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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


31. Mai 2010

Absturzblog.de geht auf Angriffskurs

In den letzten Wochen ist das von mir betreute Watchblog-Projekt Absturzblog.de in den Angriffsmodus übergegangen und stellt unangenehme Fragen über die seltsamen Zustände in der Fliegerszene.

Speziell im Bereich Ultraleichtflug ist es ein offenes Geheimnis, dass ein Großteil dieser meist zweisitzigen Luftsportgeräte schon konstruktionsbedingt mit zwei Passagieren und Tankfüllung das für diese Flugzeugklasse zulässige maximale Abfluggewicht überschreiten. Trotzdem werden diese Dinger von den mit der Zulassung beliehenen Verbänden durchgewunken. Sogar ein Prüfer durfte dort weiterprüfen, obwohl er wegen Falschbeurkundung im Amt einen Strafbefehl kassiert hat.

Da sich entsprechende Fachzeitschriften, die auf Inserenten und gewogene Leser angewiesen sind, in gewissen Interessenkonflikten befinden, ist über die Missstände am Himmel wenig zu lesen. Bei den jede Woche gemeldeten Abstürzen soll es sich stets um Pilotenfehler handeln – erzählt man den Witwen.

Wir allerdings stellen überfälligen Fragen, sowohl öffentlich als auch den Verantwortlichen.

30. Mai 2010

Schertz wettert gegen Hobby-(BILD-)Gerichtsreporter

Die Süddeutsche Zeitung bietet dem Promi-Anwalt Dr. Schertz ein Forum, um gegen die neue BILD-Initiative zur Rekrutierung von Leserreportern zur Gerichtsberichterstattung zu wettern. Zunächst ist BILD insbesondere an den Vorgängen in Presserechtskammern interessiert.

‚Die Aktion Leser-Reporter versus Betroffenen- und Opferanwälte offenbart ein äußerst gefährliches Rechtsstaatsverständnis‘, sagte Schertz der SZ an diesem Freitag. ‚Hier soll offenbar der Volkszorn gegen Leute aufgebracht werden, die sich berechtigterweise gegen Boulevardberichte zur Wehr setzen, weil ihre Intimsphäre verletzt oder eine Unwahrheit über sie verbreitet wurde.‘

In dem Beitrag steht allerdings nicht, dass sich der Kollege seit Jahren eine erbitterte Gerichtsfehde mit dem gegenwärtig einzigen Gerichtsblogger liefert. Mit jenem Betreiber von Buskeismus.de fetzte sich die Kanzlei des Advokaten zumeist am Landgericht Berlin, wo der Promi-Anwalt allerdings des öfteren Niederlagen einstecken musste. Einen skurrilen Höhepunkt bot die „Stalker“-Entscheidung. Dr. Schertz bittet den unbequemen Blogger aber auch häufig nach Köln. Die aktuellen Tour-Termine können hier eingesehen werden.

Apropos BILD: Zwischen meinem Ex-Mandanten BILD-Chef Kai Diekmann und dem Kollegen Eisenberg knallt es ja auch nicht gerade selten. So hatten Eisenberg von Springer neulich wegen den BILD-Berichten 20.000,- EURO „Schmerzensgeld“ erhalten. Exakt diese Summe fordert Schertz nun vom Buskeismus-Betreiber. Vielleicht wäre es heilsam, Schmerzensgeldansprüche wegen ungerechtfertigter einstweiliger Verfügungen zu installieren.

26. Mai 2010

Tim Cole darf Frank Schirrmacher nicht mehr schmähen

Der Publizist Tim Cole, „Wanderprediger des deutschen Internets“, darf nicht mehr gegen FAZ-Herausgeber Frank Schirrmacher pöbeln. Auch die Kanzlei, welche derzeit im Angriff die Diözese Regensburg vertritt, konnte in der Abwehr nicht helfen.

In der Sache ging es um einen indirekten Nazi-Vergleich, den Schirrmacher als schmähend empfand. Cole hingegen ging es um die Darstellung der Methode Schirrmachers, doch das Landgericht Hamburg (Internetkammer) sah einen Angriff in der Person und erkannte auf Schmähkritik.

Schmähkritik ist eine beleidigende Meinungsäußerung, bei der es dem Äußernden in erster Linie um die Herabsetzung der Person geht, die sachliche Auseinandersetzung in den Hintergrund tritt.

Damit die Internetkammer Hamburg zu diesem Ergebnis kam, relativierte sie – ganz nach Hamburger Brauch – den Kontext und machte aus Coles grenzwertiger, aber durchaus analysierender Meinungsäußerung eine Schmähkritik, die das Persönlichkeitsrecht Schirrmachers verletze, was schwerer wiege als der Eingriff in die Meinungsfreiheit.

