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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Geerdeter Prüfstand für fliegenden Gerichtsstand

Heute erschien auf Telepolis mein Beitrag über eine Petition gegen den fliegenden Gerichtsstand.
Es wären noch weitere Beispiele für den Gebrauch des fliegenden Gerichtsstands durch findige Kollegen zu ergänzen:

  • Fall Zwanziger ./. Weinreich: Nachdem es am Landgericht Berlin nicht so recht geklappt hat, versucht die Kanzlei des Klägers es jetzt in Koblenz – warum auch
    immer.
  • Die gleiche Kanzlei (Berlin) bemühte dieses Jahr in eigener Sache
    einen Hamburger(!) Kritiker nach Köln – wegen einer (angeblichen) Äußerung im
    Internet. Der dort Beklagte hegt den Verdacht, dass diese Kanzlei
    eine Art „Deutschlandkarte“ austestet, wo man welche Urteile am
    besten bekommen kann.
  • Für eine andere Äußerung wurde der Hamburger Kritiker von einem Frankfurter Anwalt nach Nürnberg gebeten.
  • « Götting/Schertz/Seitz: „Handbuch des Persönlichkeitsrechts“ – Besprechung – Handelsvertreter-Blog »

    Autor:
    admin
    Datum:
    26. November 2008 um 11:54
    Category:
    Die lieben Kollegen,fliegender Gerichtsstand,Landgericht Hamburg,Medienrecht,Pressekammer
    Tags:
     
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