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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


22. Februar 2010

Gravenreuth (†)

Wie Heise soeben bestätigt hat, hat sich Rechtsanwalt Günther Freiherr von Gravenreuth das Leben genommen. Damit entging er dem Antritt einer Haftstrafe sowie offenbar auch dem Vollzug der Degradierung zum Nichtanwalt. Gravenreuth zählte zu den Pionieren der IT-Anwälte und war seinerzeit ein in Industriekreisen angesehener Rechtsanwalt. In den letzten zwei Jahrzehnten jedoch verspielte er seinen Ruf. Was mit den anrüchigen „Tanja-Briefen“ begann, mit denen er Jugendliche Computerspiele-Tauscher in die Fall lockte, führte er mit einer Pervertierung des Abmahnwesens weiter, häufig auch im eigenen Namen. Wie kaum ein zweiter Kollege schadete er dem Ansehen des gesamten Berufsstands.

Trotzdem macht es irgendwie betroffen, einerseits wie tief  ein Kollege sinken kann, andererseits, dass er offenbar keinen Ausweg für sich sah.

UPDATE: gulli.com

18. Februar 2010

Zugangserschwerungsgesetz bereits formell verfassungwidrig

Prof. Matthias Bäcker hielt beim Chaos Computer Congress einen überzeugenden Vortrag darüber, warum das Gesetz schon wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz ein Griff ins Klo war.

Bäcker weiß, wovon er redet: Vor seiner akademischen Karriere war er beim Bundesverfassungsgericht für die Begutachtung von Eingängen zuständig. Köhler wohl eher nicht. Gestern hätten es ihm Gäste erklären können.

17. Februar 2010

Alle Piraten an Deck! Köhler hat den Schwachsinn jetzt doch unterzeichnet!

Nicht zu fassen.

16. Februar 2010

Wikileaks goes Iceland

Heute wird in Island eine Gesetzesinitiative eingebracht, die Island zum fortschrittlichsten Land der Informationskultur katapultieren könne. Weiter auf Telepolis.

15. Februar 2010

Landgericht Köln begrenzt internationale Zuständigkeit im Medienrecht auf bestimmungsgemäße Kenntnisnahme

Wenn sich Russen in russischer Sprache auf einer Website in Russland anmoppern, dann kann in Deutschland ein beleidigter Deutscher nicht einfach zu einem deutschen Gericht rennen. Wie die Kollegen von Dr. Damm & Partner melden, kann laut LG Köln der fliegende Gerichtsstand nur dann geltend gemacht werden, wenn es sich beim Ort des Aufrufens der Seite um einen „bestimmungsgemäßen“ Ort handelt, was bei der russischen Website nicht anzunehmen sei. Einen bloß zufälligen Ort lassen die Kölner nicht ausreichen. Anders als die Hamburger will man nicht einmal ein (geographisch außerhalb der angesprochenen Zielgruppe bestelltes) Abonnement ausreichen lassen, um den Tatort des Beleidigt-Werdens zu begründen.

Eine interessante Entscheidung, denn noch vor Jahren hatte sich Köln mal für Malaysia oder so zuständig gefühlt, wobei es sich allerdings um eine deutschsprachige Website handelte. Bzgl. der neuen Entscheidung ist interessant, dass die russische Sprache als Indiz herangezogen wurde, denn es leben hier nun mal eine Menge Russen. Selbst der für die Dokumentation des deutschen Presserechts zuständige Buskeismus-Forscher spricht besser russisch als deutsch …! ;-)

11. Februar 2010

Landgericht München verbietet Beyoncé-Video wegen angeblich plagiierten Dessous

Selten hat man im Urheberrecht ein so ansprechendes Corpus Delicti! Bei den Dessous hat sich der Schneider dem ihn inspirierenden Originaldesign „mit großem Respekt genähert“, wie man so schön sagt. Das Landgericht München I folgte dem Kläger Triumph, der in dem Kostüm im Video von Sony ein Plagiat sah.

Aus diesem Grunde darf das Video in Deutschland nicht mehr gezeigt werden. Das obige Youtube-Video darf daher nur außerhalb der Staatsgrenzen angesehen werden.

