1. März 2011
Vor einem halben Jahr inspirierte mich ein seltsames Verfahren in der Hamburger Pressekammer zur Satire „Das Landgericht am Ende des Universums“. Eine Zeitschrift hatte Herrn Ballacks Karriereende ausgerufen. Da dieses eine Prognose über die Zukunft darstellte, insbesondere in der Gegenwart nicht dem Beweise als wahr oder unwahr zugänglich ist, würde niemand auf die Idee kommen, das als Tatsachenbehauptung zu bewerten. Ansichten über die Zukunft sind sogar der klassische Fall einer Meinungsäußerung.
Niemand? Nun ja … Erstaunlicherweise hatte das Landgericht Hamburg diese Meinungsäußerung dann doch noch zur Tatsachenbehauptung gemacht. Keine Ahnung, wie die das immer schaffen!
Doch nun scheint es, als ob das für diese Woche angesetzte Rückspiel beim OLG Hamburg vorzeitig abgepfiffen wurde. Es ist nicht anzunehmen, dass der beklagte Verlag gekniffen hat. Meine Prognose, das Urteil über die Prognose würde keinen Bestand haben, war offensichtlich beweisbar. ;)
UPDATE: Jetzt ist es offiziell. Ballack ist von seine Karriere als Kläger dieses Falles zurückgetreten! Das Match wurde abgesagt.

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25. Februar 2011
Die unfreiwilligen Hamburg-Touristen, denen die Diözese Regensburg eine Pilgerfahrt zum Sievekingplatz zumutete, haben heute mit ca. 100 Leuten gegen die Perversion der Meinungsfreiheit durch gewisse Rechtsausleger demonstriert.
Wir fordern hier und heute, ein Ende der kirchlichen Gewaltherrschaft durch Bedrohung und Unterdrückung – durch Geld und Gerichte. Wir fordern hier und heute eine Wiedergutmachung gegenüber all denjenigen, deren Meinung unterdrückt und deren Stimme überhört wurde. Wir fordern hier und heute eine Entschuldigung der Kirche und ein Bekenntnis zum demokratischen freiheitlichen Staat in dem wir alle leben.
Und nicht zuletzt fordern wir das Landgericht Hamburg auf, sich nicht länger mit der Abschaffung des Grundgesetzes zu beschäftigen, sondern die Meinungs- und Pressefreiheit zu stärken und die Klage gegen Stefan Aigner abzuweisen.“
Bei dem Beitrag, den man „Regensburg digital“ verboten hatte, ging es um einen Seelsorger, der sich auch um das körperliche Wohl seiner jungen Schäfchen sorgte. Wenn zu Guttenbergs Frau so etwas im Schundfernsehen bringt, darf sie sich aus der konservativen Ecke Applaus für ihren Kampf gegen die Perversen des Applauses sicher sein. Wer hingegen die Heiligkeit der Scheinheiligen anzweifelt, lernt das Beten in Hamburg.

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24. Februar 2011
Sogar die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat langsam Zweifel, dass sie für alle Streitigkeiten der sieben Weltmeere zuständig ist. So wurde heute ein Entscheidung bekannt, dass
die (eidesstattlich versicherte) Angabe, dass die Zeitung in Hamburg jedenfalls von der Redaktion einer Hamburger Zeitschrift und von zwei Vereinen gelesen werde,
nicht genügt.
Via Damm-Legal.
Schon bald werden wir von der Pressekammer erneut etwas zum fliegenden Gerichtsstand hören … ;)

