDR-Mann sogar wegen Urkundenunterdrückung angezeigt. Höcker ist der Meinung, der NDR-Mann habe einen Gebührenbescheid aus Gerichts-Akten verschwinden lassen. Ich kenne den Fall nicht im Detail, aber: (more…)
Ich habe dieses Jahr noch gar nicht über das Landgericht Hamburg gelacht. Bevor sich meine Blogleser Sorgen machen müssen, sei hier ein lustiger Fall nachgereicht:
Die Zeugen Jehovas sind für Sanftmut bekannt, weniger jedoch deren Anwälte. So hatten sie Herrn Buske gebeten, einem Sekten-Kritiker die Äußerung verbieten lassen, ein bestimmter Herrn aus München habe ein „geistliches Amt“ bekleidet, ein sogenannter „Ältester“. Ehrensache, dass der Beklagte ebenso wenig wie der Bayer in Hamburg wohnte.
Einige Zeit später bekam der Sekten-Kritiker eine Einladung an ein bayrisches Amtsgericht. Hier erachtete es der besagte Bayer für sinnvoll, an Eides statt zu behaupten:
„Ich war auch Ältester (leitendes Mitglied) der Zeugen Jehovas.“
Oups! Demnächst wird der Sekten-Kritiker vom Staatsanwalt vernommen – als Zeuge der wohl zu erwartenden Anklage. Den Zeugen Jehovas sei jedoch ins Gewissen geredet:
Mein Wikipedia-Kritik-Kollege Kai Diekmann versuchte gestern, seine Blogleser zur Korrektur des Wikipedia-Artikels zum „TAZ-Dödel“ zu animieren. 24 Stunden nach Beginn der Aktion haben gerade einmal zwei Leute editiert, wobei das Werk des zweiten Autors sofort von einem Kleingärtner vom zuständigen Artikelbesitzer mit den Flüchen „WP:NPOV,WP:WEB, WP:Q“ belegt und revertiert wurde. Die marginale Ergänzung des ersten Autors, die überlebte, stammte von einem Wikipedia-Insider, der offenbar über hinreichend erforderlichen „Stallgeruch“ verfügt.
Der ebenfalls zur Korrektur ausgerufenen Beitrag über Kai Diekmann hat nicht einen einzigen Edit erhalten! Das wäre allerdings auch gestandenen Wikipedianern möglich gewesen, denn den hat irgend ein wohlmeinender Wikipedant halbgesperrt, sodass bereits Diekmanns Aufruf, die reziproke Weltinterpretation der Prawdapedia zu korrigieren, ein untauglicher Versuch war.
Was ist das nur für eine Welt, in welcher sich die Wikipedia ausgerechnet vom BILD-Chef das Verdikt der Lüge vorhalten lassen muss? ;-)