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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


27. März 2009

Zwanziger und Weinreich einigen sich

Unglaublich! Schon nach fast einem halben Jahr kommt der DFB-Boss auf die Idee, dass die Austragung von Befindlichkeiten vor Gericht in denkbar arroganter Weise vielleicht doch keine so gute PR ist. Inzwischen hat es Zwanzigers Anwalt wohl zugelassen, dass sich sein Mandant mit dem unbequemen Journalist einigen darf. Nun ist der tragikkomische Streit beigelegt – nachdem die Aufmerksamkeit für die Peinlich denkbar maximiert worden war.

Wer wissen will, wie man einen Menschen mit dem Äußerungsrecht fertig machen kann, der lese unbedingt den neusten Beitrag in Weinreichs Blog samt Presseerklärung der Anwälte. Wie man an der Kostenregelung sieht, zeigt sich der DFB alles andere als generös.

Weinreich hat in seiner Erklärung erklärt, was er „schon immer erklärt habe“.

Und jetzt die schlechte Nachricht: Geschichten wie „Zwanziger gegen Weinreich“ sind im Presserecht an der Tagesordnung – nur, dass sich die Öffentlichkeit selten so solidarisiert wie mit Weinreich. Schade.

Warum der DFB-Anwalt, der in der Sache also wirklich nichts gewonnen hat, solange resistent gegen das vernünftige Friedensangebot blieb, möchte ich nicht kommentieren.

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