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19. Februar 2011
Der inzwischen nicht mehr als Anwalt tätige Kollege Gysi macht sich derzeit wieder um die Achtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts verdient. So geht der Kollege gegen den NDR vor, weil dieser in seiner jüngsten Dokumentation den Eindruck erzeugt haben soll,
er habe in seiner Zeit als Anwalt in der DDR mit der Stasi zusammengearbeitet. Unmittelbar vor der Ausstrahlung hatte Gysi dem NDR per einstweiliger Verfügung untersagt, in einer Vorankündigung zu behaupten, ihm sei als Anwalt die Staatsräson oft wichtiger gewesen als das Schicksal seiner Mandanten.
schreibt das Hamburger Abendblatt.
Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht in der Bevölkerung kann man medienrechtlich nicht nur wegen Tatsachenbehaupten in Anspruch genommen werden, die man tatsächlich gesagt hat, sondern auch für solche, die durch Schlussfolgerungen des Publikums entstehen. Nach Karlsruhe benötigt es einen „zwingenden Eindruck“, der unabweisbar erweckt werde, in Hamburg hingegen reicht es aus, wenn man etwas in den Mund gelegt bekommt. Man muss dann absurderweise Behauptungen, die man ggf. nie gesagt oder auch nur gemeint hatte, aufgrund der Beweislastumkehr beweisen. Während man Fehlurteile in Karlsruhe über eine Abwägung mit der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit korrigiert, ist in Hamburg die Meinungsfreiheit eher die des Richters. Meinungen über Sachverhalte sind in Hamburg Tatsachenbehauptungen.
Ich habe den Eindruck, die Geschichte des Herrn Gysi ließe sich nur sehr schwer erzählen, ohne, dass der Eindruck gewisser Interessenkonflikte des Kollegen Gysi entsteht. Daher lässt sich nicht ausschließen, dass der vom NDR erzeugte Eindruck den Tatsachen entspricht. Immerhin erlagen dieses Eindrucks etliche in der Doku erwähnten Ex-Mandanten. Nicht in der Doku erwähnt ist Gysis Ex-Mandantin Bärbel Bohley, der Gysi den StaSi-Verdacht in Hamburg untersagen ließ. Frau Bohley hatte schon zu DDR-Zeiten in der Bürgerrechtsbewegung eine Frau als Spitzel verdächtigt, was sie nicht beweisen konnte und sich durch den Vorwurf in Misskredit brachte. Die verdächtigte Frau war tatsächlich eine eingeschleuste – sogar hauptamtliche – Mitarbeiterin der StaSi, Frau Bohley hatte richtig gelegen.
Wenn Herr Gysi den Gegenbeweis nicht führen kann, dann hat man zwar nicht das Recht, zu behaupten, Gysi habe dies und das definitiv getan. Aber man hat das Recht, das zu meinen, und dies auch als Meinungsäußerung kund zu tun. Mit diesem – möglicherweise falschen – Eindruck muss er leben. Daran werden auch 1000 Sprüche des Landgerichts Hamburg nichts ändern. Versaut allerdings wird durch Gysis Prozess-Exzess die Kultur der Meinungsfreiheit, die Gysis Kumpel Manfred Stolpe so erfolgreich attackierte. Von beiden fühlte sich Bohley seinerzeit verraten und hatte geseufzt: „Wir wollten Gerechtigkeit, und haben den Rechtsstaat bekommen!“ Frau Bohley hat sich übrigens an das Hamburger Verbot nicht eine Sekunde gehalten.
Apropos Manfred Stolpe: Seiner früheren Behörde, dem Bundesverkehrsministerium, habe ich letzte Woche per einstweiliger Verfügung für einen Mandanten eine bestimmte Behauptung untersagen lassen. Der Rechtsstaat funktioniert gelegentlich auch nach oben … ;)

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17. Februar 2011
Der Kollege Prof. Schweizer berichtet, dass dem Amtsgericht Charlottenburg der fliegende Gerichtsstand langsam zu doof wird.
Das Gericht argumentiert, die Ausnahmeregel des § 32 ZPO verfolge den Zweck, die Sachnähe zum Ort des Geschehens herzustellen. Der Kläger könne sich deshalb nicht einen beliebigen Ort aussuchen. Die bloße Abrufbarkeit im Internet reiche nicht aus.
Aus meiner Praxis weiß ich, dass auch namhafte Landgerichte langsam fragen, ob denn die Gerichtstouristik im Rechtsprechungsgefälle des Presserechts im Sinne des Erfinders ist. Aber keine Angst, liebe Kollegen: Noch ist Hamburg nicht verloren!

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16. Februar 2011
In seiner SPON-Kolumne spricht sich Sascha Lobo für eine vernünftige Beleidigungskultur aus. Ich weiß von einem weisen Münchner Richter, der absichtlich das Internet auslässt, weil ihn nicht heiß macht, was er nicht weiß. Auch sonst imponieren mir etliche Leute des öffentlichen Lebens, die mitr gesagt haben, dass sie den Blödsinn, der über sie geschrieben wird, einfach ignorieren. (Ich selbst bin noch von dieser Weisheitsstufe entfernt …)
Wie Sascha Lobo diesen kulturellen Fortschritt realisieren will, etwa durch Kodifizierung der Beleidigungskultuer, hat er nicht verraten. Das Recht der Beleidigungen ist vorwiegend Richterrecht. Was die Rechtsprechung zu Schmähkritik betrifft, die inflationär das Unternehmenspersönlichkeitsrecht reklamieren, so wären mit einer Abspaltung des Stadtstaats Hamburg vom Bundesgebiet 98% des Problems erledigt.
Aus meiner Sicht ist das größere Problem aber nicht die Schmähkritik, sondern die seit der „Stolpe-Rechtsprechung“ unmöglich gewordene Benutzung der deutschen Sprache, wenn man es mit betuchten Klägern zu tun hat. Es wäre ein historisches Verdienst – für Lobo oder für einen anderen Journalisten – mal einer breiten Öffentlichkeit darzustellen, welcher Wahnsinn sich unter dem Label „Stolpe-Rechtsprechung“ in deutschen Gerichtssälen abspielt.

