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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


26. März 2009

„Sohn eines Kuhfladens“

Als „Sohn eines Kuhfladens“ bezeichnet zu werden ist im wahrsten Sinne des Wortes beschissen. Jedenfalls keine allzu gelungene Satire. Und das hat ein prominenter Sänger gerade verbieten lassen.

Der Betroffene war schon häufiger Objekt von Satire. Berühmt ist sein Rechtsstreit um die Markenrechte an „Heino“. Damals stritt sich der „echte“ Heino mit dem „wahren“ Heino, bürgerlich Norbert Hähnel. Auch der hatte einen Hang zur Fäkalsprache, besaß etwa einen „Scheißladen“. Als Hähnel damals eine einstweilige Verfügung kassierte hatte, lehnte er die Offerte der Rockband „Die toten Hosen“ ab, die ihm ein gegen ihn verhängtes Ordnungsgeld in Höhe von 10.000,- DM sponsern wollten und saß freiwillig 20 Tage in Ordnungshaft ab.

Leute, die aus solchem Holz geschnitzt sind, imponieren mir. Ein früherer Mandant von mir hat ähnliches einmal durchgezogenen, was ihm den Respekt vieler Anwälte einbrachte, die sich seither zweimal überlegen, ob sie ihn angehen – denn Einschüchterung ist offensichtlich zwecklos.

Als meine Freunde vom Landgericht Hamburg mich selbst einmal des Verstoßes gegen eine dubiose einstweilige Verfügung zeihten, der natürlich keiner war, hatte auch ich angekündigt, demonstrativ in den Knast zu gehen. Ein großes deutsches Nachrichtenmagazin in Hamburg wollte darüber berichten, und vielleicht hätte sich der freundliche Hamburger Kollege, der mich auftragsgemäß infam denunziert hatte, vielleicht doch ein bisschen geschämt. Leider wurde aus dem PR-Gag nichts, denn meine Beschwerde beim OLG Hamburg hatte auf ganzer Linie Erfolg. Schade aber auch …

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23. März 2009

Marion kocht vor Wut: OLG Hamburg schränkt Forenhaftung ein

Wie bereits berichtet, hatte das OLG Hamburg dem permanenten Umfug des Landgerichts Hamburg gewisse Grenzen gesetzt. So verweigerten die hanseatischen Oberrichter den Hamburger Hardlinern die Gefolgschaft, welche durch ihre grotesk überspannten Anforderungen an Selbstzensur den Betrieb von Internetforen zu einem ruinösen Risiko machen.

Nunmehr liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor, das der Heise-Justiziar Jörg Heidrich sachkundig kommentiert.

Die Richter Rachow (Kammer für Urheberrecht) und Buske (Kammer für Medienunrecht) werden wohl umdenken müssen. Für einen meiner Mandanten kommt diese Kehrtwende leider zu spät. Wie haben jedoch Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die eigenwilligen Richtersprüche vom Landgericht Hamburg haben selten in Karlsruhe Bestand.

15. März 2009

„Vernünftig denkendes“ Landgericht Regensburg: Prof unterliegt Mein Prof e.V.

Wie heise heute meldet, hat das Berwertungssportal Mein Prof eine abträgliche Äußerungen über einen Regensburger Professor abwehren können.

Über den Satz „Er und ein PC, das passt leider nicht!“ heißt es etwa, ein „vernünftig denkender Dritter“ sei sich im Klaren, „dass diese rein subjektiven Bewertungen nicht unbedingt mit den objektiven Gegebenheiten übereinstimmen müssen.“

Was für ein unvernünftiger Prof! Hätte der mal besser nicht in Regensburg geklagt, sondern in Hamburg! Da hätten die Chancen nicht schlecht gestanden, dass man sich bei der Äußerung auf den Tatsachenhintergrund kapriziert hätte. Dann hätte der Äußernde darlegen und beweisen, wie es um das Verhältnis des Prof zu PC´s steht.

„Vernünftig denkende Dritte“ sind Hamburg eher seltener anzutreffen. An der Alster kommt es nämlich auf „durchschnittliche Dritte“ an, die häufig auf den Namen Buske hören und ein aufmerksames Ohr für Unan-s-tändigkeiten haben.

Zu einer parallelen Problematik, bei der ebenfalls ein Lehrkörper gegen ein user generated content-Portal zuletzt am Oberlandesgericht Köln unterlag, steht eine Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs an.

Also, lieber geschmähter Prof: Solange man noch den Trick mit dem fliegenden Gerichtsstand durchgehen lässt – und daran wird mittlerweile gesägt – grenzt es an einen groben Kunstfehler, nicht bei Herrn Buske vorbeizuschauen … ;-)

Bild: Landgericht Regensburg

21. Januar 2009

OLG Hamburg steuert auf Realität zu

Wie Heise heute meldet, zeichnet sich bzgl. des Abmahnunwesens in Internet-Foren ein Trend in Richtung Vernunft ab. So soll es bei Urheberrechtsverstößen durch Dritte in Internet-Foren (user generated content) erst auf die konkrete Kenntnis des Forenbetreibers ankommen. Mit einer Vorab-Prüfungspflicht, wie man sie am Landgericht Hamburg für realistisch hält, will man sich am hanseatischen Oberlandesgericht nicht so recht anfreunden.

