Eigentlich wollte ich zu diesem bemerkenswerten Statement von Stefan Niggemeier etwas bloggen. Nach reiflicher Überlegung habe ich den Text wieder gelöscht, denn Rechtsanwälte sind aufgrund ihres konservativen Standesrechts gehalten, nicht negativ über Kollegen zu sprechen.
Außerdem wäre es gut möglich, dass es mir der Kollege Gravenreuth übel nehmen könnte, würde ich ihn mit dem Kollegen Schertz vergleichen …
Wenn Mächtige kritisiert werden, dann werden die schnell mal mächtig sauer – und freuen sich, wenn die ihnen gewogene Presse dem Überbringer schlechter Nachrichten Glaubwürdig abspricht. Aber seriöse Presse mag es natürlich nicht, wenn man widerum ihr die Unabhängigkeit streitig macht.
Verdachtsberichterstattung ist gefährlich
So geschah es, dass ein für seine Unabhängigkeit bekanntes Blatt dem rechtspolitischen Sprecher einer bürgerlich nicht so recht gelittenen Partei „selektiven Umgang mit Akten“ beim Thema „Sachsensumpf“ nachsagte. Als eine andere Zeitung die Vermutung andeutete, dass es um die Unabhängigkeit der seriösen Zeitung vielleicht doch nicht zum Besten bestellt sein könne, war das schon wieder zuviel für die freiere Presse.
Für einen gestandenen Journalisten aus Schrot und Korn gibt es in solchen Fällen nur eine Devise: Eine Pilgerreise nach Hamburg zu Richter Buskes lustiger Pressekammer, wo der Ehre genüge getan werde. (more…)
Beide haben übrigens den gleichen Presseanwalt. Dass dessen unverhältnismäßige Attacke gegen die Medien mit dem Zweck der Geheimhaltung der Angelegenheit absolut kontraproduktiv gewesen ist, liegt auf der Hand. Nun verwertet man halt selbst die Story. Da stören dann weder Persönlichkeitsrechte, noch schämt sich ein Günther Jauch, eine junge Frau vor laufender Kamera nach ihren intimen Praktiken zu fragen.
Dem Kommentar der Süddeutschen ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.
Vor knapp zwei Jahren erschien auf Telepolis mein Beitrag „Der Gerichtsreporter und die Kammer des Schreckens“, mit dem ich versuchte, eine breite Öffentlichkeit für die aberwitzigen Zustände im gegenwärtigen Presse- und Medienrecht zu sensibilisieren. Zum Missbrauch einladender Schwachsinn wie der „fliegende Gerichtsstand“, unverhältnismäßige Tendenz zum Persönlichkeitsrechtsschutz zulasten der Meinungs- und Pressefreiheit, schmutzige Tricks zum Erzielen einer einstweiligen Verfügung usw. sollten für Nichtjuristen halbwegs unterhaltsam dargestellt werden.
Nun bin ich sicherlich nicht der erste Fachkritiker der Hamburger Zustände, wohl aber einer der lautesten. Steter Tropfen hölt den Stein. Auch andere Medien haben inzwischen die Demutshaltung aufgegeben und thematisieren offensiv den kulturellen Rückschritt des Landgerichts Hamburg.
Neulich brachte ZAPP einen sehenswerten Beitrag über meinen gelegentlichen Arbeitsplatz, wo man viele bekannte Gesichter sieht. (Natürlich nie das von Richter Buske, da wird er sich zu wehren wissen.) Auch dieser Beitrag ist manipuliert, denn weder in Hamburg, noch in Berlin sind die Pressekammern so ansehnlich möbliert. In Hamburg sieht es eher aus, wie einem Schulsaal. In Berlin gibt es für die Parteien nicht einmal Tische und Stühle, vielmehr wird Stehvermögen verlangt – kein Witz!
Kaum ist man einmal ein paar Wochen weg, schon wetteifert die Szene der Zensurwünschenden um den Preis für die hirnrissigste Leistung auf dem Gebiet des Medienrechts:
Beim Landgericht Waldshut-Tingen hatte eine einstweilige Unterlassungsverfügung gegen einen Stadtrat wegen einer angeblichen Äußerung erlassen, die anscheinend gar nicht gefallen war. Vielleicht wird sich das ja mit „Stolpe“ irgendwie hinbiegen lassen …
Das Landgericht Hamburg ist immer schnell dabei, wenn jemand im Medienrecht etwas verbieten will. So wollte denn auch die Telekom anderen den Gebrauch der Marke „Gelbe Seiten“ verbieten lassen. Doch das OLG Hamburg drehte den Spieß um: Jetzt muss die Wortmarke „Gelbe Seiten“ gelöscht werden.
Die FDP-„Politikerin“ Sylvana Koch-Mehrin – oder wie sie die BILD nennt: „schöne EU-Politikerin“ – forderte über den FDP-Niebel und ihre Anwälte beim SWR Hofberichterstattung ein und war gegen die Ruhrbarone vorgegangen. Selbst meinen Freunden vom Landgericht Hamburg war das zu blöd.
