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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


27. Juli 2010

Daniel Ellsberg und die einstweiligen Verfügungen

Anlässlich des aktuellen Afghanistan-Leaks von WikiLeaks erinnert die Morgenpost in einem prägnanten Beitrag an die großartige Leistung von Daniel Ellsberg, der die Wahrheit über die Lügen der US-Präsidenten über Vietnam kannte.

Die Spitzenpolitiker wollten sein Material nicht. Die NY-Times begann den Abdruck, wurde jedoch durch eine einstweilige Verfügung gestoppt. Dann aber gab Ellsberg die brisanten Informationen an alle namhaften Zeitungen, was den Aufwand juristischen Sperrfeuers vervielfacht und letztlich ad absurdum geführt hätte.

Ellsberg ist übrigens ein großer Fan des Projekts WikiLeaks.

26. Juli 2010

Dr. S. (oder Anwalt) ./. FAZ: Ordnungsstrafe beantragt

Dem, was Stefan Niggemeier über die Selbstdemontage des Promianwalts heute schreibt, habe ich inhaltlich nichts hinzuzufügen.

Die Antwort auf die auf der Hand liegende Frage, warum Dr. S. nicht den „fliegenden Gerichtsstand“ bemüht, liegt in der Rechtsnatur des Gegendarstellungsanspruchs: denn der setzt kein deliktisches Handeln voraus, so dass § 32 ZPO nicht anwendbar ist. Da aber faktisch weitgehend die gleichen Sachverhalte und Rechtsfragen zu prüfen sind, kann man sich schon die Frage stellen, warum bei Unterlassungswünschen der fliegende Gerichtsstand erforderlich sein soll, wenn es beim Gegendarstellungsanspruch auch ohne geht. Das Fax braucht nach Frankfurt auch nicht länger als innerhalb von Berlin oder nach Hamburg …

Ich war Niggemeier und Dr. S. übrigens vor zwei Wochen bei der Tagung von Netzwerk Recherche begegnet, wo der Promianwalt in einer Podiumsdiskussion zum Besten gegeben hat, dass er nicht „Promianwalt“ genannt werden möchte. Leider gab es kein unmittelbares Aufeinandertreffen zwischen dem Anwalt und seinem Ex-Mandanten … ;-)

22. Juli 2010

Deutsche Antwort auf Sarah Palin gefunden!

Die bayrische Justizministerin hat seltsame Vorstellungen von Zusammenhängen. Die leeren Stühle beim PR-Termin auf dem Video sagen eigentlich schon alles über dieses politische Ausnahmetalent.

Siehe auch den Kommentar beim Kollegen Stadler.

20. Juli 2010

Terrorismuskeule: 70.000 Blogs vom Netz

In den USA sollen demnächst wegen Terrorismus-Labeling 70.000 Blogger in die Röhre zu gucken. Land of the free …

18. Juli 2010

Junge Union will puritanisches Internet

Die Spaßkommunarden von der Jungen Union wollen ihre Pornos lieber bei Tante Emma und Tanke Stelle kaufen ein sauberes Netz. Zur moralischen Erbauung hier ein Dokumentarfilm des konservativen politischen US-Kommentators George Putnam. Durchhalten!

via Pornoanwalt

10. Juli 2010

Der König des Löws

Der Bundestrainer prüft derzeit neben der Taktik gegen Uruguay auch eine solche gegen „Poldi’s WM-Tagebuch“ des bisweilen recht pubertären WDR-Sender 1live, wo man in einer anzüglichen Satire auf die Schiedsrichter-Affären anspielte (Folge: Politik [05.07.2010]).

Vor vier Jahren waren Podolski und sein Promi-Anwalt beim Versuch, das Tagebuch zuklappen zu lassen, an der Meinungsfreiheit gescheitert. Man dar

Oups, gestern hat der Promi-Anwalt in einer Talkshow vor Journalisten in Hamburg zum Besten gegeben, er möchte nicht „Pomi-Anwalt“ genannt werden. Warum so bescheiden?

9. Juli 2010

Schertz ./. Schälike bei Niggemeier

Anwalt Schertz verliert gegen „Stalker” (3)

8. Juli 2010

Dr. Schertz verliert in der Verlängerung!

Der Presse-Anwalt der Fußballnationalmannschaft muss neben der gestrigen Niederlage seiner Mandantschaft auch einen weiteren Rückschlag verkraften:

In den offenen Meisterschaften des Bloggergängelns holte sich Favorit Dr. Schertz im Rückspiel eine weitere Klatsche! Obwohl man in Mannschaftsstärke aufgelaufen war, um einem Blogger den angeblichen Vorrang des Persönlichkeitsrechts von Rechtsanwälten vor der Meinungsfreiheit des Gerichtsbloggers gerichtlich beizubringen, erlitt man auf dem Feld beim Amtsgericht Charlottenburg eine herbe Niederlage.

