Wie bereits berichtet, hatte das OLG Hamburg dem permanenten Umfug des Landgerichts Hamburg gewisse Grenzen gesetzt. So verweigerten die hanseatischen Oberrichter den Hamburger Hardlinern die Gefolgschaft, welche durch ihre grotesk überspannten Anforderungen an Selbstzensur den Betrieb von Internetforen zu einem ruinösen Risiko machen.
Nunmehr liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor, das der Heise-Justiziar Jörg Heidrich sachkundig kommentiert.
Die Richter Rachow (Kammer für Urheberrecht) und Buske (Kammer für Medienunrecht) werden wohl umdenken müssen. Für einen meiner Mandanten kommt diese Kehrtwende leider zu spät. Wie haben jedoch Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die eigenwilligen Richtersprüche vom Landgericht Hamburg haben selten in Karlsruhe Bestand.