27. November 2009
Der skurrile Gerichtsblogger Rolf Schälike, der die Pressekammern Hamburg und Berlin überwacht, hat offenbar sein Formtief überwunden und liefert wieder eifrig Berichte. Das Ding, was ich gerade lesen musste, zieht einem wirklich die Schuhe aus.
Protagonisten sind alte Bekannte, nämlich der empfindliche Herr Schrempp sowie dessen Anwalt Dr. S., der sich mit Schälike seit Jahren gerichtliche Gefechte liefert, weil er sich durch die Gerichtsberichterstattung belästigt fühlt. Gegenseite ist BILD online.
Für mich absolut unglaublich ist die Tatsache, dass Rechtsanwalt S. ein Begehren auf Gegendarstellung selbst unterzeichnet hat – das muss aber laut Pressegesetzen jeweils der Betroffene. So kann man etwa in Schertz/Götting/Seitz (2008) unter § 48 Randnummer 51, 52 (Seitz) nachlesen:
„In Pressesachen nicht erfahrene Anwälte achten zum Teil nicht hinreichend auf die Einhaltung der Formalien. Das kann zur Abweisung eines gerichtlichen Antrags führen. Die Gegendarstellung muss vor dem Gang zum Gericht beim Betroffenen konkret geltend gemacht werden. (..)
Die Gegendarstellung muss vom Betroffenen selbst oder seinem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet sein.“
Eine rechtsgeschäftliche (ungleich gesetzliche wie Erziehungsberechtigte usw.) Vertretung kommt Seitz zufolge nur bei Vorlage einer Originalvollmacht infrage. Für die erforderliche Vorlage von Gegendarstellungsbegehren und ggf. Originalvollmacht dürfte nicht einmal ein Fax den Anforderungen genügen.
Wie häufig, wenn Kollege S. aufläuft, ging es mal wieder temperamentvoll zu. Genutzt hat es ihm nichts.

admin •

11:29 •
Abmahnung,
Allgemein,
Die lieben Kollegen,
einstweilige Verfügung,
fliegender Gerichtsstand,
Gegendarstellung,
Internet,
Landgericht Berlin,
Medienmanipulation,
Medienrecht,
Meinungsfreiheit,
Persönlichkeitsrecht,
PR,
Pressefreiheit,
Pressekammer,
Verdachtsberichterstattung,
Zensur •
Comments (0)
26. November 2009
Unser lieber Kollege, der DigiProtect-Massenabmahner Herr Dr. Udo Kornmeier, kann auch individuell abmahnen: Heute hat Kornmeier den Kollegen Stadler abgemahnt, weil dieser so hässliche Dinge über ihn sagt. Ob das wirklich eine gute Idee gewesen war?
So, wie ich Stadlers Posting verstehe, liegt das Problem darin, dass DigiProtect/Kornmeier eine Zahlung X geltend machen und als Druckmittel hierzu die gerichtliche Geltendmachung in Aussicht stellen, die nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz einen Betrag >X generieren würde. Das bedeutet, dass Stadlers Aussage, Kornmeier mache Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geltend, tatsächlich falsch, weil ungenau wäre.
Nur: Worauf begründet sich dann die „Zahlungseinladung“ für den Betrag X? Anders gefragt: Darf ein Anwalt von einem Abgemahnten unter Drohgebärden eigentlich Kostenübernahme aus etwas anderem als aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz verlangen?
Ich kann es nicht völlig ausschließen, dass man mit solchen Spitzfindigkeiten bei einem mir ans Herz gewachsenen Landgericht im Großraum Norddeutschland sogar durchkommen würde. Aber ich fürchte, dass man sich selbst da mit der Bedeutung des Wörtchens „wertneutral“ auseinandersetzen wird. Was den Klassiker, nämlich eine Qualifikation eines Handelns als „Betrug“ betrifft, würde ein entsprechendes Urteil vermutlich kaum abseits des Sievekingplatzes Bestand haben. Denn inzwischen hat sich die obergerichtliche Verfestigung zum umgangssprachlichen Gebrauch von juristischen Fachtermini wie „Betrug“ verfestigt, was mitunter sogar an der Alster respektiert wird.
Ich hoffe allerdings, dass der Kollege Kornmeier nicht nur blufft, sondern die Sache gerichtlich durchzieht – stärkere Publicity kann Stadler nämlich kaum bekommen.
Update:
Der Kollege Udo Vetter sieht es genauso.