Zwar hatte man sich Anfang 2007 eine einstweilige Verfügung und später in der Hauptsache ein Versäumnisurteil besorgt, doch als man nun den Hals nicht voll kriegte und Kosten für die Abmahnung und ein verlangtes Abschlussschreiben einforderte, ließ sich der Blogger aus der Reserve locken und Dr. Schertz vor die Wand laufen:

Allerdings standen die Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit der Tätigkeit des Zedenten als Rechtsanwalt. Dem Beklagten ist es nicht zu verwehren, öffentlich Kritik an der Vorgehensweise des Zedenten als Medienanwalt zu üben, und zwar auch bei dessen Tätigkeit in eigener Sache (LG Berlin, Urteil vom 20.10.2009, Al.: 27 0 705/09; Urteil vom 21,01.2010,‘ Al.: 27 0 938/09). Äußerungen zu der Sozialsphäre desjenigen, über den berichtet wird, dürfen nur im Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persaönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden, so etwa dann, wenn eine Stigmatisierung, soziale Ausgrenzung oder Prangerwirkung zu besorgen sind (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 31.03.2009, Az.: 27 0 300/09 m.w.N.). Eine Prangerwirkung geht von dem angegriffenen Bericht nicht aus. Der Beklagte hat darin eingeräumt, dass er auf die Abmahnungen des Zedenten Unterlas$ungserklärungen abgegeben hat. Die Tatsache, dass der Zedent den Beklagten auf Unterlassung von Äußerungen in Anspruch genommen und Klage erhoben hat und hierfür auch Honorar forderte, liegt bei einem Rechtsanwalt nahe und ist nicht geeignet, diesen herabzuwürdigen. Soweit der Beklagte sich in dem Bericht eine „andere Arbeitsweise“ von einem „Profianwalt“, zu denen er auch den Zedenten zählt, wünscht und diesem „Mimosenhaftigkeit“ unterstellt, handelt es sich offensichtlich um Meinungsäußerungen des Beklagten, die jedenfalls keine strafrechtsbewehrte Beleidigung darstellen. Die Feststellung des Beklagten in dem Bericht, ,Solche Menschen wie mich, professionell verlieren zu lassen, und mit hohen Kosten abzumahnen, obwohl es andere professionelle Wege gibt, ist nicht in Ordnung“ stellt ebenfalls eine zulässige Meinungsäußerung dar. Dass diese Behauptung zu einem Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Zedenten geführt hat, beispielsweise dadurch, dass (potentielle) Mandanten ihn nicht mehr beauftragt haben, weil sie befürchten mussten, nicht ordnungsgemäß vertreten zu werden, hat die Kläigerin nicht dargelegt.

Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 01.07.2010, 239 C 281/09

Der Counter gewonnener Verfahren des Gerichtsbloggers gegen die Medienanwälte steht nun auf „42“.

7. Juli 2010

Weiß der gute Mann eigentlich, wovon er redet?

Ein Kollege hat einem Blogger ein Interview zur Meinungsfreiheit von Bloggern gegeben. Darin spielt er die juristischen Risiken in einer Weise herunter, die sich sich nicht mit meinen Erfahrungen deckt.

Hätte der Blogger mich interviewed, hätte ich ihm von der anhaltenden Ära der Stolpe-Rechtsprechung gekündet, die Diskrepanz zwischen Hamburg und Karlsruhe aufgezeigt und über die Unsitte berichtet, dass man sich einstweilige Verfügungen durch offensiven Einsatz falscher eidesstattlicher Versicherungen erschleicht.

Ein großes Problem ist, dass der Äußernde alles beweisen muss, was er sagt, insbesondere auch Spekulationen! Der Kläger mus nur „Lügner“ sagen und darf sich bequem zurücklehnen und dabei zusehen, wie der Blogger in Beweisnöte kommt. Es reicht bereits aus, eine falsche Andeutung gemacht zu haben, sogar unbewusst. Meinungen werden und Hamburg zu Tatsachenbehauptungen gemacht.

Wenn die Staatsanwaltschaft gegen eine Firma wegen des Verdachts auf Bilanzfälschung ermittelt und das auch seit Jahren in der Zeitung steht, dürfen Sie nicht einmal die Vermutung bloggen, dass man die wohl Betrüger nennen dürfte, solange noch kein Urteil gesprochen wurde.

Alleine, wenn ich gerade die aktuell von mir vertretenen Fälle durchsehe, dann stehen einem die Haare zu berge, was findige Anwälte da von willfährigen Richtern verboten wissen wollen. Und dann gibt es da noch solchen Blödsinn.

6. Juli 2010

„Zensuranwälte“ in Podiumsdiskussionen

Gestern wurde bei netzpolitik.org der Schlagabtausch des Rechtsanwalts Prof. Mullis mit Wikileaks-Gründer Julian Assange in Brüssel aufgegriffen. Während sich Assange über den Libel-Tourismus nach London beschwerte, das gegenwärtig als das Hamburg Europas zum Verbieten der Meinungs- und Pressefreiheit gilt, hatte der wieselflinke Anwalt sogar das eigene Wort abgestritten, was Assange auf die Palme brachte. Fliegender Gerichtsstand XXL. Mich erinnerte die Mullis Gedächtnisschwund an einen Vorgang in der Kölner Pressekammer, als Mullis deutsches Pendant Dr. Christian Schertz abstritt, zu wissen, was eine Computermaus sei.

Kommenden Freitag wird beim Kongress der Journalistenvereinigung „Netzwerk Recherche“ Dr. Schertz an einer Podiumsdiskussion teilnehmen – und genau das machen, was er an gleicher Stelle vor zwei Jahren tat: Er wird das Problem der durch die Justiz bedrohten Pressefreiheit marginalisieren und auf den Boulevard reduzieren. Damals im Publikum wurde ich Zeuge, wie die Journalisten das dem Mann widerspruchslos durchgehen ließen. Das wird diese Woche wohl nicht anders werden.