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7. Februar 2011
Der NDR macht sich über Maschis Zensurwünsche lustig: Nachdem das Landgericht Berlin Bildaufnahmen am Schluss kassierte und auch das Landgericht Köln lästig wurde, haben die Nordlichter den „Drückerkönig“ nach den Schnittwünschen des möglichen „Stalkingopfers“ Maschmeyer neu geschnitten. Wieder ein schöner Anlass für Panorama, den Streisandstreuer anzuwerfen …! ;-)
Auch das ZDF präsentierte sich solidarisch, und brachte den obigen Frontal-Beitrag.

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4. Februar 2011
Mit großem Tamtam war das Buch des Stromberg-Darstellers Christoph Maria Herbst erschienen, der mit einer Gastrolle auf dem ZDF-Traumschiff geehrt wurde, dieses Abenteuer aber nicht genoss und seine spöttischen Mails an die Heimatfront zu einem Bashing Book recyclte.
Auf meinen Bahnfahrten zum Landgericht Hamburg las ich diesen Januar im Bahn-Magazin eine ausgiebige Leseprobe und war erstaunt, welchen Mut zur Häßlichkeit Produzent Rademann hatte, der es ausdrücklich als Ehre empfunden hätte, in dem Buch vorzukommen. Denn der Spott über Rademann war sogar für meinen Geschmack ein wenig, na sagen wir mal, geschmacklos. Aber gut geschrieben, das schon … ;)
Nun hat sich doch jemand gefunden, der in dem Buch offenbar eine Persönlichkeitsrechtsverletzung erspäht hat. Die Erstauflage wird gerade zurückgerufen, eine neue Auflage wird kommende Woche in geschwärzter Form zu haben sein. Wenn also die Neuauflage draußen ist, können wir ja reengeneeren, wer sich denn da wohl auf den Schlips getreten fühlte.
Was mich wundert, ist, dass bei einem solchen Buch, dass ja zu Unterhaltungszwecken und nicht aus journalistischen oder politischen Motiven geschrieben wurde, Künstler und Verlag die Problemstellen nicht im Vorhinein abgeklärt haben. Der Verlag heißt übrigens „Scherz“ (kein Witz!).
Übrigens macht Christoph Maria Herbst auch Hörbücher: BGB: Das Beste aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch
1. Februar 2011
Das globalisierend versteuernde Unternehmen mit schwedischem Image, das Möbelkäufer in Bastler zu verwandeln pflegt, reagiert sehr sensibel, wenn man sich für seine Geschäfte interessiert. Nachdem der Herausgeber des Düsseldorfer Branchendienstverlages ‚markt intern‘ sogar eine Strafanzeige erstattete, war Schluss mit lustig. Die Ikeaner beantragten eine einstweilige Verfügung, mit der verboten werden sollte:
„Dies wären rund 350 Mio. Euro an Steuern, die am Fiskus irgendwie vorbeigeschmuggelt werden,“ … „Wie es oben steht, ist der, der eine Steuerverkürzung betreibt, indem er unrichtige oder unvollständige Angaben macht, ein Steuerhinterzieher und mit einer Freiheitsstrafe zu verurteilen. Das von Frontal21 aufgedeckte Ikea-System erweckt nach ‚mi‘-Sicht klar den Veracht.“
In der ersten Instanz ist der Verbotswunsch am LG Düsseldorf gescheitert, Berufung ist eingelegt.