UPDATE: Telepolis hat das Thema aufgegriffen.

10. Februar 2010

Filesharing: Ein Film soll laut LG Köln für „gewerbliches Ausmaß“ ausreichen

Das Ausmaß der krassen Entscheidungen des Landgericht Kölns im Filesharing-Bereich nimmt kein Ende: Wie Dr. Damm & Partner melden, dass

eine Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß gem. § 101 Abs. 1 S. 1, 2 UrhG vorliegt, wenn eine besondere Schwere der Rechtsverletzung vorliegt, was konkret bejaht wurde, da eine umfangreiche Datei in Form eines Films vor bzw. unmittelbar nach Veröffentlichung in Deutschland öffentlich zugänglich gemacht worden sei

Internetarchive: Auch SPIEGEL online muss nicht flöhen

Zwei als Mörder von Walter Sedlmyer verurteilte Serienkläger in Sachen Presserecht müssen es hinnehmen, dass auch SPIEGEL online Artikel mit deren Klarnamen und sogar deren Bilder im Archiv weiterhin veröffentlichen darf.

Damit stellte der BGH erneut klar, dass er mit den seltsamen Rechtsauffassung des Land nichts anfangen kann. SPIEGEL online jubelt. Die hatten allerdings eine beachtliche Kriegskasse, um dieses für die Meinungsfreiheit wichtige Urteil durchzusetzen. Kleine Blogger können sich das nur im Ausnahmefall leisten. Genau die wurden aber ebenfalls von den beiden Kläger und ihrem umtriebigen Anwalt angegangen.

7. Februar 2010

Reichssicherheitshauptamt 2.0 gestoppt?

Der Innenminister hat die Vorschläge seines Schnüffel-affinen Vorgängers offenbar gestoppt und will nun doch keine Bundesabhörzentrale errichten. Erstaunlich.

6. Februar 2010

Gespenstergeschichten

Ein seltsamer Philosoph, der esoterischen Praktiken anhängt wie der „Energiefeldtherapie“, macht einige seltsame Dinge in einer Therapiegemeinschaft für ehemalige Drogenabhängige. Ein paar Leute kritisieren seine nicht durchgehend der Schulwissenschaft entsprechenden „Therapien“ und bekommen darauf hin nicht nur Druck von Anwälten, sondern auch von einem gewissen Landgericht im norddeutschen Raum eine Salve von einstweiligen Verfügungen ab.

Die sensationellste einstweilige Verfügung betraf einen kurzen Text, der Tatsachen mitteilt, die allesamt wahr und unbestritten sind. Der Mann berichtete nämlich im Internet

  1. zutreffend über eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg gegen eine andere Kritikerin sowie
  2. die Tatsache, dass ihm Zeugenaussagen vorliegen, welche die verbotene Behauptung stützen.

Der Mann hat weder behauptet, die Zeugen seien besonders glaubwürdig, noch hat er behauptet, der promovierte Philosoph und das ehrwürdige Landgericht Hamburg seien besonders unglaubwürdig. Er hat das Urteil seinen Lesern überlassen, hat keine Details genannt. Trotzdem sollen allein diese Äußerungen ausreichend sein, um den „Eindruck zu erwecken“, dass die Version des Philosophen bezweifelt werde. Zu dem Fall ein andermal mehr.

Generell zum „Eindruck“ ist interessant, dass die Hamburger wahre Tatsachenmitteilungen verbieten, die zur eigenen Meinungsbildung beitragen sollen. Wie das mit der Meinungsfreiheit zu vereinbaren sein könnte, vermag ich nicht nachzuvollziehen. Sie? Offenbar haben die Ohrfeigen aus Hamburg noch nicht laut genug geknallt.

Was das Erwecken eines Eindrucks betrifft, so hat auch ein hier bereits thematisierter Bayer Kummer mit den Norddeutschen wegen eines „Eindrucks“.

Zum oben genannten „wissenden Feld“, das auch Wissen der Toten konserviert, passt mein heutiger Beitrag auf Telepolis über den Streit um die schöne Geisterbeschwörerin Margery, der Mitte der 20er Jahre die Presse beschäftigte.