Diese Erkenntnis kommt reichlich spät und dürfte weitaus eher der Auffassung „des Volkes“ entsprechen, in dessen Namen man in Hamburg Fälle entscheided.

Ausführlich zum Thema äußert sich der Kollege Sascha Kremer, der heute den Verhandlungen in Hamburg beiwohnte.

Sofern diese sich abzeichnende Rechtsprechung auch auf das Äußerungsrecht übertragen wird, werde ich bald riskieren, hier Blog-Beiträge zuzulassen.

Das obige Foto habe ich mal sicherheitshalber bei Wikipedia unter GNU-Lizenz eingelinkt. Falls jemand Wikipedia ein Ei gelegt hat, wäre Wiki fein raus und dann wäre ab deren Kenntnisnahme bei mir auch automatisch das Bild weg.

Und jetzt wird es Zeit zum Abendessen. Nicht hierzu empfehle ich Marions Kochbuch! ;-)

Bild: Wolfgang Meinhart/Wikimedia

26. November 2008

Geerdeter Prüfstand für fliegenden Gerichtsstand

Heute erschien auf Telepolis mein Beitrag über eine Petition gegen den fliegenden Gerichtsstand.
Es wären noch weitere Beispiele für den Gebrauch des fliegenden Gerichtsstands durch findige Kollegen zu ergänzen:

  • Fall Zwanziger ./. Weinreich: Nachdem es am Landgericht Berlin nicht so recht geklappt hat, versucht die Kanzlei des Klägers es jetzt in Koblenz – warum auch
    immer.
  • Die gleiche Kanzlei (Berlin) bemühte dieses Jahr in eigener Sache
    einen Hamburger(!) Kritiker nach Köln – wegen einer (angeblichen) Äußerung im
    Internet. Der dort Beklagte hegt den Verdacht, dass diese Kanzlei
    eine Art „Deutschlandkarte“ austestet, wo man welche Urteile am
    besten bekommen kann.
  • Für eine andere Äußerung wurde der Hamburger Kritiker von einem Frankfurter Anwalt nach Nürnberg gebeten.
  • 23. Juli 2008

    Die MLP AG und die Meinungsfreiheit

    Hamburg Nein Danke

    Der umstrittene Finanzvertrieb MLP AG aus Wiesloch reagiert sehr empfindlich auf Kritik. Statt solcher mit Argumenten zu begegnen lässt man lieber eifrige Anwälte von der Kette. PR-mäßig gehen die Schüsse jedesmal nach hinten los!

    Behinderung der Rechtspflege
    So versuchte man jüngst, einer missliebigen Rechtsanwältin durch eine fragwürdig erzielte einstweilige Verfügung zu untersagen, in ihren Schriftsätzen Vergleiche zwischen der Struktur der MLP AG zu der von sogenannten Sekten anzustellen (wie es u.a. die Presse seit Jahren tut). Das Landgericht Wiesbaden setzte dem aberwitzigen Spuk mit diesem Urteil nun ein Ende. Offenbar wird die Anwältin als starke Bedrohung empfunden, denn MLP hält die Kollegin mit weiteren äußerungsrechtlichen Verfahren so wie einer Flut von absurden Abmahnungen von der Arbeit ab.

    Print
    Die Strategie, sachliche Auseinandersetzung durch äußerungsrechtlichen Druck zu bekämpfen, ist für die MLP AG alles andere als neu: So ging MLP 2002 im Zusammenhang mit dem gleichnamigen Skandal mit fragwürdigen Methoden juristisch gegen kritische Berichterstattung von Focus, Börse Online und Prior Börse vor.

    Internetforen
    Das Diskussionsforum Wallstreet-Online wurde von MLP mit zahlreichen Löschungs- und Sperrungsaufforderungen eingeschüchtert, einzelne Diskussionsteilnehmer vor den Kadi gebeten. Den angeblich freien(!) Handelsvertretern wurde die Beteiligung in Newsgroups vom damaligen MLP-Chef untersagt.

    TV
    Auch der WDR wurde wegen kritischer Berichterstattung hart angegangen. Nach der Peitsche versuchte man es dann mit Zuckerbrot, indem man ein Jahr die Harald Schmidt-Show (WDR) sponserte, was das ramponierte Image wohl auch nicht retten konnte.

    Wikipedia
    Beim Wikipedia-Eintrag fiel MLP wiederholt durch nachhaltige PR-Manipulationen auf. Nachdem zunächst die Selbstreinigungskräfte der Online-Enzyklopädie zu wünschen übrig gelassen hatten, musste MLP fassungslos mit ansehen, wie die Schwarmintelligenz der Internetgemeinde sich der PR zu erwehren wusste.