Gegen die Ausstrahlung einer bereits abgedrehten RTL-Sendung beantragten irgendwelche freundlichen Menschen eine einstweilige Verfügung, weil man die Kunder schützen müsse, oder so. Vergeblich. Hier ein FAZ-Kommentar von Stefan Niggemeier.
Ach ja: Die No Angels-Sängerin hät nicht mehr an ihrer Absicht fest, der BILD-Zeitung Kumnmer zu machen. Hier spricht der Kollege Schertz höchstpersönlich.
Die Gerichtsberichterstatterin des SPIEGEL, Gisela Friedrichsen, kommentiert den Fall der redseligen Staatsanwaltschaft und der seltsamen einstweiligen Verfügung gegen den Axel Springer-Verlag: Prügelt den Boten!
Zivilgerichte haben die Rechte von Personen, über die berichtet wird, in letzter Zeit erheblich gestärkt, bis hin zur Einschränkung der Pressefreiheit. Gelten für die Staatsanwaltschaften solche Einschränkungen nicht, die doch immer wieder mit schneidigen Auftritten auf ihre „Erfolge“ aufmerksam machen – zu Lasten derer, die die Unschuldsvermutung schützen soll?
Lieber scheint man stattdessen auf den Überbringer der Nachricht einzuprügeln und ihm die Verantwortung für Vorverurteilung und Verletzung von Rechten zuschieben zu wollen. Eine ganze Anwaltssparte – auch der Anwalt zählt als Organ der Rechtspflege zur Justiz – verdient nicht schlecht daran. Da geht zur Zeit offensichtlich so manches durcheinander.
Letzte Woche lief auf Telepolis mein Kommentar Advocatus Angeli.
UPDATE:
Auch der zuständige Landesjustizminister möchte kommentieren:
Der Minister wurde nach eigener Darstellung am Gründonnerstag über den Fall informiert. Eine Weisung an die Staatsanwaltschaft wegen deren Öffentlichkeitsarbeit sei für ihn nicht infrage gekommen; so etwas lehne er auch grundsätzlich ab. Die Staatsanwaltschaft sei zudem von Medienvertretern konkret auch nach der HIV-Infektion gefragt worden. Nach dem hessischen Pressegesetz habe der Staatsanwalt informieren müssen.
Unglaublich! Schon nach fast einem halben Jahr kommt der DFB-Boss auf die Idee, dass die Austragung von Befindlichkeiten vor Gericht in denkbar arroganter Weise vielleicht doch keine so gute PR ist. Inzwischen hat es Zwanzigers Anwalt wohl zugelassen, dass sich sein Mandant mit dem unbequemen Journalist einigen darf. Nun ist der tragikkomische Streit beigelegt – nachdem die Aufmerksamkeit für die Peinlich denkbar maximiert worden war.
Wer wissen will, wie man einen Menschen mit dem Äußerungsrecht fertig machen kann, der lese unbedingt den neusten Beitrag in Weinreichs Blog samt Presseerklärung der Anwälte. Wie man an der Kostenregelung sieht, zeigt sich der DFB alles andere als generös.
Weinreich hat in seiner Erklärung erklärt, was er „schon immer erklärt habe“.
Und jetzt die schlechte Nachricht: Geschichten wie „Zwanziger gegen Weinreich“ sind im Presserecht an der Tagesordnung – nur, dass sich die Öffentlichkeit selten so solidarisiert wie mit Weinreich. Schade.
Warum der DFB-Anwalt, der in der Sache also wirklich nichts gewonnen hat, solange resistent gegen das vernünftige Friedensangebot blieb, möchte ich nicht kommentieren.
Als „Sohn eines Kuhfladens“ bezeichnet zu werden ist im wahrsten Sinne des Wortes beschissen. Jedenfalls keine allzu gelungene Satire. Und das hat ein prominenter Sänger gerade verbieten lassen.
Der Betroffene war schon häufiger Objekt von Satire. Berühmt ist sein Rechtsstreit um die Markenrechte an „Heino“. Damals stritt sich der „echte“ Heino mit dem „wahren“ Heino, bürgerlich Norbert Hähnel. Auch der hatte einen Hang zur Fäkalsprache, besaß etwa einen „Scheißladen“. Als Hähnel damals eine einstweilige Verfügung kassierte hatte, lehnte er die Offerte der Rockband „Die toten Hosen“ ab, die ihm ein gegen ihn verhängtes Ordnungsgeld in Höhe von 10.000,- DM sponsern wollten und saß freiwillig 20 Tage in Ordnungshaft ab.
Leute, die aus solchem Holz geschnitzt sind, imponieren mir. Ein früherer Mandant von mir hat ähnliches einmal durchgezogenen, was ihm den Respekt vieler Anwälte einbrachte, die sich seither zweimal überlegen, ob sie ihn angehen – denn Einschüchterung ist offensichtlich zwecklos.
