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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


7. Januar 2010

Bloggender Prozesshansel: Falscher Kläger, Ausschlussfrist verpatzt

Da bekommt der Kai Diekmann in letzter Zeit kostenlosen Rechtsrat von mir, trotzdem verlässt er sich lieber auf seine Berliner Rechtsberater. Die TAZ kommentiert mitleidig u.a.:

Zu dem  Beitrag auf taz.de  “Bild zahlt für Sarrazin-Interview” vom 16.11.2009, in dem wir berichtet hatten, dass der Springer-Verlag Lettre ein Vergleichsangebot von 30.000 EU gemacht hätte, hatten Kai Diekmanns Anwälte beim Landgericht Berlin eine Gegendarstellung beantragt. Das Landgericht lehnte diese ab, weil Diekmann von der Meldung nicht betroffen sei. Daraufhin beantragten dieselben Anwälte eine Gegendarstellung für den Axel Springer Verlag. Dies wurde vom Landgericht erneut abgelehnt, weil der Axel Springer Verlag die Gegendarstellung nicht unverzüglich angemeldet und so die Frist versäumt hatte. Die Kosten für diesen Anfängerfehler: 3.000.- €. (more…)

Krawallblogger erfährt Streisand-Effekt – verdient?

Bernd Höcker, Betreiber einer Querulantenseite GEZ-kritischen Website sowie Buchautor im Eigenverlag, konnte eine Unterlassungsverfügung des Landgerichts Hamburg erfolgreich in einen PR-Coup umwandeln: Nach der Piratenpartei solidarisiert sich sogar DIE ZEIT mit dem Krawallblogger und bezieht sich dabei auf eine Pressemeldung der Piratenpartei, die allerdings wesentliche Umstände unterschlägt.

Gab es überhaupt eine Straftat?

Wie bereits berichtet, hatte Höcker über eine angebliche Straftat des NDR-Justiziariats berichtet und den NDR-Mann sogar wegen Urkundenunterdrückung angezeigt. Höcker ist der Meinung, der NDR-Mann habe einen Gebührenbescheid aus Gerichts-Akten verschwinden lassen. Ich kenne den Fall nicht im Detail, aber: (more…)

23. Dezember 2009

Kaffeetrinken mit Telemedicus

Die medienrechtlichen Blogs kanzleikompa.de und telemedicus.info sind nicht nur thematisch sehr nahe beieinander, sondern auch geographisch. Der Jurastudent Adrian Schneider, der das Projekt mit einigen Mitstreitern betreibt, wohnt nicht einmal 200 m von meiner Kanzlei entfernt. Nach Jahren friedlicher Koexistenz war es dann letzte Woche mal an der Zeit, sich mit den Kollegen auf einen Kaffee zu treffen, weit hatten wir es ja nicht.

Die jungen Kollegen haben beachtliches geleistet, eine Urteilsdatenbank mit annähernd 1000 Entscheidungen online gestellt und kommentieren fachmännisch. Für ein umsonst-Projekt wirklich eine respektable Sache! Nicht von ungefähr hatten sie beim EDV-Gerichtstag 2008 den Preis für das beste Internetprojekt bekommen. Thomas Mike Peters und Adrian Schneider haben es medienrechtlich wirklich drauf, wobei sie öffentlich-rechtlich ungleich informierter sind, denn damit hatte ich in der Vergangenheit praktisch nichts zu tun (was gerade ändert). Die Studenten sind in der medienrechtlichen Welt gut verdrahtet, das Projekt ist in besten Händen.

Als Gemeinschaftswerk mit wissenschaftlichem Selbstanspruch müssen die Telemedicer natürlich beim Kommentieren mehr stilistische Zurückhaltung wahren als ein freischaffender Anwalt, dessen Klientel zum Großteil aus Bloggern mit Tendenz zum Krawall besteht. ;-)

Wie das mit Studenteninitiativen so ist, unterliegen solche Projekte typischerweise einer personellen Fluktuation, denn die Leute machen irgendwann Examen, wechseln die Stadt usw. Insbesondere die technische Infrastruktur verursacht dem non-profit-Projekt gewisse Kosten. Wer die Kollegen unterstützen möchte, findet hier wirklich aufgeweckte Leute, die im Medienrecht garantiert noch so einiges reißen werden.

10. Dezember 2009

Katja Günther: von „wegen“

„wegen“

Vorsichtshalber distanziere ich mich von allem, was Sie unter diesem Link finden werden, und zwar wegen …

Schikanöse Abmahnung gegen vorbeugende Unterlassungserklärung

Wie Heise meldete, wollte ein Filesharer mit einer vorbeugenden Unterlassungserklärung einer ggf. kostenpflichtigen Abmahnung zuvorkommen. Daraufhin erhielt er überraschend eine so genannte „Abmahnung“, weil sein Schreiben Kosten verursacht hätte. Man hätte vergeblich versucht, seinen Fall zuzuordnen, betrachte das Schreiben als „Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb“ und fordere nun Schadensersatz in Höhe von 411,03 Euro.

Unfug.