Man kann ja durchaus geteilter Auffassung zu Nazivergleichen und Hypotehesen sein, aber gerade einem politischen Publizisten wie Schirrmacher stünde eine Auseinandersetzung in der Presse besser zu Gesicht als im Gerichtssaal. Gerade Schirrmacher sollte ein dickes Fell zuzumuten sein, hatte er doch 2002 Martin Walser in ähnlicher Weise geschmäht, dessen Buch sogar vor Erscheinen reZENSIERT.

Die Aussicht, dass man in Karlsruhe Coles Äußerung noch als zulässig im Sinne der Meinungsfreiheit ansehen würde, halte ich für gegeben. Die Aussicht, dass Leute wie FAZenmacher Schirrmacher der Pressefreiheit Ehre machen, hingegen nicht.

25. Mai 2010

Bistum Regensburg ./. Aigner – die Kirche spricht

Die Pressestelle der Diözese Regensburg hat nun endlich die Kanzel bestiegen und predigt ihre Sicht der Dinge:

Glaubt man dem Bistum, so hatte seinerzeit nicht die Kirche um Stillschweigen gebeten, sondern die Familie des Missbrauchsopfers. Dies hatte der SPIEGEL genau umgekehrt berichtet, was dem Bistum zufolge der SPIEGEL hätte recherchieren können bzw. hierauf hingewiesen wurde.

Die wahren Tatsachen lagen dem Spiegel vor, das Bistum hatte belegt mit Dokumenten, die die Behauptung des Magazins unbestreitbar widerlegen. Im Gegenzug belegten weder der Spiegel noch andere Medien auch nur ansatzweise einen Zusammenhang zwischen geleisteten Zahlungen und der behaupteten und falschen Vertuschungsabsicht.

Trifft dies zu, dann wäre es tatsächlich schwacher Journalismus gewesen. Da die Verbreitung unzutreffender Tatsachenbehauptung nicht geschützt ist, wäre den Betroffenen daher durchaus ein Unterlassungsanspruch zuzubilligen (wobei sich die Frage stellt, ob denn für die Diözese auch eine Art „Unternehmenspersönlichkeitsrecht“ gilt).

Seltsam ist jedoch, dass die Pressestelle sich zuvor etwa dem NDR gegenüber zugeknöpft gab. Das hätte man doch gleich einfach kurz richtig stellen können, der Fall wäre erledigt gewesen. Seltsam ist, dass man es nicht beim Vorgehen gegen den SPIEGEL belassen hat, sondern den SPIEGEL-lesenden Bloggern hinterher steigt wie die Spanische Inquisition.

So aber hat man einen Blogger gegenüber, der auf die SPIEGEL-Meldung vertraute, die juristische Keule ausgepackt. Und dem Blogger Stefan Niggemeier, der auf den Blogger vertraute, der dem SPIEGEL vertraute, auch eins übergebraten. Da können Kirchens 10x (Persönlichkeits-)Recht haben, so eine Arroganz ist keine zeitgemäße Form geistiger Auseinandersetzung – schon gar nicht, wenn man die Katholische Kirche in diesen Tagen repräsentiert.

„Unverzichtbare“ Online-Durchsuchung bislang nicht angewandt

Einst hatte die Politik die Online-Durchsuchung als Allheilmittel gegen Terrorismus, Übergewicht und den Antichrist ausgerufen. Doch die Seit Anfang 2009 bereit stehende Büchse der Pandora wurde bislang nicht geöffnet. Das sagt zumindest das BKA. Der Verfassungsschutz hat mit so etwas bekanntlich ja schon Erfahrungen gesammelt.

24. Mai 2010

Analyse der Tauss-Berichterstattung von Rainer Kaufmann

Nachdem ich neulich die bisweilen fragwürdig distanzlose „Gerichtsberichterstattung“ der Medien ad hoc kommentierte, hat sich der Journalist Rainer Kaufmann die Popagandaoffensive genauer angesehen. Neben einer Analyse der infamen SPIEGEL-Berichterstattung weist er insbesondere darauf hin, dass sich auch der Richter genötigt sah, die Staatsanwaltschaft auf ihr erstaunliches Fehlverhalten aufmerksam zu machen:

Dabei hat der Vorsitzende Richter am Landgericht Karlsruhe, Dr. Udo Scholl, einmal die Staatsanwältin ausgebremst, als er – sinngemäß zitiert – erklärte, dass die Frage, ob Tauss von sich aus auf den Koffer aufmerksam gemacht hätte, nicht erkenntnisführend sei, da er doch als Beschuldigter das Recht habe, keine Angaben zu machen. Das sei strafrechtlich nicht verwertbar.

(Via Kollege Werner Siebers.)