admin •

19:39 •
Abmahnung,
Allgemein,
Die lieben Kollegen,
einstweilige Verfügung,
fliegender Gerichtsstand,
Internet,
Landgericht Hamburg,
Medienmanipulation,
Medienrecht,
Meinungsfreiheit,
Persönlichkeitsrecht,
PR,
Pressefreiheit,
Pressekammer,
Strafrecht,
Verdachtsberichterstattung,
Zensur •
Comments (7)
25. November 2009
Ausgerechnet eine renommierte Zeitung wie die Süddeutsche redet dem fliegenden Gerichtsstand das Wort. Klasse!
Aufgrund der gegenwärtigen Auslegung des § 32 ZPO kann man sich bei überregionaler Verbreitung angeblicher Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht den Gerichtsstand aussuchen und wählt daher zweckmäßig unter den 18 Landgerichten dasjenige aus, das für die schärfsten Urteile bekannt ist – meistens spricht es hanseatisch. Das nennt sich fliegender Gerichtsstand.
Die Süddeutsche bemüht krasse Fälle wie Robert Enke, der sich angeblich wegen Angst vor schlechter Presse nicht stationär behandeln lassen wollte.
Warum Prominente keine Angst haben müssen, mit ihren Krankheiten in die Öffentlichkeit gezerrt zu werden.
EINSPRUCH, Herr Kollege.
Professionelle Redaktionen WISSEN, dass Berichte über den Gesundheitszustand, der nicht öffentlich sichtbar ist oder freiwillig bekannt gemacht wurde, nicht ohne weiteres zulässig sind. Entweder, die Redaktionen respektieren das, oder sie übertreten sehenden Auges das Verbot und kassieren eine einstweilige Verfügung – die sie dann aus der Portokasse zahlen.
DAFÜR brauchen wir keinen fliegenden Gerichtsstand, solche Evidenzfälle kriegen auch die anderen Landgerichte hin.
IM GEGENTEIL: Dadurch, dass eine einstweilige Verfügung erst Wirksamkeit entfaltet, wenn sie zugegangen ist, macht es in Eiligstfällen wenig Sinn, diese am Landgericht Hamburg zu beantragen, wenn sie in Köln zugestellt werden muss.
Unter dem fliegenden Gerichtsstand leiden insbesondere kleine Blogger, die alle nach Hamburg bemüht werden können, wenn jemand eine einstweilige Verfügung erschleicht. Vor allem aber widerspricht das Konzept des Forumshoppings dem Prinzip des gesetzlichen Richters, nach dem sich niemand seinen Richter aussuchen können soll. Aufgrund des fliegenden Gerichtsstandes bekommen Hamburger Richter, die unverblümt in offenem Widerspruch zu den Vorgaben von BGH und BVerfG urteilen, eine unverhältnismäßige Macht. Davon aber steht im Artikel der Süddeutschen nichts.
Besonders weh tut es aber, wenn der Autor Rechtsanwalt Gernot Lehr von „erfahrenen Pressekammern“ schwärmt und dazu ausdrücklich die des Landgerichts Köln zählt. Erfahrungen habe ich in Köln vor Jahren gesammelt, allerdings definitiv keine guten …

admin •

13:33 •
Abmahnung,
Allgemein,
BGH,
Bundesverfassungsgericht,
Die lieben Kollegen,
einstweilige Verfügung,
fliegender Gerichtsstand,
Internet,
Landgericht Berlin,
Landgericht Hamburg,
Landgericht Köln,
Medienmanipulation,
Medienrecht,
Meinungsfreiheit,
Persönlichkeitsrecht,
Pressefreiheit,
Pressekammer,
Recht am eigenen Bild,
Verdachtsberichterstattung,
Zensur •
Comments (0)
18. November 2009
Inzwischen dokumentiert ein Hausblog der TAZ zur Frage des seltsamen BILDs nun weitere Ausschnitte der eindrucksvollen Plastik zur Pressefreiheit, welche mit nackten Tatsachen provoziert. Auch ein gewisser Herr Diekmann, der sich bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt professionell die Lufthoheit über die Diskussion sicherte, legte nach. Er bleibt bei seiner „Darstellung“, es handele sich bei dem abgebildeten Protagonisten um einen bekannten Berliner Anwalt – der ironischerweise nicht einmal im angezogenen Zustand abgebildet werden möchte. Die Branche wartet nun gespannt, ob, wie und wie elegant der Kollege auf diesen Affront reagieren wird.
Aus fachlicher Sicht sei noch nachgetragen, dass die in der Totalansicht zu erkennende Skulptur kopulierender Tiere juristisch nicht ganz ohne ist. So hatte es einmal entsprechende Schweinchen mit dem Gesicht von Franz-Joseph Strauß gegeben, die als Verstoß gegen die Menschenwürde verboten wurden.
Und weil es so schön passt: Auch ein anderer Berliner Anwalt, der sowohl zur BILD-Zeitung als auch zum oben genannten Anwalt ein sehr angespanntes Verhältnis pflegt, hatte kürzlich für einen Kollegen gegen einen bekannten Justiz-Blogger verloren. So waren bei der Gerichts-Berichterstattung des Hobby-Juristen über den vertretenen Rechtsanwalt aus unerklärlichen Gründen (bekleidete) Schweinchen auf der Homepage aufgetaucht, die offenbar als störend empfunden wurden. Eine gewisse optische Ähnlichkeit des als zweiten genannten Berliner Kollegen mit Herrn Diekmann (Frisur, Brille, Alter) kann man auch nicht ganz abstreiten. Ob der sich gegen die Plastik der TAZ wehren wird, falls er sich in dem Bildnis wiedererkennt? Hiermit distanziere ich mich vorsichtshalber von allen verlinkten Websites, Eindrücken und Assoziationen!