    Verbraucherschutz-Website
    Hartnäckigster Gegner von MLP ist die von mir betreute Website Finanzparasiten.de, der per einstweiliger Verfügung Vergleiche mit der Unterwelt vom Landgericht Hamburg verboten wurden. Das Hauptsacheverfahren ist derzeit anhängig.

    Watchblogs
    Das Projekt „MLPblog.de“ wurde nach der streitbaren Hamburger Unternehmensblog-Entscheidung, die von Fachleuten übereinstimmend für falsch gehalten wird, nach weiteren Abmahnungen aus Kostengründen vorläufig aufgegeben. Der unsportliche Versuch von MLP, nicht einschlägiges Ordnungsrecht zu missbrauchen, konnte in zweiter Instanz abgewehrt werden.

    Nach Aufgabe des MLP-Blogs fanden sich jedoch anonyme Blogger in den USA, die ein Zeichen gegen die erodierende Meinungsfreiheit in Deutschland setzen wollen und seither das www.mlpwatchblog.com betreiben, welches sich dem Luxus deutschen Presserechts weitgehend entzieht. Von den Inhalten dieses bisweilen recht krawalligen und typisch amerikanischen Blogs distanziere ich mich hiermit vorsichtshalber.

    WIPO-Domainstreit
    Nun meldet die World Intellectual Property Organisation (WIPO), dass die MLP AG nach einem Jahr Duldung auch gegen das MLPwatchblog ein Domainverfahren eingeleitet hat. Angeblich seien Deutsche zu doof, den Begriff „watchblog“ zu deuten und könnten vermuten, sie seien auf einer Firmenhomepage von MLP. Selbst die deutsche Rechtsprechung geht nicht so weit. Die MLPblog-Entscheidung wäre mit dem Zusatz höchstwahrscheinlich obsolet. Noch weiter geht das LG Köln, dass eine Verwechslungsgefahr ausschließt, wenn man bei Betrachten der Website sofort erkennt, dass man nicht auf einer Firmenwebsite gelandet ist. Ausweislich der Präzedenzfälle, die WIPO vorhält, dürfen die MLPwatchblogger dem Schiedsverfahren der WIPO ganz gelassen entgegensehen. Folgt man einer Prognose des Watchblogs, wird sich die Problematik wohl dadurch erledigen, als dass die Firma Ende des Jahres von einem Mitbewerber übernommen und unter neuer Marke weitergeführt werden wird. Das Ansehen der Marke „MLP“ dürfte sich angesichts der dubiosen PR in überschaubaren Grenzen halten.

    PR-Super-GAU
    Der Fall MLP ist ein Musterbeispiel für kontraproduktives Prozessieren in PR-Angelegenheiten. „Finanzparasiten.de“ war vor dem ersten Prozess mit MLP absolut unbekannt. Die juristischen Attacken bescherten der Website eine unbezahlbare Publicity, was schließlich sogar dazu führte, dass bei einer Google-Suche nach „MLP“ die Website der Kritiker zeitweise sogar den Firmeneintrag verdrängte und nun gleichauf mit dem ebenso wenig schmeichelhaften Wikipedia-Eintrag zur MLP AG liegt. Das MLPblog wurde sogar von SPIEGEL-online thematisiert. Die nicht wenigen Gegner wurden zusammengeschweißt und nutzen Synergieeffekte.

    MLP wäre gut beraten gewesen, anstatt in sinnlose Prozesse besser in Kommunikation zu investieren. Oder noch einfacher: in Qualität.

    7. Juli 2008

    Blog zum Äußerungsrecht

    Nachdem ich nun schon so manchen Blogger vor Gericht vertreten habe und offenbar noch kein Blog speziell zum Äußerungsrecht existiert, trete auch ich heute der Gemeinde der Blogger bei. Naja, ein Blog zum Äußerungsrecht gibt es natürlich, wenn auch weniger aus juristischer denn aus rechtspolitischer Perspektive: Richterschreck Rolf Schälike erwirbt sich als Chronist der Vorgänge in den Hamburger und Berliner Pressekammern mit seinem eigenwilligen Blog Buskeismus.de große Verdienste (wobei ich mir seine Ansichten über den Stand der Rechtsanwälte nicht zueigen mache). Künftig werde ich versuchen, interessante Fälle aus anwaltlicher Perspektive zu kommentieren und auf interessante Internet-Ressourcen hinzuweisen, zum Beispiel die des Kollegen Prof. Robert Schweizer.
    Wer sich die Freiheit nehmen möchte, sich eine Meinung über meine Meinung zur Meinungsfreiheit zu bilden, wird Spaß an meinem Beitrag auf Telepolis.de zur Haftung für Interviews haben, meine ich jedenfalls!