Als meine Freunde vom Landgericht Hamburg mich selbst einmal des Verstoßes gegen eine dubiose einstweilige Verfügung zeihten, der natürlich keiner war, hatte auch ich angekündigt, demonstrativ in den Knast zu gehen. Ein großes deutsches Nachrichtenmagazin in Hamburg wollte darüber berichten, und vielleicht hätte sich der freundliche Hamburger Kollege, der mich auftragsgemäß infam denunziert hatte, vielleicht doch ein bisschen geschämt. Leider wurde aus dem PR-Gag nichts, denn meine Beschwerde beim OLG Hamburg hatte auf ganzer Linie Erfolg. Schade aber auch …
Der hochnotpeinliche Rechtsstreit über die Äußerung des Sportjournalisten Jens Weinreich, der DFB-Häuptling Theo Zwanziger einen „unglaublichen Demagogen“ nannte, sorgt seit Monaten für Heiterkeit. Er dient als mahnendes Beispiel dafür, wie Anwälte durch unverhältnismäßige Aggression einen medialen Super-GAU provozieren und hierdurch ihren Mandanten in der Öffentlichkeit nahezu irreparabel blamieren können.
Während die Öffentliche Sympathie für den unbequemen Journalisten streitet, der sich gegen den übermächtigen wie arroganten DFB wehrt, und Weinreich insoweit das Recht auf freie Meinungsäußerung nahezu geschlossen zubilligt, hat die Meinungsfreiheit auch einen ganz anderen Freund gefunden: Theo Zwanziger, der sich seinerseits abträglich über den Journalisten äußerte und damit ohne Not Sauerstoff in das PR-Feuer blies. Während Zwanzigers Anwälte dessen Äußerungen als „Meinung“ gewertet wissen wollen, befand nun das Landgericht Frankfurt, dass es sich um Tatsachenäußerungen handele. Wer sich durch Unterstellungen tatsächlich unzutreffender Tatsachen in den Medien verleumdet sieht, dem steht ein Recht auf Gegendarstellung zu. Und genau die hat das Gericht am 06.03.2009 Weinreich zugebilligt.
Zwanzigers Kommunikationsstrategie hat dieser (zitiert nach Weinreich) selbst offen formuliert:
»Wenn Sie die Kommunikationsherrschaft nicht haben, sind Sie immer Verlierer.«
Was man davon halten darf, sich diese „Kommunikationsherrschaft“ im Gerichtssaal ertrotzen zu wollen, liegt auf der Hand.
Auch der Fall Weinreich ist nicht nur für den Streisand-Effekt ein exzellentes Beispiel, sondern auch für die Instrumentalisierung der Prozesskosten im Äußerungsrecht. So müsste Weinreich im Unterliegensfall mit Anwaltskosten von 70.000,- Euro rechnen – für einen freien Journalisten eine Summe, die jenseits von Gut und Böse liegt, während der mächtige DFB das aus der Portokasse zahlen könnte. Wie bei den meisten äußerungsrechtlichen Streitigkeiten läuft die Sache absehbar auf ein Gefeilsche um Kosten hinaus. Weinreichs Verhandlungsposition wird nicht unwesentlich von seiner Kriegskasse abhängen, weshalb er letzten Monat entgegen seiner bisherigen Überzeugung um Spenden bat.
Wie immer sich dieser Fall entwickeln wird, eines scheint sicher: Zwanzigers Anwälte – solche einer im Medienrecht alles andere als unerfahrenen Kanzlei – werden nichts unversucht lassen, Weinreichs Position als führender Journalist in Sachen Korruption im Sport zu festigen, wenn auch wider Willen. Und zumindest das ist gut so. Wenn das kein Scherz ist …
Zu der Rechtsmeinung der Kölner kann man stehen, wie man will. Aber warum hat man den Fall am Landgericht Köln anhängig gemacht?
Die Entscheidung für dieses Gericht wurde von einem Großmeister des fliegenden Gerichtsstands getragen. Der Kollege hatte letztes Jahr erstmals ausgetestet, wie kooperativ die Kölner Pressekammer sein würde. Die Kölner bedienten den Anwalt einem von mir beobachteten Verfahren in einer Weise, die ihm keine Wünsche mehr offen ließ. Und es sah ganz so aus, als könne der Promi-Anwalt mit seiner bekannten Mandantschaft der Kölner Pressekammer zu durchaus benötigtem Glamour verhelfen und beim Import von Verfahren der Schönen und Reichen an den Rhein mitwirken.
Doch das Landgericht Köln zeigte sich undankbar und ließ den Anwalt diesmal auflaufen. In einem Interview versuchte der Kollege, die Niederlage in einen PR-Erfolg umzudeuten. Man habe eine Diskusion angestoßen. Nun ja, wenn man PR will, dann zieht man nicht vor den Kölner Kadi, sondern man wählt sich als Bühne die Gerichte der Hauptstadt. Und das hätte buchstäblich näher gelegen, liegt doch der Kanzleisitz des Gerichtsstandsvielfliegers mitten in Berlin.