1. Keine Anspruchsgrundlage

Das Ding heißt „zielgerichteter Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten
Gewerbebetrieb“.
Sowas wendet die Rechtsprechung in Ermangelung sonstiger
Spezialgesetze in Fällen wie Boykottaufrufen von Wettbewerbern an
usw.
Zielgerichtet auf Schädigung ist die Selbstanzeige wohl eher nicht.

2. Schadensminderungspflicht

Ein Geschädigter – hier angeblich der Abmahner – ist verpflichtet,
den verursachten Schaden gering zu halten, darf ihn insbesondere
nicht mutwillig vergrößern.

Die Suche nach einem namentlich bereits identifizierten Filesharer
dürfte in einer EDV-gestützten Kanzlei keine zwei Minuten dauern und
kann nicht ernsthaft als Schaden qualifiziert werden.

Oder man setzt den Namen auf eine Liste und checkt beim Postausgang.

Notfalls könnte man das Schreiben auch abheften und riskieren,
demnächst einmal „ins Leere“ abmahnen, denn dann klärt sich die Sache
automatisch durch den zu erwartenden Hinweis vom Abgemahnten, dass er
sich bereits gemeldet hatte.

Kein verursachter Schaden, also auch kein Schadensersatzanspruch. Wie man die Abmahnung rechtlich qualifizieren könnte, verkneife ich mir jetzt mal, denn sonst kommt womögliche eine Abmahnung mit einem Streitwert iHv 250.000,- Euro aus dem Fax geflattert …

9. Dezember 2009

Namensdoppelgänger

Kurz vor seinem Bergfest scheinen dem Blogger der 100 Tage seine Ideen auszugehen. Neulich bat er um Leservorschläge, in denen verschiedentlich ein Interview mit dem Kollegen E. gewünscht wurde. Diekmann ließ sich dazu herab, den schon in der Ankündigung durchschaubaren Gag mit einem Namensvetter aufzutragen, wie es seinerzeit die Mogelcom mit Manfred Krug vorgemacht hatte. Allerdings sprach Diekmann in seiner lauen Satire vom „einzigartigen“ E., dieses im Kontext zum nachgefragten Anwaltsinterview.

Dass auch durch gezielt eingesetzte Namensvetter, Doppelgänger und Doubles Persönlichkeitsrecht nicht ausgehebelt werden kann, ist ein alter Hut.

Die medienrechtlich interessante Frage lautete: Wird Anwalt E. dem Aufmerksamkeitsökonomen Diekmann den Gefallen tun, um ihm mit einer Abmahnung wieder PR zu verschaffen? Sich also als vermeintlich humorlos outen, obwohl er selbst Satiren gegen Diekmann vertritt? Oder wird er ihn mit der Höchststrafe im Mediengewerbe strafen: Mit Nichtbeachtung.

Meine Wette, dass E. sich aus Prinzip nicht seine Persönlichkeitsrechte streitig machen lässt, konnte ich nicht verlieren: Heute bereicherte Diekmann sein Blog mit dem Hinweis auf eine erneute Abmahnung.

UPDATE:

Einen Realitäts-Check bzgl. Diekmanns Verhältnis zu Satire und Identitätsklau liefert der andere BILD-Blogger Stefan Niggemeier. Da hatte Diekmann wegen einer Petitesse in Sachen Recht am eigenen BILD seinen Anwalt von der Kette gelassen.

Kornmeier unterliegt

Der Stadler Thomas feiert heute eine Party!

UPDATE:

Mein Kommentar.

7. Dezember 2009

Geheimnisvolles Interview

Der angebliche „Blogger des Jahres“ (Sparte: Newcomer), der u.a. auch ein Papier-Blog zur experimentellen Forschung über Persönlichkeitsrechtsverletzung leitet, hat angekündigt, morgen ab 8.00 Uhr exklusiv ein Interview mit einem „Johannes Eisenberg“ zu veröffentlichen. Wie Google verrät, gibt es etliche Herren mit dieser Namenskombination. In der Pfalz gibt es sogar einen ganzen Ort Eisenberg, der den einen oder anderen Johannes bieten dürfte. Medienrechtler erinnern sich an einen gewissen „Manfred Krug, Architekt“, der für die „Mogelcom“ sprach, die der echte Manfred Krug dann auch nicht mehr so nennen sollte …

Am Wochenende hatten seine Blogleser sich als Nikolausgeschenk ein Interview mit einem bekannten Presserechtler dieses Namens gewünscht, mit dem der Blogger so seine Schwierigkeiten hat. Welcher Johannes Eisenberg auch immer da ein Interview gegeben haben mag, ich kann mir nicht vorstellen, dass es sich um unseren Berliner Kollegen handelt, den ich insoweit gut genug kenne. Definitiv: No way.