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30. Januar 2011
Jürgen Grässlin, Deutschands wohl hartnäckigster Rüstungskritiker, der häufig sein Recht auf Meinungsfreiheit in Karlsruhe einfordern musste, hat mich gebeten, folgende Pressemitteilung zu veröffentlichen:
Gemeinsame Pressemitteilung
Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK),
Kampagne gegen Rüstungsexport bei Ohne Rüstung Leben (ORL)
und RüstungsInformationsBüro (RIB e.V.)
vom 30. Januar 2011
++ Friedensorganisationen kritisieren „aktuelle Verdoppelung der Waffenexporte an das diktatorische Regime in Ägypten“ ++
++ „Ägypten ist als Entwicklungsland bedeutendster Empfänger deutscher Waffen“ ++
++ Grässlin und Russmann fordern „sofortigen Rüstungsexportstopp für Ägypten und alle anderen menschenrechtsverletzenden Staaten“ ++
Frankfurt / Freiburg / Stuttgart. In Ägypten ist seit dem Jahr 1981 die Notstandsgesetzgebung ununterbrochen in Kraft, die Menschenrechtslage katastrophal.[#1] Mit der Waffengewalt staatlicher Sicherheitskräfte, die selbst massiv an Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren und sind, konnte sich das diktatorische Regime in Kairo drei Jahrzehnte lang an der Macht halten. Derzeit riskieren Ägypterinnen und Ägyptern ihr Leben, indem sie ihren Protest gegen das diktatorische Regime unter Hosni Mubarak öffentlich artikulieren. Ägyptische Polizisten schießen auf weit überwiegend friedliche Demonstranten, mehr als hundert Menschen sind bereits ums Leben gekommen.
Bundesaußenminister Guido Westerwelle erklärte, „der Weg zur Stabilität führt über die Wahrung der Menschen- und Bürgerrechte“.[#2] Erklärungen wie diese „wirken heuchlerisch angesichts der Tatsache, dass Deutschland zu den Hauptwaffenlieferanten der diktatorischen Machthaber in Ägypten zählt“, sagte Jürgen Grässlin, Bundessprecher der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) und Vorsitzender des RüstungsInformationsBüros (RIB e.V.). Der Freiburger Rüstungsexperte warf der Bundesregierung vor, dass sie 2009 gegenüber dem Vorjahr „mehr als eine Verdoppelung der Lieferungen von Waffen und Rüstungsgütern an Ägypten genehmigt“ habe. So sei der Genehmigungswert von 33,6 Millionen Euro (2008) auf 77,5 Millionen Euro (2009) „dramatisch gesteigert worden“.
„Die Einzelgenehmigungen für ‚Kleinwaffen’ sind aufgrund der hohen Opferzahlen besonders folgenschwer“, so Jürgen Grässlin. Die für ihre rücksichtslose Vorgehensweise bekannte ägyptische Polizei verfüge über Maschinenpistolen des Typs MP5, entwickelt von Heckler & Koch in Oberndorf. Allein im Jahr 2009 habe Ägypten weitere 884 Maschinenpistolen und Bestandteile im Wert von 866.037 Euro erhalten.[#3]
„Die Machthaber in Kairo erhielten Teile für Panzer, gepanzerte Fahrzeuge, militärische Landfahrzeuge und Kommunikationsausrüstung“, erklärte Paul Russmann, Sprecher der Kampagne gegen Rüstungsexport bei Ohne Rüstung Leben (ORL). Insgesamt sei „Ägypten mittlerweile sogar das bedeutendste Empfängerland in der Liste der aus Deutschland belieferten Entwicklungsländer“.
Die Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) stufte Ägypten in ihrem Rüstungsexportbericht 2009 als „problematisches“ Empfängerland ein. Die dortige Menschenrechtssituation sei laut Bericht der beiden großen christlichen Kirchen „sehr schlecht“, die Gefahr der Unverträglichkeit von Rüstung und Entwicklung sei „groß“.[#4] „Angesichts der katastrophalen Menschenrechtslage hätte Ägypten unter Diktator Mubarak niemals Waffen aus Deutschland und anderen Ländern erhalten dürfen“, erklärte ORL-Sprecher Paul Russmann.
Grässlin und Russmann forderten die Bundesregierung auf, „mit sofortiger Wirkung einen Rüstungsexportstopp gegenüber Ägypten und allen anderen menschenrechtsverletzenden Staaten zu verhängen“.
Kontakt:
Jürgen Grässlin, Freiburg, Tel.: 0761-76 78 208, j.graesslin@gmx.de
Paul Russmann, Stuttgart, Tel.: 0176-28 04 45 23, orl-russmann@gaia.de
Websites:
Informationen über Rüstungsexporte siehe www.rib-ev.de (alle Rüstungsexportberichte), www.dfg-vk.de, www.juergengraesslin.com; Rüstungsexporte an Ägypten siehe auch
http://www.bicc.de/ruestungsexport/pdf/countries/2010_aegypten.pdf
Quellen:
#1 AMNESTY INTERNATIONAL REPORT 2010, Ägypten, S. 67 ff.
#2 Focus Online vom 26.01.2011
#3 Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahre 2008 (Rüstungsexportbericht 2008), S. 106
und Rüstungsexportbericht 2009, S. 15, 24, 34, 110
#4 GKKE-Rüstungsexportbericht 2009, Fachgruppe Rüstungsexporte, S. 40

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