admin •

15:07 •
Abmahnung,
Allgemein,
Bildnis,
Die lieben Kollegen,
Medienmanipulation,
Medienrecht,
Meinungsfreiheit,
Persönlichkeitsrecht,
PR,
Pressefreiheit,
Zensur •
Comments (0)
16. November 2009
Ich kann derzeit Kai Dieckmanns aktuelle Spitze auf den Kollegen E. nicht so recht einordnen, zumal das Bild leider zu klein ist, um den Träger des eindrucksvollen, äh, nunja, … zu identifizieren.
Update: Ah, jetzt, ja!
15. November 2009
Wie gerne würde ich zu dieser Sache hier kommentieren …!
Da ich jedoch Abgemahnte u.a. auch gegen die besagte Kanzlei vertrete, möchte ich mich ausnahmsweise mal zurückhalten. :-(
Schlagwörter:
Filesharing
14. November 2009
Wie Blogger-Kollege Kai Dieckmann sportlich zum Besten gibt, hat der Axel Springer-Verlag gegen den meines Erachtens besten Presseanwalt Deutschlands verloren. Dessen Bildnis darf nicht einfach so gezeigt werden.
„Die Antragsgegnerin treibt ihre Scherze auf Kosten des Antragstellers, indem sie ihn ohne überwiegendes öffentliches Informationsinteresse als Opfer ihres Spotts ausgewählt hat.“
Dieckmann veröffentlichte bereits ein Steno-Protokoll.
Hier veröffentlicht sein Kontrahent eine Pressemeldung u.a. zur Abwehr einer pikanten Schmerzensgeldforderung Dieckmanns.

admin •

00:46 •
Abmahnung,
Allgemein,
Bildnis,
Die lieben Kollegen,
Landgericht Berlin,
Medienrecht,
Meinungsfreiheit,
Persönlichkeitsrecht,
PR,
Pressefreiheit,
Pressekammer,
Recht am eigenen Bild,
Zensur •
Comments (0)
10. November 2009
Ausgerechnet die TAZ, die für eine Gegenöffentlichkeit steht, fängt nun selbst mit dem Zensieren an.
Getroffen hat es unter anderem meinen Kollegen Thomas Stadler, der sowohl online als auch von Fachzeitschriften her kein Unbekannter ist.
Ich kenne den Kollegen übrigens nicht persönlich oder so, er ist aber gegenwärtig der einzige Jura-Blogger, der es vor ein paar Monaten aufgrund der Qualität seiner Beiträge in meine Blogroll geschafft hat.
29. Oktober 2009
Nein, wenn jemand anderes das Gemächt gezeichnet hat, gilt dessen Urheberrecht – auch gegenüber dem Modell. Das jedenfalls meint Kollege Eisenberg und hat einen Krawallblogger abgemahnt, den er recht gut kennt.
Der hat die Abmahnung gekonnt verwertet.
Hihi!
26. Oktober 2009
Heute ist definitiv der verrückteste Tag, seit ich zum Medienrecht blogge!!!
Jetzt übt sich Kai Dieckmann in der Kunst der Gerichtsreportage und BILDet im Stile von Buskeismus.de das Wortprotokoll eines presserechtlichen Gerichtstermin ab, und zwar in der Alien-Sache, in der Dieckmanns Lieblingsgegner geklagt hatte. Der Lieblingsgegner ist wiederum ein TAZ-Mitbegründer und außerdem ein von mir in fachlicher Hinsicht sehr verehrter Presseanwalt. Er wurde von seiner von mir in jeglicher Hinsicht verehrten Kanzleikollegin vertreten.

admin •

23:06 •
Die lieben Kollegen,
fliegender Gerichtsstand,
Landgericht Berlin,
Medienmanipulation,
Medienrecht,
Meinungsfreiheit,
Persönlichkeitsrecht,
PR,
Pressefreiheit,
Pressekammer,
Recht am eigenen Bild,
Zensur •
Comments (0)