Andererseits habe ich ja auch schon mal einen bekannten Richter vom Landgericht Hamburg interviewt, der es vorzieht, keine Interviews zu geben, nach Möglichkeit nicht einmal mit mir spricht, wenn er nicht muss. Man hat es im Pressebereich halt nicht leicht, Freundschaften zu schließen … ;-)

Anyway: Die Ankündigung gibt gewissen Anlass zur Befürchtung, dass das, was wir morgen zu sehen oder lesen kriegen, nur ganz kurze Zeit online sein wird. :-P

UPDATE:

Wie bei BILD kaum anders zu erwarten, verbarg sich hinter der pompösen Ankündigung nicht allzu viel Wahrheit. Der Johannes Eisenberg, der da interviewt wurde, ist definitiv nicht der Kollege aus Berlin.

5. Dezember 2009

FAZ-Widerruf zu TAZ-„Abmahnung“

Die FAZ hatte neulich ein bisschen ungenau über die Animositäten zwischen Diekmann, der TAZ und dem TAZ-Anwalt berichtet. So hatte die FAZ irrtümlich einen formlosen Hinweis des TAZ-Anwalts, Diekmann verstoße durch die Eigenveröffentlichung einer seinerzeit verbotenen TAZ-Satire gegen Urheberrecht, als förmliche Abmahnung gedeutet und berichtet, die TAZ bzw. deren Anwalt hätten die Eigenveröffentlichung Diekmann untersagen lassen (wollen).

Ich hatte den urheberrechtlichen Hinweis auch so aufgefasst, mich aber gewundert, dass Diekmann den Text noch online hatte und daher nochmal vor meiner Veröffentlichung recherchiert. Zwar kann man einen anwaltlichen urheberrechtlichen Hinweis durchaus unter „Abmahnung“ subsumieren, was die Rechtsfolge des § 93 ZPO abwenden kann. Doch eine „richtige“ Abmahnung, für die auch Kosten entstehen, setzt voraus, dass der Abgemahnte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert wird, was nicht der Fall gewesen ist. So hatte das Hausblog der TAZ lediglich berichtet:

Jetzt aber verbreitet der Neu-Blogger den Beitrag selbst – und hat sich deshalb soeben eine weitere Klageandrohung von Anwalt Jony Eisenberg eingefangen. Der taz die Veröffentlichung verbieten, vor dem Kadi erfolglos um Schmerzensgeld dafür klagen – und dann das Ganze selbst veröffentlichen. So geht’s nicht, lieber Kai. Bitte merken:  Urheberrecht gilt auch für Penisvergrößerungen!

Die „Klageandrohung“ betraf aber wohl das Begehren der TAZ, die Satire nun wieder selbst veröffentlichen zu dürfen. Das wurde inzwischen im Wege einer Vollstreckungsgegenklage wegen des nach Rechtskraft des Urteils weggefallenen Rechtsschutzinteresses von Diekmann durchgesetzt. Denn wenn Diekmann selbst Eingriffe in sein Persönlichkeitsrecht veröffentlicht, begibt er sich seiner Schutzwürdigkeit diesbezüglich, was die Rechtskraft des Urteils durchbricht.

Ich wäre beinahe in die gleiche Falle getappt, als ich meinen Beitrag für Telepolis schrieb. Da jedoch die Satire weiter bei Diekmann im Blog rumhing, was kaum der Fall gewesen wäre, wenn der TAZ-Anwalt losgelegt hätte, hatte ich diesen Punkt gerade noch rechtzeititg recherchiert. Tatsächlich hatte der TAZ-Anwalt lediglich eine „kostenlose Rechtsberatung“ geleistet. So schnell kann es also gehen!

Die TAZ bzw. deren Rechtsanwalt lassen sich aber nur ungern Zensurwünsche nachsagen, und so wurde denn auch die FAZ ungebeten „rechtlich beraten“. Heute nun erschien ein redaktioneller Widerruf der FAZ.

2. Dezember 2009

„Perfider Mandantenfang“!

Unser lieber Kollege Dr. Kornmeier lässt sich in der Financial Times über perfide bloggende Anwälte aus:

Ein Geschäftsmodell würden eher `Opferanwälte` betreiben, die sich in Blogs verbreiten und hierdurch auf Mandantenfang gehen. Perfide sei, sagt Kornmeier, dass solche Anwälte von den abgemahnten Rechtsverletzern oftmals Honorare verlangen, die teilweise sogar höher seien als die den Abgemahnten angebotenen Vergleichszahlungen.

Öhm, also, äh …

Meint der Kollege Dr. Kornmeier hier mit „Abgemahnten“ solche Rechtsverletzer, die sich noch im vorgerichtlichen Stadium befinden?

Mir ist bis jetzt noch kein Anwalt bekannt, der vorgerichtlich höhere Honorare genommen hätte, als die Vergleichszahlung. Und für das Stadium der vorgerichtlichen Auseinandersetzung hielte ich derartiges auch für sehr, sehr schwer nachvollziehbar. Den Mandanten, der seinem Anwalt mehr bezahlt, als er für die vorgerichtliche „vergleichsweise“ Beilegung aufbringen müsste, würde ich auch gerne mal sehen.

Dass es vor Gericht im Unterliegensfall teurer werden kann, ist selbstverständlich, hat also keinen Nachrichtenwert. Also was redet denn der Dr. Kornmeier da?