23. Mai 2010

Sternstunde des Deutschlandradios (oder auch nicht)

Bundespräsident Horst Köhler rechtfertigte die Bundeswehreinsätze mit Interessen des Außenhandels. So jedenfalls es über den Äther gegangen sein:

Köhler fordert mehr Respekt für deutsche Soldaten in Afghanistan Den deutschen Soldaten in Afghanistan sollte nach den Worten von Bundespräsident Köhler mit mehr Respekt begegnet werden. Die Bundeswehr leiste dort Großartiges unter schwierigsten Bedingungen, sagte Köhler im Deutschlandradio Kultur nach einem Besuch im Feldlager Masar-i-Scharif. Es sei in Ordnung, wenn kritisch über den Einsatz diskutiert werde. Allerdings müsse Deutschland mit seiner Außenhandelsabhängigkeit zur Wahrung seiner Interessen im Zweifel auch zu militärischen Mitteln greifen. Als Beispiel für diese Interessen nannte Köhler ‘freie Handelswege’. Es gelte, Zitat ‘ganze regionale Instabilitäten zu verhindern, die mit Sicherheit dann auf unsere Chancen zurückschlagen’ und sich somit negativ auf Handel und Arbeitsplätze auswirkten. (…)

Nun wird gemeldet, dass das Deutschlandradio den Beitrag nachträglich wieder zensiert haben soll.

Vermutlich, weil die Bundeswehr ja ausschließlich aus humanitären Gründen Menschen totschießt oder sich totschießen lässt, weil der Hindukush ja ständig an unseren Grenzen rumlungert usw.

-> Fefes Blog

UPDATE: Hier ist das Originalinterview. Peinlich, peinlich …

22. Mai 2010

Neue englische Regierung will Vorratsdatenspeicherung, Netzsperrung und anderen Überwachungsunsinn abschaffen

Es geschehen noch Zeichen und Wunder

Als nächstes sollten die Briten ihre wirklich himmelschreiend pressefeindlichen Gesetze in Angriff nehmen.

UPDATE:

Es kommt noch besser: Jetzt haben sie nach fast 9 Jahren auch keinen Bock mehr auf Afghanistan. Die Russen hatten seinerzeit nicht ganz so lange gebraucht. Mal gespannt, wie lange die Pfeifen in Berlin brauchen, um zu begreifen, dass die Afghanen gegen uns gar keinen Krieg führen …

18. Mai 2010

Fall Tauss als Lackmustest für Qualitätsjournalismus

Zur Frage, wie tendenziös unsere Qualitätsmedien sind, lohnt ein Vergleich der Berichterstattung über den Fall Tauss.

Unstreitig hat er kinderpornographisches Material besessen, streitig, zu welchem Zweck. Unerheblich ist jedoch, welcher Dreck konkret dort zu sehen ist. Solche unappetitlichen Details müssen zwar in einem Strafverfahren protokolliert werden (wenn auch nicht unbedingt in dieser Breite), sie haben aber mit der eigentlichen Problematik des Falles nichts zu tun. Im Gegenteil müssen sich Journalisten, die entsprechende Details kolportieren, fragen lassen, ob sie nicht selbst den Verbalpornographen zugerechnet werden möchten.

Trotzdem meinen der stern und die WELT, ihre Artikel gleich zu Beginn mit entsprechenden Einzelheiten anreichern zu müssen, um den Spin zu setzen. Die WELT-Überschrift scheint von der ebenfalls zur Springerpresse gehörende BILD-Zeitung geliehen zu sein –  die allerdings ironischerweise sogar recht fair berichtet! (Die BILD-Zeitung hat allerdings bei Tauss auch etwas gut zu machen …) Der SPIEGEL, der sich im Fall Tauss eher mit zweifelhaftem Ruhm bekleckerte, bleibt sich treu und berichtet von einer „fürchterlichen Anklage“ und einer „blonden Juristin“. Wie gesagt, nicht mal die BILD-Zeitung hatte sich auf dieses Boulevard-Niveau herab begeben. FOCUS verkürzt ein Zitat von Tauss in der Überschrift auf „Herr Tauss im Schweinestall“. Dass der FOCUS es eigentlich auch sachlich kann, hatte er noch gegen Mittag bewiesen.

Pirate Bay: Gegen fliegenden Gerichtsstand hilft fliegender Piratenstand

Die Richter in der Hanseatischen Hafenstadt Hamburg sehen vom Piratenschiff nur noch das Heck: Statt sich etwas vom „fliegenden Gerichtsstand“ anzuhören haben die Piraten den Fliegenden Holländer bestiegen und Anker vor der Ukraine gesetzt!

Da wird die Content-Industrie noch viel lauter „Kinderpornografie“ rufen müssen, bis sie die Internetsperren endlich durchgesetzt kriegt …